eDates.de der Be Beauty GmbH

    • @AdlerBundeswehr: Es geht lediglich darum, dass du bitte in der Standardschrift schreiben sollst, da diese für jeden besser zu lesen ist. Nicht mehr und nicht weniger.
      Zudem schreibst du hier in einem öffentlichen Forum und damit sind deine Posts für jeden zu lesen und nicht nur für deine Wunschkandidaten.
    • Ach jetzt meldet sich der Obelix, wann kommt denn der Asterix und Co.KG. :lach: Scherz bei Seite. Das ist mir klar das es hier um ein öffentlichen Forum geht und hier Wunschkandidat willst du mich verarschen. 1. Ich habe an paso99 geschrieben, paso99 hat gestern 00.30Uhr geantwortet und ich habe später zurück geschrieben mehr nicht und komm nicht mit hier Wunschkandidat. 2. Seit wann heißt du "Alte Eule"?. Wenn schon denn schon soll sich "Alte Eule" sich selbst Verteidigen. 3. Kuckt mal selbst auf eure Schrift, wenn ich die hier sehe brauche ich selbst eine Lupe, ich sehe zu meine Schrift zu eure keinen Unterschied siehe deine Schrift zu deine Antwort von heute 21.07.2013 15.55Uhr. Als letztes dein Dienstgrad als Auktionshilfe Guru würde ich abgeben, für das hier hat das sein Sinn und Zwecks verloren, wenn`s um wirkliche Hilfe geht Abzocke, Ebay u.s.w. dann wahrscheinlich ist es in Ordnung aber ansonsten dieses Thema hier na ja.
    • So du Scherzkeks: Dann werde ich mal etwas konkreter: Erstmal heist mein Nick nicht Obelix sondern Oberlix.

      AdlerBundeswehr schrieb:

      1. Ich habe an paso99 geschrieben, paso99 hat gestern 00.30Uhr geantwortet und ich habe später zurück geschrieben mehr nicht und komm nicht mit hier Wunschkandidat.

      Du weist aber offenbar was ein öffentliches Forum ist? Da kann jeder zu deinem Beitrag antworten.

      AdlerBundeswehr schrieb:

      2. Seit wann heißt du "Alte Eule"?. Wenn schon denn schon soll sich "Alte Eule" sich selbst Verteidigen.

      Siehe eins weiter oben. Da Alte Eule dir einen Hinweis als Mitglied der Redaktion gab, den du offenbar falsch verstanden hast und dass noch immer tust, habe ich als ebenfalls Mitglied der Redaktion versucht
      es dir nochmals zu erklären.

      AdlerBundeswehr schrieb:

      ich sehe zu meine Schrift zu eure keinen Unterschied siehe deine Schrift zu deine Antwort von heute 21.07.2013 15.55Uhr.

      Genau weil du dort wieder die Standardeinstellung gewählt hast. Schaue dir bitte deine anderen Beiträge hier: auktionshilfe.info/index.php?thread//&postID=90497#post90497 und hier: auktionshilfe.info/index.php?thread//&postID=93018#post93018 einmal an und sag mir mal, ob diese Schrift nicht größer ist als in allen anderen Beiträgen?

      AdlerBundeswehr schrieb:

      Als letztes dein Dienstgrad als Auktionshilfe Guru würde ich abgeben,

      Das ist kein Dienstgrad sondern ein Benutzerrang, der sich nach der Anzahl der Posts im Forum richtet.
    • Wenn schon denn schon ein militärischer Scherzkeks wenn ich bin bitten darf. :) 1.Nun mach dir wegen dein Nickname nicht gleich ins Hemd, nur weil ich beim schnellen tippen das " r " beim Obelix vergessen habe, jetzt geht die Welt unter. 2. Ich sag es noch mal und ich habs auch bei der letzten E-Mail geschrieben ich weiß das es ein öffentliches Forum ist, das brauchst du mir hier nicht vorzulegen oder mir bei zubringen. 3. Das du und Alte Eule mir das so zu verstehen geben mögen ist ja auch richtig und es kann ja sein das ich es so falsch verstanden habe, ich bin ja nur auch ein menschliches Wesen aus Fleisch und Blut aber man muss es so schreiben das es jeder auch versteht. Trotz beim nochmaligen durch lesen versteht man das irgend wie dennoch nicht aber es ist nur für euch ein kleiner Hinweis, kostenlos. 4. Ganz ehrlich, das sage ich euch gleich, verarschen kann ich mich noch alleine :cursing: aber meine Postings die ihr so bemängelt die sind nicht lesbar das ist ganz einfach Bullshit. Arial und Schriftgröße 12 oder 14 wenn man das nicht lesen oder erkennen kann dann weiß ich auch nicht weiter. Ich empfehle mal das ihr mal zum euren Augendoktor geht und diese sofern welche vorhanden sind überprüfen solltet und das er euch mal eine Brille noch verschreibt. Und ist kein Witz im ernst. Und dein Benutzerrang kann jeden passieren.:) So von den ganzen Thema Schriftkram und Co. will ich nichts mehr hier zu kommentieren ich finde es gehört hier nicht rein sondern es gibt wichtiges. Abzocke, Ebay das ist das wichtigste hier und mehr nicht.
    • Auch ein Edates reingefallener

