ebay führt neues Bezahlsystem bei Neuanmeldungen für Verkäufer ein!

    • Nachdem ich mir das alles durchgelesen habe, kommt bei mir zumindest das Gefühl hoch, dass ein Teil der von mir eingestellten Artikel zwangsvereinnahmt wurde. Wie gesagt, es war mir nicht möglich, alle Zahlungsaufforderungen auf direktem Weg zu versenden. Meine Käufer hatten die Kaufabwicklung wohl schon deshalb nicht vorab durchlaufen, weil sie meine Mail erwartet haben.

      "Dürfen" wäre ja wohl lustig. Ich wäre jedenfalls nicht bereit, jemanden anders die Abwicklung für mich machen zu lassen, ohne das Geld auf meinem Konto zu haben. Ein wesentlicher Grund, warum ich PP garnicht erst anbiete. Wenn etwas ist, setze ich mich mit dem Käufer selbst auseinander! Da gibt es keine Textbausteine und auch keinen selbst ernannten Schiedsrichter, wer besser lügen kann.

      Beim Einstellen meiner Artikel jedenfalls wurde ich darauf nicht aufmerksam gemacht, dass überhaupt ein Pilotprojekt oder eine neue Zahlungsmethode angeboten werden. Ich konnte Zahlungsmethode "Sonstige" ganz normal auswählen und so einstellen.
    • Tja, dann würde ich meinen, es ist an der Zeit, ein freundlich formuliertes Brieflein in geschmackvoll gehaltener Sprachwahl zu verschicken.

      Beginnen könntest Du den Brief mit der wohlformulierten Eingangsformel

      Ich erstatte Anzeige gegen die Beteiligten aus allen rechtlichen Gesichtspunkten wegen Eigentums-, Vermögens- und Wirtschaftsdelikten. Soweit erforderlich, stelle ich gleichzeitig Strafantrag.

      Lass mich mal überlegen, an wen man so was dann schickt. Sicher weiss ich aber: die Sendung mit der Maus isses nich.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Bliebe der Nachweis. Ich habe von dem Desaster natürlich keine Screenshots gemacht. Mit so etwas rechnet ja keiner. Nachvollziehbar ist es jetzt nicht mehr. Das habe

      *grmpf* Immer deine Ordnungswut. ;)

      Ja und? ebay räumt die Begehung einer Tat ja selber ein -> Screenshot der Seite. Und nö, ebay hat weder eine Banklizenz noch eine als Zahlungsdienstleister. Die Lizenz als Zahlungsdienstleister im elektronischen Geldverkehr für Amazon habe ich bei der CSSF dagegen gefunden, die dürfen das also. ebay ist aber weder bei der CSSF noch bei der BaFin zu finden. Inkasso ist es aber wohl (noch) nicht, solange sie sich nicht noch weiter in den Zahlungsverkehr einmischen; ich hatte eben ein nettes Telefonat mit denen hier: bdiu.de/ Ich liebe Telefonate mit Juristen, da können wir Sachverhalte nach dem eigentlichen Tatbestand immer gleich auf ein paar Stichworte runterbrechen, damit ist so ein Thema in ein oder zwei Minuten durch.

      Wenn ebay die Lizenz als Zahlungsdienstleister beantragen sollte ist mir das auch recht. Siehe oben. Damit unterliegen sie dann dem ZAG, dem GwG und den §§675-675z, 676ff BGB. Bin ich sofort dafür, denn dann können sie gleich verpflichtend Postident für alle neuen VK einführen.

      Bleibt also ein begründeter Anfangsverdacht der gewerbsmäßigen Erbringung von Zahlungsdienstleistungen innerhalb des Gemeinschaftsgebietes ohne im Besitz der dazu erforderlichen Erlaubnis zu sein in einer nicht näher bezifferbaren, aber wesentlichen Anzahl von Einzelfällen. Strafantrag erübrigt sich dabei dann, der mögliche Tatbestand der Untreue (Antragsdelikt) entfällt ja.

