Mathieu Ousseau, Romain Quentin, Alexis Troyat und Charles Delon - Sicherstellung von Vermögen

    • Mathieu Ousseau, Romain Quentin, Alexis Troyat und Charles Delon - Sicherstellung von Vermögen

      Nachfolgend der Beschluss der vorläufigen Sicherungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft Hamburg. Etwaige Geschädigte erhalten somit einen Überblick von beschlagnahmten bzw. unter dinglichen Arrest gestellten Vermögen der Täter. Geschädigte erhalten somit die Möglichkeit entsprechende Pfändungsmaßnahmen einzuleiten.



      Staatsanwaltschaft Hamburg

      6801 Js 13/10

      Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6801 Js 13/10 [3004 Js 308/11]) gegen die Beschuldigten Mathieu Ousseau, Romain Quentin, Alexis Troyat und Charles Delon wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges im Zusammenhang mit e-bay-Verkäufen sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:


      Forderungen gegen die norisbank GmbH betreffend das Konto Nr. 431/5600804 bei der norisbank GmbH, Service Center Berlin, Otto-Suhr-Allee 6–16, 10585 Berlin, (Saldo am 17.12.2010 insgesamt: 3.507,31 €)

      Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

      Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 102 und der Gesamtschaden mindestens 10.000,00 € beträgt.

      Die aktuelle Anschrift der Beschuldigten ist nicht bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den von den Beschuldigten verwendeten Personalien um Falschpersonalien handelt.

      Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 30 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 3004 Js 308/11 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6801 Js 13/10 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile. Durch die Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg kann wegen der Vielzahl der Geschädigten Akteneinsicht nur bei Abholung der Akte im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.

      Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass gemäß § 111g StPO die Zulassung der Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung erforderlich ist, wenn die Sicherungen der Staatsanwaltschaft wie vorliegend im Wege der Arrestvollziehung oder der Beschlagnahme erfolgt sind.



      gez. Heuer, Staatsanwältin




      Quelle: ebundesanzeiger.de
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"