Steuererstattung als EU Bürger, wenn man auf Ebay Deutschland verkauft

    • Steuererstattung als EU Bürger, wenn man auf Ebay Deutschland verkauft

      Halllo!
      ein Bekannnter,aus der benachbarten Schweiz stelle mir heute die Frage,ob er,wenn er auf ebay.de verkauft,eine Möglichkeit hat,die Steuern zurück zubekomen,
      wie ist das bei Ebay geregelt,wenn nicht EU Bürger egal aus welchem Land sie kommen auf Ebay Deutschland verkaufen,wie bekommen sie die Steuern zurück,obwohl sie ja nicht steuerpflichtig sind,werden sie trotzdem in den Gesamtpreis mit einberechnet!

      es gab sogar noch eine Zeit,zu Anfang,wo Ebay,komplett steuerfrei war,kann mich noch gut erinnern!
      überhaupt haben die einen groben Übersetzungsfehler drin,obwohl ich nicht in Luxemburg wohne,zeigt es an ,das Angebot enthält 15% Luxembourg Steuer,kann das stimmen?
      denke mal ich Zahle 19.bis 20% je nachdem ob man eben in Deutschland oder Österreich verkauft!?

      habe Ebay mal die Frage gestellt,wie es gehandhabt wird,wenn man seinen Wohnsitz in ein anderes Land verlegt,und diesen auch bei Ebay ändert,ob dann automatisch die jeweiligen Steuern,des neunen Landes berechnet werden,oder immer noch die alten,die bei der Erstanmeldung gültig waren!
      eine lapidäre Antwort kam promt!
      Ebay sei keine Steuerbehörde,und könne,deshalb steuerrechtliche Fragen,nicht beantworten!
    • Buchhalter ick hör dir trapsen

      Das sind rein buchhalterische Fragen. Ebay ist es völlig schnurz, was du mit der Vorsteuer anstellst, respektive dein Kollege. Du bekommt von deinem Handelspartner eine Rechnung mit Umsatzsteuer. Punkt. Was du damit in der Schweiz anstellen kannst, muß du einen schweizer Steuerberater oder Buchhalter fragen.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Weiah....

      Also erst mal zu der Frage 15% USt. Die ebay S.a.r.l die Vertragspartner der Miglieder von ebay.de ist sitzt in Luxemburg und berechnet daher luxemburgische Umsatzsteuer. Auch dem Deutschen oder dem Österreicher.

      Als gewerblicher Deutscher hat man es da dann einfach. Man beantragt eine USt-ID (Umsatzsteuer-Identnummer) und hinterlegt die bei ebay. Dann bekommt man von denen eine Netto-Rechnung. Dann rechnet man in der USt-Erklärung auf den Netto-Betrag 19% deutsche USt drauf und zieht sie wieder ab. Nullsummenspiel und die Leute beschäftigt.

      Als Schweizer hat man ein kleines Problem. Man muss ja auch als Schweizer die schweizer USt bezahlen. Normalerweise. Bei Wareneinfuhr ist das simpel, man nimmt die Rechnung, geht zum Zoll bezahlt die schweizer USt und will dann die ausländische USt zurück haben. Das ist im Warenverkehr relativ einfach, sollen die Länder das mit ihrem Doppelbesteuerungsabkommen auskaspern.

      Bei einer Dienstleistung bin ich aber nun ehrlich gesagt mit dem schweizer Umsatzsteuerrecht überfragt. Ich frage mich sowieso, warum der als Schweizer eine Rechnung von der ebay S.a.r.l. bekommt. Eigentlich müsste der seine Rechnung von der ebay International AG bekommen, denn die ist für die Schweiz zuständig (egal wo er einstellt) vertraglich zuständig.
      Vertragspartner aller eBay-Mitglieder je nach Wohnsitz oder Sitz
      Je nach Wohnsitz oder Sitz des eBay-Mitglieds ist folgende Gesellschaft der Vertragspartner. eBay-Mitglieder mit Wohnsitz oder Sitz:
      • in der EU
        eBay Europe S.à r.l., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg
      • außerhalb der EU mit Ausnahme der USA
        eBay International AG, Helvetiastraße 15-17, 3005 Bern, Schweiz
      • in den USA
        eBay Inc., 2145 Hamilton Ave., San Jose, CA 95125, USA
      Die Vertragspartner werden nachfolgend mit „eBay“ bezeichnet.
      http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

      Sonst gibt es keine anderslautende Vereinbarung, im Anschluss ist immer nur von ebay die Rede. Wie Du siehst ist der Vertragspartner also nicht davon abhängig, wo man einstellt, sondern wo man seinen Wohnort/Sitz hat. Luxemburger Steuern kann ein Schweizer demnach gar nicht haben, denn er kann keinen Vertrag mit den Luxemburgern geschlossen haben, selbst wenn er auf ebay.de eingestellt hat. Allenfalls kann ebay LUX eine Rechnung an ebay CH schicken und die schreiben dem Schweizer dann eine Rechnung. Bist Du dir sicher, dass Dein schweizer Bekannter nicht einen Account bei ebay.de angelegt und dort eine deutsche Adresse angegeben hat? Anders kann das eigentlich nicht gelaufen sein, wenn er eine Rechnung aus Luxemburg hat.

      Übrigens würde ich ihm raten, sich mit der Frage nach der USt an das Hauptzollamt Basel zu wenden. Die sind da ganz fit, was das Thema ebay angeht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.