      Eine qualifizierte Rechtsabteilung bei ebay hätte das aber eigentlich wissen müssen. Naja, vielleicht tun sie uns (bzw dem Bundeskartellamt) ja den Gefallen und machen aktenkundig, dass das auf der Lizenz von Paypal passiert. Das wäre ein hübsches Weihnachtsgeschenk, würde ich sogar ohne Schleifchen drumherum nehmen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kurze Zwischenbemerkung und Klarstellung aus gegebenem Anlass:

      We're so glad to see so many of you lovely people here tonight, and we would especially like to welcome all the representatives of ebay's Powerseller Support Community who have chosen to join us here in the Auktionshilfe.info Hotel Ballroom at this time. We do sincerely hope you'll all enjoy the show, and please remember people, that no matter who you are, and what you do to live, thrive and survive, there are still some things that make us all the same. You, me, them, everybody, everybody.

      :lach:

      Nein, ich bin nicht Klaus-Jürgen Uhrencenterberlin. Aber meine Meinung ist Public Domain - jeder darf sie sich zu eigen machen. 8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Sodele.

      Ich hab mal einen kleinen Mustertext gebastelt, den man an die BaFin und parallel dazu an die CSSF schicken kann.

      Die BaFin:

      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      Graurheindorfer Straße 108

      53117 Bonn

      Die CSSF:

      Commission de Surveillance du Secteur Financier
      110, route d’Arlon
      L-2991 LUXEMBOURG


      Beschwerde - hier: Erbringung von Zahlungsdienstleistungen ohne Besitz der dazu erforderlichen Erlaubnis


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      die Beschwerde richtet sich gegen die Firmen

      eBay Europe S.à r.l.
      22-24, Boulevard Royal
      2449 Luxembourg
      Vertreten durch Chuck Stoops
      Firmennummer R.C.S. Luxembourg B.120781
      Gewerbenummer 114463
      USt-IdNr LU 21416127

      sowie deren Tochterunternehmen

      eBay GmbH
      Albert-Einstein-Ring
      14532 Kleinmachnow
      Handelsregister Potsdam Stadt HRB 13754

      sowie die

      eBay International AG
      Zweigniederlassung Deutschland
      Albert-Einstein-Ring 2-6
      D-14532 Kleinmachnow
      Handelsregister Potsdam Stadt HRB 16368

      zu entnehmen aus dem Impressum der Webseite
      pages.ebay.de/aboutebay/contact.html
      im Folgenden als ebay bezeichnet.

      ebay bietet unter der Internetadresse ebay.de/ eine auf den deutschen Markt ausgerichtete sogenannte Angebotsplattform an, über das Personen Gegenstände zum Verkauf zum Festpreis oder gegen Höchstgebot anbieten können.

      Im Rahmen dieser Angebotsplattform erbringt ebay seit einiger Zeit Zahlungsdienstleistungen. Die genaue Beschreibung können Sie aus den jeweiligen ebay-Seiten entnehmen. In einer Pressemitteilung vom 20. September 2011, zu finden unter der Internetadresse presse.ebay.de/pressrelease/3809 teilt ebay dazu folgendes mit:

      eBay startet Pilotprojekt für ein neues Zahlungsverfahren auf dem deutschen und österreichischen Online-Marktplatz

      Dreilinden/Berlin, 20. September 2011: Der weltweite Online-Marktplatz eBay (ebay.de) hat ein Pilotprojekt für ein neues Zahlungsverfahren auf seinem deutschen und österreichischen Online-Marktplatz gestartet. Im Rahmen des neuen Verfahrens zahlen die Käufer den Preis für einen Artikel nicht mehr an den Verkäufer, sondern direkt an eBay und eBay bezahlt den Verkäufer. Das neue Zahlungsverfahren wird im Rahmen des Pilotprojekts ausschließlich auf Artikel bei eBay.de und eBay.at angewandt, die von neu registrierten Verkäufer-Konten eingestellt werden.

      Mit dem neuen Zahlungsverfahren zielt eBay darauf ab, seinen Käufern noch größeren Schutz und mehr Konsistenz beim Handel mit neuen Verkäufern zu bieten. Eine von eBay beim Forsa Institut in Auftrag gegebene repräsentative Studie hatte in diesem Zusammenhang gezeigt, dass eine der wesentlichen Barrieren, die deutsche Verbraucher davon abhält, noch höhere Summen beim Online-Shopping auszugeben, ein Vertrauensdefizit gegenüber ihnen nicht bekannten Internet-Händlern ist.

