Löschbert,
ok so weit. Aber jetzt setze ich mal den Fall, ich bin Käuferin eines Fakes. In dem Fall würde ich die Ware nicht rausrücken, ehe ich ALLE Auslagen erstattet bekommen habe. Es handelt sich beim Handel von Plagiaten ja nicht um eine einfache Mängelrüge.
ok so weit. Aber jetzt setze ich mal den Fall, ich bin Käuferin eines Fakes. In dem Fall würde ich die Ware nicht rausrücken, ehe ich ALLE Auslagen erstattet bekommen habe. Es handelt sich beim Handel von Plagiaten ja nicht um eine einfache Mängelrüge.