Wiederrufsrecht beim Verkauf von gebrauchten Videospielen?

    • Wiederrufsrecht beim Verkauf von gebrauchten Videospielen?

      Hallo,

      Ich habe gerade gelesen, dass an und für sich der Umtausch / Rückgabe von Software nicht möglich ist, sofern das Siegel gebrochen wurde. Nun ist meine Frage, wie sieht es bei gebrauchter Ware (Spiele) aus, die kein Siegel mehr besitzt. Muß ich hierrauf ein Widerrufsrecht gewähren? Falls nicht, inwiefern kann ich dies in meiner Widerrufsbelehrung rechtlich korrekt kenntlich machen?

      Vielen Dank!
    • Das Siegel gilt für Neuware. Gebrauchtware hat kein Siegel mehr deswegen ja "gebraucht".
      Ob du Widerruf/Rücknahme gewähren musst oder nicht, hängt nicht vom Vorhandensein des Siegels bei gebrauchter Software ab. Wichtiger ist, dass die auch wirklich komplett verkauft wird, sprich, dass alle alten Installationen auch wirklich gelöscht werden.
      Und als gewerblicher Händler kannst du Widerruf/Rücknahme sowieso nicht ausschließen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von niehls0815 ()

    • Okay, vielen Dank für die rasche Antwort. Ich weiß das ich ein Widerrufsrecht gewähren muss, allerdings gibt es ja diese Passage in den Ebay-Richtlinien:
      "Auch für die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht, sofern die gelieferten Datenträger vom Käufer entsiegelt worden sind. Ebenso ausgenommen sind Fernabsatzverträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten." (pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_6.html)

      Daher stellt sich schon die Frage inwiefern ein Siegel da einen Unterschied macht.
      Außerdem ist es rechtlich ja so, dass ich als Verkäufer VSK für Hin- und Rücksendung tragen muss, solange sich der Käufer nach max. 2 Wochen entscheidet das er das Spiel doch nicht mehr haben will. In dem Sinne ist das dann wie ein kostenloser Verleih oder verstehe ich da was falsch?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gehirnschatten ()

    • Deswegen habe ich doch geschrieben, du sollst solche Ware selbst versiegeln. Das ist übrigens keine reine eBay-Richtlinie mit der durch Käufer entsiegelten Ware sondern Gesetz.

      Wenn du versiegelst und dein Käufer sendet entsiegelte Ware zurück, besteht kein Widerrufsrecht mehr.
    • Noch ein Hinweis: für Siegeletiketten von Avery-Zweckform hätte ich auch gerade die Artikelnummer da, weil die hier sowieso rumliegen: L6113

      Gibt es aber sicherlich auch von anderen Herstellern.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Löschbert Bastelhamster ()