Ebay Kleinanzeigen - Privatverkauf -> Gewährleistung /Reklamation möglich?

    • Ebay Kleinanzeigen - Privatverkauf -> Gewährleistung /Reklamation möglich?

      Hallo,

      ich benötige mal einen Rat.
      Ich habe jetzt schon einiges zum Thema Gewährleistung/Reklamation bei Privatverkauf gelesen. Jetzt habe ich selbst ein merkwürdigen Fall und weiß nicht was ich machen kann oder darf ,bzw was der Käufer kann und darf.
      Ich bin nur ein Gelegenheitsebayer bzw Kleinanzeigen Nutzer ohne böse Absichten und immer ein bisher gutgläubiger Mensch was solche Dinge angeht.
      Szenario:

      Ich habe einen Wäschetrockner der bei mir 100% in Ordnung gewesen ist bei den Kleinanzeigen eingesetzt mit dem Begriff "funktionsfähig und auch ohne den Privatverkauf Gewährleistungs Zusatz. (Denke Fehler 1 und 2 von mir )
      Vorher hatte ich sogar extra noch eine Testlauf gemacht.
      Der Käufer ist am nächsten Tag sofort erschienen, hat den Trocker direkt auf Handschlag ohne Kaufvertrag mitgenommen ( tja ich denke das war schon der 3te Fehler von mir bin zu gutgläubig)
      Er hat den Trockner dann liegend in seinen Combi gelegt und ist losgefahren

      Jedenfalls hat er am nächsten Tag geschrieben das er nicht richtig trocknet. Die Wäsche bleibt feucht.
      Nach diversen hin und her geschreibe meint er will einen Techniker beauftragen und wenn dieser feststellt das der Defekt schon länger existiert oder es an den Verschleißteilen liegt, das er das nicht hinnehmen wird.

      Da ich (obwohl ich weiß das er in Ordnung war) keinen Ärger möchte wie auch immer , habe ich Ihm angeboten den Trockner zurück zunehmen.

      So jetzt kommt das Entscheidene!!!
      Daraufhin schreibt er, das es mit dem Techniker zu lange dauert und er bereits die Seiten geöffnet und die MetallTrommel mit einem Polirschwamm gereinigt hat(diese hat er in diversen Foren gelesen das man es machen kann )
      In der Anleitung des Gerätes steht allerdings er darf es nicht mit einem Polirschwamm reinigen.
      Auch den Kohlestift oder so ein Teil hat er mal ausgebaut und gereinigt. Er meint es könnte vielleicht beim Transport verklemmt worden sein.

      Jedenfalls sei das Trockenergebnis ein bissl besser geworden aber noch nicht zufriedenstellend.
      Zitat der letzen Email:
      leider verhält es sich so, dass das Ergebnis in den wenigsten Fällen zufriedenstellend ist. Ich habe alles gemacht, was man als Laie mit handwerklichen Fähigkeiten machen kann. Die Wäsche wird nicht richtig trocken, wenn man sie trocken haben will, muss man das entsprechende Programm 2-3 mal ablaufen lassen, - das wird natürlich eine teure Geschichte. Da ich zur Zeit nicht die Möglichkeit habe, das Gerät zurückzubringen weiß ich mir nur noch den Rat mal einen Techniker von Ulps kommen zu lassen. Ein Kostenvoranschlag kostet jedoch auch 65 Euro. Für knapp 300 Euro bekomme ich einen neuen Trockner. Ich bin im Moment, auch bedingt durch meine derzeitige, berufliche Situation, ein bisschen ratlos
      #####
      Das war der Schlußsatz !
      Jetzt meine Fragen:

      Wie sieht es jetzt mit der Gewährleistung aus ? Kann er jetzt darauf pledieren und gilt dieses überhaupt auch bei Kleinanzeigen?
      Kann und darf er wenn ein Techniker kommt, mir das in Rechnung stellen? bzw muß ich den Trockner zurücknehmen obwohl er jetzt selbst versucht hat es zu reparieren (hatte es ja vor seinem Versuch angeboten).
      Es kann doch sein das :
      1.beim Transport was passiert ist.
      2. Er sogar entgegen der Anleitung was versucht hat zu reparieren.
      3. Bei seiner Reparatur mehr kapuut ist oder es dadurch passiert ist.

      Was wäre Ratsam?

      Vielen Dank vorab für die Hilfe und Gruß
      Jens
    • Du hast Zeugen oder den schriftlichen Nachweis für den liegenden Transport?
      Das ohne Transportsicherung dürfte dem Trockner nicht bekommen sein.

      Du hast außerdem schriftlich, dass er vor Reklamation gebastelt hat? Damit hat er jeden Reklamationsanspruch verwirkt.

      Druck dir die Anzeige aus und den gesamten Schriftverkehr.
    • Hallo,
      danke für die erste Antwort.

      Ja ich habe einen Zeugen.
      Allerdings nicht schriftlich das dieser liegend transportiert wurde.

      Die Reklamation hat er schon getätigt bevor er selbst geschraubt hat. Allerding hat er es auf eigener Faust durchgeführt.

      Gruß
      Jens