Gewerbeeintrag als Abofalle - Gewerbeauskunft-Zentrale.de der GWE Wirtschaftsinformations GmbH

    • Gewerbeeintrag als Abofalle - Gewerbeauskunft-Zentrale.de der GWE Wirtschaftsinformations GmbH

      Meine Mutter hat heute einen Brief von der Gewerbeauskunfts-Zentrale.de erhalten. Das ganze läuft natürlich auf eine Aboabzocke als Eintag in diese "Gewerbeauskunft".

      Frage ist nun, den Brief einfach schredden? Sicherlich der einfachste Weg den Müll zu Ignorieren.
      Oder gibt es unter Umständen eine Möglichkeit solche Firmen zu melden?
    • Gewerbeauskunfts-Zentrale. Wat nich all gift.

      Godot schrieb:

      Frage ist nun, den Brief einfach schreddern?
      Schon zuviel Arbeit. Aber um dein Posting konkret zu machen, könntest du Roß und Reiter nennen und vielleicht einen Screenshot oder einen Scan hier einstellen. Als Warnung und Hinweis für andere. Aber das ist dann endgültig der Ehre zuviel.

      Ich habe mal Google bemüht:

      Hier könnte die Höhle des Löwen sein:
      gewerbeauskunft-zentrale.de/

      und hier ein interessanter Beitrag zu deinem Thema:
      ratgeberrecht.eu/abzocker/rech…ftsinformations-gmbh.html
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Einer geht noch

      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Da ist man zwei Stunden nicht da, und schon sind die Antworten da. :)

      Du hast ganz exakt sowohl die Seite, die Höhle des Löwen, als auch den Brief schon gefunden. Genau der ist auch hier angekommen, natürlich mit anderen Daten. Werde ich beim nächsten mal gleich dazu geben.
    • Neben Urteilen, die zuletzt gegen dieses Vorgehen ergangen sind, warnt auch die Verbraucherzentrale Hamburg per Pressemitteilung:

      Warnung vor Gewerbeauskunft-Zentrale

      Pressemitteilung vom Montag, 20. Februar 2012

      Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor einer zunächst offiziell anmutenden Abofalle der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf. Vor allem kleine Unternehmen, Institutionen und Gewerbetreibende sind bereits auf das kostenpflichtige Angebot eines Gewerbeeintrags auf der Domain Gewerbeauskunft-Zentrale.de hereingefallen.

      Regelmäßig wenden sich Betroffene, die ursprünglich glaubten für einen kostenlosen Brancheneintrag unterschrieben zu haben, an die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Adressaten hatten ein Schreiben mit dem amtlich scheinenden Titel „Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Erfassung gewerblicher Einträge“ erhalten. Darin wurden sie aufgefordert, in einem bereits vorausgefüllten Formular noch fehlende Daten zu ergänzen oder falsche Daten zu korrigieren und alles unterschrieben zurückzusenden. Hierfür bot die GWE unter Angabe einer 0800er-Nummer den Angeschriebenen sogar eine gebührenfreie Fax-Antwort an.

      „Doch der eigentliche Eintrag entpuppte sich in allen Fällen, die uns vorliegen, als ganz und gar nicht kostenlos“, so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Pro Monat sollen die Unternehmer 39,85 Euro netto an die GWE GmbH bezahlen. Bei einer vorgesehenen Vertragslaufzeit von zwei Jahren sind das insgesamt 956,40 Euro, zuzüglich Umsatzsteuer – für einen überflüssigen Eintrag in einem kaum bekannten Online-Firmenregister.

      „Wir raten Selbstständigen dringend, sämtliche Anfragen für Gewerbeeinträge, auch wenn sie auf den ersten Blick offiziell scheinen, sorgfältig zu lesen und keinesfalls vorschnell zu unterschreiben“, so Rehberg. „Es gibt zahlreiche schwarze Schafe, die mit dieser Art von angeblicher Dienstleistung versuchen, Kasse zu machen. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit ihrer Domain Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist leider nur ein Übeltäter unter vielen.“ Ist das Formular einmal unterschrieben, sollten sich die Betroffenen darauf berufen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, weil die Kostenpflicht der Leistung nicht eindeutig ersichtlich war, und sich rechtlich beraten lassen.

