Lava2crew / Markus Bilinski - betrügerische Verkaufsagentenanwerbung - DigiTech in neuem Gewand

    • forenuser schrieb:

      Zu mehr hat das AG keine Befugnis.

      Aber sicher hat es.

      Hält ein Gericht nach Beginn einer Hauptverhandlung die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung für begründet, so verweist es die Sache durch Beschluß an das zuständige Gericht; § 209a Nr. 2 Buchstabe a gilt entsprechend. Ebenso ist zu verfahren, wenn das Gericht einen rechtzeitig geltend gemachten Einwand des Angeklagten nach § 6a für begründet hält.
      Quelle: §270 StPO

      Einfach gesagt: wenn das AG meint, da kommen womöglich mehr als vier Jahre raus, dann ab damit zum LG, damit die auch mal was zu tun haben. Wobei Du berücksichtigen musst, dass bei einer Aufhebung der Gesamtstrafenbildung in solchen begründeten Fällen bereits 9 nachgewiesene Betrugsfälle ausreichen um mit dem zu erwartenden Mindeststrafmaß von 4 Jahren und 6 Monaten die Zuständigkeit des AG von vornherein auszuschliessen. Scheffczik wäre also nach dieser Idee sowieso nie am AG verhandelt worden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ohrwürmchen schrieb:

      Stellt sich mir die einfältige Frage,warum nicht und wenn doch ,weshalb.
      Wäre es nicht auch eine Angelegenheit des Klägers,sprich RA,schon im Vorfeld für andere Verhältnisse zu sorgen?

      Tschulligung, das kapier ich jetzt nicht ganz. RA? Im Strafprozess? Allenfalls der des Nebenklägers. Aber im Betrugsprozess ein Nebenkläger?

      Es ging zwischen Uhu und mir gerade eigentlich darum, dass es in unserem Rechtssystem Grundsätze gibt, für die - wie das kürzlich jemand gesagt hat -

      ohrwürmchen schrieb:

      So wirkt ein solches Urteil eher wie ein Freibrief zugestellt von Hermes.
      gilt, wenn jemand die Anstiftung zu Straftaten gewerbsmäßig, also zum Bestreiten des Lebensunterhaltes begeht. ;)

      Nochmal: derzeit sieht es so aus, das man für gewerbsmäßigen Betrug genau wie für die Anstiftung dazu irgendwas zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bekommt. Gewerbsmäßige Anstiftung ist gar nicht separat vorgesehen. Betrügt man viele, die man zu weiterem Betrug vielfach angestiftet hat, dann werden die Fälle alle in einen Topf geschmissen (oder zumindest Teile davon, wie man sehen konnte) und daraus wird dann ein Urteilssüppchen gekocht, das aufgrund des Mengenrabatts derart leicht verdaulich ist, dass davon allenfalls die Opfer (einschliesslich der Verkaufsagenten) Magendrücken kriegen, der eigentliche Betrüger aber höchstens einen Zwerchfellriss wegen Dauerlachkrampfs. Kommen dann noch weitere Verfahren dazu, gibt es für den auf den Mengenrabatt nochmal Mengenrabatt mit etwas, das auch schon Mengenrabatt enthält. Das könnte sich kein vernünftig denkender Mensch erlauben, der im Alltag Mengenrabatte einräumt. Dann wäre er nämlich ebenso pleite wie das deutsche Rechtssystem in diesen Fällen.

      Bekommt so ein gewerbsmäßiger Anstifter aber einmal die Mindeststrafe für den Betrug beim Kreditkarteneinkauf und einmal für die Anstiftung des Verkaufsagenten zum Betrug ohne Mengenrabatt, dann sind wir schon im einzelnen Verkaufsagentenfall bei zwei Mal mindestens sechs Monaten. Da fällt mir glatt ein altes Tempolimit aus Nebraska ein:

      Speed Limit 25
      For every additional mile 1$ fine
      Choose the speed you can afford

      Ist doch 'ne sympathische Art, das zu regeln. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      wenn das AG meint, da kommen womöglich mehr als vier Jahre raus, dann ab damit zum LG

      Richtig, diese Befugnis hat das AG auch. Dass hat das AG Eschwege im Fall Scheffczik aber nicht für nötig gehalten. Warum auch, wenn nur ein paar Einzelfälle angeklagt wurden, die zusammen einen Schaden von rund 180.000,- EUR ausmachten. Zur Erinnerung: Der geschätze komplette Schaden, den Scheffczik angerichtet hat, dürfte im niedriegen 7-stelligen Bereich liegen. Da sind die Schadenssummen schon abgezogen, bei denen er wehement bestritt, für diese verantwortlich gewesen zu sein.

