Neustart mit Rechtsschutz etc

    • Neustart mit Rechtsschutz etc

      Hallo Leute,

      Ich kann nicht ruhig sitzen und muss wieder ins Geschäft. Ich hatte vor einiger zeit spontan ein Onlineshop eröffnet und habe es nach einer Abmahnung aufgegeben. Nun besteht die Gefahr, dass bei wiederholter Abmahnung ich wohl ca. 5.000,00 € bezahlen muss.

      ABER Ich kann es einfach nicht sein lassen. Das ganze mit dem Kaufen und Verkaufen reizt mich einfach. Ich habe vor, wieder ins Geschäft einzusteigen und wollte vorher einige Sicherheitsmaßnahmen von euch erfahren, da die meisten hier im Forum "alte Hasen" sind.

      1. Welche Rechtsschutzversicherung würde mich durch den "möglichen" Abmahndschungel auf Plattformen "schützen" & "beraten".

      2. Was muss vor einer Eröffnung eines Ebay-Shops gemacht/geprüft werden? Oder geprüft werden lassen?

      3. Was würdet Ihr mir mit auf den Weg geben?

      Freue mich über jeden Post.


      Mit freundlichem Gruß
      Sam
      VERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)
    • Sam schrieb:

      Hallo Leute,

      Ich kann nicht ruhig sitzen und muss wieder ins Geschäft. Ich hatte vor einiger zeit spontan ein Onlineshop eröffnet und habe es nach einer Abmahnung aufgegeben. Nun besteht die Gefahr, dass bei wiederholter Abmahnung ich wohl ca. 5.000,00 € bezahlen muss.

      ABER Ich kann es einfach nicht sein lassen. Das ganze mit dem Kaufen und Verkaufen reizt mich einfach. Ich habe vor, wieder ins Geschäft einzusteigen und wollte vorher einige Sicherheitsmaßnahmen von euch erfahren, da die meisten hier im Forum "alte Hasen" sind.
      Also - das mit die Abmahnung ist lästich. Sollte man nicht tun machen. Schon gar nicht so, dass man dann mit "irgendwas" drinhängt. Unterlassungserklärungen sind sehr speziell abzugeben, wenn überhaupt. ;)


      Sam schrieb:


      1. Welche Rechtsschutzversicherung würde mich durch den "möglichen" Abmahndschungel auf Plattformen "schützen" & "beraten".

      RSV? Kannst Du erden. Ich wüsste keine, die das übernimmt. Du kannst Dir den Auftritt vom Anwalt machen lassen, dann hat der (solange er für die rechtliche Korrektheit die Gewähr übernimmt -> Abonnement) die Arschkarte, oder genauer: seine berufliche Haftpflichtversicherung. Vorausgesetzt, Du hältst dich dann uch genau an die Vorgaben des Anwalts.

      Sam schrieb:


      2. Was muss vor einer Eröffnung eines Ebay-Shops gemacht/geprüft werden? Oder geprüft werden lassen?
      Alles. Und zwar von jemandem der zahlt, wenn's schief geht. Siehe oben.

      Sam schrieb:


      3. Was würdet Ihr mir mit auf den Weg geben?
      Gute Nerven und 'ne Zyankalikapsel. :lach:



      Sam schrieb:


      Freue mich über jeden Post.


      Mit freundlichem Gruß
      Sam
      Ach? ;)

      So - Du solltest erst mal die UE vom Hals bekommen. Dein Problem dabei: das geht nur, wenn eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Was wurde denn abgemahnt? Dass Du privat aufgetreten bist obwohl Du gewerblich anbietest kann es ja eigentlich nicht gewesen sein, denn das wäre ja ziemlich sicher dauerhaft ausgeräumt.

      Wenn ich so was umgehen wollte würde ich ganz einfach mein Gewerbe abmelden. Klingt erst mal destruktiv, ist aber notwendig. Dann nehme ich die Gewerbeabmeldung und schicke sie zusammen mit der Kündigung der UE aus wichtigem Grund an den Abmahner.