      Im Rahmen des neuen Zahlungsverfahrens treten die Verkäufer ihre Kaufpreisforderung gegen den Käufer an eBay ab und eBay macht diese Forderung in eigenen Namen gegen den Käufer geltend. Den Käufern steht für jeden Artikel, der von einem neuen Verkäufer angeboten wird, die gleiche Auswahl an Bezahlmethoden zur Verfügung. Sie können bei der Zahlung zwischen Banküberweisung, PayPal, Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift sowie dem Zahlungsdienstleister Skrill (früher Moneybookers) wählen. Ist das Geld bei eBay eingegangen, wird der Verkäufer von eBay darüber informiert und aufgefordert, den Artikel zu versenden. Wurde der Artikel vom Verkäufer versendet und in Mein eBay als verschickt markiert, zahlt eBay den Verkäufer anhand bestimmter Auszahlungsfristen aus. Der Verkäufer kann dabei wählen, ob die Auszahlung auf sein Bank- oder sein PayPal-Konto erfolgen soll. Die Auszahlungsfristen richten sich nach dem Mitgliedskonto-Typ (privat oder gewerblich), der Auszahlungsmethode (PayPal oder Überweisung) sowie bei gewerblichen Verkäufern dem Service-Status und der Verkaufshistorie.

      Details der neuen Zahlungsverfahren veröffentlicht ebay im Rahmen seiner Internetpräsenz auf den Seiten
      pages.ebay.de/help/sell/payment-process.html
      sowie
      pages.ebay.de/help/policies/payout-policy.html

      Damit erbringt ebay Zahlungsdienstleistungen und unterliegt damit, soweit sich die Ausrichtung auf den deutschen Markt bezieht, den Bestimmungen des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten.

      Gleichwohl ist ebay ausweislich der Auskunftsfunktion der Internetseite bafin.de/ weder im Besitz einer Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdienstleistungen noch ist aus den Veröffentlichungen der luxemburgischen CSSF eine solche Lizenz ersichtlich.

      Da darüber hinaus die Bedingungen nach §§4,6 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten zur Identifizierung der jeweiligen Zahlungsdienstnutzer über amtliche Personaldokumente sowie der luxemburgischen Entsprechung der Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung seitens ebay nicht geschaffen wurden - es kann sich derzeit jeder mit beliebigen frei erfundenen Daten bei ebay anmelden, eine Prüfung findet, wenn überhaupt, nur sehr rudimentär statt - sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdienstleistungen auch weder in Luxemburg noch in Deutschland gegeben oder in absehbarer Zeit seitens ebay zu schaffen.

      Damit erbringt ebay Zahlungsdienstleistungen, ohne im Besitzt einer Erlaubnis als Zahlungsdienstleister zu sein und ohne die rechtlichen Grundlagen für eine Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung nach GwG zu beachten.

      Da ich selber auf ebay handle, möchte ich Sie bitten, von einer Weitergabe dieses Schreibens zumindest in nicht anonymisierter Form an ebay abzusehen.

      Mit freundlichen Grüßen



      Anlagen:

      - Ausdruck der Pressemitteilung
      - Ausdruck der Hilfeseite Zahlungsprozess
      - Ausdruck der Hilfeseite Auszahlungsmodalitäten

      Und ab geht die Post.

      ;)
      Bilder
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      • 2011-09-26_payout-policy.png

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      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo Löschbert,

      das klingt alles ziemlich professionell. Hut ab! Auch ich bin vom neues Zahlungssystem bei eBay betroffen. Ich bin kein Jurist und kenne mich mit diesen Dingen nicht so aus, aber ich frage mich wie eigentlich all die anderen Marktplätze im Internet das machen? Ich habe mal geschaut und konnte bei keinem irgendwas wegen einer Lizenz bei der Bafin finden (z.B. Amazon, Quelle, MeinPaket, Tradoria und wie sie alle heißen). Heißt das, dass die alle unerlaubt Geld einziehen? Dann könnte man ja mal locker den gesamten Internethandel lahmlegen ;)
    • Quelle ist erstens pleite und zweitens haben die eigenes Geld für eigene Ware angenommen. (Anscheinend nur nicht genug... ;) )

      MeinPaket ist die DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG, die wiederum zur DHL Verwaltungs-GmbH gehört. Und damit sind wir bei der Deutschen Post AG.

      Bei tradoria sehe ich für das Vorkasse- und das Rechnungssystem allerdings das selbe Problem wie bei ebay. Möglich, dass die eine Lizenz in Österreich haben, das habe ich jetzt nicht geprüft. Ausserdem handelt es sich da um eine echte Abtretung der Forderung, tradoria müsste sich also eventuell auch Gedanken um eine Inkassoerlaubnis machen, da sie ja auch das Forderungsmanagement machen.

      Amazon hat eine Lizenz als eGeld-Institut von der CSSF: cssf.lu/fileadmin/files/Listes…e_electronique_250711.pdf

      Nur ebay finde ich nirgends. Weder die ebay S.à.r.l. noch die ebay Inc bzw deren deutsche Niederlassung einer Gesellschaft ausländischen Rechts, die ebay GmbH. Oder anders gesagt: ebay selber hat nach meiner Kenntnis keine Erlaubnis Zahlungsdienste zu erbringen. Aber da sollen sich die drum kümmern, die was davon verstehen und daher haben die halt schon mal Post von mir bekommen.

      Wenn Du auch eine Antwort aus berufener Quelle haben willst, ist das ganz einfach. Schick den Brief raus. Zumindest die BaFin sagt dazu, dass sie sich bei dir melden. Die CSSF kann ebenfalls deutsch, das ist in Luxemburg eine der Amtssprachen.

      Achso, es gibt übrigens neben dem Inkasso abgetretener Forderungen noch eine Ausnahme: wenn jemand Auktionen i.S.d. §156 BGB veranstaltet, darf er Zahlungen für fremde Waren in fremdem Namen annehmen und weiterleiten. Aber ein echtes Auktionshaus ist bei uns ja genau aus dem Grund auch wieder ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, bei dem die Erlaubnis noch dazu gestaffelt erteilt werden kann. Ich zum Beispel habe eine solche Erlaubnis umfassend einschliesslich der Erlaubnis zur Versteigerung von Immobilien (was ansonsten notarielle Beurkundung für einen wirksamen Vertrag erfordern würde, kann ich nach dreimaligem Aufruf mit dem Hammer hinklopfen... ;) )
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • was wär eigentlich mit den zinsen, die theoretisch anfallen können, wenn ebay die kohle erstmal 1 monat bzw. 2 wochen einbehält?
      ebay würde die ja wohl kaum an die verkäufer auszahlen...
      wer von den verkäufern will denn ebay einen kredit geben und findet das gut, wenn die erstmal mit dem geld arbeiten?
      würde mich mal ernsthaft interessieren....

      mittlerweile wünsche ich mir wirklich, hood würde mehr aus sich machen... aber da passiert irgendwie nix. :|
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • riverside schrieb:

      was wär eigentlich mit den zinsen, die theoretisch anfallen können, wenn ebay die kohle erstmal 1 monat bzw. 2 wochen einbehält?

      Was mit den theoretisch anfallenden Zinsen wäre, weiss ich nicht, die tatsächlich real anfallenden Zinsen wird die J.P.Morgan-Bank vermutlich dem Kontoinhaber gutschreiben. Hat sich irgendwie so eingebürgert, dass das üblich ist.


      Wieso fragst Du? 8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      riverside schrieb:

      was wär eigentlich mit den zinsen, die theoretisch anfallen können, wenn ebay die kohle erstmal 1 monat bzw. 2 wochen einbehält?

      Was mit den theoretisch anfallenden Zinsen wäre, weiss ich nicht, die tatsächlich real anfallenden Zinsen wird die J.P.Morgan-Bank vermutlich dem Kontoinhaber gutschreiben. Hat sich irgendwie so eingebürgert, dass das üblich ist.


      Wieso fragst Du? 8)
      pure neugier 8o
      irgendwie kann ich mir das NICHT vorstellen, das die die zinsen den verkäufern (nicht dem inhaber des konto, auf das die zahlung erstmal eingeht, das wäre ja ebay...) gutschreiben würden... da käme eher lustige textbausteine, aus denen man sich zusammenreimen darf, das es angeblich nicht verzinst wurde, man deshalb nix kriegt und überhaupt.
      auch wenn ich jetzt möglicherweise nicht mehr in den himmel komme: ich traue ebay das zu, das die sich die zinserträge unter den nagel reißen und das irgendwie als aufwandsentschädigung für das weiterleiten der kohle deklarieren. 8|