      Nun kann man darüber diskutieren, ob diese 180.000 vor ein LG oder vor ein AG gehören. Im Fall Scheffczik war man eben der Meinung, dass das AG ausreichend war. Und da sind wir wieder bei dem was ich meinte. Das AG kann nicht mehr als 4 Jahre verpassen. Zu mehr ist es nicht befugt.

      Nebenbei: Richtig ist, dass ein LG dann auch die Höchstrafe von 10 Jahren aussprechen darf. Aber es kann auch deutlich unter der maximal möglichen Strafe von 4 Jahren verurteilen, wie das Beispiel "PC-Hardware1" zeigt.

      Was war denn mit dem Pawlak von PC-Hardware1 ? Der hatte 2007 binnen einem Monat fast 1 Mio. Umsatz über eBay gemacht. Pawlak musste sich dann vor dem LG Darmstadt verantworten. Und, was hat er bekommen? Ganze 30 Monate (2,5 Jahre) !! Da muss man ja schon froh sein, das Lars "nur" vor dem AG stand. Man stelle sich mal vor, der hätte vor einem LG gestanden. Nicht das er da mit seine 180.000 € noch ne Starfe auf Bewährung bekommen hätte, wenn man das analog zum Pawlak betrachtet.

      ANTIfraud kann man mit den beiden oben aber nicht vergleichen. Ihm seine kriminelle Energie möchte ich als deutlich höher einstufen. Bei ANTIfraud wird bestimmt auch nicht nur der gewerbliche Betrug angeklagt werden. Bei ihm wird sicherlich noch in Tatein- oder Mehrheit der Kreditkartenbetrug, die Computersabotage und was sonst noch alles zu Tragen kommt, berücksichtigt werden. Daher wird er sich ganz bestimmt vor einem Landgericht wiederfinden, da sein zu erwartene Strafe sicherlich über 4 Jahre liegen wird.
    • Ich frage mich, was aus Scheffcziks erbeutetem Vermögen geworden ist? Seiner Villa in Thailand z.B.
      Kann er in nicht allzu ferner Zukunft dort hin zurückkehren und die Früchte seines Betrügerfleißes verzehren?
      Oder hat der thailändische Staat sich alles unter den Nagel gerissen, was mir auf jeden Fall lieber wäre als
      dass dieser Schweinehund ohne weitere Verfolgung wie im Märchen leben kann. Bei seiner kriminellen
      Energie gehe ich eh davon aus, dass er weiter machen wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pewebe ()

    • Was aus seinem Vermögen in Thailand geworden ist, kann ich nicht sagen. Ich weiß ja auch nicht, auf welchen Namen das da unten überhaupt eingetragen war /ist. Immerhin hat er ja da unten eine thailändische Frau und Nachwuchs.

      Aber eines kann ich Dir sagen. Offiziell wird er nie wieder in Thailand einreisen können. Wie man munkelt, steht er in Thailand auf so einer Art "Black-List".
    • Ich melde mich nun wieder, wie versprochen.

      ich war am freitag bei der polizei, zur aussage. für mich sieht es nicht gut aus. der beamte von der kripo sagte, ich werde den entstandenen schaden ersetzen (in etwa 7000€) plus strafe zahlen müssen (er schätzt um die 6000€). nach adam riese wären das 13.000€ die ich zahlen müsste.
      jetzt verratet mir mal.... wie soll ich das machen? ich stehe vor dem ruin, vielleicht auch kurz davor, obdachlos zu werden.
      wenn ich genug verdienen würde, hätte ich diesen "nebenjob" erst garnicht angenommen. eigentlich habe ich im monat weniger zur verfügung, als ein hartz4 empfänger. ich verdiene ca. 1100€ im monat. davon wird die miete gezahlt und mit dem rest müssen insgesamt 2 personen versorgt werden. achja, um zur arbeit zu kommen, muss ich im monat auch noch einmal 80€ ausgeben. da bleibt dann kaum noch was über.