      So - nun geht mir's besser, denn nun bin ich Privatperson und der Abmahner der Gelackmeierte. Das lästige dabei: ich kann ja jetzt schlecht gewerblich irgendwas verkaufen - sieht zumindest scheisse aus und generiert mir eventuell gleich die nächste Anwaltspost. Also kann ich gar nichts verkaufen - suche ich mir eben jemanden, der das kann. Wenn es den nicht physisch gibt, nennt man ihn eine juristische Person - eine UG zum Beispiel ist so 'ne juristische Person. Ist etwas Aufwand, aber ganz praktisch. denn das ist 'ne Person, die nicht ich bin. Vor allem: das ist 'ne Person, die bisher nie eine Abmahnung bekommen hat - also auch keine UE abgegeben hat. Ist irre praktisch, so'n Schneewittchen.

      Schneewittchen kann nun also zusehen, dass sie einen brauchbaren Auftritt hinbekommt (Anwalt -> Abo -> Haftpflicht -> Zwerge, siehe oben) und dann lustig vorsichhinanbieten. Und falls doch mal was schiefgeht, gibt eben die UG die UE ab und danach verstirbt sie plötzlich und unerwartet an einer akuten Handelsregistereintragslöschung.

      Einen Nachteil hat Schneewittchen allerdings. Sie ist - wie alle Frauen - nicht ganz billig in Anschaffung und Unterhalt. Sie wil einen Gesellschaftsvertrag, ein bisschen notarielle Zuwendung, etwas Geburtshilfekosten für's Handelsregister, ein bisschen erweiterte Buchhaltung (ihr großer Bruder ist der Gehemmbehhah und der hat ihr das gesagt) und etwas Dauerkosten für die IHK, selbst wenn sie nur auf der faulen Haut liegt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke für die schnelle Antwort.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Was wurde denn abgemahnt?
      Ich war ein hoch motivierter Schüler, der sich dachte mit etwas Kapital sehr viel Geld zu erwirtschaften. Ich kaufte einige Restposten und verkaufte diese über ebay. Nach einiger Zeit merkte ich, dass es zu viel für ein privat Verkäufer wurde. Ich meldete ein Kleingewerbe an und nach ca. 3 Monaten: ABMAHNUNG.

      Abgemahnt wurde, dass ich den Begriff "Ladenpreis" benutzt habe und nicht die Materialien des Bekleidungsstücks angegeben habe. Hinzu kommt, dass etwas an der 40€ Klausel nicht richtig war.


      Wenn ich so was umgehen wollte würde ich ganz einfach mein Gewerbe abmelden. Klingt erst mal destruktiv, ist aber notwendig. Dann nehme ich die Gewerbeabmeldung und schicke sie zusammen mit der Kündigung der UE aus wichtigem Grund an den Abmahner.

      Mein Gewerbe habe ich sofort nach Erhalt dieser Abmahnung abgemeldet. Das ganze war im Oktober 2010.
      Wie meinst du das mit "Kündigung der UE aus wichtigem Grund an den Abmahner schicken"? Würde mir das jetzt etwas bringen?

      Die UG wurde vom RA "gut" angepasst und auf eine Kategorie begrenzt, wo ich wieder etwas verkaufen möchte :) , da ich mich in dieser Branche sehr gut auskenne.


      Ich habe gerade im Internet das hier gefunden "http://www.das-internetrechtsschutz.de/rechtsschutz/" meinst du, die können bei so etwas mir helfen? Werde wohl die Tage da mal vorbei schauen.

      Das mit dem Anwalt ist recht kosten aufwändig, der Anwalt bei dem ich war hatte von einer Shop-Überprüfung von 200€ gesprochen.

