Abmahnung durch "koelner1963" auf Ebay

    • Abmahnung durch "koelner1963" auf Ebay

      Sehr geehrte Ebay-Verkäufer und -Verkäuferinnen,

      ich hoffe, ich werde von Ihnen hier im Forum freundlich aufgenommen, obwohl ich Rechtsanwalt bin...

      Der Grund meines Threads ist folgender:

      Einem von mir vertretenen Ebay-Verkäufer liegt nun eine Abmahnung vor.
      Abgemahnt hat der Ebay-Verkäufer mit dem dortigen Namen Koelner1963, der mit Computer und Computer-Zubehör handelt,
      wegen einer Verwendung der veralteten Widerrufsbelehrung.

      Da bereits einige wenige Abmahnungen desselben Händlers bekannt sind und der Verdacht des Rechtsmissbrauchs besteht,
      würde ich gerne fragen, wer von Ihnen in der Vergangenheit schon eine Abmahnung durch denselben Händler erhalten hat
      (wenn eine großere Zahl ähnlicher Abmahnungen vorhanden ist, ließe sich der Rechtsmissbrauch sehr gut nachweisen).

      Wenn Sie sich bei mir melden würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Über den Ausgang der Angelegenheit werde ich im Anschluss gern berichten.

      Kontaktieren Sie mich einfach über eine Nachricht hier im Forum
      oder per Email: info@legal-webhosting.com

      Mit freundlichen Grüßen

      I.D.
      Rechtsanwalt
    • Da viele Betroffene auch nach den Namen googeln werden und es sich um ein öffentliches Impressum handelt:

      An- und Verkauf von gebrauchter Hard- und Software Inh Uwe Krapp
      Uwe Krapp
      Jenseitsstr. 75a
      50127 Bergheim (Quadrath-Ichendorf)
      Deutschland
      Telefon: 02271|990748
      Fax: 02271|990749
      E-Mail: krappu@uwekrapp.de

      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 240397171



      Und da gaben wir bereits andere Abgemahnte:

      internetrecht-rostock.de/abmahnung-uwe-krapp.htm
      anwalt-gegen-abmahnung.de/aktu…s-zoeller-fuer-uwe-krapp/
      anwalt-gegen-abmahnung.de/aktu…pp-gegen-ebay-verkaeufer/
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dann hilft nur abwarten, bis weitere Abgemahnte hierher finden. Im Übrigen scheint RA Markus Zöller sein Geld gerne durch Abmahnungen bei ebay zu verdienen:

      abmahnung-blog.de/abmahnwarner…chtsanwalt-markus-zoeller

      Rechtsanwalt Zöller vertritt Herrn Frank Deitert aus Sassenberg. Herr Deitert betreibt eine Internetseite, in der er Vereinsbedarf verkauft.

      Rechtsanwalt Zöller mahnt im Auftrag von Herrn Deitert eBay-Auktionen von Mitbewerbern ab. Unter anderen wird die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung abgemahnt, wenn diese keine vertragliche Vereinbarung als Grundlage hat.

      Und aus obigen Links:

      ebay-Abmahnung Rechtsanwalt Markus Zöller für Uwe Krapp

      Aktuell verschickt die Kanzlei Markus Zöller Abmahnungen an ebay-Verkäufer.

      Gerügt wird, dass man seinen Informationspflichten bei ebay nicht nachgekommen sei, obwohl man dazu verpflichtet sei. Dies ist man dann, wenn man gewerblich bei ebay handelt. Die Abmahnungen erhalten Verkäufer, die als Privatverkäufer angemeldet sind. RA Zöller ist der Rechtsauffassung, dass die Abgemahnten aber in Wirklichkeit als gewerbliche Händler verkaufen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Da bereits einige wenige Abmahnungen desselben Händlers bekannt sind und der Verdacht des Rechtsmissbrauchs besteht ...


      Es ist nicht viel, was dort zu finden ist ...

      community.ebay.de/thread.jspa?…005449&rw=true&print=true

      community.ebay.de/question/Ver…on-Wellnesshop/1900018098

      ... aber es erweckt bei mir so den ein oder anderen Zweifel, dass es sich in diesem Fall um Massenabmahnungen handelt. Die Zeit wird es zeigen.
    • koelner1963
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…edback&userid=koelner1963
      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…eted=1&userid=koelner1963

      Ein Indiz für eine eventuelle Massenabmahnung ist auch der Umsatz des Abmahners. Lassen sich ein paar Abmahnungen nachweisen und ist der Umsatz seines gewerblichen Handels nicht gerade berauchent, dann läuft er u.U schnell Gefahr, das er insolvenz anmelden muss, sobald sich Einige gegen die Abmahnung wehren. Ich brauch glaub ich nicht erwähnen, was es kostet, wenn die Sache vor eine LG geht.

      Naja, ob die Umsätze von Herrn Krapp seinen Shops, das gelbe vom Ei sind, mag jeder für sich selbst beurteilen.