      mir ist dieses bezahlmodell irgendwie suspekt und mich hat fast der schlag getroffen, als ich davon gelesen hab, weil ich im ersten moment dachte, das nun ALLE ebayer diesen unfug mitmachen müssen... noch ist dem nicht so, aber wenn schon langjährige ebayer "zwangspilotet" werden... X/ :S
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Ich habe mal eine ernst gemeinte Frage ohne provokanten Hintergrund: Wo besteht der Unterschied zwischen den Zahlsystemen bei ebay und amazon (abgesehen von der rechtlichen Geschichte, die Löschbert schon mehrfach angesprochen hat)? Auch bei amazon kriege ich als Verkäufer das Geld erst mit einigen Tagen Verspätung. Warum wurde/wird dagegen nicht so protestiert?
    • Hobbes schrieb:

      Auch bei amazon kriege ich als Verkäufer das Geld erst mit einigen Tagen Verspätung. Warum wurde/wird dagegen nicht so protestiert?

      Irgendwie werde ich gerade den Eindurck nicht los, Du hast die Proteste, auch die bei ebay drüben, gar nicht gelesen. Mit wieviel Tagen Verspätung genau? Mit 14? Oder mit 28? Oder mit noch mehr? Bei ebay können das 28 Tage nachdem Du den Artikel verschickt hast sein. Dann bist Du schon mal mit den Versandkosten in Vorleistung, mit den ebay-Gebühren in Vorleistung und die Ware bist Du auch gleich los, ohne zu wissen, wie sich das Ganze bei einem möglichen Dispute entwickelt.

      Dass das Verhalten von ebay davon ab illegal ist, ist nochmal 'ne andere Kiste. Aber die müssen sie dann mit meiner Mama auskaspern, falls es wegen der an ebay abgetretenen (siehe Nutzungsbedingungen) Kaufpreisforderung zu Problemen kommt. Meine Mami weiss nämlich auch noch als über 70-järige Omma recht gut, an wen sie dann den Mahnbescheid schickt. Und was sie nicht weiss - da fragt sie ihren Nachwuchs.

      Ich hab das schon vor Jahren festgestellt: ihr seid alle viel zu lieb mit ebay, weil die so groß sind. Dabei hat jemand, der groß ist auch große Eier und wenn man ihm da reintritt sind das auch große Schmerzen...

      @Zengis:

      das Problem bei ebay sehe ich darin, dass sie sich mit einer unfähigen Rechtsabteilung eben nicht rauszuhalten gedenken, aber meinen, sie könnten sich trotzdem raushalten. Das wird ihnen mittelfristig das Genick brechen. Was ich zukünftigen Zahlungsverfahrengeschädigten raten werde kannst Du oben lesen und Du kannst sicher sein, dass aufgrund der Konstellation ebay da keine wie auch immer geartete Chance hat, wenn der Anwalt, der die Forderung vertritt kein kompletter Vollpfosten ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Um bei deinem Bild zu bleiben, das Suspensorium ist auch wesentlich größer und ebay finanziell erheblich besser aufgestellt als die, die da gerne treten würden.


      Das ist so nur teilweise richtig. Hast Du schon deinen Brief (bzw beide) abgeschickt?

      Und nur weil ebay groß ist und viel Geld hat heisst das nicht, dass in einem eventuellen Zivilverfahren die Kosten höher wären, als wenn man dem Käufer selber auf die Manschetten steigen würde. Die Kosten dafür bemessen sich am Streitwert. Nur die Qualität der ebay-Rechtsabteilung, die bemisst sich an dem, was ebay denen bezahlt. Du weisst selber, dass die wegen ein paar Euro vor dem AG nicht aus ihrer Überheblichkeit aufwachen. Das haben sie ja nicht mal in St Pölten hinbekommen und da ging es um "poplige" 16 Kilo. Aber das warten wir mal einfach ab.


      ebay schreibt da ja genügend Mist.
      Die Forderung wird an ebay abgetreten. Aha. gesetze-im-internet.de/bgb/__398.html

      Was meinst Du, was ich als Käufer dann mache, wenn ebay anschliessend dem Verkäufer sagt: "Du musst Dir das Geld doch selber vom Käufer holen"? Dem VK haue ich Satz 2 um die Ohren: Du hast abgetreten, Du hast hier gar nichts zu wollen. Hol Dir dein Geld bei dem, an den du das abgetreten hast, der kann ja dann zu mir kommen.

