Gewerbeeintrag als Abofalle - Gewerbeauskunft-Zentrale.de der GWE Wirtschaftsinformations GmbH

    • berater2011 schrieb:

      sofort zum Anwalt und Abmahnung wegen nicht aufgefordeteter Werbung auf den Postweg. Die Müssen Fragen bevor Sie solche Werbung zu euch senden.
      Ne, das wäre mir wegen diesen Dumpfbacken zuviel Aufwand. Fragen müssen die nicht, es kommt auch so jede Woche genug dumme Werbung rein, die man nicht angefordert hat. Dann müßte ich wegen Dauerbelästigung von Gavia, Westfalia und Konsorten auch jedesmal zum Anwalt. Recht hast du, wenn es um Coldcalls geht. Da möchte ich nicht zu unpassender Zeit zu einem Gespräch genötigt werden. Da habe ich denn auch schonmal die Bunte Netzagentur bemüht, aber das sind auch nur Papiertiger im Schlafrock. Die konnten mich jedenfalls nicht von der Effizienz ihrer Arbeit überzeugen.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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    • Walter Reinhold schrieb:

      Ne, das wäre mir wegen diesen Dumpfbacken zuviel Aufwand.

      Vor allem: vergeblicher Aufwand. Solange das Ding als Papierversion ordnungsgemäß adressiert im Briefkasten liegt, bleibt nur das Teil entweder direkt zu entsorgen (was ich damit getan habe) oder der örtlichen Polizeidienststelle einen Besuch abzustatten um Anzeige wegen versuchtem gewerbsmäßigen Betruges zu erstatten. Die aber dank des Arbeitseifers der staatlichen Origami (oder sonstiger gefalteter Papiertiger) dann auch wieder eingestellt wird.


      Walter Reinhold schrieb:

      Recht hast du, wenn es um Coldcalls geht.

      Telefonwerbung - abgewehrt

      PDF ausdrucken und griffbereit neben das Telefon legen. Mich hat noch keiner ein zweites Mal angerufen. Zumindest nicht unter der selben Telefonnummer. Manchmal kommt es vor, dass der zweite Anruf über die nächste Telefonnummer meines Rufnummernblocks kommt. Bei "Können Sie das buchstabieren" wird dann spätestens aufgelegt, wenn sie nicht schon beim ersten Satz die Stimme erkennen und die dritte Nummer klingelt dann schon gar nicht mehr. Sind halt einfach nicht belastbar, diese Coldcaller.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mir fällt dazu gerade eion,das ich mal so einen netten,eifrigen Jungspund am Tele hattte,der mir klar machte,dass ich bei einem Preisausschreiben gewonnen hätte. Ich war gerade gutgelaunt und habe ihn reden lassen.Als er dann nach meiner Kto.Nr.fragte,stellte ich ihm dieselbe Frage.Er wollte mir seine nicht geben.
      Das Gespräch war dann leider schnell beendet.Schade.Hätte mich interessierrt,was er noch alles drauf hatte. :D

      Ansonsten Ablage P,an die IHK weiterleiten wäre auch ein guter Tipp,denn die können es ebenfalls sofort weiterreichen. Und in Foren kurz darauf hinweisen.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      oder der örtlichen Polizeidienststelle einen Besuch abzustatten um Anzeige wegen versuchtem gewerbsmäßigen Betruges zu erstatten.
      So richtig Betrug ist es ja nicht. Es steht ja klar und deutlich (vielleicht nicht klar und deutlich genug, wenn man erst die Brille hervorkramen muß oder sonst gleich alles unterschreibt, was einem vorgelegt wird): "Wir wollen dein Geld und zwar viel für nichts!" Das ist kein Betrug. Vielleicht ein bißchen Täuschung - graues Papier, nüschlige Schrift, aber kostenfreie Rückfaxnummer. Damit kommen sie immer wieder durch und keiner kann (oder will?) denen was. Für mich ist DAS der eigentliche Skandal. Jeder Trickbetrüger mit einer Anmeldung beim Gewerbeamt darf unbehellig machen was er will. Auch als Hütchenspieler braucht man staatlicherseits nichts befürchten, solange man ordendlich seine Umsatzsteuer abführt, zum Bruttosozialprodukt beiträgt und/oder Arbeitsplätze schafft..
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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    • Walter Reinhold schrieb:

      So richtig Betrug ist es ja nicht.


      Wer in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, ...

      Das ist die (bzw eine) Definition von Betrug. Was meinst Du, warum ich das hier geschrieben habe:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Die aber dank des Arbeitseifers der staatlichen Origami (oder sonstiger gefalteter Papiertiger) dann auch wieder eingestellt wird.

