Transportschaden!?

    • Transportschaden!?

      Guten Abend,

      ich bin ein absolute Neuling hier im Forum. Ich habe mich hier angemeldet in der Hoffnung das ihr mir einige Tipps geben könnt. Es geht um Folgenden Fall:

      Ich habe als Privatmann eine Stoßstange über ein Forum verkauft, ich habe dem Käufer die möglichkeit eingeräumt das Teil bei mir abzuholen. Er meinte aber das ich es lieber mit GLS, DPD oder DHL versenden soll. Ich habe dem Käufer vorab sämtliche Bilder von der Stoßstange per Email zugesendet so das er sehen kann das diese nicht Beschädigt ist. Nachdem er das Geld überwiesen hat, habe ich die Heckschürze so gut wie es geht verpackt. Habe um die komplette Stoßstange Blässchenfolie drum gewickelt, habe die an den Ecken und Kanten Extra verstärkt, dann habe ich komplett Kartonage drum gewickelt und dann noch einmal Komplette Folie drum. Also einen Sturz aus 2m dürfte der nichts ausmachen da das Teil ja auch sehr Sperrig ist. So das Paket ist beim Käufer am 30.12.11 angekommen, anscheinend hat es ein Nachbar von ihm angenommen. Nachdem ich ihn angeschrieben hatte ob alles In ordnung wäre, habe ich am 01.01.12 eine rückantwort bekommen dass das Paket angekommen ist und alles In Ordnung wäre. Hatte sich sogar bedankt das alles so gut geklappt hat. So dann am 03.01.12 habe ich eine Email vom Käufer bekommen, dass er das Paket ausgepackt hat und die Stoßstange einen Mega Riss hat. Hat mir auch Fotos zugeschickt. Ich habe dann das Paket bei der GLS reklamiert und habe gesagt dass das Paket beim Transport kaputt gegangen ist. Diese haben eine Schadenregulierung aber abgelehnt weil das Paket angenommen worden ist und Quittiert wurde.

      So nach ein paar Tagen habe ich eine Email von einem Anwalt xy erhalten, der mich auffordert auf Schadensersatz das ich die gesamte Summe inklusive Versandkosten an den Käufer zurück sende. Aber der Anwalt scheint mir nicht ganz seriös, da ist kein Aktenzeichen, keine Adresse rein garnichts. Ich habe einspruch bei der GLS eingelegt und poche darauf das die mir das Regulieren. Aber es könnte ja auch sein, das sein Nachbar oder gar der Käufer das Teil bei der Montage beschädigt hat oder? Ich meine vom 30.12 bis zum 03.01 sind es immerhin 5 Tage.

      Wie stehen meine Chancen, muss ich ihm das Geld zurück zahlen oder nicht? Ich bin meinen Pflichten als Verkäufer nachgegangen, ich habe sowohl Fotos von vor dem Versand und sogar Fotos in der Verpackung. Klar kann ich den Käufer verstehen, aber hätte er es nicht umgehend melden müssen.

      Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

      Gruß
    • Aber der Anwalt scheint mir nicht ganz seriös, da ist kein Aktenzeichen, keine Adresse rein garnichts


      Das hört sich wirklich sehr dubios an. Würde mich nicht wundern, wenn der Anwalt eine Erfindung des Käufers ist.

      Nachfolgend ein Link zur Bundesrechtsanwaltkammer. Da kannst du nachprüfen, ob der besagte Anwalt überhaupt eine Zulassung hat oder nicht

      Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis

      Über das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der BRAK können Sie bequem und direkt feststellen, ob eine Person als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik zugelassen ist oder nicht.

