Käufer ersteigert Kamera, behauptet nun, sie wäre defekt und verlangt Geld zurück

    • Ich sehe das auch so

      Hallo,

      auch meine Glückwünsche zur gesunden Tochter!

      Ich schließ mich der alten Eule an,würde aber auf dem Formular vermerken,daß Du a)jederzeit den Beweis antreten wirst,daß der Mahnbescheid als solcher entweder auf Täuschung des beantragenden Anwalts fußt b)den Tatbestand des vollendeten Betrugs erfüllt oder c)von Deiner Warte der Verdacht nahe liegt,daß der Betrug gemeinschschaftlich geplant und durchgeführt wird.

      Wichtig:vorher(!!) schreibst Du,daß Du die Forderung dem Grunde und der Höhe nach bestreitest.

      Das gibt beiden(dem Anwalt und Deinem Gegner) reichlich Stoff zum Nachdenken,in dessen Verlauf der Anwalt Deinem Gegner sogar eventuell das Mandat kündigt.
    • Danke für eure Glückwünsche! :D

      @ petergabriel: Das klingt wirklich gut! Auf dem Formular ist nichts vorgesehen für einen Grund, sondern nur für den Widerspruch an sich (ankreuzen), Gesetzlicher Vertreter und Prozessbevollmächtigter. Soll ich ein Anschreiben beifügen ?
      Sorry habe mit so etwas keine Erfahrungen!
    • Die Begründung muß so oder so geschrieben werden..

      Hallo,

      die Zweiwochenfrist ist für etwas schwierigere Fälle gedacht.

      Den widersprochen Mahnbescheid bekommen drei Leute zu sehen:

      a)der Sachbearbeiter beim Gericht------>wird auf eventuellen Betrug aufmerksam gemacht:möglicherweise muß Du auf Aufforderung(weil sich der Staatsanwalt dafür interessiert)den beweis dann vorlegen(das ist dann die eigentliche Begründung).

      b)der Anwalt Deines Gegners------->wird mißtrauisch gegenüber seinem Mandanten und muß befürchten,daß ganz eventuell seine Standesorganisation erfahren könnte,daß er einem Betrüger zu Willen gewesen ist,mit diesem zusammengearbeitet hat(???)----> kurz:er muß seine Haut retten und ggfs.das Mandat kündigen.

      c)Dein Gegner---->dieser erfährt nun,daß Du seine Machenschaften beweisen kannst und er/(der Anwalt) in der Tinte stecken.

      Besser geht es doch gar nicht...............

      Demnach:Anlage mit den von mir dargestellten zwei Sätzen beifügen:

      a)Ich bestreite die näher bezeichnete Forderung(Aktenzeichen,Datum,Höhe) der Höhe und dem Grunde nach vollumfänglich.

      b)ich werde jederzeit den beweis antreten............................................................gemeinschaftlich geplant und durchgeführt wird.
    • Danke!!!

      Meint ihr es ist so ok ???



      Sehr geehrte Damen und Herren,


      ich bestreite die näher bezeichnete Forderung des Mahnbescheides vom 18.08.2011 in Höhe von 624,16 €, der Höhe und dem Grunde nach vollumfänglich.

      Ich werde jederzeit den Beweis antreten, dass der Mahnbescheid als solcher auf Täuschung des Antragstellers fußt, und den Tatbestand des vollendeten Betrugs erfüllt.
      Von meiner Warte liegt der Verdacht nahe, dass der Betrug vom Antragsteller und seinem Prozessbevollmächtigten Anwalt gemeinschaftlich geplant und ausgeführt wird.

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    • noch nicht ganz..

      Hallo,

      das ist schon ok wie du es geschrieben hast;nur eine kleine Unklarheit müßte beseitigt werden:

      ....der Mahnbescheid als solcher auf (bewußter)Täuschung des beantragenden Anwalts durch den Antragsteller fußt.........