      Hallo liebe Edates-Abgezockte!

      Also ich habe im Oktober 2011 diesen ominösen Account abgeschlossen bzw. das 2 wöchige testangebot damals noch für 2,99€!

      Um nicht alles ausführen zu müssen schreib ich hier ganz kurz das sich meine angebliche Schuldsumme trotz mehrfacher Kündigung meinerseits auf 2280€ beläuft. Ganz schön lächerlich zumal es bis heute nich einen verwertbaren Titel von irgendeinem Gericht gibt.

      Da ich nun zum Glück eine Rechtsschutzversicherung habe bin ich nun in die Offensive gegangen. Ich habe die BeBeauty nochmals schriftlich aufgefordert mir zu bestätigen innerhalb von 14 Tagen das keinerlei Geldbeträge gegen mich offenstehen. Leider war es wohl zu einfach zu denken Sie schreiben ja.lol Da haben Sie aber die Rechnung ohne mich gemacht. Hab natürlich das Standard Antwortschreiben von denen meinem Anwalt zugesendet und dieser hat heute eine 21 Seitige Klageschrift aufgesetzt und an das Amtsgericht München gesandt. Ich werde nun bzw. hab ich schon eingeleitet eine negative Feststellungsklage. Ich hoffe dann ist es endlich vorbei mit den sinnlosen Belästigungen der AWT wenn der Richter es endlich offiziell macht das dies alles Betrug und Abzocke war und nach wie vor ist.

      Hat denn hier schon jemand mal die AWT bzw. BeBeauty verklagt oder bin ich der erste?



      LG an alle!
    • lieber30 schrieb:

      Hallo liebe Edates-Abgezockte!

      Also ich habe im Oktober 2011 diesen ominösen Account abgeschlossen bzw. das 2 wöchige testangebot damals noch für 2,99€!

      Um nicht alles ausführen zu müssen schreib ich hier ganz kurz das sich meine angebliche Schuldsumme trotz mehrfacher Kündigung meinerseits auf 2280€ beläuft. Ganz schön lächerlich zumal es bis heute nich einen verwertbaren Titel von irgendeinem Gericht gibt.

      Da ich nun zum Glück eine Rechtsschutzversicherung habe bin ich nun in die Offensive gegangen. Ich habe die BeBeauty nochmals schriftlich aufgefordert mir zu bestätigen innerhalb von 14 Tagen das keinerlei Geldbeträge gegen mich offenstehen. Leider war es wohl zu einfach zu denken Sie schreiben ja.lol Da haben Sie aber die Rechnung ohne mich gemacht. Hab natürlich das Standard Antwortschreiben von denen meinem Anwalt zugesendet und dieser hat heute eine 21 Seitige Klageschrift aufgesetzt und an das Amtsgericht München gesandt. Ich werde nun bzw. hab ich schon eingeleitet eine negative Feststellungsklage. Ich hoffe dann ist es endlich vorbei mit den sinnlosen Belästigungen der AWT wenn der Richter es endlich offiziell macht das dies alles Betrug und Abzocke war und nach wie vor ist.

      Hat denn hier schon jemand mal die AWT bzw. BeBeauty verklagt oder bin ich der erste?



      LG an alle!