      ich weiß nicht mehr weiter.
      jemand anderes reibt sich die hände, und der, der auf ehrlicher art und weise einfach nur etwas geld verdienen wollte, wird bis in die obdachlosigkeit gestraft. ich war bisher immer ein ehrlicher und fairer mensch. wenn andere sich sachen leisten konnten von denen ich nur träumen konnte, habe ich es denen immer gegönnt und mich für sie gefreut.

      ich habe weder die mittel, noch die kraft das zurück zahlen zu können. ehrlich gesagt, würde ich mich einfach nur noch umbringen wollen.
    • Jetzt mach Dich bitte nicht verrückt! Du wirst nicht obdachlos werden. Ich finde es nicht so toll,
      dass Dir derartige Angst gemacht wird. Dass es dumm war, auf so etwas herein zu fallen, hast Du oft genug gehört.
      Aber Du bist kein Krimineller oder eine Kriminelle, mit der ich kein Mitleid hätte. Du wirst alles, was
      über den Sozialhilfesatz liegt, abgeben müssen. Das wird in Deinem Fall nur sehr wenig sein.
      Mach Dich auf keinen Fall selbst fertig, das bringt überhaupt nichts. Es werden Dir sicher noch hiesige
      Experten Tipps geben, wo Du Hilfe bekommen kannst. Jetzt gilt es in erster Linie ruhig Blut zu bewahren.
      Selbstmord ist in Deiner Situation absolut keine Option!
    • Hallo Iroplis.
      Steck jetzt bitte nicht den Sand in den Kopf.Es wird keine Suppe so heiß gekocht,wie sie gegessen wird. :rolleyes:
      Lies dir nochmal das P#179 von Bert durch.
      Du hast zudem einen RA.Bei deinen finanziellen geringen Möglichkeiten kannst du sicher entsprechende Unterstützung beantragen.
      Dass du keine Verantwortung für das kriminelle Treiben dieses Typen trägst ist klar - aber für deines.Platt formuliert : Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
      Wie allerdings ein Richter urteilt,steht auf einem anderen Blatt. Die von dir genannte Summe laut Aussage des Kripobeamten mag zwar in sich stimmig sein,aber dürfte so eher nicht anfallen.
      Die Möglichkeit eines Vergleiches dürfte evtl.gegeben sein.Ein Gespräch mit einer Schuldnerberatung könnte auch nutzen.
      Wenn dein RA fit ist,was ich hoffe,wird´s nicht gar zu schlimm für dich ausfallen.
      Er soll sich auch was einfallen lassen,wie er gegen deinen "Arbeitgeber" vorgehen kann. Anzeige wg. Betruges usw.
      Nochmal zu deinen Finanzen.Zwar ist eine eidesstattliche Erklärung nicht gerade die Erfüllung der Glückseeligkeit,aber mitnichten das Ende allen Glückes.
      Wenn zudem deine Einkünfte derart gering sind wie du vorgibst,hättest du theoretisch Anspruch auf unterstützende Leistungen.Kommt natürlich darauf an,was die 2. Person im Haushalt an Einkommen zu verbuchen hat.
      Um das Geld zu verdienen,könntest du dort ja nochmals anheuern;weißt ja jetzt,wie´s geht.Und dann den Spiess umdrehen.

      OT. Ich habe einen sehr guten Freund.Der hatte deutlich mehr Geld aufzubringen. Er erfreut sich bester Gesundheit und Schuldenfreiheit.( und nach wie vor sind wir sehr gute Freunde :D )
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • pewebe schrieb:

      Das wird in Deinem Fall nur sehr wenig sein.

      Ich kann mir kaum vorstellen, dass da was Pfändbares übrig bleibt:

      Iroplis schrieb:

      ich verdiene ca. 1100€ im monat. davon wird die miete gezahlt und mit dem rest müssen insgesamt 2 personen versorgt werden. achja, um zur arbeit zu kommen, muss ich im monat auch noch einmal 80€ ausgeben.