      Die Umsatzanalayse von Wortfilter sagt zu den letzten 30 Tagen:

      Gesamtumsatz* seit 10.10.2008 (1207 Tage) 2.507,34 €
      30-Tage-Umsatz*(mathematisch ermittelt): 653,21 €
      Durchschnittl. Vk-Preis: 9,53 €
      Gesamte Angebote: 75
      Erfolgreiche Angebote: 29
      Erfolsquote "Angebot": 38,7%
      Gesamte Stückzahl: 953
      Verkaufte Stückzahl: 263
      Erfolgsquote "Stückzahl": 27,6%

      * Erklärung Gesamtumsatz und 30-Tage-Umsatz:
      Der Gesamtumsatz bezieht sich auf alle ausgewerteten Angebote, welche auf diesen Seiten aufgelistet wurden. Sämtliche Angebote endeten zwar in den vergangenen 30 Tagen, jedoch kann die Laufzeit deutlich größer sein (z.B. Shop-Angebote bis auf Widerruf).
      Der 30-Tage-Umsatz zeigt den Umsatz der vergangenen 30 Tage, was mathematisch berechnet wird. Dazu wird zu jedem Mehrfach-Sofortkauf-Angebot der Umsatz anteilig auf die vergangenen 30 Tage umgerechnet. Die tatsächlichen Verkaufszeitpunkte werden dabei nicht berücksichtigt.
      Quelle: wortfilter.de/Tools/paytools/index.php

      Die 90-Tage-Auswertung von Goofy ist noch weniger berauschend!

      koelner1963

      * Items Sold: 3.79%
      * Total Value Shipping: €0.00
      *
      * Total Value Sold: €3687.48
      * Total Value Not Sold: €14626.37
      Hinzu kommt, das sein Web-Shop selbst zur Zeit wohl nichts abwirfen wird. Der ist immo nämlich gar nicht erreichbar.

      Der Server unter uwekrapp.de braucht zu lange, um eine Antwort zu senden.
      http://www.uwekrapp.de

      Vielsagend ist auch oben der zweite Link von eBay, die 30-Tage-übersicht. Die dort gelisteten Artikel sind alle sammt Shop-Artikel mit einer Laufzeit von 30 Tagen und mehr. Der älteteste Artikel dort wurde am 10.10.08 eingestellt.


      Ganze 3 Jahre nach der Einstellung wurde erstmalig der Sofort-Kauf-Preis überarbeitet ! Wie die Bieterliste zeigt, ist diese 333 MHz CPU von Intel auch nicht der Renner! Bisher wurde noch nicht eine CPU davon verkauft!

      Ein Schelm, der da an was böses denkt ;)
      Bilder
      • Wortfilter-koelner1963.jpg

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    • l.webhosting schrieb:

      ich hoffe, ich werde von Ihnen hier im Forum freundlich aufgenommen, obwohl ich Rechtsanwalt bin...

      Nö, wir fressen hier nur die Anwälte, die meinen, Zensurmaßnahmen im Forum durchdrücken zu müssen. Da liest sich die "Gegnerliste" (oder besser: die Speisekarte) allerdings durchaus beeindruckend. ;) Ansonsten kann hier jeder frei seine Meinung äussern, wie das in Art 5 GG mal vorgesehen war.

      Ich hab mir den koelner mal zur Brust genommen. Ausweislich seines ebay-Profils hat er in 2011 mit 111 verkauften Artikeln ein Gesamtumsatz von 3863,43 Euro erzielt. 2010 waren es immerhin 6278,78 Euro Umsatz aus 303 Transaktionen. 2009 sprechen wir von 4281,52 Euro aus 184 Transaktionen, 2008 von 5689,78 Euro aus 249 Transaktionen und 2007 von 7804,20 Euro Umsatz aus 302 Transaktionen. Macht in den fünf Jahren (die Rechnungsabgrenzung über den Jahreswechsel mal aussen vor) einen Gesamtumsatz von 27917,71 Euro. Oder im Schnitt 5583,54 Euro p.a. Nicht Gewinn vor Steuern. Umsatz. Brutto. Auf krappuwe.de/ kann ich ebenfalls keine Anzeichen erkennen, die darauf schliessen lassen, dass da noch weitere Aktivitäten hinsichtlich An- und Verkauf stattfinden. (z.B. shop oder wenigstens eine Werbeseite für den Ankauf)

      Wie hoch war noch gleich der reklamierte Wettbewerbsnachteil angesetzt? Hab ich da richtig was von 30.000 Euro Gegenstandswert vernommen? Wo will er den denn herhaben? Wutschen und Wedeln? Kristallkugel nicht richtig poliert?

      l.webhosting schrieb:

      Ja, dabei wirbt der Kollege auf einer seiner homepages mit Abmahn-Retter :thumbsup:

      Da stelle mer ons mal janz domm und saje... Wenn ich mit einem Mandat ankäme, um einen Mitbewerber abmahnen zu lassen, wird das kaum ein Anwalt ablehnen. Wobei ich mich allerdings auf priverbliche Mitbewerber erst dann einschiesse, wenn sie zwei Jahre hintereinander die Grenze für §19 UStG überschreiten. Und eines muss man ihm lassen: die Angebote des koelners sind (abgesehen von der strittigen Frage ob 14 Tage oder ein Monat Widerruf bei Auktionen) rechtlich so sauber gestaltet, dass sogar ich mich schwertun würde, etwas anderes abzumahnen als die irreführende Werbung mit dem Käuferschutz, die er durch ebay oben einblenden lässt, indem er Paypal als Zahlungsoption anbietet.