      Ich könnte also ein Kleinunternehmen aufmachen und dann eine UG mit Schneewittchen, die keine UE hat, an der Spitze. Muss ich denn Schneewittchen Gehalt zahlen?

      Und falls doch mal was schiefgeht, gibt eben die UG die UE ab und danach verstirbt sie plötzlich und unerwartet an einer akuten Handelsregistereintragslöschung.
      Also falls eine Abmahnung zu ihr fliegen sollte, dann? (Auf Grund meiner Unkenntnisse habe ich leider diesen Absatz nicht verstanden.)

      Wie ich sehe braucht man dann noch ca. 500€ für die UG.

      ALTERNATIVE?

      Wie wäre es denn, wenn ich ein Kleingewerbe auf mich und Aschenputtel anmelde. Aschenputtel ist ein guter Freund von mir, der noch keine Erfahren und UE überhaupt hat. Müssten dann alle geschäftlichen Sachen wie z.B. der Benutzer bei ebay, die Person auf der Rechnung bzw. (Darf man da einen von uns ausgedachten "Firmennamen" hinschreiben?) die Person beim Kauf der Ware usw. alles auf Aschenputtel sein?

      Mit freundlichem Gruß

      Sam
      VERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)
    • *grins*

      Ein Schneewittchen (oder Sneewittchen) ist ein "Schneeweisschen". also etwas mit einer blütenreinen schneeweissen Weste und vollkommen ohne jegliche Vorbelastung. Im Strafverfahren nennt man so auch Berufskriminelle, die bisher keinen Eintrag im BZR haben (sprich: noch nie erwischt wurden)

      UE= UnterlassungsErklärung
      UG=UnternehmerGesellschaft, die "kleine GmbH".

      Ich halte mal fest: Du hast das Gewerbe damals abgemeldet, die UE aber nicht gekündigt? Dann wird's aber Zeit. Die UE hat ja gar keinen Vertragsgrund mehr, der bestand ja darin, dass Du dich verpflichtet hast, im Rahmen deines Gewerbes ein bestimmtes Handeln zu unterlassen. Kein Gewerbe, keine Vertragsgrundlage mehr. Um da genaueres zu sagen, müsste man sich das aber anschauen. Frag mal den Anwalt, der damals die UE modifiziert hat. Sehr praktisch wäre es gewesen, wenn du das damals sofort gemacht hättest. Dann könnte man Dir heute bei einer erneuten Gewerbeanmeldung nicht eventuell vorwerfen, dass Du einen Umgehungstatbestand schaffen möchtest, was sich auf die Möglichkeit der Kündigung eher negativ auswirken würde.

      Das waren also Verstöße gegen UWG und TextilKennzG. ;)

      Das so'n Anwalt mit seinen 200 Euro nicht ganz billig ist, ist schon klar. Aber mal 'ne Gegenfrage: was hat Dich denn die Abmahnung gekostet? Ich schätze mal, billig so zwischen 600 und 800 Euro, wenn sie von einem Mitbewerber war, ganz billig 189 Euro, wenn sie von der Verbraucherzentrale kam. Und dazu noch die Kosten für deinen Anwalt, der die UE modifiziert hat.


      So 'ne schneeweiße UG ohne abgegebene Unterlassungserklärung hat einen Geschäftsführer. Dich nämlich. Aber falls die UG Mist baut, ist das das Problem der UG. Die ist ja eine eigenständige rechtsfähige Person. Erstens haftet die UG nur mit ihrem Kapital und zweitens ist sie danach dann pleite und wird aus dem Handelsregister gelöscht. Für 'ne juristische Person entspricht das so in etwa dem sozialverträglichfrühableben. Na und? Wird eben eine neue juristische Person "geboren". Same Procedure than last year...

      Solltest Du aber nun nicht als Freibrief für eine Mirdochegal-Haltung betrachten. Denn wie Du bereits richtig gesehen hast, ist erstens das Haftungskapital einzubringen und ausserdem fallen die Gründungskosten jedesmal an. Du solltest also verhindern, dass Deine UGen schneller das Zeitliche segnen, wie sie ihre Ware verkaufen können.

