Rückgaberecht beim Onlinekauf

    • Rückgaberecht beim Onlinekauf

      Hallo ihr Lieben,


      könnt ihr mir sagen, ob man, wenn man bei einem Onlineshop etwas bestellt, die Ware auch zurückschicken kann, wenn man den Artikel einen Tag lang ausprobiert hat? oder ist die Ware dann benutzt? Und was ist dann mit dem 14 Tage Rückgaberecht? :S



      Vielen Dank
    • Solange es sich nicht um ein Brautkleid handelt. ;)

      Nee, im Ernst.
      Dein Widerrufsrecht besteht die vollen 14 Tage. Sollte der Artikel durch die Nutzung Abnuntzungserscheinungen davon getragen haben, darf der VK die Erstattungssumme entsprechend kürzen. Er ist dann ja nicht mehr als neu zu verkaufen.

      Um welche Art Artikel handelt es sich?
    • Welcher Onlineshop? Was für Ware?

      Im Prinzip ist das so ähnlich wie im richtigen Leben. Wenn eine Ecke an der Mauritius fehlt, kann man sie nicht mehr reklamieren.

      Klamotten kann man im Laden anprobieren und hängt sie bei Nichtgefallen wieder in den Ständer zurück. So ist das auch bei Online-Bestellungen. Ware anprobieren, paßt nicht, gefällt nicht, sitzt nicht, Farbe sieht doof aus -- also alles zurück in die Originalverpackung und zum Rückversand bereithalten. Was nicht geht: Die Designer-Jeans 14 Tage jeden Tag auf Arbeit anziehen, Kaffeeflecken draufzaubern, sich von Nachbars Lumpi anpinkeln lassen und sie dann reklamieren, bloß weil sich die Kollegen darüber lustig machen. In diesem Fall ist die Jeans eindeutig in Gebrauch genommen worden. Bei technischen Artikeln ist es ähnlich. Auspacken, begutachten und ausprobieren alles okay. Wenn sich dann herausstellt, daß der Kauf ein Fehlgriff war -- alles wieder fein säuberlich zusammenpacken, mit Schutztüte und Rödeldraht -- ab in den Originalkarton, der nicht beim Auspacken versehentlich zerfetzt wurde und vorbereiten für den Rückversand. Am Besten ist es, wenn die Versiegelung der Ware (Folieumverpackung, Siegel, usw.) gar nicht erst aufgebrochen wurde. Dann ist es das gleiche als hätte man die Ware im Kaufhaus mal aus dem Regal genommen und die Aufdrucke auf der Verpackung studiert. Versetzt dich in die Rolle des Verkäufers: Wenn die Ware 1:1 wiederverkaufsfähig ist, also weder ausgepackt noch sonstwie "in Gebrauch" genommen wurde, gibt es mit der Rückgabe den wenigsten Streß.

      Ansonsten: AGB lesen, Widerrufsklauseln studieren, Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen. Reden hilft.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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    • @sony

      Das letzte Mal haben wir nach deiner Anfrage trotz angeregter Diskussion der Forenuser leider keine Rückmeldung erhalten. Hoffen wir, dass es diesmal anders wird. Im übrigen gilt übertriebene Großschreibung in Foren als Schreien, ganz zu schweigen, von der unnötigen roten Farbe. Bleib doch bitte beim Standard.

      Bei der Sache selbst müsste man wissen, was gekauft wurde. Das, was du Rückgaberecht nennst, ist ein Widerrufsrecht und kann unter bestimmten Umständen auch nicht gelten. Im übrigen solltest du vom Shop eine Widerrufsbelehrung erhalten haben. Dort finden man in der Regel alle relevanten Angaben.

      Um welchen Shop handelt es sich denn? Verweigert der Händler den Widerruf?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo ihr lieben,

      vielen vielen dank fuer die zahlreichen antworten :-).

      Also ich bin keine braut ;-). Ich wollte mir bei irgendeinem versandhaus oder onlineshop ein abendkleid oder besser irgendein schönes kleid kaufen für eine feier.
      Mein problem ist jedoch, dass ich schwanger bin und nicht so genau weiss, wie das kleid sitzen wird oder wie es an mir getragen aussieht...
      Ich war mir halt nicht sicher, ob man solche "festlichen-kleider", falls sie nicht passen zurückgeben kann.

      nochmals vielen dank
    • Du schreist ja immer noch....

      SONY135 schrieb:

      Mein problem ist jedoch, dass ich schwanger bin und nicht so genau weiss, wie das kleid sitzen wird oder wie es an mir getragen aussieht...


      Tip: oftmals bekommt man am Ende des Markttages von einem der direktvermarktenden Bauern die Stoffbehältnisse zur Anlieferung der subterrranen Feldfrüchte für umme. Ich mein... wenn's an Dir dann sowieso schon aussieht wie'n Kartoffelsack, kann's eigentlich auch gleich einer sein, oder? :D

      Um zu wissen, wie das Kleid dann sitzt dazu muss man es keinen Tag tragen. Anprobieren geht, aber mehr solltest Du nicht machen - schon gar nicht auf die Feier anziehen, das riecht man (bzw der VK) ziemlich sicher.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • SONY135 schrieb:

      Mein problem ist jedoch, dass ich schwanger bin und nicht so genau weiss, wie das kleid sitzen wird oder wie es an mir getragen aussieht...
      No woman no cry ...
      Wie wärs mit SW-Kleidung bei der Freundin ausborgen (wenn sie nicht gerade selber schwanger ist). Die kann man dann auch problemlos zurückgeben.

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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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    • petergabriel schrieb:

      Unsere TE halte ich für eine (vermeintlich)bauernschlaue Kleinbetrügerin...

      Ach weisst Du... Ich muss ja nur meine Powersellerkollegen aus dem Klamottensektor fragen, ob sie die Gründung eines Frackverleihs heutzutage noch für eine sinnvolle Idee halten würden. (Antwort: Nö, die kostenfreie Konkurrenz durch Fernabsatzhändler ist einfach zu groß) 8)

      Wenn ich mir so anschaue, was es im Fernabsatz unter der Vorgabe einer "Prüfung wie im Ladengeschäft möglich" für Verbraucherschutzurteile gibt, dann bin ich fast versucht, den Spiess mal umzudrehen. Einfach mal zum C&A&H&M&D&G&Co reinlatschen, Klamotten, Schuhe, Handys und so weiter kartonweise raustragen und dem verdutzten Ladendetektiv dann an der jaulenden Sicherheitsschleuse erklären, dass ich nur die mir auch im Fernabsatz zustehende Möglichkeit wahrnehmen möchte, die Ware so zu prüfen, wie mir das im Fernabsatz möglich wäre wenn ich sie prüfen würde wie mir das im Ladengeschäft möglich ist - und ich bring das Zeug dann in 14 Tagen wieder oder ich zahl's, also keine Hektik deshalb und schon gar nicht wegen der reihenweise entsiegelten VVSOP-Cognacflaschen in der Feinkostabteilung, die hab ich nur geladengeschäftprüft... ach... haben Sie noch gar nicht bemerkt? Na dann...

      :lach:


      @Stubentiger:

      Ich dachte immer das wäre das rennomierte Label Cesare&Antonio. Mit der Kollektion des bekannten niederländischen Designers van der Stange. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.