Geld versehentlich zweimal überwiesen, Betrag nicht zurück erhalten!

    • @Löschbert:

      Dem Laien würde ich aber zu anwaltlicher Unsterstützung raten.


      Das Ausfüllen eines Antrags auf MB ist gar nicht das Problem, denke, das bekommt auch ein Laie hin. Wenn allerdings eine Rechtsschutzversicherung besteht, dies ohne Selbstbeteiligung, dann würde ich jetzt auch schon einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der den Rest erledigt. Wenn nicht, dann mach es selber, wenn Du sicher bist, wer hier Vertragspartner ist und die Doppelüberweisung zweifelsfrei nachweisen kannst :P

      Oder noch besser, wenn das alles so ist, nimm doch einen RA, wenn der Schuldner bereits in Verzug gesetzt wurde, dann muss er ja eh die Kosten des RA tragen ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • engelchen schrieb:

      Oder noch besser, wenn das alles so ist, nimm doch einen RA, wenn der Schuldner bereits in Verzug gesetzt wurde, dann muss er ja eh die Kosten des RA tragen ;)

      Yup - Verzug ist doch. Per Einschreiben mit Zahlungsfrist zum 08. Juni 2011.

      Ich gebe Dir recht, dass das reine Ausfüllen den Mahnantrages weniger das Problem darstellt. Das geht auch online auf online-mahnantrag.de/

      Ausfüllen, ausdrucken und ab die Post. Gebühren (in dem Fall 23 Euro) überweisen, wenn die Gebührennote kommt. Wenn ein Widerspruch kommt, gilt es aber Fristen zu wahren und dabei auch noch formell richtig auf den Widerspruch zu reagieren. Notfalls mit der Erstellung einer ordnungsgemäßen Klageschrift. Die kriegst Du vermutlich hin, ich schaffe das auch. Spätestens dann ist für den Laien aber der Anwalt praktisch. Und dem TE traue ich das nicht ganz zu, denn der meint auch, eine Mahnung mit Inverzugsetzung wäre ein "ziviler Mahnbescheid". Da sind Formfehler fast vorprogrammiert, die ihn bei eigentlich ganz klarer Lage trotzdem unnötig Geld kosten können. Und 'nen Langescheidt deutsch-juristisch/juristisch-deutsch gibt es soweit ich weiss, noch nicht. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Richtig Löschbert, so sehe ich das auch, MB geht noch allein, den Rest (wenn nötig, zB im Falls eines Widerspruchs) sollte dann ein Anwalt klären, wobei in dem Fall (wir gehen davon aus, dass der Schuldner liquide ist) der Schuldner sowieso die Kosten hierfür ebenfalls übernehmen muss. ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger