Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.2012 erwartet

    • Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.2012 erwartet

      Lange Zeit dümpelte der Prozess gegen Michael Burat vor dem Landgericht Osnabrück herum. Nun nimmt er endlich Fahrt auf. Pressemitteilung des Landgerichts Osnabrück:

      Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.2012 erwartet

      07.02.2012

      Pressemitteilung 7/12

      OSNABRÜCK. Das Landgericht Osnabrück verkündet voraussichtlich am Freitag, den 17.02.2012, um 10:00 Uhr im Saal 272 das Urteil gegen Michael Burat aus Rodgau. Die insgesamt vier Angeklagten müssen sich vor der 15. großen Strafkammer wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betruges wegen Abmahnungen aus der Zeit von März 2004 bis August 2005 verantworten, Aktenzeichen 15 KLs 35/09.

      In 74 Fällen sollen sie gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt haben, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten (e-card) oder Newsletter erhalten hätten. Diese Werbemails sollen sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt haben, um die Betroffenen per Abmahnung zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen war. Diese Vertragsstrafen sollen die Angeklagte in einigen Fällen erfolgreich provoziert haben. Der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. aus München soll mehrfach die Abmahnschreiben unter seinem Briefkopf erstellt und die Übernahme seiner Anwaltskosten gefordert haben, die dann später unter den Angeklagten aufgeteilt worden sein sollen. Der Angeklagte Michael Burat soll außerdem einen Onlineshop für Computerartikel einzig zu dem Zweck betrieben haben, um Mitbewerber wegen deren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen in 15 Fällen abzumahnen und sich so um die Abmahnkosten zu bereichern.

      Das Landgericht Osnabrück hat seit dem 17.02.2011 an insgesamt 26 Verhandlungstagen 52 Zeugen vernommen. Heute sind die letzten Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt hat beantragt, gegen Michael Burat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßiger Erpressung in insgesamt 89 Fällen (teilweise im Versuch) zu verhängen. Herr Burat hat bei den e-card-Fällen teilweise ein strafbares Verhalten eingeräumt und wegen (einfachen) Betruges eine Gesamtgeldstrafe von maximal 210 Tagessätzen gefordert. Hinsichtlich der Onlineshop-Fälle sei er freizusprechen, weil er tatsächlich ein Gewerbe betrieben habe.

      Gegen den angeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. soll nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ausgeurteilt werden. Der Anwalt hat in den e-card-Fällen eingeräumt, ab Februar 2005 Kenntnis von dem strafbaren Verhalten des Herrn Burat gehabt zu haben. Er selbst plädiert wegen 24-fachen Betruges auf eine geringe Geldstrafe und befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.

      Interessierte Medienvertreter dürfen - ohne vorherige Anmeldung - am 17.02.2012 vor Beginn der Verhandlung für 15 Minuten im Schwurgerichtssaal filmen und fotografieren. Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch die Pressesprecher gestattet. Ab 09:30 Uhr und nach der Urteilsverkündung stehe ich Ihnen für O-Töne im Sitzungssaal zur Verfügung, ohne dass es hierfür einer Anmeldung bedarf.
      Holger Janssen
      Richter am Landgericht
      - Pressesprecher -
      Landgericht Osnabrück
      Neumarkt 2
      49074 Osnabrück
      Telefon: 05 41 - 3 15 11 16
      Telefax: 05 41 - 3 15 61 17
      E-Mail: holger.janssen@justiz.niedersachsen.de
      landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de

      Demnächst erwartete Herrn Burat auch noch eine Verfahren in Frankfurt, bei dem es um die aktuellen Abo-Fallen gehen wird.