      Da müsste der Origami-Tiger sich ja mal anstrengen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nach intensiver Ermittlungsarbeit hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mehrere unter Betrugsverdacht stehende Firmen im Frechener Gewerbegebiet, in Hürth und im Kölner Westen durchsucht. Darunter auch drei Anwaltskanzleien. Das bestätigte auf Anfrage Oberstaatsanwalt Ralf Möllmann. Am vergangenen Donnerstag hatten etwa hundert Fahnder 16 Firmen durchsucht, die in Zusammenhang mit der in Düsseldorf ansässigen „Gewerbeauskunftszentrale“ stehen. Dem Unternehmen wird Betrug und Täuschung vorgeworfen, weil es mit einer geschickten Masche schon zahlreiche Unternehmer in die Irre geführt haben soll.

      Quelle und vollständiger Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger: ksta.de/frechen/staatsanwaltsc…es,15189184,24514858.html
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich hatte letztes Jahr ebenfalls mehrfach Post von der GWE-Zentrale erhalten.

      Die Daten waren nicht ganz korrekt angegeben, einer kleiner Trick damit die Empfänger dazu verleitet werden ihre Daten korrekt zurückzusenden.

      Innerhalb kürzester Zeit sind 3 Schreiben eingegangen, ich habe die GWE-Zentrale dann aufgefordert meine Daten zu löschen, auf § 35 Abs. II BDSG hingewiesen und dass sie mich nicht mehr mit unerwünschter Post beglücken sollen.

      Dann kam ein weiteres Schreiben der GWE-Zentrale, ich hab den ganzen Schriftverkehr "Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V." zur Verfügung gestellt.

      dsw-schutzverband.de/de/
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Thomas Kaltenmeier

      Im Visier der Ermittlungsbehörden sind nun die mutmaßlichen Hintermänner der GWE Wirtschaftsinformations GmbH: Thomas und Andreas Kaltenmeier. Ein Treuhanvertrag, der Spiegel TV vorliegt legt nahe, dass Cyperski lediglich als Strohmann eingesetzt wurde und das ganze gelte an Thomas Kaltenmeier abfloss.

      Zu den Berichten:
      spiegel.tv/filme/adressbuch-schwindel/
      spiegel.de/panorama/justiz/dub…tsschreiben-a-927329.html

      Besonders lesenswert ist der Artikel der Kanzlei Richter, die den Anwaltskollegen Thomas Meier vertritt, der als erster den verräterischen Treunhandvertrag zischen Kaltenmeier und Cyperski öffentlich gemacht hat. Seitdem versucht Thomas Kaltenmeier sein Gesicht in der Öffentlichkeit durch sehr fragwürdige juristische Aktionen zu wahren. Dies dürfte auch angesichts der nun intensiven staatsanwaltlichen Ermittlungen und Durchsuchungen ein aussichtsloses Unterfangen sein.

      Aus der Stellungnahme Richters:

      Der gegen Adressbuchschwindel und andere Abzockereien seit Jahren engagierte Rechtsanwaltskollege Thomas Meier aus Berlin hatte auf seiner Webseite über die Rechtsprechung insbesondere der Abteilungen des Düsseldorfer Amtsgerichts zur Wirksamkeit der durch die Offertenformulare vermeintlich begründeten Verträge mit der GWE Wirtschaftsinformations GmbH berichtet. Gegen diverse Bemerkungen in diesen Zusammenhang hatte sich die GWE Wirtschaftsinformations GmbH ebenso gewehrt, wie gegen Leserkommentare und die in diesem Zusammenhang erfolgte Veröffentlichung eines dem Rechtsanwalt Meier von unbekannter Seite zugespielten Treuhandvertrages zwischen dem GWE-Geschäftsführer Sebastian Pawel Cyperski (Niederkassel, stammend aus Gdansk/Polen, heute wohl wohnhaft in Köln) einerseits und dem Thomas Kaltenmeier (Frechen).

      ...

      Parallel griff die GWE Wirtschaftsinformations GmbH auf eine altbewährte Taktik vieler Abzocker zurück: Man versucht, kritische Stimmen durch die deutsche Pressegerichtsbarkeit möglichst lange zu unterdrücken, um genügend Zeit zum ungestörten Abzocken zu haben.

      ...

      Und weil sich auch die Kanzlei Richter Berlin nicht einschüchtern lässt, wird hiermit nun der mutmaßliche Treuhandvertrag als Dokument von durch die Abzockereien der GWE Wirtschaftsinformations GmbH begründetem überragenden öffentlichen Aufklärungsinteresse veröffentlicht:

      Der Verdacht, die GWE Wirtschaftsinformations GmbH werde nicht (nur) durch den eingetragenen Geschäftsführer Cyperski gesteuert, sondern dessen systematisch und hartnäckig rechtswidriges Handeln könne seinerseits durch Hintermann Thomas Kaltenmeier gesteuert worden sein, ist also nicht etwa eine völlig haltlose Unterstellung, sondern wird durch die bislang seitens der GWE Wirtschaftsinformations GmbH über mehrere Monate unbestrittene, offensichtliche Existenz eines entsprechenden Dokuments gestützt.

