BGH-Urtei: Ebay muss gefälschte Produkte entfernen

    • BGH-Urtei: Ebay muss gefälschte Produkte entfernen

      Machen Markeninhaber das Unternehmen eBay auf ein illegales Produkt auf dem Online-Marktplatz eBay aufmerksam, so muss dieses entfernt werden. Nicht preisgeben muss eBay jedoch Namen und Anschrift, so ein offizielles Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH).

      Zudem hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass eBay keine Unterlassungserklärung für zukünftige Fälle abgeben muss.

      vollständiger Bericht

      weiterer Bericht

      Zu betonen ist an diesem Urteil, dass ebay weder zur Abgabe einer Unterlassungserklärung noch zur Weitergabe der Verkäuferdaten verpflichtet wurde. In beiden Fällen hatte sich ebay geweigert. Klägerin war die Lizenzinhaberin des Parfüms Davidoff.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Machen Markeninhaber das Unternehmen eBay auf ein illegales Produkt auf dem Online-Marktplatz eBay aufmerksam, soBGH-Urteil: eBay muss illegale Artikel entfernen muss dieses entfernt werden. Nicht preisgeben muss eBay jedoch Namen und Anschrift, so ein offizielles Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
      irgendwie ist der Satz durcheinander geraten...


      wenn ebay die Daten nicht preisgeben muß, kann ja jeder machen, was er will und fröhlich Fakes anbieten - oder wie ist das zu verstehen?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Danke für den Hinweis. Eingangspost ist korrigiert.

      Zur Weitergabe der Daten: Natürlich ist dies kein Freifahrtsschein. Auf richterliche Anordnung müssten mit Sicherheit die Daten im Einzelfall offengelegt werden, allerdings kann der Markeninhaber nicht einfach so die Daten von ebay verlangen. So möchte ich das Urteil interpretieren.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich verlinke jetzt mal das Urteil


      Zur Frage der Datenauskunft siehe Seite 21, RN 47:

      Ein Auskunftsanspruch aus § 242 BGB unter dem Gesichtspunkt der Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs, der ohnehin nur in Betracht kommt, wenn die Beklagte nicht lediglich als Störerin, sondern als Täterin oder Teilnehmerin verantwortlich ist (BGHZ 158, 236, 253 - Internetversteigerung I, mwN), setzt ebenso wie ein Anspruch aus § 19 Abs. 1 MarkenG voraus, dass die Beklagte bereits eine Rechtsverletzung begangen hat. Im Streitfall stützt sich die Revision jedoch allein auf den Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr. Wie dargelegt ist nicht festgestellt, dass die Beklagte nach den Hinweisen der Klägerin vom 20. und 25. April 2007 ihre Prüfungspflicht verletzt hat, indem sie gleichartige Angebote der Verkäufer mit den Benutzernamen "Gold-Discount-Darmstadt" und "mein_Duft" nicht verhindert hat. Die Revision rügt insoweit auch nicht, dass das Berufungsgericht entsprechenden Vortrag der Klägerin übergangen hätte. Die Revision hat ferner nicht geltend gemacht, dass das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft einen Anspruch aus § 19 Abs. 2 MarkenG verneint habe.
      Oder anders gesagt: da hat Davidoff gepennt. Wobei mich wundert dass ebay da gezickt haben soll, denn ich bekomme über VeRI die Daten problemlos. Ich kann mir das nur so erklären, dass Davidoff die Angebote eben nicht über VeRI gemeldet hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • biguhu schrieb:

      Auf richterliche Anordnung müssten mit Sicherheit die Daten im Einzelfall offengelegt werden, allerdings kann der Markeninhaber nicht einfach so die Daten von ebay verlangen.
      hieße das dann, die müssten erst das teil kaufen, um sicher zu stellen, das es wirklich ein fake ist?
      dann hätten die aber ja die daten sowieso...
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      biguhu schrieb:

      Auf richterliche Anordnung müssten mit Sicherheit die Daten im Einzelfall offengelegt werden, allerdings kann der Markeninhaber nicht einfach so die Daten von ebay verlangen.
      hieße das dann, die müssten erst das teil kaufen, um sicher zu stellen, das es wirklich ein fake ist?
      dann hätten die aber ja die daten sowieso...

      Im Grunde ja.

      Im konkreten Fall ging es um ein Stiftparfüm (was immer das auch ist) in der Packungsgröße 20ml, das von Davidoff so gar nicht hergestellt wird. Wenn ich Dir das jetzt abkaufe und Dir dann einen 67,73-Euro-Schein (Drucktechnik: Filzstift auf Papierserviette) gebe, musst Du auch nicht erst zur Bank rennen um zu wissen, das der Geldschein genauso falsch ist. ;)

      Mancher ist eben in der Lage zu offensichtliche Fakes direkt als solche zu erkennen. Dass Davidoff sein Sortiment kennt, kann man dabei vermutlich voraussetzen. Heute hätten sie das Problem sowieso nicht mehr, da kommt der gewerbliche VK sowieso mit einem Impressum daher. (Dass der private VK eigentlich auch eins braucht, steht auf einem anderen Blatt, aber hier sieht man mal ganz gut, warum das so ist.)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.