      Über den bereits in einem Strafprozess verurteilten RA Bernhard Syndikus kann man sich bei Wikipedia informieren. Sollte Syndikus erneut verurteilt werden, dann könnte er zu Recht seine Zulassung verlieren. Es ist nur zu hoffen, dass er sich dann das Ende seiner fragwürdigen Karriere nicht so zu Herzen nimmt wie sein Kollege Günter Freiherr von Gravenreuth.
    • Burat und Syndikus wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt

      Es ist vollbracht. Michael Burat, Bernhard Syndikus und zwei weitere Angeklagte wurden des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Allerdings blieb das Strafmaß deutlich unter der Anträgen der Staatsanwaltschaft. Burat erhielt 18 Monate auf Bewährung und muss 120000€ Strafe zahlen, Syndikus erhielt 15 Monate auf Bewährung. Letzterem droht nun der Entzug der Zulassung als Rechtsanwalt. Viele werden sagen: Endlich!

      Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Angesichts der doch überraschend milden Urteile wird mit Spannung zu erwarten sein, ob man in die nächste Instanz geht.

      heise.de/newsticker/meldung/Be…reiber-Burat-1436637.html
    • Michael Burat hat sich nun öffentlich in einer Pressemitteilung zum Prozess geäußert:

      Seit genau einem Jahr lief gegen mich vor dem Landgericht Osnabrück eine Hauptverhandlung wegen des Verdachts des bandenmäßigen, gewerbsmäßigen Betrugs und der bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Erpressung wegen Abmahnungen von so genannten elektronischen Grußkarten und von Wettbewerbern meines Online Shops für Hardware.

      Ich habe mich aus Respekt vor dem Gericht während des laufenden Verfahrens nicht zu den Vorwürfen geäußert und werde es auch nach diesem Verfahren nicht tun. Nur zur Klarstellung erfolgen hier abschließend ein paar kurze Fakten:

      Der Staatsanwalt aus Osnabrück warf mir seit 2004 vor, dass ich durch selbstgeschickte eCards und einen zum Schein ins Internet gestellten Online-Shop gewerbsmäßig und als Mitglied einer Bande betrogen und erpresst hätte.

      Ich hatte bereits im Jahre 2006 vor dem LKA Niedersachsen eingeräumt, dass ich mich bei eCard-Abmahnungen tatsächlich strafbar gemacht habe. Gleichwohl hatte ich seit damals aber auch immer gesagt, dass die Abmahnungen über meinen Online-Shop (strafrechtlich) in Ordnung waren und ich weder mit irgendjemandem eine Bande gegründet noch Erpressungen getätigt hätte.

      Der Staatsanwalt in Osnabrück ermittelte weitere drei Jahre und erhob (erst) Ende 2009 eine Anklage mit den folgenden Vorwürfen:

      • Betrug und Erpressung durch eCard – Abmahnungen
      • Betrug und Erpressung durch Online-Shop Abmahnungen
      • Alles als Mitglied einer Bande

      Er forderte dann eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten.

      Abgeurteilt wurde ich nun wegen

      • Betruges durch eCard – Abmahnungen vor ca 7 Jahren

      und die Strafkammer verhängte gegen mich deswegen eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monate mit Bewährung.

      Ich wurde entsprechend meiner Einlassung und den Rechtsausführungen meines Verteidigers

      • nicht verurteilt wegen einer bandenmäßigen Begehungsweise
      • nicht verurteilt wegen Erpressung
      • und ich wurde mit einer Ausnahme in sämtlichen Fällen der Online-Shop- Abmahnungen freigesprochen.

      Ich möchte an dieser Stelle nochmals klarstellen, dass ich bereits zu Beginn meiner Hauptverhandlung sämtliche nun abgeurteilten Vorwürfe eingeräumt hatte. Dieses Geständnis hatte das Gericht auch in seinem Urteil ausdrücklich gewürdigt. Die lange Verhandlungsdauer von einem Jahr war somit nicht meinem Prozessverhalten geschuldet, sondern der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft zur Überprüfung ihres Erpressungsvorwurfes sämtliche 93 abgemahnten Zeugen hören wollte. Zudem verweigerte der Sitzungsvertreter der Verfolgungsbehörde eine von der Strafkammer vorgeschlagene Beschränkung auf 45 Fälle (§ 154 StPO)

      Dieses Urteil hätte man auch bereits vor einem Jahr haben können, denn mehr als meine damaligen Straftaten einräumen und bedauern sowie den entstandenen Schaden wieder gutmachen, konnte ich nicht leisten.