      Wenn die zweite Person unterhaltsberechtigt ist, zum Beispiel als Ehegatte oder eingetragene Lebensgemeinheit, dann bleibt bei 1100 Euro Netto gemäß der bis zum 30. Juni 2013 gültigen Tabelle ganz genau gar nichts übrig. Wichtig wäre aber vor allem, dass der strafrechtliche Teil aus der Welt kommt. Wenn danach nur noch zivilrechtliche Forderungen im Raum stehen die nicht aus Straftat stammen geht der Weg über die Privatinsolvenz nach sieben Jahren in die Restschuldbefreiung. Bis dahin bei der Ban kdas Konto auf Pfändungsschutzkonto umstellen lassen, das darf inzwischen auch nicht mehr Gebühren kosten als ein Standardkonto.

      Iroplis schrieb:

      der beamte von der kripo sagte, ich werde den entstandenen schaden ersetzen (in etwa 7000€) plus strafe zahlen müssen (er schätzt um die 6000€)

      Der Kripotiker ist ein Idiot. Kann er jetzt gerne als Beamtenbeleidigung auffassen, meiner Ansicht nach ist das ein Faktum. Kannst ja mal seinen Namen veröffentlichen, dann schreibe ich das gerne nochmal unter Nennung von Name und Dienststelle des Idioten. Dass Du im Grunde den Schaden ersetzten musst - klar, solltest Du. Kannst Du aber nicht. Aus genau dem Grund, weshalb Du dem Betrüger auf den Leim gegangen bist: Du hast zu wenig Geld. Was Du könntest: den Schaden gegenüber deinem Auftraggeber einklagen. Ersatzweise die Forderungen an die Geschädigten abtreten, wenn die Käufer da mitspielen. Das wäre dann eine Sache die im Rahmen der der Insolvenz zu regeln wäre und meiner Ansicht nach die einzige Chance der Gläubiger überhaupt noch irgendwie an wenigstens einen Teil ihres Geldes zu kommen. Wäre also eine vernünftige Entscheidung von denen.

      Was die Schätzung der Strafe angeht: das setzt immer noch ein Richter nach Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls fest. Mir kommt das so vor, als ob man den Kripidioten auch nach den Lottozahlen der nächsten vier Wochen fragen könnte. Die würde er vermutlich auch wesentlich genauer schätzen als "so irgendwo zwischen 1 und 49 und davon voraussichtlich sechs Stück".

      Ach, noch 'ne Frage: hat der Vollpfosten eigentlich dann auch gleich Deine Anzeige gegen unbekannt aufgenommen? Ich schätze mal: nein. Und ich schätze, dass ich da ziemlich gut schätze. So weit denken die nämlich nicht, denn fürs Denken werden die nicht bezahlt.

      Ich kann Dir aber noch den Tip geben, deine gesamte Buchhaltung einschliesslich des gesamten Schriftverkehrs, Vertrag, Briefe, Mails etc. zu kopieren und dem Staatsanwalt zu geben. Ein Umstand, der bei der Strafzumessung bzw der Verfolgung berücksichtigt wird ist nämlich auch, in wie weit Du an der Aufklärung mitgewirkt hast. Eventuell erkundigst Du dich mal nach dem zuständigen StA (bzw dein RA macht das) und rückt alles raus, was an Informationen da ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich hatte gestern, als ich das Posting von Iroplis gelesen habe, ihn direkt angerufen.

      Das war natürlich ein absolter Schwachfug, was ihm da der Beamte als Strafe angekündigt hatte.

      Auf private Einzelheiten aus dem Telefonat kann und möchte ich aus Diskretiongründen natürlich nicht eingehen. Aber ich kann so viel sagen, dass er gestern entsprechend gebrieft wurde.

      Trotzdem danke für eure Antworten. Sie zeigen ihm noch ein paar Dinge auf, an die ich gestern nicht gedacht habe. Da sieht man, dass Teamwork eine wichtige und gute Sache ist.

      Was die Verkausagententätigkeit und die mögliche Strafe betrifft, da denke ich, dass er es gestern verstanden hat und sich wieder beruhigt hat. Wenn er sich an gewisse Ratschläge hält, dann hat er auch wieder eine vernünftige Perspektive. Einer der wichtigsten Punkte ist, dass er ddie Betrugsanzeigen vom Tisch bekommt. Die Geldwäsche wird wahrscheinlich hängen bleiben. Der Kreditkarten- und Warenbetrug ist ganz alleine ANTIfraud anzulasten, der die Ware auf Iriplis seinen Namen bestellt hat und sie mit geklauten Kreditkartendaten bezahlt hat. Eine entsprechende Anzeige hatte Iriplis damals schon eingereicht.