      Hättest du dir alles sparen
      können. Ich war vor zwei Jahren bei denen. Habe ewig viele Briefe von
      den Herrn Anwälten Auer Wittel oder so ähnlich. Einfach nicht
      geantwortet. Das wars, nach etwas 7 Monaten war dann schluss. Ich habe
      ca. 14 Briefe und etliche Mails von denen erhalten. :))
      Mach dir kein Kopf.
      Antwort einfach nicht.
    • Vorsichtshalber solltest du aber eine Kündigung schreiben und es per Einschreiben mit Rücklastschrift versenden. Ich habe folgendes geschrieben:




      [font='&quot']Anfechtung des Vertrag und Kündigung – EMAIL ADRESSE
      [/font]

      Kundennummer: KUNDENNUMMER




      Sehr geehrte Damen und Herren,
      [font='&quot']
      unter o.g. email Adresse hatte ich ein Profil auf Ihrem Portal eDates angelegt
      und ein befristetes 14 tägigen Testzugang gekauft. Zu meiner Überraschung musste ich
      feststellen, dass Sie neben den 2,99 Euro für den Testzugang widerrechtlich
      115.- Euro von meinem Konto abgebucht haben.

      Nach Rückfrage per email bei Ihnen wurde mir mitgeteilt, das der Testzugang
      automatisch in eine 5 wöchige Premiummitgliedschaft übergegangen sei

      Ich bestreite, dass ich einen Vertrag für eine über den Testzugang hinausgehende
      Mitgliedschaft mit Ihnen eingegangen bin.

      Sie verwiesen auf Ihre AGB und angebliche Hinweise auf Ihrer Webseite. Eine
      automatische Testzugangverlängerung ist unzulässig ohne deutlichen Hinweis. Wer
      ein Testzugang abschließt, muss nicht damit rechnen, dass sich das Abo
      automatisch verlängert. Das geht beispielsweise aus einem Urteil des
      Amtsgerichts Düsseldorf (Az. 41 C 1538/07) hervor.

      Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Hinweis
      zur Verlängerung versteckt ist (man muss auf der Seite nach unten scrollen),
      meines Erachtens in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Neben dem Feld mit der
      Gebühr steht „Einmalzahlung“ und OHNE RISIKO. Es hat den Anschein, als schließe
      man nur den Testzugang ohne weitere Folgen ab.

      Es war auch nach dem ersten Besuch Ihrer Webseite nicht meine Absicht, die
      Dienste Ihres Portals zu nutzen. Dies wird auch dadurch belegt, dass ich mich
      nach dem Probezeitraum nicht mehr angemeldet habe oder gar andere Mitglieder in
      Ihrem Portal angeschrieben habe. Lediglich nachdem ich Kenntnis über die
      widerrechtliche Lastschrift erhalten habe, habe ich mich eingelogged, um Ihre
      email Anschrift sowie meine Kundennummer in Erfahrung zu bringen.

      Die angeblich abgeschlossenenen Verträge über die Mitgliedschaftsverlängerung
      fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich alle
      Verträge hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst
      vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der
      abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

      Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d,
      355 ff. BGB Gebrauch. Sie zeigen den Widerrufstext nur innerhalb der
      Internetseite an. Die Textform ist aber nur gewahrt, wenn der Kunde den Text in
      dauerhafter Form erhält, also zu seinen Akten nehmen kann, etwa per Post,
      Telefax oder E-Mail. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende
      Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht
      durch Fristablauf ausgeschlossen.

      Fortsetzung folgt auf Seite 2[/font]


      [font='&quot']Fortsetzung Seite 2:[/font]





      [font='&quot']Hierzu sei erläutert, dass Sie eine Widerrufsbelehrung in Textform lediglich bei der
      kostenlosen Anmeldung bei Ihrem Portal erteilt haben, nicht jedoch bei der
      Buchung des Testzugangs.

      Höchst ersatzweise spreche ich die ordentliche Kündigung des von mir
      bestrittenen Vertrags aus, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum DATUM, dem von Ihnen angegeben Ende des angeblichen, von mir bestrittenen,
      Vertragszeitraums.

      Meine Kundennummer: KUNDENNUMMER

      Den von Ihnen geforderten Betrag von 115,- Euro habe ich per Rücklastschrift
      zurückbuchen lassen.

      Ich untersage Ihnen weitere Lastschriften auf mein Konto vorzunehmen.

      Über den bereits gezahlten Betrag von 2,99 Euro hinaus werde ich jegliche
      Zahlungen verweigern.

      Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige, Mahnbescheiden oder
      ähnlichem sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten strafrechtliche
      Schritte gegen Sie vorbehalte.

      Eine Beschwerde gegen Ihr Unternehmen beim Deutschen Schutzverband gegen
      Wirtschaftskriminalität habe ich bereits eingereicht.