      Das Verzeichnis umfasst alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ebenso sind die in Deutschland tätigen europäischen Rechtsanwälte und die sonstigen ausländischen Rechtsanwälte, die nach der Bundesrechtsanwaltsordnung befugt sind, sich in Deutschland niederzulassen


      Zum Anwaltsverzeichnis, hier klicken

      Zur direkten Suchmaske, hier klicken


      Ein Link zur Auktion wäre nicht schlecht ;)
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Na, dann eben der Link zum Forum ;)

      Hoffentlich war da dann nicht der Käufer IT-Recht Experience :thumbsup:
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hi,

      Also einen link habe ich leider nicht. Da das alles über Email ging. Er hatte ein Inserat im bereich marktplatz aufgegeben das er diese stosstange sucht und ich hatte das Inserat gesehen und habe ihm drauf geantwortet. Dann hatten wir uns geeinigt ich hatte ihn vorab die Bilder geschickt und dann hat er das Geld überwiesen.

      Ja ich weiß nicht was ich da machen soll? Soll ich auch einen anwalt einschalten, aber ich habe kein Rechtsschutz und der Betrag um den es sich handelt sind 300 EUR. Da wird doch am Ende der Anwalt teurer sein wie der streitwert.

      Was meint ihr?

      Gruß
    • Ich meine, ein Anwaltsschreiben per Mail, das nicht auch per Post angekündigt wird ist schon mal seltsam.

      Ich meine, wenn da dann auch noch das Aktenzeichen fehlt, ist das noch seltsamer.

      Stellt sich natürlich die Frage, ob es sich bei diesem Schreiben um eine Fälschung handelt oder das Verpackungsmaterial entsorgt und so deine Adresse verloren wurde.

      Hast du schon mal im Telefonbuch nachgesehen? Gibt es diesen Anwalt?
      Google? Ist die Mailaddy nachvollziehbar?


      Tatsache ist, dein Käufer muss nachweisen, dass er defekte Ware von dir erhalten hat und auch, dass du unsachgemäß verpackt hast. Bei dr von dir geschilderten Verpackung wäre ein Schaden daran sofort aufgefallen. Da gehe ich eher von deiner Vermutung aus.
    • Ja also laut der Email steht der Name vom Anwalt nur bei der Konto Nummer auf die ich das Geld überweisen soll. Und einmal unten nach dem Hochachtungsvoll.

      Habe im internet mal nachgeschaut. Da steht schon was über diesen Anwalt. Aber in der liste die ich vorhin eingegeben habe, hat nichts ausgespuckt. Da stehen nur Abkürzungen J.M. Meyer V. Und zum Schluss steht da Meyer V. Keine Adresse kein Postfach nix. Nur Konto und der Name und eine Email Adresse die auf t-online endet.

      Also ich weiß nicht wie man sonst eine stosstange sonst verpacken soll. So einen großen Karton gibt es nicht. Habe es dann so verpackt wie bei illox im Video wie die das Surfbrett verpacken. Nur mit mehr Zeug.

      Gruß
    • *alte_eule* schrieb:

      Also mit ist kein RA bekannt, der seine Mails über t-online laufen lässt...


      mir war so, und ich hab in meinem Umkreis gleich mehrere gefunden :rolleyes:

      was nicht heißen soll, dass mir dieser nun seriös vorkäme :huh:

      Die vermutete Beweislage, Zeitabläufe, Fotos, so sie denn existieren, sprächen wohl eindeutig für den TE :thumbup:

      ob da nun ein Schreiben vom Anwalt kommt oder "Päng" . . .

      Nachtrag: viel eher vermute ich 5tägige Bastelarbeit mit dem Versuch eine falsch bestellte Stoßstange an unpassende Auto anzugleichen :lach:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Also mit ist kein RA bekannt, der seine Mails über t-online laufen lässt...

      Mir schon.

      @TE:

      Der guteste Herr Anwalt hat also eine Mail geschickt? Das ist aber nett von ihm. Dann frag ihn doch mal per Telefon, wieso er des Verursachens von sichtbaren Spuren auf weissem Schreibefell (gemeinhin als "Brief" bekannt") unkundig sei. Und weshalb er eigentlich seine Mails rechtswidrig ohne die ihm gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (Berufsbezeichnung, vollständiger Name, ladungsfähige Anschrift, zuständige Anwaltskammer) versendet.