      Was den finanziellen Schaden betrifft, da ist noch garnichts spruchreif. Erst einmal muss geklärt werden, wer eigentlich den Schaden verursacht hat. Fakt ist ja, dass ANTIfraud die Ware bestellt und bezahlt hat. Das war nicht Iriplis. Er hat nur im Auftrag für ANTIfraud die Ware über eBay verkauft und die Annahmen an ANTIfraud überwiesen. Was bei der Sache noch völlig unklar ist, das ist der Punkt der möglichen Hehlerei. Nur kann man ihm hier keinen Vorsatz unterstellen. Über diesen Punkt hatte ich mich letztes Jahr mal mit einem Staatsanwalt unterhalten. Er meinte auch, dass in solchen Fällen genau wie bei der Geldwäsche von einer Fahrlässigkeit ausgehen kann.

      Bleibt also abzuwarten, was strafrechtlich aus der Sache wird. Eines kann man aber wahrscheinlich jetzt schon sagen. Eine Geldstrafe in Höhe von 6.000,- € dürfte es auf keinen Fall werden!
    • Auskunft der Polizei

      Hallo Freunde,





      in meinem Fall war die Polizei sehr
      hilfsbereit und hat mich vernünftig beraten.



      Schade dass nicht alle Beamten so
      rücksichtsvoll mit Verkaufsagenten umgehen.



      Vor allem da wir zur Polizei gehen um noch
      größeren Schaden von allen beteiligten abzuwenden.



      Natürlich ist mir klar dass ich eine riesen
      Dummheit begangen habe als ich mit Antifraud gearbeitet habe. Heute bin ich um
      einige Erfahrungen reicher!



      Selbstverständlich bin ich sauer auf
      solche Betrüger aber sie deshalb hier ausgiebig zu bedrohen halte ich für
      überzogen. Wer weiß wer das liest und dann hat man ruckzuck die nächste Kacke
      am dampfen ;)



      Ich bin froh wenn diesen / solchen Menschen
      das Handwerk gelegt wird und sie rechtskräftigt verurteilt werden. Auch wenn von
      einer Wiedergutmachung nicht auszugehen ist.



      Bedanken möchte ich mich auch beim Team
      von Auktionshilfe.info vor allem Forenuser und Belladonna für Ihre tatkräftige
      Unterstützung. Diese tollen Menschen stehen einem in dieser Situation bei.
      Dieser Beistand war für mich sehr viel wert. Was kann es noch besseres geben?






      DANKE!





      Euer Daniel
      LG, DiDG3R
    • von mir gibts mehr oder weniger auch was neues.

      nachdem ich im februar zur vernehmung/aussage bei der kripo war, habe ich heute erneut post bekommen. diesesmal von der soko- lka berlin. in dieser bekomme ich die gelegenheit, mich über den tatbestand zu äußern.

      aber, ey, irgendwas läuft bei meiner sache falsch!

      in dem schreiben wird mir vorgeworfen, 3 mal 6 und 1 mal 5 Eintrittskarten bestellt zu haben, was nach adam riese 23 ergibt. tatsächlich hat antifraud mir jedoch 17 karten geschickt, wovon ich 16 verkauft und eine nicht verkauft habe (als mir das mit dem betrug klar geworden ist (habe dem käufer sein geld zurückerstattet)).

      so. bei der vernehmung im februar wurde mir vorgeworfen, ich hätte einen PC oder laptop von lidl bekommen (angeblich wurde diese auch zugestellt). das stimmt aber auch nicht. das habe ich dem beamten auf jedenfall gesagt.

      so langsam bekomme ich ja schiss. angebliche zustellungen,wovon ich nichts weiß; soko- lka berlin...
      und wenn ich mir das durch den kopf gehen lasse, dass nun eine soko ermittelt... wo sonst nur die großen fälle bearbeitet werden, dann sehe ich mich irgendwie schon im knast.

      wie seht ihr das?

      ich war vorhin jedenfalls bei meiner anwältin und habe sie gebeten, akteneinsicht zu beantragen. das kostet mich nun 400€, aber was muss, das muss.


      lg
    • Ich versuche mal rauszuziehen, was für mich unklar ist:

      Mag sein, das du 17 Karten von Antifraud erhalten hast. Aber er kann auch nochmehr für andere Va's auf deinen Namen bestellt haben.
      Was sagt den die Polizei dazu? Gab es da abweichende Lieferadressen oder sollen die 23 Karten an dich geleifert worden sein?

