Fragen zum Online-Mahnantrag?

    • Fragen zum Online-Mahnantrag?

      Hallo,

      Ich habe bei Hood.de eine Handy per Sofortkauf im Dezember 2011 von einem privaten Verkäufer erworben, dass Geld habe ich leider überwiesen. Der Verkäufer hat sich seit dem nicht mehr bei mir gemeldet, ich habe bereits eine Strafanzeige bei der Polizei gemacht. Der Polizist meinte nur zu mir das der Typ zwar den richtigen Namen angegeben hat, aber nicht unter dieser Adresse gemeldet ist. Das Konto auf das ich überwiesen habe läuft auch über seinen Namen. Der Polizist durfte oder wollte mir aber nicht die richtige Adresse nennen, hat jemand eine Idee wie ich da ran kommen könnte?

      Nachdem ich nun noch ein Einschreiben mit Mahnung zur Zahlung an die von Ihm hinterlegte Adresse geschickt habe, welches auch nicht zurück gekommen ist gehe ich jetzt einfach mal davon aus das er die auch erhalten hat. Nun wollte ich auf der Seite Online-Mahnverfahren.de noch ein Mahnverfahren gegen den Abzocker einleiten, dabei stellen sich mir ein paar Fragen...

      Welche Art von Mahnverfahren soll angestrebt werden? -> Reguläres Mahnverfahren? Richtig?
      Katalog.-Nr.: 11 -> Kaufvertrag? Richtig?
      Nähere Angaben zum Anspruch: -> Mahnung? Richtig?
      Rechnungsnr. o.ä.: -> Ist die Auktionsnummer OK, weil ich habe keine Rechnungnummer bekommen?
      Anspruch vom: XX.XX.2011 bis XX.XX.2012 (Was muss hier rein Kaufdatum oder Mahndatum und bis wann soll das laufen?)
      Betrag: Der komplette Kaufpreis + Versand? Richtig?

      Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren: Betrag für Porto und Vordruck usw? (Muss das mit Quittung belegt werden?)
      Geschäftszeichen: Wird das benötigt?

      Muss ich die Gerichtskosten von 23€ eigentlich auch noch unter z.B. Andere Nebenforderungen eintragen, denn die werden mir schon vorher unter "Angaben zu Hauptforderung" angezeigt?

      Vorab schonmal danke für die Hilfe.

      Grüße,
      Neo
    • Zunächst einmal sehe ich das Problem in der Adresse. Die musst du auch angeben. Wenn der Gerichtsvollzieher vorstellig wird, wird er keinem Nachsendeantrag folgen.

      Steht dein Kandidat im Telefonbuch? ISt evtl. über einen Nachbarn etwas zu erfahren? Sonst würde ich die ganze Sache einem Anwalt übergeben.
    • Du solltest erst mal klären, ob der noch unter der Adresse wohnt oder ob Dein Einschreiben nur per Nachsendeauftrag weitergegangen ist. Was war das eigentlich für ein Einschreiben? Einwurf, Übergabe, ES Rückschein oder ES RS eigenhändig?

      Wenn der nämlich umgezogen ist, darfst Du den Mahnbescheid anschliessend nochmal losschicken. Wenn Du weisst, wo der inzwischen wohnt.

      Neo schrieb:

      Der Polizist durfte oder wollte mir aber nicht die richtige Adresse nennen,
      Klingt bescheuert, ist es auch. ;) Das wäre Akteneinsicht in einem Strafverfahren und die darf nur ein Anwalt nehmen. Als Geschädigter steht dir die nicht zu.

      Neo schrieb:

      hat jemand eine Idee wie ich da ran kommen könnte?

      Drei Möglichkeiten.

      1.) Telefonauskunft

      2.) nochmal ein Einschreiben mit dem Vermerk "Wenn verzogen mit neuer Anschrift zurück" Wenn er dann einen Nachsendeauftrag erteilt und die Weitergabe der Adresse nicht ausgeschlossen hat, bekommst Du das Ding zurück und hast die neue Anschrift.

      3.) schrifliche Anfrage beim Einwohnermeldeamt, ob der noch unter der Adresse gemeldet ist oder ob eine Ummeldung erfolgt ist und dem EMA eine neue Adresse vorliegt. Kostet Gebühr, je nach Stadt unterschiedlich, normalerweise zwischen 10 und 20 Euro. Und je nachdem, wo das ist, hat das EMA dafür entweder ein Formblatt (->Webseite) oder es reicht ein formloser Brief.

      Andere Nebenforderungen sind z.B. die Kosten für die EMA-Auskunft und das Porto für das erste Einschreiben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke Leute. Allerdings habe ich keine Rechtsschutzversicherung, und bei einem Kaufpreis von 230€ wird es sich sicher nicht lohnen einen Anwalt zu beauftragen, da muss ich selbst irgendwie Detektiv spielen.

      Das war ein Einschreiben ohne Rückschein aber mit Unterschrift und gerade ist mir aufgefallen das da eine Nummer drauf steht, die man auf deutschepost.de/sendung/index.html abfragen kann, ich dachte sowas gibt es nur bei DHL :) Auf jedenfall sehe ich dort folgendes:

      Sendungsnummer: RG XXXXXXXXX
      Die Sendung wurde am 10.02.2012 ausgeliefert

      Dort ist sogar ein Bild von seiner Unterschrift, wie geil ist das denn, macht die Post da jetzt schon Fotos von? Ich hänge es mal hier an, natürlich alles unkenntlich gemacht.

