Lange Zeit dümpelte der Prozess gegen Michael Burat vor dem Landgericht Osnabrück herum. Nun nimmt er endlich Fahrt auf. Pressemitteilung des Landgerichts Osnabrück:
Demnächst erwartete Herrn Burat auch noch eine Verfahren in Frankfurt, bei dem es um die aktuellen Abo-Fallen gehen wird.
Über den bereits in einem Strafprozess verurteilten RA Bernhard Syndikus kann man sich bei Wikipedia informieren. Sollte Syndikus erneut verurteilt werden, dann könnte er zu Recht seine Zulassung verlieren. Es ist nur zu hoffen, dass er sich dann das Ende seiner fragwürdigen Karriere nicht so zu Herzen nimmt wie sein Kollege Günter Freiherr von Gravenreuth.
Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.2012 erwartet
07.02.2012
Pressemitteilung 7/12
OSNABRÜCK. Das Landgericht Osnabrück verkündet voraussichtlich am Freitag, den 17.02.2012, um 10:00 Uhr im Saal 272 das Urteil gegen Michael Burat aus Rodgau. Die insgesamt vier Angeklagten müssen sich vor der 15. großen Strafkammer wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betruges wegen Abmahnungen aus der Zeit von März 2004 bis August 2005 verantworten, Aktenzeichen 15 KLs 35/09.
In 74 Fällen sollen sie gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt haben, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten (e-card) oder Newsletter erhalten hätten. Diese Werbemails sollen sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt haben, um die Betroffenen per Abmahnung zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen war. Diese Vertragsstrafen sollen die Angeklagte in einigen Fällen erfolgreich provoziert haben. Der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. aus München soll mehrfach die Abmahnschreiben unter seinem Briefkopf erstellt und die Übernahme seiner Anwaltskosten gefordert haben, die dann später unter den Angeklagten aufgeteilt worden sein sollen. Der Angeklagte Michael Burat soll außerdem einen Onlineshop für Computerartikel einzig zu dem Zweck betrieben haben, um Mitbewerber wegen deren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen in 15 Fällen abzumahnen und sich so um die Abmahnkosten zu bereichern.
Das Landgericht Osnabrück hat seit dem 17.02.2011 an insgesamt 26 Verhandlungstagen 52 Zeugen vernommen. Heute sind die letzten Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt hat beantragt, gegen Michael Burat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßiger Erpressung in insgesamt 89 Fällen (teilweise im Versuch) zu verhängen. Herr Burat hat bei den e-card-Fällen teilweise ein strafbares Verhalten eingeräumt und wegen (einfachen) Betruges eine Gesamtgeldstrafe von maximal 210 Tagessätzen gefordert. Hinsichtlich der Onlineshop-Fälle sei er freizusprechen, weil er tatsächlich ein Gewerbe betrieben habe.
Gegen den angeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. soll nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ausgeurteilt werden. Der Anwalt hat in den e-card-Fällen eingeräumt, ab Februar 2005 Kenntnis von dem strafbaren Verhalten des Herrn Burat gehabt zu haben. Er selbst plädiert wegen 24-fachen Betruges auf eine geringe Geldstrafe und befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.
Interessierte Medienvertreter dürfen - ohne vorherige Anmeldung - am 17.02.2012 vor Beginn der Verhandlung für 15 Minuten im Schwurgerichtssaal filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch die Pressesprecher gestattet. Ab 09:30 Uhr und nach der Urteilsverkündung stehe ich Ihnen für O-Töne im Sitzungssaal zur Verfügung, ohne dass es hierfür einer Anmeldung bedarf.
Holger Janssen
Richter am Landgericht
- Pressesprecher -
Landgericht Osnabrück
Neumarkt 2
49074 Osnabrück
Telefon: 05 41 - 3 15 11 16
Telefax: 05 41 - 3 15 61 17
E-Mail: holger.janssen@justiz.niedersachsen.de
landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
Demnächst erwartete Herrn Burat auch noch eine Verfahren in Frankfurt, bei dem es um die aktuellen Abo-Fallen gehen wird.
Über den bereits in einem Strafprozess verurteilten RA Bernhard Syndikus kann man sich bei Wikipedia informieren. Sollte Syndikus erneut verurteilt werden, dann könnte er zu Recht seine Zulassung verlieren. Es ist nur zu hoffen, dass er sich dann das Ende seiner fragwürdigen Karriere nicht so zu Herzen nimmt wie sein Kollege Günter Freiherr von Gravenreuth.