      Anders formuliert: wenn Du den Absender weder aufgrund der Angaben in der Mail direkt anrufen kannst noch in der Lage bist, seine Anwaltseigenschaft anhand der zuständigen Anwaltskammer zu überprüfen, hat der Verfasser dieser Mail ungefähr so viel Rechtskenntnisse wie ein Gullideckel im Hochsommer. Anwalt ist der Verfasser aber sicherlich nicht.

      Noch 'ne Kleinigkeit: wäre der Verfasser Anwalt wäre ihm der §447 BGB bekannt. Über den stolpert man nämlich irgendwann im Laufe eines Jurastudiums, da liegt der irgendwo zwischen Sofa und Kaffeemaschine auf dem Boden 'rum.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • das meinte ich doch mit: ob da nun ein Schreiben vom Anwalt kommt oder "Päng" . . . war das etwa nicht deutlich geworden ? :O

      naja, ein paar Buchstaben sind ja auch in der Tastatur hängen geblieben ...
      :thumbup: gut wenn der bastelnde Löschhamster das wesentliche und ausschlaggebende ins Blickfeld rückt, dein Recht in §§
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hast du schon mal im Telefonbuch nachgesehen? Gibt es diesen Anwalt?
      Google? Ist die Mailaddy nachvollziehbar?


      Ich hatte in meinem ersten Beitrag einen Link zur Bundesrechtsanwaltkammer geschickt. Wenn der gute Anwalt dort nicht verzeichnet ist, gibt es diesen auch nicht.

      So wie diese Mail vom Anwalt beschrieben wurde, handelt es sich um ein Fake. Wie Löschbert schon beschrieben hat, muss ein Anwalt in seiner Korrespondenz bestimmte Angaben immer machen. Diese Angaben scheinen in dieser Mail völlig zu fehlen. Insofern kann es sich nur um eine Fake Mail handeln.

      Ich würde diese Anwalts Mail einfach völlig ignorieren. Es ist ja schließlich nicht das erste Mal, dass wir hier mit solchen Fake Anwalt Mails zu tun haben.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • auktions-manni schrieb:

      Ich würde diese Anwalts Mail einfach völlig ignorieren.
      Du bist ja auch softlankuschelweichperwollgespült. :D

      Ich würde mir erlauben, die Mail auszudrucken und damit die nächstliegende Polizeidienststelle zu erfreuen.

      gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Manni sieht hinter jedem Baum einen Partisanen und hält das für einen Trick des Anwalts, die Realdaten unseres TE doch noch zu erfahren. ;)


      Dazu habe ich aber mal 'ne Frage. Gibt es bei Anwälten eigentlich auch gewisse Bestandteile, die solche Schreiben enthalten müssen, so wie das bei Kaufleuten und einer Rechnung ja der Fall ist?
    • *alte_eule* schrieb:

      Gibt es bei Anwälten eigentlich auch gewisse Bestandteile, die solche Schreiben enthalten müssen

      Naja... kommt drauf an, ob man der Mail den Status eines Briefbogens zumisst. Greift man auf die Analogie des EHUG zurück, fällt das Ding unter die Bestimmung des §10 BORA.
      ;( ^^ :D

      Ich lass Dir mal einen Link da: anwalt-siegburg.de/Geschaeftsbriefangaben.html
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Reitet doch nicht so viel OT auf dem Pseudoanwalt rum.

      Du hast geschrieben:
      Ich habe dem Käufer vorab sämtliche Bilder von der Stoßstange per Email zugesendet so das er sehen kann das diese nicht Beschädigt ist. Nachdem er das Geld überwiesen hat, habe ich die Heckschürze so gut wie es geht verpackt.
      Nun hast Du diese Fotos, und sicher mit den dazugehörigen Metatdaten, die das Datum kurz vor dem Versand tragen.
      Dann muss dein Käufer beweisen das es bereits kaputt eingepackt worden ist. Es ist ein Privatverkauf :!: über ein Forum.