      [/font]








      [font='&quot']Mit freundlichen Grüßen[/font]











      [font='&quot']IHR NAME
      [/font]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Touloul ()

    • Ärger im Paradies ... und nicht nur bei edates

      Daß das Geschäftmodell Partnervermittlung auch bei anderen Mitbewerbern nur auf das Geld der gelackmeierten Kunden abzielt, wird auch bei ElitePartner eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

      Hier ein Link zu einem Heise-Artikel, in dem von einer Schlappe der Hamburger Verbraucherzentrale gegen ElitePartner berichtet wird. Das Interessante an diesem Artikel sind die Kommentare, die sich mit den Erfahrungen der User hier decken.
      heise.de/newsticker/meldung/On…cherzentrale-1955702.html

      Zitat:
      Online-Partnervermittlung erwirkt einstweilige Verfügung gegen Verbraucherzentrale

      Im Streit über angeblich unberechtigte Zahlungsforderungen wehrt sich EliteMedianet, das unter anderem die Online-Partnervermittlung ElitePartner betreibt, juristisch gegen die Verbraucherzentrale Hamburg. Beim Landgericht Hamburg hat das Unternehmen eine Einstweilige Verfügung – die heise online vorliegt – erwirkt, laut der die Verbraucherschützer einige Behauptungen nicht mehr verbreiten dürfen.

      Die Verbraucherzentrale hatte vor dem gleichen Landgericht im August geklagt und ElitePartner vorgeworfen, Kunden, die ihren Vertrag fristgerecht widerrufen haben, angeblich Leistungen von mehreren tausend Euro in Rechnung zu stellen. Diese Behauptung darf die Verbraucherzentrale neben anderen nun laut der Einstweiligen Verfügung nicht mehr aufstellen.

      Die Verbraucherzentrale will nach eigenen Angaben der Einstweiligen Verfügung folgen und die Passagen von der Website nehmen. Eine Sprecherin erklärte gegenüber heise online auch, die Verbraucherschützer wollten die Verfügung anfechten. Die Verbraucherschützer meinen, die geforderten Zahlungen entbehrten jeder rechtlichen Grundlage. Das Widerrufsrecht habe für Verbraucher so praktisch keinen Nutzen mehr, es stelle sich auch als nachteilig heraus, "denn selbst der aus Kulanz eingeräumte Betrag übersteigt oft die Kosten für eine dreimonatige Mitgliedschaft bei der Partnervermittlung".
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Liebe Edates geschädigte!!!!!!



      vor kurzem habe ich hier meinen Fall wegen Edates bzw. BEbeauty geschildert! Ich habe nun mehr eine Feststellungsklage gegen diese Firma eingereicht und heute kam die Antwort an meinen Anwalt von der Auer Witte und Thiel und von BEbeauty selber. Sie haben den Schwanz eingezogen!!!!! Sie haben bestätigt das gegen mich keinerlei Forderungen mehr bestehen und auch der angeblich abgeschlossene Premiumvertrag vom Oktober 2011 angeblich nicht zustande gekommen sei und dies schrieben sie aus wirtschaftlichen Gründen.lol.......Angst haben Sie bekommen die Abzocker!!!!!! Ich kann allen nur raten.....nehmt euch einen Anwalt und reicht eine negative Feststellungsklage ein dann lassen Sie euch für immer in Ruhe!!!!



      LG an alle Geschädigten
    • Ich bin Webseitenbetreuer und....

      Ich bin Webseitenbetreuer und es kann eigendlich kein Vertrag zustande kommen weil die AGB`s und Nutzungsbedingungen abgehackt sind

      in den AGB`S steht deutlich das der Vertrag nur zustande kommt wenn der Nutzer durch hackensetzungs bestätigt hat die AGB`s und Nutzungsbedingungen

      gelesen hat und selbst abhackt nicht die Firma. Das ist in etwar so wie wenn ich einen Vertrag nicht unterschreibe sondern irgendeiner oder mein Bruder.






      biguhu schrieb:

      Ich habe zur der Thematik ein sehr interessantes Urteil gefunden, das unsicheren Lesern sicher weiter helfen wird:

      e-recht24.de/news/ecommerce/532.html
      medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1250

      AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - 41 C 1538/07

      Automatische Vertragsverlängerung bei "Schnupperangebot" unzulässig - Wer ein Probeabonnement abschließt, muss - ohne ausdrücklichen Hinweis - nicht damit rechnen, dass sich dieses automatisch verlängert.