      Die Idee mit Aschenputtel... Hmmmm... keine gute Idee. entweder hast Du einen guten Freund, der tatsächlich existiert, dann kannst Du mal davon ausgehen dass sich nach der ersten Abmahnung die Freundschaft erledigt hat oder Du erfindest einen Freund. Das ist bei kleinen Kindern recht beliebt, aber im Geschäftsleben eher schädlich. denn der müsste ja das Gewerbe anmelden. Das hinzubekommen geht aber nur, wenn man mal sachte über die Tatbestände der Urkundenfälschung und der Fälschung beweiserheblicher Daten lächelnd hinweggeht. Halte ich für weniger praktikabel. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke für die Antwort :)

      Ich kann mich daran erinnern, dass mein Anwalt mir gesagt hatte, dass die UE 50 Jahre gültig sei. Im Internet finde ich nur, dass man die UE kündigen kann, wenn sich etwas wie Gesetze geändert haben. Ich versuche morgen den Anwalt zu kontaktieren.

      Ich war heute bei der D.A.S. (Versicherung). Die haben ein Paket mit einem "Web-Check"

      Der D.A.S. Web-Check umfasst folgende Punkte :
      • Impressum
        Prüfung im Hinblick auf das Telemediengesetz und die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung.
      • Bilder und Darstellungen
        Hinweise hinsichtlich Urheberrecht und Nutzungsrecht an geschützten Werken.
      • Datenschutz
        Vorschlag einer Datenschutzbelehrung iSv §13 TMG.
      • Verlinkung mit /zu Drittseiten
        Informationen zu möglicher Haftung für externe Links.
      • Fernabsatzregeln
        Prüfung der Widerrufs- und Rückgaberechtsbelehrung

      Der Web-Check kann einmal während der Dauer des Rechtsschutz-Vertrages in Anspruch genommen werden. Die D.A.S. übernimmt die Kosten bis zu 500 EUR.
      Ich müsste monatlich 37€ bezahlen aber darin wären noch ganz viele andere Rechtsschutzbereiche enthalten.
      Ist es deiner Meinung nach besser lieber dem Anwalt 200 zu bezahlen und den "Shop-Check" durchführen zu lassen oder monatlich 37€ bei denen wobei man nur 1 mal diesen Check benutzen darf aber man hat halt den ganzen Schnickschnack?

      Am Donnerstag habe ich einen Termin bei der ARAG (auch eine Versicherung) da werde ich mal gucken was die so in der Art anbieten.

      Ich tendiere eher zu einmalig 200€ für den Check beim Anwalt, der dann für Fehler haften müsste. Doch vorher frage ich lieber, ob er in Stunden oder anders abrechnet. Was sagst du dazu?
      VERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sam ()

    • engelchen schrieb:

      Wenn Du mehr vorhast kann ich nur unten benannten Anwalt empfehlen, eine RSV wird dich nicht beraten können !

      Ich wohne ca. 80km vom dem unten benannten Anwalt weg. Das ist nicht optimal. Aber ich werde es als eine Möglichkeit mir notieren. Danke!

      Könnte jemand mir sagen, was das bedeutet?
      Handels und Wettbewerbsrecht
      Rechtsschutz besteht bei Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der stillen Gesellschaft sowie für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht (mit Ausnahme des Kartellrechts).
      Mit freundlichem Gruß
      Sam
      VERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)
    • Sam schrieb:

      Ich kann mich daran erinnern, dass mein Anwalt mir gesagt hatte, dass die UE 50 Jahre gültig sei. Im Internet finde ich nur, dass man die UE kündigen kann, wenn sich etwas wie Gesetze geändert haben. Ich versuche morgen den Anwalt zu kontaktieren.