      Meine Sorge, dass ich wegen der gegen mich

      • bestehenden Vorurteile,
      • dem öffentlichem Druck durch Netzindianer und Presse
      • und einem übereifrigem Staatsanwalt, der mich mit unerbittlicher Härte seit Jahren verfolgt,

      ein unfaires Verfahren bekomme, hatte sich nicht bestätigt, da ich an ein faires und objektives Gericht geraten bin. Dies lässt mich hoffen, dass auch das Gericht in Frankfurt derart fair und objektiv ist und ich dort deshalb nur freigesprochen werden kann. Anders als im Osnabrücker – Verfahren habe ich mich nämlich dort nicht strafbar gemacht.

      An dieser Stelle auch ein Dank an den besten Anwalt in Deutschland.



      Michael Burat, 18. Februar 2012

      savonarola.org/2012/02/18/veru…osnabruck-klarstellungen/

      Die Formatierungen sind 1:1 übernommen. Da sind sicher alle gespannt, ob seine Bekundungen auch im nun heiß erwarteten Frankfurter Verfahren auch vom Gericht gewürdigt werden.
    • beowulf schrieb:


      Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Angesichts der doch überraschend milden Urteile wird mit Spannung zu erwarten sein, ob man in die nächste Instanz geht.

      Ja es wäre wünschenswert, wenn der "unerbittliche" Staatsanwalt in Berufung geht. Vorbestraft hin oder her, 120000 Eus tun nicht genug weh.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Ist das nun ein Tag zum Jubeln gewesen für die sogenannten Netzindianer, wie sie Burat zu nennen pflegt (er meint damit die Verbraucherschützer, die ihm das Abzocken Geschäft so schwer machen)?

      Heute ging nun der lang ersehnte Prozess vom LG Frankfurt gegen Michael Burat wegen versuchten Betruges zu Ende. Zu der Bewährungsstrafe von Osnabrück kommen nochmals 2 Jahre Bewährung aus Frankfurt hinzu, allerdings für andere Vergehen. Das Ganze ist aber noch nicht rechtskräftig. Sollte eine der Parteien in die nächste Instanz gehen möchte, wird das Spiel vor dem BGH fortgesetzt. Da kann sich Burat dann richtig heiß anziehen.

      Burat spielt übrigens weiterhin das Unschuldslamm und kündigte gleich nach Urteilsverkündung an, weiter Mahnschreiben verschicken zu wollen. Manche merken die Einschläge auch dann nicht, wenn die Granaten ihnen bereits das Gehirn Gehör weggerissen hat.

      Ein Prozessbericht: wordpress.patchworkmarkt.com/?p=30596

      Und die Moral für die Geschädigten? Wenn das Urteil irgendwann rechtskräftig werden sollte, dürfte die Zivilsache für Kunden um einiges einfacher abzuhandeln sein, wenn man da noch die Muße hat, einen Prozess anzustreben.

      Und wie konnte man einst auf dem Auto von Olaf Tank lesen? Verbrechen lohnt sich doch. Warten wir es ab.
    • Burat rechtskräftig verurteilt

      Pressemitteilung des LG Osnabrück:

      Bundesgerichtshof verwirft Revisionen von Michael Burat und Bernhard S. im Prozess wg. e-cards

      Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.12 ist rechtskräftig

      15.04.2013

      Pressemitteilung 26/13

      OSNABRÜCK. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 03. April 2013 die Revisionen von Michael Burat und dem Rechtsanwalt Bernhard S. verworfen, Aktenzeichen 3 StR 408/12. Das Urteil der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 zum Aktenzeichen 15 KLs 35/09 ist damit rechtskräftig.

