Michael Burat: Webtains, IContent, outlets.de vs. Verbraucherzentralen

    • Michael Burat: Webtains, IContent, outlets.de vs. Verbraucherzentralen

      Das ist ja ein herrliches Schauspiel, was uns da Michael Burat, einer der führenden Köpfe der Abo-Fallen-Szene und des sogenannten Frankurter Kreisels, bietet. Liebevoll wird er in Blogs und Foren als Stacheldrahtkönig bezeichnet, weil seine Firmen wie die Webtains GmbH oder die IContent GmbH mit dem Klassiker outlets.de in Rodgau bei Frankfurt wie ein Hochsicherheitstrakt von Sing Sing wirken.

      Jahrelang war Herr Burat enorm medienscheu, wenn wieder mal Teams von SAT1 oder anderen Sendern vor seiner Festung standen und um Stellungnahmen zu seinen Abo-Fallen-Seiten baten. Seitdem er in einem Strafprozess in Osnabrück auf der Anklagebank sitzt, hat sich dies aber gewandelt. Er geht in die Offensive und gibt Interviews. Zu den legendären Auftritten dürfte das Vorführen seines eigenen kostenpflichtigen Routenplaners gehören, der ungewollt lediglich auf das kostenlose Angebot von Michelin verwies.

      nyETs259oOw

      Die Krönung seiner Bemühungen an Peinlichkeit stellt aber der vor einigen Monaten eröffnete Blog savonarola.org dar. Zunächst noch mit einer Kommentarfunktion versehen, wird dieser nach Abschaltung und Löschung der Kommentare zur Selbstdarstellung genutzt. Der Gegenwind der Verbraucherschützer, von Burat liebevoll Netzindianer bezeichnet, war doch zu groß. Nun gut, jeder wie er kann und möchte.

      In diesem Blog präsentiert er nun seit einiger Zeit seinen beispiellosen Kampf gegen die Verbraucherzentralen. Diese um den Schutz des Verbraucher bemühten Anlaufstellen werden von Burats Firmen mit einstweiligen Verfügungen belegt. Der eigentliche Skandal ist dabei nicht, dass Herr Burat auf Gewinnmaximierung auf Kosten der Verbraucher bedacht ist, sondern dass einige Gerichte abenteuerlichste Anträge durchwinken.

      Dabei ging es meist darum, dass die Verbraucherzentralen den Verbrauchern dazu geraten haben, sich an die kontoführenden Banken zu wenden, bei denen Abo-Fallen-Betreiber ihr Konto eröffnet haben, um eine Überprüfung der Aktivitäten anzuregen. Da einige Banken die Zusammenarbeit mit Abo-Fallen-Betreibern schnell beendeten, bedeute dies einen hohen Einnahmeverlust.

      Bisher haben die Firmen von Herrn Burat vier einstweilige Verfügungen erwirkt, mit denen sich Herr Burat auch noch brüstet:

      savonarola.org/2011/10/28/rech…nterlassungsklage-zahlen/ (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz)
      savonarola.org/2011/11/10/eins…iben-von-banken-verboten/ (Verbraucherzentrale Thüringen)
      savonarola.org/2011/11/15/verb…nstweilige-verfugung-iii/ (Verbraucherzentrale Hamburg)
      savonarola.org/2011/11/28/verb…nterlegter-schutzschrift/ (Hamburg)

      Auch Foren und Bloggern droht er ganz offen und lässt in einem Fall auch Taten folgen:
      savonarola.org/2011/11/17/adri…braucherzentrale-hamburg/

      Die Verbraucherzentrale Hamburg ließ sich davon zunächst nicht einschüchtern. Ihre Seite war trotz der Verfügungen bis vor kurzem online: vzhh.de/telekommunikation/3010…n-das-handwerk-legen.aspx (Link funktioniert zur Zeit nicht)



      Umso erstaunlicher sind die einstweiligen Verfügungen, die durch die Webtains GmbH und IContent GmbH gegen die Verbraucherzentrale HH erwirkt wurden. Hier heißt es:

      Dem Antragsgegner wird […] untersagt, Dritte dazu aufzufordern, dass diese die Bank oder die Sparkasse anschreiben, bei der die Antragsstellerin ein Girokonto unterhält, um diese aufzufordern, dieses Girokonto zu kündigen und/oder dass eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.

      Dabei hat die Seite der Verbraucherzentrale HH weder die Webtains GmbH noch die IContent GmbH in irgend einer Weise genannt (vgl. Screenshot). Sie spricht lediglich allgemein von Abofallenbetreibern. Daher kann man folgern: Herr Burat muss ich selbst als Abofallenbetreiber sehen, um sich mit seinen Firmen von dem Artikel angesprochen zu fühlen. Eine Selbsterkenntnis, die man ihm gar nicht zugetraut hätte. Was das LG München beim Erlass der Verfügung geritten hat, wird wohl im Dunkeln bleiben. Die abgebildete Seite verstößt jedenfalls nicht gegen die Verfügung.

      Mir bleibt es ein Rätsel, wie man sich mit einem solchen fragwürdigen Vorgehen auch noch in den Fokus der Öffentlichkeit stellen kann. Da passt nur der Spruch: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.
    • Und Herr Burat lässt nicht locker, um die Verbraucherzentralen als unrechtschaffende Vereine dastehen zu lassen. Nun zerlegt er die Schutzschrift, die die Vebraucherzentrale HH gegen eine einstweilige Verfügung bei Gericht hinterlassen hat:

      savonarola.org/2011/12/05/stilbluten-einer-schutzschrift/

      Zitat Burat:

      Es spielt gar keine Rolle, ob die Seiten der IContent GmbH gegen Recht verstoßen oder nicht. Die Verbraucherzentralen haben das Recht, auch Kritik an Rechtsgeschäften zu äußern, die rechtskonform sind und an die sich Verbraucher festhalten lassen müssen. Wenn diese Kritik dann ignoriert wird und sämtliche legalen Maßnahmen der Verbraucherzentrale gegen die von ihr unerwünschten Rechtsgeschäfte sich als unergiebig erweisen – was bei rechtskonformen Rechtsgeschäften ja selbstredend ist – dann darf die Verbraucherzentrale zu illegalen Mitteln wie schwere Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb greifen.