      Leitsätze:

      1. Wer ein Probeabonnement (hier: für ein Internet-Angebot) abschließt, muss nicht damit rechnen, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag - praktisch automatisch - fortsetzt (verlängert - hier: um jeweils 30 Tage). Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht ausdrücklich (außerhalb der AGB) auf eine "automatische Verlängerung" nach Ablauf des Probezeitraums hingewiesen worden ist.

      2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem derartigen Regelungsgehalt ist überraschend im Sinne des § 305c BGB und damit unwirksam.

      Das derartig wichtige Vertragsbestandteile wie die automatisch Verlängerung eines Probe-Abos als überraschende Klausel angesehen werden, wenn sie ausschließlich in den AGB stehen, überrascht nicht wirklich. Sollte sich irgendein nicht zahlungswilliger Kunde von eDates nicht von den Mahnungen einschüchtern lassen, dann wird vielleicht ein Gericht auch zu klären haben, ob es als ausdrücklicher Hinweis zu werten ist, wenn diese Verlängerung hinter einem Sternchen nach dem Herunterscrollen am Bildschirmende und mit dem Verweis "Einmalzahlung" steht. Man darf gespannt sein.
    • huhu,



      also ich hab gestern vom Amtsgericht München meinen Beschluss bekommen was meine Klage gegen die BeBeauty GmbH betrifft! Es ist jetz rechtskräftig das die Geschäftsführerin alle Kosten tragen muss und der Streitwert für mich null und nichtig ist da sie den schwanz eingezogen hat.hehe.....jetz hab ich endgültig ruhe!!!



      :)
    • Widerruf laut § 10 der AGB

      Ich bin dummerweise auch darauf reingefallen, weil ich mir im Suff die AGBs nicht durchgelesen hab. Ich war dann überrascht, als plötzlich 78 Euro von meinem Konto abgebucht wurden. In Ruhe hab ich mir dann die AGBs reingezogen und da steht im § 10, dass man innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen kann. Hab ich gemacht per Einschreiben mit Rückschein und noch mit reingeschrieben, dass ich mich an die Verbraucherzentrale wende, und bums war ich raus. Mir ist da ein riesen Stein vom Herzen gefallen. In Zukunft pass ich besser auf. Viele Grüße.
    • Negative Feststellungsklage gegen BeBeauty GmbH

      Besteht irgendwie die Möglichkeit eine Kopie der Klageschrift in dieser Sache zu erhalten? Natürlich gegen Kostenerstattung und Zusage absoluter Vertraulichkeit und nach Schwärzen des Klägernamens. Freue mich auf eine Rückmeldung. Danke

      lieber30 schrieb:

      Liebe Edates geschädigte!!!!!!



      vor kurzem habe ich hier meinen Fall wegen Edates bzw. BEbeauty geschildert! Ich habe nun mehr eine Feststellungsklage gegen diese Firma eingereicht und heute kam die Antwort an meinen Anwalt von der Auer Witte und Thiel und von BEbeauty selber. Sie haben den Schwanz eingezogen!!!!! Sie haben bestätigt das gegen mich keinerlei Forderungen mehr bestehen und auch der angeblich abgeschlossene Premiumvertrag vom Oktober 2011 angeblich nicht zustande gekommen sei und dies schrieben sie aus wirtschaftlichen Gründen.lol.......Angst haben Sie bekommen die Abzocker!!!!!! Ich kann allen nur raten.....nehmt euch einen Anwalt und reicht eine negative Feststellungsklage ein dann lassen Sie euch für immer in Ruhe!!!!



      LG an alle Geschädigten
    • Wieder ein E-dates Geschädigter

      Hi.

      Ich hatte vor 3 Monaten dieses ominöse Testabo abgeschlossen. Die AGB's hatte ich auch durchgeschaut. Mir ist damals nicht aufgefallen, daß daraus ein Premiumabo daraus wird. Dann wurde mir der Betrag abgebucht. Ich hab natürlich direkt gekündigt und bekam auch die Bestätigung, daß das Abo nach 6 Monaten endet. Zäheknirschend habe ich es dann 3x zugelassen. Mir war klar, daß ich verarscht wurde, aber durch Fehlern lernt man. Passiert mir nie wieder. Jetzt ist mir folgendes aufgefallen. Mir werden Nachrichten geschickt. Diese Frauen sind auch online. Klickt man dann das Profil an, sind diese Profile gelöscht. Also komplett verarscht. Daraufhin habe ich 3 Emails an e-dates mit der Bitte um Klärung geschickt. In der 3. Mail habe ich darauf hingewiesen, daß ich die Zahlungen einstellen werde. Jetzt bekomme ich Mahnschreiben von dem Anwalt. Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung. Sonst wäre ich schon längst beim Anwalt. Ich dachte, daß ich es am besten aussitze. Ein bißchen mulmig ist mir ja schon. Der Betrag wird ja immer größer. Mittlerweile bin ich unschlüssig, ob ich einen Anwalt einschalte.
    • Zermürbungstaktik der BeBauty GmbH und ihrer Anwälte Auer Wittel Thiel