      Und weiterhin die Warnung der IHK: tlz.de/startseite/detail/-/spe…-durch-GWE-GmbH-374219878
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Gewerbeauskunft-Zentrale.de auf Dummenfang

      Heute erhielt ich einen Brief von der GWE GmbH Gewerbeauskunft-Zentrale.de aus Düsseldorf, wonach mir das fast unwiderstehliche Angebot gemacht wird, mich für 569,06 Euro/Jahr in eine mir bis dato völlig unbekannte Unternehmensdatenbank eintragen zu lassen. Wenn man das sehr klein Gedruckte auf der Rückseite nachliest, hat man im Falle des Falles einen Zwei-Jahres-Vertrag an der Backe.

      Für das Verbreiten dieser mickrigen Angaben möchte sich die Gewerbeauskunfs-Zentrale.de einen ordentlichen Schluck aus meiner Pulle genehmigen. Dabei haben die sich wirklich viel Mühe gegeben, das Geschreibsel richtig echt aussehen zu lassen. Natürlich ist das echt, keine Frage, aber so schon altbacken auf Recyclingpapier sieht es doch aus wie ein hochoffizielles Schreiben vom Finanzamt oder einer anderen Behörde.

      Vielen Dank Herr Cyperski für das freundliche Angebot, aber ich möchte es nicht annehmen.

      Mit freundlichen Grüßen,

      na, jetzt hätte ich beinahe meinen Namen hingemalt. :wallbash


      Hier die Scans:

      [Blockierte Grafik: http://i45.tinypic.com/21afqr4.jpg]

      Und die AGB's

      [Blockierte Grafik: http://i49.tinypic.com/33yt186.jpg]
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Impressum:

      GWE-Wirtschaftsinformations GmbH
      Hauptstr. 34
      40597 Düsseldorf

      Tel: +49 (0) 211/63559380
      GF: Sebastian Cyperski
      HRB: 62320 AG Düsseldorf
      StNr.: 106/5710/0309

      E-mail: info@gwe-wirtschaftsinformation.de
      Internet: gwe-wirtschaftsinformation.de



      Wer nach gewerbeaukunft-zetrale.de googelt, wird von negativen Berichten geradezu erschlagen: google.de/#hl=de&newwindow=1&s…ca62f4a9&biw=1045&bih=878

      Ich habe mal einige herausgesucht:

      Artikel der NOZ

      Umfangreicher Bericht mit Updates auf facto24

      Warnung der Verbraucherzentrale Hamburg

      Pressemitteilung vom Montag, 20. Februar 2012

      Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor einer zunächst offiziell anmutenden Abofalle der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf. Vor allem kleine Unternehmen, Institutionen und Gewerbetreibende sind bereits auf das kostenpflichtige Angebot eines Gewerbeeintrags auf der Domain Gewerbeauskunft-Zentrale.de hereingefallen.

      Regelmäßig wenden sich Betroffene, die ursprünglich glaubten für einen kostenlosen Brancheneintrag unterschrieben zu haben, an die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Adressaten hatten ein Schreiben mit dem amtlich scheinenden Titel „Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Erfassung gewerblicher Einträge“ erhalten. Darin wurden sie aufgefordert, in einem bereits vorausgefüllten Formular noch fehlende Daten zu ergänzen oder falsche Daten zu korrigieren und alles unterschrieben zurückzusenden. Hierfür bot die GWE unter Angabe einer 0800er-Nummer den Angeschriebenen sogar eine gebührenfreie Fax-Antwort an.

      „Doch der eigentliche Eintrag entpuppte sich in allen Fällen, die uns vorliegen, als ganz und gar nicht kostenlos“, so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Pro Monat sollen die Unternehmer 39,85 Euro netto an die GWE GmbH bezahlen. Bei einer vorgesehenen Vertragslaufzeit von zwei Jahren sind das insgesamt 956,40 Euro, zuzüglich Umsatzsteuer – für einen überflüssigen Eintrag in einem kaum bekannten Online-Firmenregister.