      Das Einschreiben habe ich am 03.02.2012 bei der Post abgegeben, also gehe ich mal schwer davon aus da es erst am 10.02.2012 zugestellt und unterschrieben wurde das es irgendwo hin weitergeleitet wurde. Leider steht sonst keine neue Adresse mehr dabei, vielleicht frage ich auch einfach mal direkt bei der Post nach, vielleicht können die mir da was sagen.

      Fakt ist aber das er es bekommen hat, somit spricht doch auch nichts dagegen diese Adresse weitehin zu verwenden? Auch für das Mahnverfahren, oder?

      Ich habe gerade gesehen das der Stinker sogar bei WKW angemeldet ist. Leider hat er da auch nicht seinen neuen Wohnort angegeben, jetzt weiß ich zumindest schonmal wie er ausschaut und hab auch alle seine Freunde schön aufgelistet, mal fragen ob die wissen mit wem Sie es da zu tun haben xD

      Problem an der Sache ist jetzt nur das meine Frist für die zahlung des Geldes in der Mahnung der 10.02.2012 war, somit hatte er ja überhaupt keine Chance das Geld zu überweisen, bekomme ich damit ein Mahnverfahren durch? ich kann ja schließlich nix dafür das der umgezogen ist und der Brief ewigkeiten unterwegs ist?
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    • Hi

      Ich würde erstmal klären ob der VK überhaupt "flüssig" ist was heisen soll das du bei "seinem" Vollstreckungsgericht vorsprichst, dein berechtigtes Interesse nachweist (Strafanzeige vorlegen) und die einen Auszug aus dessen Schuldenregister geben lässt, sollte da viel drin stehen wie VB, EV, InSO dann ist zu überlegen ob überhaupt sinnvoll ist noch gutes Geld hinter schlechtem her zu werfen

      Und ob der wirklich an der dir bekannten Adresse wohnt kann hier drüber klären: Klicktel.de --> Ort und Strasse suchen und dann Mitbewohner im Haus oder Nachbarn anrufen und höflich nachfragen ob der Betrüger dort bekannt ist

      Passt das alles dann spricht nichts gegen den Mahnbescheid, aber nicht vergessen das Kreuz bei VbuH (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung) zu machen, geht das durch dann hast du im Rahmen einer InSO die Möglichkeit einen Antrag auf Versagung der RSB zu stellen und er muss nach erfolgreicher durchlaufener InSO trotzdem für diese Schulden gerade stehen

      mfg Stern

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Du kannst dich mal an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden und Auskunft beantragen. Unter bestimmen Voraussetzungen, wird dem Geschädigten nämlich auch Auskünfte erteilt. Die komplette Akte brauchst du letztlich auch gar nicht zu lesen, denn du brauchst ja nur die aktuelle Anschrift des Beschuldigten, damit du zivilrechtlich gegen ihn vorgehen kannst. Insofern hast du ein berechtigtes Interesse an die Anschrift zu kommen. Eine andere Möglichkeit wäre noch das sog. Adhäsionsverfahren. Wie alt ist der Typ ?

      Kenntniserlangung vom Akteninhalt durch den Verletzten bzw. Geschädigten persönlich:

      Maßgeblich ist hierfür § 406e Abs. 5 StPO.

      Ähnlich wie einem Beschuldigten bzw. Angeklagten wird auch dem nicht anwaltlich vertretenen Verletzten bzw. durch eine Straftat Geschädigten kein umfassendes Akteneinsichtsrecht gewährt. Jedoch hat auch er das Recht, vom Inhalt der strafrechtlichen Ermittlungen Kenntnis zu erlangen.

      Daher können dem Verletzten bzw. Geschädigten Auskünfte und auf Wunsch auch Abschriften aus der Akte erteilt werden, wenn er ein berechtigtes Interesse daran darlegt und diesem Vorgehen nicht überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen.

      Von der Anklagebehörde bzw. vom Gericht muss also in jedem Fall eine sorgfältige Ermessensentscheidung getroffen werden.

      Die Auskunftserteilung erfolgt in den Geschäftsräumen der Anklagebehörde bzw. des mit der Sache befassten Gerichts.


      verkehrslexikon.de/Texte/Akteneinsicht03.php


      justiz.bayern.de/ministerium/opfer/rechte/
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ok, also laut Aussage der Post wurde der Brief nicht zu einer anderen Adresse weitergeleitet, will heißen der Brief wurde am 06.02.2012 zugestellt, da aber niemand anzutreffen war ging der Brief zurück zur lokalen Postfiliale. Dort hat er den Brief dann am 10.02.2012 abgeholt und unterschrieben.

      Also er müsste so um die 29-32 Jahre alt sein, wozu ist das wichtig Auktions-manni?

      Ich gehe also weiterhin davon aus das er dort wohnt aber eben nicht dort gemeldet ist. Dennoch hätte ich gerne die Adresse wo er regulär gemeldet ist, wie stelle ich das jetzt am besten an, bei welcher Staatsanwaltschaft soll ich denn anrufen, in der Stadt wo ich die Anzeige aufgegeben habe, oder in der der Stadt wo der Typ wohnt? Und worauf soll ich mich da berufen, ist denen das Aktenzeichen der Strafanzeige bei der Polizei bekannt? Sonst habe ich ja nichts bekommen auf das ich mich berufen kann.
    • Also er müsste so um die 29-32 Jahre alt sein, wozu ist das wichtig Auktions-manni?


      Wegen dem Adhäsionsverfahren. Bei Jugendlichen und Heranwachsende bis 20 Jahren kann dieses Verfahren nicht angewandt werden. Da er ja älter ist, kann es zur Anwendung kommen.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"