      Es wird dadurch deutlich,daß der Anwalt ebenfalls Opfer einer Täuschung geworden ist!
    • Amtsgericht Stuttgart fordert Stellungnahme

      Hallo zusammen,

      heute habe ich Post von der Mahnabteilung des Amtsgericht Stuttgart bekommen, die fordern binnen 2 Wochen eine Stellungnahme.
      Beigelegt war ein Antrag vom Anwalt des Käufers, der beantragt, das Mahnverfahren an das zuständige Amtsgericht Konstanz abzugeben.

      Hier ein Auszug aus dem Schreiben:

      Wie in den AGB dort § 20 Ziffer 5, entnommen werden kann, ist der Gerichtsstand wie folgt geregelt.:

      5. "Für Mitglieder, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Mitglieds."

      Vorliegend handelt es sich bei Herrn XXX um einen Verbraucher im Sinn des § 13 BGB

      Wir bitten dementsprechend das Mahnverfahren, an das somit zuständige Amtsgericht Konstanz abzugeben.




      Ich habe leider keine Ahnung wie ich darauf reagieren soll, denn im Mahnbescheid steht folgendes:

      Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem Amtsgericht Köln.
      An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt, wird die Sache im Falle Ihres Widerspruchs abgegeben.


      In wie fern soll ich denn dazu jetzt Stellung nehmen ? ?(

      Grüße, Black Dragon

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    • Du erklärst,daß

      Hallo,

      Du erklärst,daß Du in Übereinstimmung mit AGB § 20(sind das die von ebay??) aus räumlichen und praktikabilitätsbezogenen Gründen nur wie beantragt mit dem Gerichtsstand Konstanz einverstanden bist.

      Die Festlegung des Mahnbescheids auf das AG Köln möge mir in derselben Form wie diesem plausibel gemacht werden."

      Dann wartest du ab.

      peter gabriel
    • petergabriel schrieb:

      Hallo,

      Du erklärst,daß Du in Übereinstimmung mit AGB § 20(sind das die von ebay??) aus räumlichen und praktikabilitätsbezogenen Gründen nur wie beantragt mit dem Gerichtsstand Konstanz einverstanden bist.

      Die Festlegung des Mahnbescheids auf das AG Köln möge mir in derselben Form wie diesem plausibel gemacht werden."

      Dann wartest du ab.

      peter gabriel

      Hallo peter gabriel,

      danke für die schnelle Antwort. Leider verstehe ich das nicht wirklich.
      Das Amtsgericht Köln wäre mir wesentlich lieber, da ich in Köln lebe. Deshalb bin ich auch etwas verwirrt, wieso beantragt wurde, dass Mahnverfahren an das Amtsgericht Konstanz abzugeben, obwohl der Mahnbescheid vom Amtsgericht Stuttgart kam.
      Und im Mahnbescheid ja steht, dass im Falle eines Widerspruchs, das Verfahren an das Amtsgericht Köln übergeben wird. ?(

      Ja es sind die ebay AGB gemeint.


      grüße, Black Dragon
    • jetzt verstehe ich...

      Hallo,

      jetzt wird mir dioe Sachlage klar:

      Der Käufer ist der Kläger;dieser darf in Übereinstimmung mit den ebay AGBs den Gerichtsstandort wählen.

      Nehmen wir an,daß es tatsächlich zum nicht schriftlichen Verfahren kommt,dann müßtest Du nach Konstanz reisen,evtl.sogar öfter.

      Logischerweise entstehen dadurch Kosten,die zum Schluß der Verlierer zu zahlen hat.

      Wenn Du plausibel(z.B.daß die Klage völlig unbegründet ist)darlegen kannst,daß der Gerichtsstandort Köln ist und(!!) das AG Köln dem zustimmt,dann könnte Dein Widerspruch gegen Konstanz Gehör finden

      Ich würde jetzt darüber nachdenken,ob Du nicht von vornherein in Deiner Stellungnahme jetzt ein schriftliches Verfahren beantragst(was Konstanz durchführen würde).