      Lehn' dich zurück mit den gesicherten Beweisen, dass alles OK war. Schreib dem Käufer, dass GLS Ansprüche ablehnt, lass Ihn nach anderen "Schuldigen" suchen.
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Hi,

      ich danke euch erstmal recht herzlich für eure zahlreichen Antworten. Ich habe mich mal im Internet über den Anwalt schlau gemacht, aber ich musste wirklich suchen bis ich diesen Gefunden habe. Wenn ihr nichts dagegen habt kopiere ich euch mal die Email die ich erhalten habe.

      Das habe ich bekommen. Im Betreff stand nur Max Mustermann/ XY Die Namen habe ich geändert.

      Sehr geehrter Herr XY,

      in vorbezeichneter Angelegenheit vertreten wir die Interessen des Herrn Max Mustermann. Vollmacht wurde erteilt. Der Grund unserer Inanspruchnahme ist darin zu sehen, dass Sie unserem Mandanten ein Paket
      mit einer Heckschürze (lackiert) übersandt haben, wobei unser Mandant an Sie 300 € für die
      Heckschürze und 18 € für den Versand, insgesamt also 318€ gezahlt hat.

      Bedauerlicherweise war diese Schürze, als sie bei unserem Mandanten ankam, gebrochen und nicht mehr zu
      gebrauchen. Offenbar wurde die Ware bei einem Nachbarn abgegeben(Paket-Sendungs-Nr.: 632xxxxxx).

      An der Beschädigung trägt unser Mandant keinerlei Schuld!

      Da er sich bisher an Sie vergeblich wegen Schadensersatzes gewandt hat, haben wir Sie nunmehr aufzufordern,

      bis spätestens den 27.1.2012,

      den unserem Mandanten entstandenen Schaden in Höhe von 318€ zu erstattten.

      Sie mögen diesen Betrag auf unser Postscheckkonto
      Rechtsanwalt J. M. Meyer V , Postbank Köln, Konto-Nr.: 1223-505, BLZ: 370 100 50

      - zur Weiterleitung an unseren Mandanten Herrn Max Mustermann- überweisen.

      Nach fruchtlosem Fristablauf müssten wir unserem Mandanten gerichtliche Maßnahmen anraten.

      Hochachtungsvoll
      Meyer V
      Rechtsanwalt


      Ich habe die Suche so eingegeben und konnte nichts finden. Aber als ich nach einer Weile gesucht hatte bin ich dann auf einen Anwalt der Joseph M. Meyer V. heisst und aus Pulheim also nähe Köln kommt.

      Meint ihr ich soll den mal anrufen? Oder was würdet ihr an meiner Stelle machen? Es ist für mich kein schönes gefühl, ich habe wirklich die Stoßstange mit reinem gewissen verschickt und habe alle Bilder von Vorher sogar noch im Verpackten Zustand hier.

      Gruß
    • Aus welcher Region kommt der Käufer überhaupt ?

      Rechtsanwalt Meyer, ein Allerweltsname
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Habe mich nochmal weiter schlau gemacht und habe die Internetseite von dem Anwalt gefunden, und siehe da es ist tatsächlich der Anwalt. Die Email Adresse vom Anwalt stimmt mit dem Absender der Email überein. Also kann ich von ausgehen, das die Email vom Anwalt kam. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Die haben mir ja auch eine Frist gesetzt bis zum 27.1.12. :(

      Gruß
    • Ok, der Meier 5 ist wohl Anwalt, zugelassen von der RAK Köln. Naja, man kann sich den Grad der Merkbefreitheit der Mandanten nicht immer aussuchen.

      pina_colada82 schrieb:

      Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

      Hmmmm....... Wer? Ich?

      Öhhhmm.... also ich würde was Nettes bastelhamstern.

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      Was Du machst weiss ich aber nicht. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.