      „Wir raten Selbstständigen dringend, sämtliche Anfragen für Gewerbeeinträge, auch wenn sie auf den ersten Blick offiziell scheinen, sorgfältig zu lesen und keinesfalls vorschnell zu unterschreiben“, so Rehberg. „Es gibt zahlreiche schwarze Schafe, die mit dieser Art von angeblicher Dienstleistung versuchen, Kasse zu machen. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit ihrer Domain Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist leider nur ein Übeltäter unter vielen.“ Ist das Formular einmal unterschrieben, sollten sich die Betroffenen darauf berufen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, weil die Kostenpflicht der Leistung nicht eindeutig ersichtlich war, und sich rechtlich beraten lassen.

      Urteil der OLG Düsseldorf

      Kanzlei Thomas Meier mit weiteren Urteilen

      Und seit kurzem versucht es die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Mahnbescheiden:

      Blog Rechtsanwalt Sebastian Dosch

      Gerade flattert mir der erste Mahnbescheid in Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale ins Haus. Antragsteller: GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf. Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kay Hofheinz aus Köln. Ein alter neuer Bekannter.

      IHK Saarland

      Obwohl die Formularaussendungen der so genannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ (GWE) durch das Oberlandesgericht Düsseldorf als wettbewerbswidrig eingestuft wurden, erhalten zur Zeit viele saarländische Unternehmen gerichtliche Mahnbescheide des Unternehmens. Die IHK Saarland rät allen Betroffenen auf die Mahnbescheide zu reagieren und innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch einzulegen.
    • Interessant. So ein Schrieb ist meinem Vater auch vor einiger Zeit auf den Schreibtisch geflattert. Na gut, der Mann ist seit über einem halben Jahrhundert Unternehmer. Und was macht der? Fragt seinen Sohn, da würde doch gar nichts stehen von Kosten oder so.

      Klar fragt der seinen Sohn, weil der (also ich) mit so ziemlich jeder betrügerischen Methode der letzten Jahrzehnte seit die 419er noch Telex oder Briefe verschickt haben vertraut ist. Ich also das Ding genommen und erst mal umgedreht: "Du, Papa, da steht doch, wieviel die wollen."

      Was ich damit mal feststellen möchte: die Teile sind so gestaltet, dass ein normaler Unternehmer mit Jahrzenten an Erfahrung die Kostenangabe übersehen kann. Wer natürlich mit ordentlich verurteilten Betrügern und ihren Methoden vertraut ist, der nimmt das Teil und stellt fest, dass es genau so aufgebaut ist wie das diverser Personen, die man getrost durch Urteilsbeweis als Betrüger bezeichnen darf.

      Ich werde die " Gewerbeauskunft-Zentrale.de " nun nicht als Betrüger bezeichnen solange mir kein abschliessendes Endurteil gegen sie vorliegt, aber mir sind abschliessende Endurteile gegen Betrüger bekannt, die exakt so vorgegangen sind wie diese Gewerbeauskunftzentrale.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Was ich damit mal feststellen möchte: die Teile sind so gestaltet, dass ein normaler Unternehmer mit Jahrzenten an Erfahrung die Kostenangabe übersehen kann. Wer natürlich mit ordentlich verurteilten Betrügern und ihren Methoden vertraut ist, der nimmt das Teil und stellt fest, dass es genau so aufgebaut ist wie das diverser Personen, die man getrost durch Urteilsbeweis als Betrüger bezeichnen darf.
      Diese Teile sind beizeiten auch weniger als "Angebot" gestaltet, sondern erwecken beim flüchtigen Lesen vielmehr den Anschein einer regulären Rechnung, gleich mit beigefügtem Überweisungsschein.
      Der "normale Unternehmer" kriegt das Geschreibsel oft gar nicht zu Gesicht, die eifrige Sekretärin überweist es einfach.....
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Hallo.
      Solche Schreiben sehen seit ihrer Erfindung gleich bis ähnlich aus.
      Sobald man solche Briefköpfe sieht,sollte man den ganzen Kram in den Mülleimer werfen oder an die Polizei weiterleiten.
      Evtl.falls vorhanden,einem bekannten STA in die Hande drücken.
      Auch hilfreich,gibt man es an die IHK weiter und eben warnen.
      Zu DM-Zeiten hatte ich auch das Prob.3200 DM sollten es sein.Verhandlung,Richter sehr erfreut,mein RA und ich nach Urteilsverkündung ebenfalls. 8)
      Grundsätzlich handelt es sich bei solchen Schreiben um Betrug.
      Wobei es mich immer wieder ärgert,dass den Typen nicht endlich das Handwerk gelegt wird,sie sich immer wieder mit einem "Gewerbe"anmelden können.
      Hier greift die Rechtssprechung einfach nicht.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Kostenpflichtiger Eintrag in ein Online-Portal für Gewerbetreibende überraschend

