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    • Okan findet anscheinend immer wieder Dumme die Ihm vertrauen früher war es Sarah Eschenbach (weiß jemand was sie heute macht?) heute Valentina Cortese mal schauen wann er diese kaputt macht.

      Man sollte wirklich etwas gegen Ihn unternehmen ebay wurde benachrichtigt aber die scheint das gar nicht zu interessieren solange da Cortese steht obwohl so viele Kunden sich beschweren!
      Hat er Beziehungen bei ebay?
    • htkabel
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…=htkabel&ftab=AllFeedback
      Rechtliche Informationen des Verkäufers
      HomeTec Kabel UG (haftungsbeschränkt)
      Valentina Cortese
      Am Sträßle 12
      79232 March
      Deutschland
      30 Tage Umsatz
      30-Tage-Umsatz*: 61.102,24 €
      (mathematisch ermittelt)
      Durchschnittl. Vk-Preis: 2,92 €
      Verkaufte Stückzahl:ca.20925

      Bei htkabel handelt es sich wie bei Okan Kaya und Sarah Eschenbach um
      Masseverkäufer von billigster China-Ware.
      Wie in der Umsatzanalyse festgestellt wurde liegt der durchschnittliche
      Verkaufspreis bei € 2,92 (bei Eschenbach € 1,78 ).
      Bei kostenlosen Versand lässt sich hier nur der Versand als Warensendung
      wirtschaftlich rechnen.Und der ist in der Tat problematisch.
      Zu Stoßzeiten (Weihnachten/Ostern) kann das schon mal 12 Werktage
      dauern.Und das spiegelt sich auch in den Bewertungen wieder.
      Tendenziell sind die Bewertungen derzeit besser als im Jahresdurchschnitt.
      Kaya/Eschenbach sind weder Betrüger noch haben sie eine Heerschar von
      Geschädigten hinterlassen.Wie auch? bei einer
      Paypal Quote von weit über 90% ist wenn überhaupt die Luxemburger
      Briefkastenfirma zu Schaden gekommen
      Das einzige was man ihnen 2011 vorwerfen konnte war das sie zum gleichen
      Zeitpunkt der Insolvenz der Starsell GmbH drei
      neue Gesellschaften gegründet haben.Das wurde auch Strafrechtlich
      gewürdigt.
      Das bei htkabel der eine oder andere über die Qualität mosert....
      nun ja.....
      Jeder müsste sich im klaren sein,was ihn erwartet, wenn er mit der linken
      Maustaste auf Kaufen klickt.Wer bei den Preisen
      HQ erwartet dem ist auch nicht mehr zu helfen.
      Ich sehe keinen Grund,das hier eBay eingreifen sollte auch wenn hier Okan Kaya
      offensichtlich die Strippen zieht
      Möglicherweise hat Valentina Cortese 2011 die Insolvenzmasse von Esra Kaya aufgekauft
      um an den Start zu gehen.Zeitlich passt das.Das insolvenzverfahren von Esra Kaya ( jetzt Esra Güneli )ist noch nicht abgeschlossen.
      73 IN 434/11
      Amtsgericht Köln

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von blauer-baer ()

    • 73 IN 434/11

      Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 434/11
      In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Esra Güneli, An der Schanz 2, 50735 Köln
      hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
      Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 132.814,19 EUR.
      Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 15.444,01 EUR zur Verfügung.
      Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche
      Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der
      Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln,
      Zimmer Nr. 1345 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.


      73 IN 434/11

      Amtsgericht Köln, 07.08.2014


      Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 434/11
      In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Esra Güneli, An der Schanz 2, 50735 Köln

      Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Stolz, Michael, Venloer Str. 506, 50825 Köln

      I.

      wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

      II.

      Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 05.11.2014 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen bzw. Anträge zu stellen:

      a)


      zur Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters sowie zum
      Schlussverzeichnis einschliesslich der Erhebung von Einwendungen gegen
      das Schlussverzeichnis;


      b)

      zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;

      c)

      zum Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung; falls
      deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb der Frist die
      Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§§ 289, 290);


      d)

      ob der Treuhänder beauftragt werden soll, die Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO).

      Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwaltersliegen
      nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten
      auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1345 aus.


      III.

      Gleichzeitig wird die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter
      Forderungen einschliesslich der Änderung früherer Anmeldungen im
      schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).


      Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden
      sind ab dem 02.10.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der
      Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1345
      niedergelegt.


      Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist Mittwoch, der 05.11.2014.
      Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
      Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem
      Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
      Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten
      wird.


      Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich
      begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, so hat die Schuldnerin
      im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.

