Hmm, hab ungefähr gleiches Problem. Allerdings zählen meine Produkte zu den "vorgefertigten" und durch mich veredelten. Heisst im Grunde: Vom Hersteller kommen die mit CE-Zeichen versehenen und auf den D-Markt gebrachten Handels-Produkte, ich veredel diese ein wenig per Hand und möchte diese gern weiterverkaufen. Hersteller hat nichts dagegen, insofern die Produkte nicht "verschlimmbessert" und dann mit dem Hersteller in Verbindung gebracht werden können.
Als Bleistift:
Einen Ikea-Stuhl im Erlebnismarkt gekauft, nen schicken Aufkleber dran gepappt und in der Bucht weiterverkauft. Käufer hat vorher gefragt das kein Markenrecht besteht und auf die Antwort gewartet, Ikea hat nichts dagegen, sofern an dem eigentlichem Produkt keine Veränderungen vorgenommen werden. Sieht man auf eplay reichlich und zuhauf, kann somit jeder was damit anfangen/verstehen. Aufklebermarkenverechtnis mal eben aussenvor gelassen. Der Bleispiel dient nur zum besseren Verstehmichmal.
Jetzt zu meinem Problem oder besser der Frage an Euch, liebe Forengemeinde:
Was muss ich in die AGBs samt WRB reintun, um weder in Konflikt mit dem K sowie den ungeliebten Abmahnwaaaaahngesinnten zu kommen uuuuund/oder an wen darf ich mich hier wenden, falls dies eine Diskussionslawine "sondersgleichen" in Bewegung bringen sollte?
(Ok, der Löschbert Bastelhamster hat hier die Eröffnung schon vor ein paar T-Sonntagen gegeben, doch sind dies nur einige ältere Ansammlungen des Int-Rechtes und für viele Neulinge auf jeden ein absoluter Beginn des eigentlichen Verstehens des eventuellen Handelns, sei es als PVK und/oder GVK.)
Logisch für mich ist, das hier keine rechtsverbinddingsda weitergegeben werden dürfen und ich dies nur als Gedankenanspornversteher zu werten habe.
@Löschbert: Bitte nicht angegriffen fühlen, ich habe viele Deiner Erklärungen/Zitate etc. besser verstanden, als einige andere Ausführungen. Dies nur am Rande.
Ui, fast vergessen:
Ich möchte keinen Shop auf eplay etablieren oder mit Pillepalle was zu tun haben.
Ein weiterführendes wäre noch: Shop wiederinbetriebnehmen ausserhalb der Bucht ist natürlich angedacht, denn diese neuerlichen "Neuerungen" in der Bucht sind ja fast untragbar.
So, war nicht kurz aber bestimmt besser beschrieben, wie beim letzten und als Oberneuling recht kurz gefaseltem Eintrag hier.
Könnt Ihr mir bitte helfend zur Seite stehen und ein paar Sachen zu meiner kurzen Ausführung klarstellen? Danke schonmal
Als Bleistift:
Einen Ikea-Stuhl im Erlebnismarkt gekauft, nen schicken Aufkleber dran gepappt und in der Bucht weiterverkauft. Käufer hat vorher gefragt das kein Markenrecht besteht und auf die Antwort gewartet, Ikea hat nichts dagegen, sofern an dem eigentlichem Produkt keine Veränderungen vorgenommen werden. Sieht man auf eplay reichlich und zuhauf, kann somit jeder was damit anfangen/verstehen. Aufklebermarkenverechtnis mal eben aussenvor gelassen. Der Bleispiel dient nur zum besseren Verstehmichmal.
Jetzt zu meinem Problem oder besser der Frage an Euch, liebe Forengemeinde:
Was muss ich in die AGBs samt WRB reintun, um weder in Konflikt mit dem K sowie den ungeliebten Abmahnwaaaaahngesinnten zu kommen uuuuund/oder an wen darf ich mich hier wenden, falls dies eine Diskussionslawine "sondersgleichen" in Bewegung bringen sollte?
(Ok, der Löschbert Bastelhamster hat hier die Eröffnung schon vor ein paar T-Sonntagen gegeben, doch sind dies nur einige ältere Ansammlungen des Int-Rechtes und für viele Neulinge auf jeden ein absoluter Beginn des eigentlichen Verstehens des eventuellen Handelns, sei es als PVK und/oder GVK.)
Logisch für mich ist, das hier keine rechtsverbinddingsda weitergegeben werden dürfen und ich dies nur als Gedankenanspornversteher zu werten habe.
@Löschbert: Bitte nicht angegriffen fühlen, ich habe viele Deiner Erklärungen/Zitate etc. besser verstanden, als einige andere Ausführungen. Dies nur am Rande.
Ui, fast vergessen:
Ich möchte keinen Shop auf eplay etablieren oder mit Pillepalle was zu tun haben.
Ein weiterführendes wäre noch: Shop wiederinbetriebnehmen ausserhalb der Bucht ist natürlich angedacht, denn diese neuerlichen "Neuerungen" in der Bucht sind ja fast untragbar.
So, war nicht kurz aber bestimmt besser beschrieben, wie beim letzten und als Oberneuling recht kurz gefaseltem Eintrag hier.
Könnt Ihr mir bitte helfend zur Seite stehen und ein paar Sachen zu meiner kurzen Ausführung klarstellen? Danke schonmal