      Bei dieser Wahl kann ich Dir aber nicht helfen,da solltest Du mal recherchieren bzw.den Rechtspfleger aufsuchen

      (Ich persönlich würde schriftliches Verfahren beantragen)

      Schöne Grüße

      Peter Gabriel
    • petergabriel schrieb:

      Der Käufer ist der Kläger;dieser darf in Übereinstimmung mit den ebay AGBs den Gerichtsstandort wählen.

      Erzähl keinen Quark.

      Der §20 ebay-AGB regelt - wie alle Punkte der ebay-AGB - das Vertragsverhältnis zwischen ebay und dem Nutzer. Wie ein Vertragsbvestandteil des Nutzungsvertrages zwischen dem VK oder dem K und ebay Bestandteil des Kaufvertrages zwischen dem VK und dem K werden können soll wird vermutlich nicht mal der Anwalt des Klägers erklären können.

      Der Gerichtsstand für den Käufer, wenn dieser eine Forderung gegen seinen Verkäufer hat regelt sich, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. in den AGB des Verkäufers) ganz stinknomral nach §§12, 13 ZPO.

      Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
      http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__12.html

      Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt.
      http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__13.html


      Wie kommst Du (bzw der Kläger) also nun auf den Gerichsstand Konstanz?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Da hast du recht

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Erzähl keinen Quark.

      Der §20 ebay-AGB regelt - wie alle Punkte der ebay-AGB - das Vertragsverhältnis zwischen ebay und dem Nutzer. Wie ein Vertragsbvestandteil des Nutzungsvertrages zwischen dem VK oder dem K und ebay Bestandteil des Kaufvertrages zwischen dem VK und dem K werden können soll wird vermutlich nicht mal der Anwalt des Klägers erklären können.


      Ist korrekt,ich hatte den Bezug übersehen.
    • petergabriel schrieb:

      Ist korrekt,ich hatte den Bezug übersehen.

      Der Trick an sich ist schon gut, den der da probiert. Er versucht ganz einfach den TE zu überfahren und ihn sozusagen per ordere de mufti-AGB zu einer Verlegung des Gerichtsstandes zu bewegen. Hat ja sogar bei dir so gut funktioniert, dass Du indirekt meinen Ausdruck "Quark" für dein Posting bestätigst. ;)

      Die passende Antwort darauf wäre eigentlich:
      Gemäß ebay-AGB, Präambel gilt ebenfalls:
      Je nach Wohnsitz oder Sitz des eBay-Mitglieds ist folgende Gesellschaft der Vertragspartner. eBay-Mitglieder mit Wohnsitz oder Sitz:
      - in der EU
      eBay Europe S.à r.l., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg

      Der Kläger wird gebeten sich mit seiner Klage an seinen Vertragspartner zu wenden. Die Klage ist daher per Beschluss im schriftlichen Verfahren abzuweisen, die Kosten des bisherigen Verfahrens sind dem Kläger aufzuerlegen.

      :lach:


      Entweder merkt der Richter dann, was der Kläger da eigentlich verzapft oder er sagt ihn: verklag mal bitte ebay. Wobei ich denke, der hat das schon bemerkt, sonst wäre da keine Aufforderung zur Stellungnahme (im Prinzip zur einvernehmlichen Gerichsstandsverlegung) gekommen sondern direkt die Abgabe an das Gericht in Konstanz.


      Aber ernsthaft:

      Die eBay-AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Angebotsplattform ebay und dem jeweils dort angemeldeten Nutzer und sind Bestandteil des Nutzungsvertrages für die Nutzung der Plattform ebay. Eine dort vorzufindende Gerichststandsklausel ist demnach anzuwenden auf Verträge zwischen der Angebotsplattform ebay und dem jeweils dort angemeldeten Nutzer. eBay wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge. (s.a. §1 Ziff 1 Satz 3 eBay-AGB)

      Eine Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem Nutzungsvertrag der Angebotsplattorm in davon unabhängig bestehende Kaufverträge verbietet sich bereits aus diesem Grund. Der Gerichsstand regelt sich daher, mangels anderslautender Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien des Kaufvertrages nach den Bestimmungen der §§12, 13 ZPO. Einer Verlegung des Gerichsstandes an das formell unzuständige Gericht nach Koblenz wird daher widersprochen.