      Nur schade, dass hier ein Mandat besteht. Ich würde sonst nach dem ebay-Namen des Abgemahnten fragen. Und die üblichen Hinweise zu Hamburger Brauch und anderm kann ich mir in diesem Fall praktischerweise auch sparen. ;)
      Bilder
      • 2012-01-30_krappuwe.png

        9,14 kB, 1.278×903, 299 mal angesehen
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @forenuser:

      Genau das ist der Grund, warum ich das Tool von aG nicht mag. Das arbeitet mir zu ungenau Ich schaue mir lieber das Profil des VK an, da steht schön brav aufgelistet drin, wofür er Bewertungen bekommen hat. Und bis Herbst 2006 zurück mit Artikelbezeichung und Preis. Ich muss nicht erwähnen, dass ich mir dafür dann selber was gebastelt habe, das mir diese Daten auswertet. Wenn mir danach ist, lasse ich mir nicht nur die Umsätze und Stückzahlen zeigen, sondern auch, welcher ebay-Nick für welchen Artikel wann eine Bewertung abgegeben hat. Sagte ich schon,. dass ich diese Funktion bei ebay liiieeebe? ;)

      Wenn ich mal ganz viel Zeit habe, bastel ich mir noch was, das auch aus den gekauften Artikeln die Artikel über den Verkäufer ausliest und dann die Umsätze dieser Verkäufer ermittelt, sowie die Kaufhäufigkeit dieses Käufers bei jedem einzelnen Verkäufer und umgekehrt. (Ach, das gab's ja schon mal. Hiess SBF...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und eines muss man ihm lassen: die Angebote des koelners sind (abgesehen von der strittigen Frage ob 14 Tage oder ein Monat Widerruf bei Auktionen) rechtlich so sauber gestaltet, dass sogar ich mich schwertun würde, etwas anderes abzumahnen als die irreführende Werbung mit dem Käuferschutz, die er durch ebay oben einblenden lässt, indem er Paypal als Zahlungsoption anbietet.
      Ok, den Absatz revidiere ich. Man sollte eben auch mal cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…erPage&userid=koelner1963 anschauen. Da sehe ich doch glatt 'ne Artikelliste, bei der die Versandkosten nicht in direkter Nähe zum Endpreis angegeben sind.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • OT

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Genau das ist der Grund, warum ich das Tool von aG nicht mag.

      Dein Grund mag berechtigt sein. Ich kenne dein Tool nicht. Weiß also nicht, wie es arbeitet. AG sein Tool hat aber auch Vorteile! Ich sag nur SCO´s. Aber das gehört hier alles nicht hin. Das können wir gerna mal wo anders diskutieren! ;)
      /OT
    • Vielen Dank für die Hinweise soweit.

      Freundlicherweise haben auch die Kollegen und Kollegin von Internetrecht-Rostock mir über die dort vorliegenden Abmahnungen Mitteilung gemacht.

      Insgesamt lassen sich jetzt bereits 6 gleichgelagerte Abmahnungen nachweisen.

      Wer sich noch traut - bitte melden.

      Goofbay habe ich übrigens auch durchlaufen lassen :rolleyes:
    • Heute hat mich auch eine derartige Abmahnung erreicht.
      Da ich gerade erst mit dem Ebay Verkauf angefangen habe und es die erste Abmahnung ist mit der ich zutun habe, wäre es nett jemand mir Tips geben könnte wie ich konkret am besten damit umgehen soll.
      Laut Ersteinschätzung eines Anwalts soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben und ca. die Hälfte der geforderten Summe zahlen. Wäre das wirklich der richtige Weg?
    • *koppkratz*

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      Was will der denn genau?

      @fairhandel:

      Naja, vom TE ist er etwa 130 km weit weg.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der Account wurde privat genutzt und für das Gewerbe eigentlich ein neuer angemeldet. Nachdem ich aber schlechte Erfahrungen mit dem neuen Zahlungssystem gemacht habe, habe ich mich entschieden den Privataccount zu nutzen und umzustellen. Was im Endeffekt nicht viel gebracht hat da kurz danach bekannt gegeben wurde, dass bald alle das neue Verfahren nutzen müssen :wallbash
      Die Texte werden alle in die Tonne gekloppt, ich lasse mir auf jeden Fall neue erstellen und nutze einen Service mit Abmahnschutz, ansonsten ist es ja nur eine Frage der Zeit bis die nächste Abmahnung kommt.

      Ich würde mich am liebsten auch versuchen dagegen zu wehren aber es scheint tatsächlich so als wäre es am sichersten wenn ich versuche mich auf einen anderen Streitwert zu einigen und einen Teilbetrag zahle. Mein Budget lässt es nicht zu evtl. vor Gericht zu verlieren.