      Newsletter der IHK Kassel.
      Kostenpflichtiger Eintrag in ein Online-Portal für Gewerbetreibende überraschend

      Der Bundesgerichtshof hat vor Kurzem ein sehr erfreuliches Urteil gegen
      das Geschäftsmodell aller Adressbuchverlage erlassen (Urteil vom 26.
      Juli 2012 – Az.: VII ZR 262/11).



      Die Richter erklärten eine Klausel für unwirksam, nach der für den
      Eintrag in einem Online-Branchenverzeichnis Kosten anfallen, wenn die
      Klausel drucktechnisch unauffällig im Gesamtbild eingefügt ist.
      Regelmäßig sei davon auszugehen, dass solche Dienstleistungen kostenlos
      erfolgen. Der durchschnittlich aufmerksame Adressat müsse daher nicht
      mit entsprechenden Kosten rechnen. Hintergrund: Das Vorgehen unseriöser
      Internet-Branchenverzeichnisse ist immer das Gleiche. Zunächst werden
      Daten von potentiellen Opfern recherchiert (etwa aus dem
      Handelsregister). Das Unternehmen erhält vom Anbieter dann einen
      offiziell aussehenden Brief. Dieser ist häufig auf Altpapier gedruckt
      und zudem mit Bundesadler oder Europaflagge verziert. Außerdem klingt
      der Titel des Schreibens offiziell nach Behörde oder staatlicher
      Institution. Im konkreten Fall lautete er: „Eintragungsantrag
      Gewerbedatenbank…“.





      Häufig sind die Daten des Gewerbetreibenden im Schreiben bereits erfasst
      und er wird gebeten, seine Daten zu korrigieren bzw. die Richtigkeit
      der Daten zu bestätigen. Lediglich im Kleingedruckten wird aufgeklärt,
      dass es sich bei dem Schreiben nur um ein Angebot zum Abschluss eines
      Vertrages (über einen regelmäßig wertlosen Eintrag in ein
      Online-Verzeichnis) handelt. Durch eine kurze Fristsetzung und/oder die
      hervorgehobene Möglichkeit der „kostenfreien“ Rücksendung soll der
      Empfänger dazu gebracht werden, das Schreiben zurückzusenden. Nach dem
      unfreiwilligen Vertragsschluss wird der Kunde dann massiv zur Zahlung
      gedrängt, oft mittels Inkassobüro und Anwalt.

      Unser Tipp: Der BGH unterstützt eine von den IHKs lange vertretene
      Rechtsauffassung. Wir raten Betroffenen daher weiterhin, mit Bezug auf
      das Urteil keine Zahlungen zu leisten und den Vertragsschluss vorbeugend
      anzufechten. Den Volltext der Pressemitteilung mit einem Link zum
      Volltext des Urteils finden Sie http://bit.ly/PvUv7L
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Nachschlag mit Schmackes

      Erwartungsgemäß kam gestern der Nachklapp mit dem bitterbösen Vorwurf "Schreiben ist Ihnen schon am 13.08.2012 per Post zugesandt worden!" Teufel auch, ich habe nicht drum gebeten.

      [Blockierte Grafik: http://i47.tinypic.com/2w6iix2.jpg]

      Für Sehschwache das Wichtigste in Kürze:
      [Blockierte Grafik: http://i48.tinypic.com/1zcfxva.jpg]

      Da bin ich aber froh, daß die Rückantwort gebührenfrei ist.
      Herzlichen Glückwunsch!
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Gewerbeauskunft-Zentrale.de in Nordrheinwestfalen wieder aktiv !

      Hallo zusammen und viele Grüße an alle die mich noch kennen!