      Kommt ebay zu mir erkläre ich denen, dass die Forderungsbeitreibung durch ebay gar nicht Vertragsbestandteil ist. Ausserdem die Zahlung ist noch nicht fällig: §321 i.V.m. §404 BGB. Der hat mir ja schliesslich irgendeine Kontonummer von einem gegeben, an den er aus welchen Gründen auch immer abgetreten hat. Nach Aussage des Zessionars (der an den abgetreten wurde) wurde deshalb abgetreten, weil der Zedent (der der abgetreten hat) grundsätzlich in allen Fällen nicht vertrauenswürdig genug ist, die Forderung selber einzuholen. Siehe ebay-Begründung für das neue System. Ausserdem schuldet mir ebay noch den Nachweis, dass sie berechtigt sind, Zahlungsdienste zu erbringen. Also warte ich mit der Zahlung, bis die Ware und der Nachweis hier sind.

      Und dann zahle ich an den Verkäufer ( gesetze-im-internet.de/bgb/__407.html ) und widerrufe anschliessend den Kauf gegenüber dem Zessionar, von dem ich dann innerhalb von 30 Tagen mein Geld zurück haben will. Notfalls schicke ich einen Mahnbescheid hinterher, nach 30 Tagen sind die automatisch im Verzug. Bis dahin bleibt die Ware (§321) erst mal hier.

      Was meinst Du, wie lange dieses System das durchhält? Vorausgesetzt, ihr seid nicht wieder mal alle viel zu lieb gegenüber ebay.


      Die haben da was versucht zu kopieren, was deshalb klappt, weil es noch nie anders gelaufen war. Und wie jede Kopie ist auch diese eher schlecht als recht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Irgendwie werde ich gerade den Eindurck nicht los, Du hast die Proteste, auch die bei ebay drüben, gar nicht gelesen.


      Hier schon, drüben bei ebay allerdings nicht. Ich bin bei ebay quasi überhaupt nicht aktiv, bei amazon nur als Käufer. Ansonsten bin ich nur ein neugieriger Leser in diesem Forum.

      Ich will auch nicht die Proteste hier schlechtreden. Ich wollte nur den Unterschied verstehen.

      Bezüglich amazon muss ich mich wieder ein bißchen korrigieren. In der Hilfe steht (sinngemäß) folgendes:

      Die erste Auszahlung gibt es nach frühestens 14 Tagen. Danach alle 14 Tage (man kann also Glück oder Pech haben). Man kann aber auch täglich eine Auszahlung anfordern, muss also aktiv tätig werden. Versandkosten muss man auch vorstrecken. Und die Gebühren werden bei der Auszahlung direkt einbehalten.

      Klingt also doch deutlich weniger schlimm als bei ebay.

      Ich habe aber eben noch was bezüglich Rücksendung gefunden, was mich irritiert. Gelten bei amazon für private Verkäufer die Pflichten der gewerblichen Verkäufer? Aber das soll nicht Thema dieses Threads sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hobbes ()

    • es nervt in der praxis umheimlich!

      das neue bezahlsystem ist eine sauerei, man geht mit porto und verpackung in vorleistung, wenn man sich aufgrund irgendeines problems mit dem käufer auf eine teil- oder ganz rückerstattung einigt überweist man was zurück was noch gar nicht auf dem konto ist, wenn käufer vergessen zu bewerten dauerts bis zu 21 tage für die gutschrift aufs eigene konto und......dreist ist das ebay mitunter die rechnung für die auktionen schon stellt aber die gelder selber noch hat!

      ich bin mächtig sauer grad......!
    • Habe mich angemeldet bei Ebay, wollte gerade einstellen 10 Artikel, habe aber dann abgebrochen!!


      Ich finde alles ziemlich kompliziert, man ist gar nicht mehr sein eigener Herr, finde ich!!


      Warum traut sich keiner ran ein Auktionshaus auf zu machen, z.B. 1und1 oder so! Da sind doch Experten paar Promis für die Werbung und Kundenfreundliche Handhabung, und dann könnte es funktionieren, oder nicht!!

      Ich für meinen Teil gehe Sonntag aufn Flohmarkt !!

      MFG
      Fastnetter