      Michael Burat wurde vom Landgericht Osnabrück wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000,- € an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Gegen Bernhard S. aus Münchenwurde wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33-mal versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000,- € zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auch die Revision des Angeklagten Alexander K., der wegen Betruges in drei Fällen zu einer 7-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ist verworfen worden.

      Die Angeklagten haben 2004 und 2005 Firmen, Kommunen und Parteien abgemahnt, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen. Sie haben behauptet, dass sie unerwünscht per E-Mail eine e-card erhalten hätten. Diese Werbemails hatten sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung durch den mitangeklagten Rechtsanwalt (jeweils 532,90 € Anwaltsgebühren, die zwischen den Beteiligten aufgeteilt wurden) zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern. Für jeden Wiederholungsfall war eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen, die teilweise auch erfolgreich provoziert worden ist (allein die CDU zahlte 15.000,- €).

      Bei der vorliegenden Entscheidung ging es nicht um die beim Landgericht Frankfurt am Main verhandelten sogenannten Abo-Fallen. Dort ist Herr Burat wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Gegen die dortige Verurteilung ist das Revisionsverfahren noch anhängig.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Verstehe ich das richtig:er wäre auf Staatskosten in Vollpension für minnichens 3,5Jahre?
      M.E. eine viel zu geringe äh,Strafe.Unter Strafe verstehe ich in solchen Fällen was anderes.
      Nebenbei : es ärgert mich immer wieder bei Urteilen jedweder Art,dass zwar an gemeinnützige Einrichtungen gezahlt werden soll/wird,die Geschädigten aber auf ihren Scherben sitzen bleiben.Die eingeschmissene Scheibe für 3500€ zahlt die Versicherung,also die Gemeinschaft der Versicherten.Evtl.Beitragsanhebung oder Rauswurf.Die Arbeit,die Scherben zu entfernen,sonstige Schäden auffangen.
      Die Betrogenen,die auf ihrem Verlust sitzen bleiben.Die Betrüger,Verbrecher laufen frei rum und machen lustig weiter.Toll.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • biguhu schrieb:

      Burat geht in die Revision: savonarola.org/2012/02/23/urteil-osnabruck-revision/

      Das Urteil war ihm wohl noch nicht mild genug. Dann gibt es wohl ein Wiedersehen vor dem BGH.

      Und genau dieses Wiedersehen gab es nun endlich vor dem BGH. jetzt ist auch das Urteil rechtskräftig und Michael Burat des versuchten Betruges zum zweiten Mal nach dem LG Osnabrück rechtskräftig verurteilt worden. Der BGH führt hierzu aus:

      Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Aufgrund überlanger Verfahrensdauer hat es angeordnet, dass vier Monate der verhängten Strafe als vollstreckt gelten.

      ...

      Das Landgericht hat den Angeklagten im Hinblick auf die einmalige Gestaltung der Seite nur wegen einer Tat und im Hinblick darauf, dass die Ursächlichkeit der Handlung für einen konkreten Irrtum eines Kunden nicht nachgewiesen sei, nur wegen versuchten Betrugs verurteilt.

      ...

      Der 2. Strafsenat hat das Rechtsmittel verworfen. Er hat ausgeführt, dass durch die auf Täuschung abzielende Gestaltung der Internetseite die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung gezielt verschleiert worden sei. Dies stelle eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB dar. Die Erkennbarkeit der Täuschung bei sorgfältiger Lektüre schließe die Strafbarkeit nicht aus, denn die Handlung sei gerade im Hinblick darauf unternommen worden, die bei einem – wenn auch nur geringeren - Teil der Benutzer vorhandene Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit auszunutzen.

      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…ktuell&nr=67023&linked=pm

      Auch in der Urteilssammlung von Auktionshilfe zu finden: BGH-Urteil (2 StR 616/12) v.05.03.14 - Abo-Fallen" im Internet: Auf Täuschung abzielende Gestaltung von Internetseiten sind versuchter Betrug
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.