      Die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWEW GmbH) hat mir kürzlich ein Schreiben zugesendet, welches ich euch natürlich nicht vorenthalten möchte. Grundsätzlich geht es in den Schreiben, die rein äußerlich einen Behördencharakter aufweisen, zunächst einmal darum, betriebliche Daten zu erfassen. Also sind hiervon in erster Linie zunächst einmal Gewerbebetreibende betroffen. Man soll die darin enthaltenen Daten zum eigenen Betrieb überprüfen, überarbeiten und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt unter einer kostenfreien Faxnummer zurücksenden.

      >Hier ein Beispiel aus dem Netz<

      Der Absender hat das auf Umweltpapier gedruckte Schreiben absichtlich wie ein behördlich verfasstes Schreiben aufgemacht und suggeriert dem Empfänger somit, es handele sich womöglich um eine Aufforderung einer behördlichen Institution. Bei näherem Betrachten jedoch, fällt auf, dass es sich bei diesem Schreiben um ein Angeobt handelt. Mit dem Ausfüllen und Zurücksenden des Formulars geht der Unterzeichner einen Vertrag ein. Der Vertrag beinhaltet einen zweijährigen Basis-Eintrag im Verzeichnis des Absenders und hierfür müssen ganze 39,85 Euro zzgl. USt monatlich berappt werden. Im ersten Jahr somit 478,20 Euro zzgl. USt. In zwei Jahren 956,40 Euro zzgl. USt. Einmal unterzeichnet abgeschickt, versucht die GWEW GmbH diese Beiträge mit allen Mitteln einzutreiben.

      Googelt man GWEW GmbH stößt man auf zigtausend geprellte Opfer. Sitz der GWEW GmbH ist die Hauptstr. 34 in 40597 Düsseldorf, Geschäftsführer ein Sebastian Cyperski. Die Firma scheint oftmals abgemahnt, was sie offensichtlich nicht davon abhält weiterzumachen.

      In meinem Schreiben jedoch war ein schwerwiegender Fehler, sodass ich den betrügerischen Absichten dieser Vereinigung relativ schnell auf die Schliche gekommen bin. Das Schreiben war an meinen, vor sieben Jahren verstorbenen, Vater und dessen damaliger Firma adressiert.

      Aus dem Netz erfuhr ich, dass die GWEW GmbH - sofern man auf das erste Schreiben nicht antwortet - nach einigen Wochen ein weiteres Schreiben absendet und unter Vorlage eines Gerichts-Urteils auf die Übersendung des ausgefüllten, ersten Schreibens besteht. Selbstverständlich werde ich dieses Schreiben - sofern das Interesse besteht - hier ausführlich aufführen.

      Da es sich bei dem ersten Schreiben ganz klar um ein Angebot handelt, ist es ratsam, auf dieses in keiner Weise zu antworten.
      9 von 6 Usern bewerteten diesen Beitrag als hilfreich.
    • @cast_away
      Danke für den Beitrag. Dein Scan ist vom März 2011, also ca. 1 1/2 Jahre alt. Die selbsternannte Oberste Gewerbeaufkunft-Zentrale hat ihr Forderungsbegehr damals noch hinter einer monatlichen Pauschale für Marketing, Blumen und Pralinen versteckt (s. Basiseintrag ff.). Anstatt die Ganoven einzusperren oder deren Räumlichkeiten mit Mollies zu renovieren wurden sie nur abgemahnt (Mächtig gewaltig strenges DUDU oder wahlweise Bewerfen mit Wattebäuschen). Darauf haben sie das "Formular" geringfügig angepaßt, was die Sache auch nicht besser macht. Die Änderungen sind marginal, das Prinzip nach wie vor das Gleiche. Es wird darauf gebaut, daß Leute auf "behördlich" aussehende Schreiben sofort und ohne Nachzudenken reagieren. Offensichtlich klappt das öfters als man glaubt, wenn man die Jammer-Arien in diversen Foren nachliest. Leider schaffen es die Betroffenen oft auch hinterher nicht, die richtigen Schlüsse zu ziehen und das Forderungsbegehren der sogenannten Gewerbeaufkunft-Zentrale ins Leere laufen zu lassen.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()