      Rechtsmittelbelehrung:
      Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
      beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprachebei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen.
      Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

      Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die
      Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist
      beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als
      bewirkt, sobald nach dem Tag der unter insolvenzbekanntmachungen.de
      erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere
      Zeitpunkt.


      Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind
      festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in
      der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1345
      eingesehen werden.


      73 IN 434/11
      Amtsgericht Köln, 06.08.2014


    • Ich habe es nun schriftlich seitens der Staatsanwaltschaft Freiburg vorliegen (Kopie kann ich gerne auf Wunsch vorweisen): Hinter Hometec Kabel UG steckt eindeutig Okan Kaya. Er erscheint eben nur nicht offiziell als Verantwortlicher im Impressum der bei ebay vom Account htkabel angebotenen Artikel. Jene dort angegebene Valentina Cortese ist offenbar nur eine Strohfrau für den Laden.
      Ich kann jedem nur anraten: Finger weg !
      Es scheint mir auch nur eine Frage der Zeit zu sein, bis auch dieser Kaya-Laden Insolvenz anmelden wird.
    • www.insolvenzbekanntmachungen.de schrieb:


      8 IN 643/18
      |
      In dem Insolvenzverfahren über
      das Vermögen d.


      HomeTec Kabel UG (hafungsbeschränkt), Am Sträßle 12,
      79232 March, vertreten durch den Geschäftsführer Orkan Kaya
      Registergericht:
      Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 707618
      - Schuldnerin
      -
      |


      1. Das am 08.10.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren
      über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und
      Überschuldung am 03.01.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
      2. Zum Insolvenzverwalter
      wird bestellt:
      Rechtsanwalt Dr. Ulrich Nehrig
      Humboldtstraße 2, 79102
      Freiburg
      Telefon: 0761 703900
      Telefax: 0761 7039052
      3. Die
      Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum
      26.02.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.


      Bei der
      Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
      4. Das
      Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2
      InsO.
      Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist
      der 19.03.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit
      dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im
      Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
      ihrem Rang bestritten wird.


      Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl
      eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68
      (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse),
      149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
      Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters) InsO erforderlich sein, bedarf es der
      Antragstellung bis 19.03.2019, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens
      widerrufen werden kann.
      Die Tabelle mit den Forderungen und die
      Anmeldeunterlagen werden spätestens am 05.03.2019 zur Einsicht der Beteiligten
      auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
      Nach Ablauf der
      Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
      5. Sicherungsrechte an
      beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter
      unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
      Der Gegenstand an dem das
      Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
      Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
      Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
      entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
      6. Personen, die Verpflichtungen
      gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese,
      sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
      7. Der
      Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
      vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
      Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
      Ausgenommen ist die
      Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das
      Insolvenzgericht.


      Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin
      dem Insolvenzgericht.
      8. Hinweis:
      Die in einem elektronischen
      Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus
      einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
      6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
      Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
      Sonstige
      Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
      Tag der Veröffentlichung
      gelöscht.



      Rechtsbehelfsbelehrung:



      Gegen die Entscheidung
      kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt
      werden.


      Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
      dem
      Amtsgericht Freiburg im Breisgau
      Holzmarkt 2
      79098
      Freiburg
      einzulegen.


      Die Frist beginnt mit der Verkündung der
      Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw.
      mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
      (insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der
      Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere
      Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem
      Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3
      InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
      Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.


      Die
      Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
      Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
      jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
      gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht.
      Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.


      Die Beschwerde ist
      von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
      unterzeichnen.


      Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
      angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
      diese Entscheidung eingelegt werde.
      |
      Rechtsbehelfe können auch als
      elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht
      zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf ejustice-bw.de beschrieben.


      Amtsgericht Freiburg im Breisgau -
      Insolvenzgericht - 03.01.2019
    • handelsregister schrieb:

      HRB 707618: HomeTec Kabel UG (haftungsbeschränkt), March, Am Sträßle 12, 79232 March. Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg i. Br. vom 03.11.2020 (8 IN 643/18) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG berichtigt in: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Abs. 2 FamFG berichtigt bei Nicht mehr Geschäftsführer; jetzt Liquidator: Kaya, Okan, March,
    • Neuer Kaya Account mit neuem Strohmann Silverio Guiseppe befreundet und bekannt mit
      Valentina Cortese ehemalige GF von HomeTec Kabel UG.

      Schon komisch, dass der kein eigenes Fax hat, sondern der gibt die FAx-Nunmmer der SEC UG an!
      Und Hausmeisterdienste macht der Giuseppe (wie der Kaya) auch.

      pkv-online
      https://www.ebay.de/usr/pkv-online
      PKV UG
      Giuseppe Silverio
      An der Schelmengaß 21
      78048 Villingen-Schwenningen

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