      So was in der Art würde ich denen darauf antworten.

      Und wenn das Gericht das dann nicht akzeptieren möchte, würde ich ihnen in der Klageerwiderung ernsthaft die Präambel um die Ohren hauen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Black Dragon schrieb:

      . Bisher war das Amtsgericht Stuttgart zuständig, weil der Anwalt seinen Sitz in Stuttgart hat.
      Die Begründung ist auch mal lustig. Ich nehme mir dann zukünftig einen Staranwalt aus Timbuktu. :lach:


      Nein, bisher war das Amtsgericht Stuttgart zuständig, weil Konstanz in Baden-Württemberg liegt, der Mahnbescheid Deines Käufers daher beim zentralen Mahngericht für BaWü bearbeitet wird und das ist nun mal Stuttgart. An das für Dich zuständige Amtsgericht wird das erst dann abgegeben, wenn Du durch den Widerspruch die Verteidigungsbereitschaft anzeigst und die Frage des Gerichtsstandes damit von Bedeutung wird.

      Hat damit zu tun, die Verwaltung zu vereinfachen, denn solange Du dich nicht zum Mahnbescheid äusserst, muss die Sache dann nicht über die Grenze des Bundeslandes. Damit tut sich unsere Verwaltung trotz BRD, Wiedervereinigung und Europa immer noch schwer, denn rein verfassungsrechtlich könnte z.B. Bayern das Problem mit dem Euro-Rettungsschirm für Griechenland und andere einfach dadurch lösen, dass sie aus der Bundesrepublik austreten und die bayerische Goldmark einführen. Aber so vernünftig sind nicht mal die Bayern, obwohl sie sich dann wieder an Kini zulegen könnten... ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es wird immer merkwürdiger

      Die Sache wird immer merkwürdiger...

      Ich hatte ja bereits geschrieben, dass ich per mail vom ebay Kundenservice diese Entscheidung geschickt bekommen habe.




      Entscheidung:
      Weder bei Ihnen noch beim Käufer konnte ein Verschulden festgestellt werden.


      Bemerkungen:
      Da über den eBay-Käuferschutz nur Artikel abgesichert sind, die mit PayPal bezahlt wurden, haben wir uns entschlossen dem Käufer keine Erstattung zu gewähren. Sie müssen keine weiteren Schritte für diesen Fall unternehmen.
      Außerdem können Sie Einzelheiten zu diesem Fall unter „Probleme klären“ aufrufen.




      Als ich dann Probleme klären in mein ebay aufgerufen habe, war zu dem Fall folgendes zu sehen.


      Endgültige Entscheidung:

      Ihnen wurde keine Schuld zugesprochen.

      Kommentare vom eBay-Kundenservice:

      „eBay hat sich entschieden, dem Käufer den Betrag zu erstatten. Sie müssen weder an den Käufer noch an eBay eine Rückzahlung vornehmen und dieser Fall wird sich auch nicht auf die Beurteilung Ihres Verkäuferstatus auswirken."






      Das habe ich natürlich gespeichert!

      Als ich aber gerade nochmal den Fall bei mein ebay aufgerufen habe, ist jetzt die gleiche Entscheidung zu sehen, die ich per mail geschickt bekommen habe !!!
      Jetzt bin ich total verwirrt! ?(

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    • Ok, danke Eule. Meinst Du ich sollte abwarten, bis ich dann Post vom Amtsgericht Köln bekomme, und dann PKH beantragen ?
      Oder besser schonmal Beratungshilfe beantragen ?

      Sorry, die Fragen mögen vielleicht etwas blöd sein, aber ich habe wirklich null Erfahrung mit solchen Dingen. :O


      Grüße, Black Dragon