      Also entweder hast Du ein Problem mit Deinem Erinnerungsvermögen oder der Anwalt mit seinem Staatsexamen. Ich tippe auf die erste Variante. ;) Regelmäßige Verjährung sind 30 Jahre, nicht 50.

      Soweit stimmt es auch, dass man die UE kündigen kann, wenn sich die Rechtslage ändert. das ist im Netz deshalb so gut betreffert, weil am 11. Juni 2010 genau dieser Fall mit den ganzen UE eingetreten ist, die auf ebay die 14 Tage Widerrufsfrist bedroht haben. Bis dahin durfte man nicht, jetzt darf man. (Wobei man inzwischen sogar hervorgehoben mit einem Monat Widerruf werben dürfte - ist ja keine Selbstverständlichkeit...)

      Eine UE ist nichts anderes als ein ganz normaler zivilrechtlicher Vertrag. Eine der Geschäftsgrundlagen für diesen Vertrag war, dass Du gewerblich tätig bist. Dieser Umstand ist aber weggefallen - also greift §§313 ff BGB und demnach kannst Du die UE kündigen. Hättest Du eigentlich sofort machen sollen.

      Was dein Zitat bedeutet kann ich Dir auch sagen: Du solltest nochmal schauen, ob da irgendwelche weiteren Einschränkungen drinstehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DAS für 37 Euro im Monat einem Abmahngeier das Handwerk finanziert.


      Der Check beim Anwalt ist aber auch keine einmalige Sache. Das Problem dabei ist, dass der Gesetzgeber andauernd an den rechtlichen Rahmenbedingungen rumbastelt, ohne eigentlich zu wissen, was er da tut. In so weit hat unsere Regierung durchaus gewisse Ähnlichkeit mit dem ebay-Management - nur dass ebay totale Luschen doch irgendwann mal rausschmeisst.

      Du solltest Dich also zumindest selber soweit auf dem Laufenden halten, dass du ungefähr abschätzen kannst, wann es Zeit ist, mal wieder einen Anwalt drüberschauen zu lassen. Ganz hilfreich dazu ist der Newsletter von internetrecht-rostock, dort geht es zwar meistens um aktuelle "Rechtsfindung" aber du bekommst eben auch bereits im Voraus gravierende Gesetzesänderungen mit.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mal ganz allgemein zu dem Thema: Einen guten Anwalt im gewerblichen Recht zu finden ist ohnehin schwer, einen günstigen fast unmöglich, ABER: Auf den Aufenthaltsort kommt es nicht an, heutzutage ist sowas gut und gerne telefonisch und per Mail zu machen. Man muss heute nicht mehr zwingend persönlich vorsprechen. Gerade Internetangebote sind leicht so zu prüfen, ein Telefonat ist immer möglich. Erspart dem Mandanten unnötig Zeit und Geld, dem Anwalt selbstredend auch :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Ich hatte auf der Seite berlinferienwohnung.net ein Haus für die Ferien gefunden, und man konnte auch mit dem Telephon der Wohnung anrufen. Das hat für alle Transaktionnen ganz gut funktioniert. Ich hab auch nicht so viele Sachen verkauft aber ich hab das sehr praktisch gefunden.
    • @Sitzend: Was hat das bitte mit dem Thema zu tun?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Das Thema Rechtsschutz gegen Abmahnungen hat mich auch mal interessiert, bin leider auch zu der Erkenntnis gekommen, dass es nur "indirekt" durch Webseiten- oder Shop-Prüfung eines Anwalts geht. Gibt es eigentlich keinen "Discount-Anwalt", der nichts als das den ganzen Tag macht und quasi "Massen-Rabatt" gibt? Für uns kommt es auf den Preis ja nicht so an, auch wenn der nur 10 € kosten würde -Zahlen muss letztendlich der Anwalt, wenn man sich an die Vorgaben gehalten hat.