marfin schrieb:
Des weiteren hat er angedroht Strafanzeige gegen mich § 164, Bezichtigung einer Straftat, zu stellen.
Was will der denn damit? Du hast bezahlt, er hat die Kohle eingesackt und nicht geliefert obwohl er weiss, dass er müsste. So für den Aussenstehenden sieht das irgendwie aus wie Betrug und der ist strafbar nach §263 StGB. Also erstattet der Betrogene Anzeige wegen des Verdachts auf Betrug. Eine falsche Verdächtigung wäre das genau dann, wenn der Anzeigeerstatter sicher wüsste, dass Ihle liefert und trotzdem die Anzeige erstattet. Der sicherste Nachweis für die Absicht der Lieferung wäre, dass Du das Terrarium schon hast. Hast du? Nö? Dann siehe die Eingangsfrage: Was will der denn mit dem 164?
(Und bevor Jens jetzt was hierzu schreibt: bastel lieber mal fix das Terrarium zusammen und liefer es aus, da ist die Energie sinnvoller investiert)
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.