      Ich habe in dieser Sache zwischenzeitlich 4 Schreiben der Firma und 12 (zwölf) Schreiben der Rechtsanwälte Auer Wittel Thiel erhalten!!! Amüsanterweise sind zwei Schreiben der Firma BeBeauty GmbH Monate nach dem ersten Schreiben der Rechtsanwälte abgeschickt und fordern wiederum 'nur' die Ausgangsforderung. Die Taktik ist durchsichtig: Zermürbungstaktik nennt man das. Nach dem Motto: Irgendwann zahlt er schon.
      Mein Tip: Die Schreiben einfach nur irgendwo abheften. Und wenn es einem zu blöd wird die Anwälte per Fax anschreiben und denen mit einer negativen Feststellungsklage drohen. Das funktioniert!!
      Auf keinen Fall Angst haben und sich die Laune verderben lassen. :)
    • cassi schrieb:

      Ich hab natürlich direkt gekündigt und bekam auch die Bestätigung, daß das Abo nach 6 Monaten endet. Zäheknirschend habe ich es dann 3x zugelassen.

      ...

      Der Betrag wird ja immer größer.

      Was hast du 3mal zugelassen? Drei Monatsraten und den Rest nicht? Ich kann ja komplett daneben liegen, aber mit der Zahlung der 3 Monatsraten hast du der Verlängerung stillschweigend zugestimmt. Jetzt solltest du dein Lehrgeld auch zu ende bezahlen. Tut mehr weh und merkt sich danach leichter. Wenn es dich tröstet: Du erhältst Arbeitplätze und bist ein sozialkompetentes Mitglied unserer Gesellschaft.

      Vergiß die Kontaktanzeigen mit denen zu zugespammt wirst aber vergiß nicht die nächste Kündigungsfrist und den Entzug deiner Zustimmung zum Lastschrifteinzug.

      Danach stellt du die Zahlung bzw. läßt die gar nicht erst zu.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Hey ihr Lieben,

      ich habe hier grad mal alles gelesen und muss Euch noch was fragen. :rolleyes:
      Ich habe heute eine email bekommen mit der Forderung dass ich über 100€ zahlen muss und das in wenigen Tagen.
      Ich hab dann zurück geschrieben:
      " danke für eure beschissene E-Mail. Ich weiß das Sie ein Betrüger sind und die Internetseite eDates ist auch eine Betrügerseite...Man braucht noch Google eingeben, die Internetseite, und schon kommen haufenweise Kommentare mit Betrug usw. Solche Leute sollen ihre Strafe bekommen und eingesperrt werden..."
      Ich hab echt Angst dass sie mir dann mein Konto sperren..
      Wie soll ich mich Verhalten ??? ?(

      mfg Dominique Detlef
    • Sunrisesmile22 schrieb:

      Ich habe heute eine email bekommen mit der Forderung dass ich über 100€ zahlen muss und das in wenigen Tagen.

      Du bekommst eine Zahlungsaufforderung per Mail einfach so ohne Begründung und Hintergrund? Wohl kaum...

      Sunrisesmile22 schrieb:

      Wie soll ich mich Verhalten ???

      Sunrisesmile22 schrieb:

      " danke für eure beschissene E-Mail. Ich weiß das Sie ein Betrüger sind und die Internetseite eDates ist auch eine Betrügerseite...Man braucht noch Google eingeben, die Internetseite, und schon kommen haufenweise Kommentare mit Betrug usw. Solche Leute sollen ihre Strafe bekommen und eingesperrt werden..."

      Alles andere, nur nicht so. Sei froh, wenn das keine Anzeige nach sich zieht. Wie alt bist du eigentlich?

      Sunrisesmile22 schrieb:

      Ich hab echt Angst dass sie mir dann mein Konto sperren..

      Von was für einem Konto redest du eigentlich?

      Aber vielleicht ist dein Post auch nur ein schlechter Scherz...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.