Versandunternehmen will nicht regulieren

    • Versandunternehmen will nicht regulieren

      Hallo!
      habe wieder mal den Klassischen verdeckten Transportschaden mit Gls,Bote kommt,ich sage,ich möchte den Inhalt auf Funktion prüfen,bevor ich unterschreibe,der sagt das sei nicht gestattet,er bräuche zuerst die Unterschrift,dann ginge die Gefahr des Versendens auf mich über,und er hätte sowiso keine Zeit um zu warten,bis ich die den Inhalt geprüft habe!
      die Gls Service Abteiluing zier sich nun,den Schaden zu regulieren,dort hies es,es wurde kein Vorbehalt,bei der Paketübernahme angegeben,mit dpd hatte ich noch nie so ein Problem,dort habe ich mindestens 5 Tage Zeit,auch wenn ich das Paket,im Nichtbeisein des Postbooten öffne den Schaden gelten zu machen!

      mit ,einem Wort Gls ,will nicht zahlen,da kein Vorbehalt angegeben wurde,der Boote,jedeoch ,das Paket sich nicht in seinem Beisein kontroleren lies,geschweige den von diesem Vorbehaltsrechts gar nicht wurste,wie ist das nun nach deutschen Recht?

      kann ich,ein Inkassobüro beauftragen,um die Abgeschlossenen Versicherungsleistungen,respektive die Schadenssumme einzufordern?
      hat das schon jemand durch exerziert?
      das ist ja mehr als spitzfindig,wie sich Gls verhält :(
    • GLS muß sich schützen

      *alte_eule* schrieb:

      War bei der Warenannahme ein Schaden am Karton zu erkennen? In dem Fall hättest du das gleich beanstanden müssen.


      "Eule" hat recht,denn NUR bei einem äußerlich am Karton etc erkennbaren Schaden bist Du überhaupt berechtigt,diesen zu beanstanden und die Annahme zu verweigern.Funktionsprüfungen o.ä.des Inhalts sind an der Haustür nicht vorgesehen.

      Der Absender hat gegenüber GLS keine Vorbehalte bezüglich der Beschädigungsanfälligkeit des Kartonsinhalts angegeben bzw.bezahlt.Daher ist (bis zum Beweis(!!) der Beschädigung auf dem Transportweg) der Absender Dein Ansprechpartner.

      Merke:die Transportunternehmen haben mittlerweile "spitzgekriegt",daß immer mehr "Spitzbuben" Mittel und Wege suchen,sich Waren "für lau" bzw. "ermäßigt"(um die Versandkosten)zu angeln.

      Viel Spaß noch(und vergiß die Kosten des Inkassounternehmens nicht plus die Gerichtskosten für den Mahnbescheid.....);zusammen sind das ca.€60.-

      petergabriel
    • nein ,lkeine Schäden von Außen erkennbar,deshalb habe ich ja geschrieben verdeckter Transportschaden durch Erschütterung!
      das Versandunternehmen,kann ja nicht eine Versicherungsleistung anbieten,dafür kasieren,und im Ernstffall sich von der Erbringung der bezahlten Versicherungsleistung drücken,die Inkasso kosten,die weitaus höher sind,muß dann wohl derjenige begleichen,der vor Gericht verliert,falls es überhaupt so weit kommt,und man sich nicht vorher einigt!
      intersannt ist dennoch,das Gls,einen Hehl daraus macht,das man einen Etwaigen Schaden,noch vor übernahme hätte melden müssen,wie soll das aber gehen,wenn man keinen sieht,und der Postbote,das ganze Prozedere verweigert,was Gls fordert!
      die Preise sind okay,die Versanddauer auch am schnellsten,aber der Rest,wohl nicht..!

      nun ja,bei anderen Verrsendern wie dpd,habe ich 5 tage Zeit,kann die Ware in Ruhe prüfen,und wenn was nicht past normal rekalmieren,mit Spitzbuben hat das nicht zu tuen,es gibt ja auch noch ehrliche Leute auf diesem Pllaneten und man darf nicht alle in einen Topf werfen!
      sucht mal nach Weltpostvertrag,in Google,ein langes kompliziertes Dokument,ich finde da aber keine Infos,darüber,das der Kunde,überhaupt keine Möglichkeit hat,einen Schaden zu reklamieren!

      nun ja,was solls,un einem Rechtstaat,wie Deutschland und Österreich bekommt,nur derjenige Recht,der sich das Recht vor Gericht erkämpft,alle anderen,die eigentlich auch recht haben müsten,bekommen entweder gar nix,und bleiben auf den Kosten sitzen!
      schade,das es so ist!
    • Du trittst in Vorlage!!

      Sandman77 schrieb:

      die Inkasso kosten,die weitaus höher sind,muß dann wohl derjenige begleichen,der vor Gericht verliert,falls es überhaupt so weit kommt,und man sich nicht vorher einigt!


      Hallo,

      alle Kosten,die bei einer Beitreibung enstehen,mußt Du oder Deine Rechtsschutzversicherung vorher(!!) leisten.

      Falls Du eine RSV hast und eine Angelegenheit wie Deine vom Versicherungsumfang überhaupt abgedeckt wird,mußt Du Deiner Versicherung glaubhaft darlegen,daß Du letztlich im Recht bist.Nur dann wird sie Dir Deckungszusage geben.

      Bei einer außergerichtlichen Einigung zahlt jeder seine Kosten selbst.

      Um was für einen Gegenstand und Wert dieses geht es überhaupt,damit nachvollziehbar wird,warum Du so ein Geschrei veranstaltest bzw. mit einer Kanone auf Spatzen schießt??
    • Naja, grundsätzlich kannst du natürlich ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragen. Wird nur wenig bringen. Die nehmen den Auftrag an, schreiben GLS einen Brief, GLS verweist auf die Transportbedingungen und weist die Forderung als unbegründet zurück. Dann bist Du da, wo Du sowieso hinmusst: beim Anwalt. Ob das dann der ist, der mit dem Inkassobüro zusammenarbeitet oder ob Du dir gleich einen Anwalt Deiner Wahl nimmst und die Forderung einklagst, bleibt Dir überlassen.

      Das Problem an der ganzen Kiste ist ja, dass nicht GLS nachweisen muss, dass keine Forderung besteht sondern Du musst nachweisen dass sie besteht. Das klärt dann ein Gericht. Ich hatte übrigens kürzlich auch so was ähnliches mit Hermes. Ein Märklin-Wagen in der formschlüssig umfassenden Originalverpackung, (Aussenmaße etwa 27x7x5 cm) in einem Wellkarton (Aussenmaße etwa 60x40x30 cm) komplett mit Styroporflocken befüllt, hat wohl an einem Drehgestell die Erschütterungen auf dem Transport nicht überstanden. Jedenfalls war die Seitenwange gebrochen. Hermes meinte dazu: nicht ausreichend verpackt.

      Also solange Du nicht nachweisen kannst, dass die Reifenspuren, die über dein Paket laufen vom LKW des Versandunternehmens stammen, wirst Du da wohl allgemein Probleme bekommen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.