      Was den Laptop angeht, da würde ich auch mal darauf tippen, das er den auf deinen Namen bestellt hat und das Teil aber wo anders hat hinliefern lassen.
      Das ist Lidl dann egal, wo das hinging. für die bist du erstmal der Käufer der die Ware geordert hat.
      Oder soll der laut Polizei an dich geliefert worden sein?

      Wegen der Soko: Beziehe die mal nicht auf dich selbst. Die wird wenn eher für Antifraud und co zuständig sein. Als ehemaliger Va von ihm, sind die dann auch für dich zuständig. Da Antifraud dich ja für sein System benutzt hat.
      Bewahre erstmal einen kühlen Kopf. In den Knast wist du so schnell nun auch nicht kommen.
    • Oberlix schrieb:

      Ich versuche mal rauszuziehen, was für mich unklar ist:

      Mag sein, das du 17 Karten von Antifraud erhalten hast. Aber er kann auch nochmehr für andere Va's auf deinen Namen bestellt haben.
      Was sagt den die Polizei dazu? Gab es da abweichende Lieferadressen oder sollen die 23 Karten an dich geleifert worden sein?

      Was den Laptop angeht, da würde ich auch mal darauf tippen, das er den auf deinen Namen bestellt hat und das Teil aber wo anders hat hinliefern lassen.
      Das ist Lidl dann egal, wo das hinging. für die bist du erstmal der Käufer der die Ware geordert hat.
      Oder soll der laut Polizei an dich geliefert worden sein?

      Wegen der Soko: Beziehe die mal nicht auf dich selbst. Die wird wenn eher für Antifraud und co zuständig sein. Als ehemaliger Va von ihm, sind die dann auch für dich zuständig. Da Antifraud dich ja für sein System benutzt hat.
      Bewahre erstmal einen kühlen Kopf. In den Knast wist du so schnell nun auch nicht kommen.

      an die möglichkeit, dass die sachen an andere adressen geliefert worden sein könnten, habe ich garnicht gedacht. dementsprechend auch nicht hinterfragt.
      aber so wie ich mich an die vernehmung im februar erinnern kann, habe ich es zumindest so verstanden, dass diese auch an meine adresse geliefert worden sein sollen.
      mal schauen, was meine anwältin bei der akteneinsicht herausfinden kann. jedenfalls hoffe ich, dass sich die 400€ lohnen. Mittlerweile habe ich nun insgesamt 3 Jobs, damit ich auch ja irgendwie etwas sparen kann. der scheiss ist - viel kommt da nicht bei rum.

      b2t - eines der letzten tickets die mir zugeschickt wurden, hatten einen anderen absender. also, auf der rechnung stand nicht mein name, sondern der name von jemand anderem aus hamburg. ich habe versucht, den typen "ausfindig" zu machen. bin dabei jedoch zu keinem ergebnis gekommen. evtl. fake. ich weiß es nicht.


      // den pc / laptop von lidl soll angeblich meine freundin angenommen haben. aber ich schwöre euch, da war nichts von lidl. total suspekt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Iroplis ()

    • Wegen dem Pc, soll deine Anwältin mal bei der Post die angebliche Unterschrift deiner Freundin einholen. Zudem würde ich auch fragen wer an dem Tag das Paket zustellte. Evtl kann der Bote sich noch erinnern, wie die frau aussah, die das Paket angenommen haben soll.
    • ich wohne in einem 3 parteien- haus.
      meine nachbarin nimmt auch öfter pakete für mich an. sie ist schon etwas älter und sowas wie diebstahl traue ich ihr absolut nicht zu. das hat in der vergangenheit immer ohne probleme funktioniert.
      ausser sie und ich, hat sonst niemand zutritt zu dem flur.

      ich sehe da nur 3 möglichkeiten:
      - zwar eher unwahrscheinlich, aber der paketbote hat es mitgehen lassen
      - die ware ist an eine andere adresse gegangen
      - die ware konnte nicht zugestellt werden/ist zurück zum absender