      Nein, Herr Burat, nur weil Sie noch nie strafrechtlich für Ihre Abo-Fallen belangt werden konnten, heißt das nicht, dass die Seiten rechtskonform und legal sind. Da gibt es ja noch den zivilrechtlichen Faktor: Die überwiegende Anzahl der Gerichte sieht in den Seiten von Herrn Burats Firmen eine Täuschung des Verbrauchers. Zuletzt AG Gladbeck: abzocknews.blogspot.com/2011/1…rte-richter-urteilen.html

      Daran ändert auch nichts, dass Herr Burat schön säuberlich diejenigen Urteile sammelt, die negativ für den Verbraucher ausgingen: zivilurteile.de
      Nur zur Beruhigung des Verbrauchers: Bei den dort genannten Einzel-Beispielen wäre in jedem Einzelfall zu klären, wie es zu den Richtersprüchen gekommen ist. Meist machen die Prozessgegner haarsträubende Fehler oder der zuständige Richter schaut sich den Seitenaufbau erst gar nicht an. Auch wäre zu schauen, wer von den Parteien den Prozess überhaupt angestrebt hat.

      Zitat Burat:

      Durch die Schutzschrift vom 17. November 2011 hat die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. jedenfalls ihre Gemeinnützigkeit widerlegt, so dass das Finanzamt Hamburg zu informieren ist. Außerdem stellt sich mir echt die Frage, warum ein derartiger Verein nicht die Klagebefugnis nach den UKlaG entzogen bekommt.

      So wird es sein, Herr Burat. Die an kriminelle Vereinigungen grenzenden Verbraucherzentralen sind das eigentliche Übel, das rechtschaffenden Geschäftsleuten, wie sie es sind, an das sauer verdiente Geld will.
    • Und schon wieder schießt Burat mit seinem RA Bernhard Syndikus scharf: savonarola.org/2011/12/15/eins…gen-verbraucherschutz-tv/

      Diesmal erwirkte er eine einstweilige Verfügung gegen das Verbraucherschutzportal verbraucherschutz.tv
      Konkret soll es um diesen Artikel gegangen sein: verbraucherschutz.tv/2011/11/2…ern-das-handwerk-zu-legen
      Angeblich sollen dort Dritte aufgefordert worden sein, Banken, bei denen die Webtains GmbH Konten besessen hat, anzuschreiben und zu bitten, das Konto zu kündigen oder das eingegangene Geld zurück zu überweisen.



      Zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird dort allerdings keinen Firma genannt und ist auch nicht anderweitig zu identifizieren. Sollte dies auch vor der EV so gewesen sein (wie im Fall der Verbraucherzentrale HH), wäre zu fragen, was die Antragstellerin dort dem LG München vorgelegt haben, um ihren Willen zu bekommen.
    • Kurz vor Weihnachten hat sich verbraucherschutz.tv sich zu der einstweiligen Verfügung geäußert: verbraucherschutz.tv/2011/12/1…egen-verbraucherschutz-tv

      In der Erklärung heißt es:

      Gegen verbraucherschutz.tv wurde vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung erlassen auf Initiative der webtains GmbH. Dieser gerichtlichen Anordnung folgen wir natürlich. Ob weitere Rechtsmittel eingelegt werden weiß ich aktuell noch nicht. Die in der Verfügung notierten Seiten von verbraucherschutz.tv wurden gesperrt. Das gut Daumen dicke (normale Daumen) Schriftwerk wird jetzt erst einmal in aller Ruhe studiert, bevor wir entscheiden, wie es hier weitergeht.

      In eigener Sache: Freizeit in einen Blog zu investieren ist die eine Sache, in diesen Zeiten auf Recht zu hoffen eine andere. Da für uns Verbraucherschutz aber nicht dort endet, wo es mit einem Prozessrisiko verbunden ist, haben wir über unseren Spendenbutton die Möglichkeit geschaffen, verbraucherschutz.tv vor Gericht zu unterstützen. Spenden werden ausschließlich für Verfahrenskosten verwendet. Auf Wunsch gehen allen Spendern entsprechende Verwendungsnachweise zu.

      Nun ist ja eine solche Spendenbitte durchaus verständlich und in Verbraucherschutzkreisen auch nicht gerade neu, wenn man für sein Engagement eine Abmahnung kassiert hat. Was sich aber der in der Branche nicht unbekannte RA Andreas Neuber bei seinem sinnentleerten Kommentar gedacht hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben: rotglut-info.blogspot.com/2011…chtszeit-spendenzeit.html
      Herr Neuber vergleicht die Betreiber von verbraucherschutz.tv mit "ertappten Sündern". Diese "kommen aus ihren Löchern und bitten um Spenden, um auf weiterhin auf Kosten anderer ein sorgenfreies Leben zu führen". Manche Rechtsanwälte scheinen sich nicht zu schade zu sein, auf besonders fragwürdige Weise kund zu tun, was sie von Verbraucherschutz halten.

      Im Übrigen ist der offensichtliche Widerspruch zwischen der EV gegen verbraucherschutz.tv und dem Inhalt des beanstandeten Beitrages auch anderen aufgefallen: wordpress.patchworkmarkt.com/?p=23504