      Hinweis und Kampfansage an die diversen Leser auf Seiten des Komplexes rund um die GWE Wirtschaftsinformations GmbH: Eine Abmahnung im Hinblick auf Unterlassungsansprüche zur Unterbindung der Veröffentlichung dieses Treuhandvertrages ist vorhersehbar fruchtlos. Das Recht zur Veröffentlichung obigen Dokuments wird von der Kanzlei Richter Berlin durch alle Instanzen verteidigt werden; probieren Sie ihr Glück im Zweifel lieber gleich bei den Ihnen genehmen Pressegerichten.

      Weiterhin ein Bericht, der Mutmaßliches bringt aber auch hinter die Kulissen schaut: gewerbe-abzocke.com/gwe-hintergunde-hintermanner/

      Edit: Link aktualisiert: gewerbeauskunft-zentrale.betru…/gwe-hinter-den-kulissen/

      Hieraus lassen sich die auffälligsten Passagen des Treuhanvertrages zitieren:

      Der Treugeber (pers. Anm. Kaltenmeier) will nach außen nicht als Gesellschafter der GmbH in Erscheinung treten. An seiner Stelle soll der Treuhänder (pers. Anm. Cyperski) stehen.

      Der Treuhänder übt sämtliche Gesellschaftsrechte, die mit dem treuhänderisch übernommenen Geschäftsanteil verbunden sind, im eigenen Namen aber nach den Weisungen und für alleinige Rechnung des Treugebers in dessen Interesse aus.

      Sämtliche Erträge aus dem treuhänderisch verwalteten Geschäftsanteil hat der Treuhänder unverzüglich an den Treugeber abzuführen, soweit sie verfügbar sind.

      Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Hier liest man ein Paradebeispiel für die Einsetzung eines Strohmannes als Geschäftsführer.
    • Zunächst nachgereicht: Spiegel TV vom 13.Oktober 2013



      Darüber hinaus lässt sich berichten, dass der Zensurversuch des Hauses Kaltenmeier/Cyperski/GWE Wirtschaftsinformations GmbH von dem Kammergericht Berlin abgeschmettert wurde. Insbesondere darf die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Meier-Bading der enthüllende Treunhandvertrag zwischen Kaltemeiner und Cyperski veröffentlicht werden.

      Nach weitüberwiegend fruchtloser Abmahnung hatte die GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH bereits vor dem Landgericht Berlin nur einen Bruchteil ihrer Unterlassungsforderung durchsetzen können. Regelrecht auf die Palme brachte meinen Kollegen und mich aber die Untersagung der Veröffentlichung eines dem Kollegen Meier-Bading zugespielten Treuhandvertrages, der einen Thomas Kaltenmeier als Treugeber der Gesellschaftsanteile und profitierenden Hintermann der jahrelangen Abzockmethoden der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH offenbarte. Dessen Echtheit zwar im Veröffentlichungszeitpunkt nicht bekannt, diese wurde aber von der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH spannenderweise - selbstredend eingepackt in viel anwaltliches Geschwurbel - nie bestritten. Im Hinblick auf das überrragende Aufklärungsinteresse wurde allein schon wegen dieses Verbotes Berufung zum Kammergericht eingelegt und weiter gekämpft.

      In der Entscheidung des Kammergerichts heißt es:

      Auch soweit sich der Beklagte gegen den vom Landgericht zuerkannten Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung des Treuhandvertrages wendet, ist seine Berufung begründet. Zwar gehört ein Mindestbestand an Vertrauensschutz zu den Grundlagen jeder unternehmerischen Betätigung. Deswegen kann die Publikation von Betriebsinterna unter dem Blickwinkel des Unternehmensschutzes unzulässig sein, wenn die Information auf unzulässigem Wege beschafft worden ist (vgl. BGH NJW 1998, 2141, 2144). Eine Ausnahme kann nur gelten, wenn die Bedeutung der Information für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegt, die der Rechtsbruch für den Betroffenen nach sich zieht (vgl. Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rdnr. 5.152 m. w. Nachw.). Hier­ von ist nach dem Vortrag des Beklagten im Schriftsatz vom 7. Oktober 2013 auszugehen. Danach ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nicht nur gegen den Geschäftsführer der Klägerin, sondern auch gegen den Treugeber Thomas Kaltenmeier als Geschäftsführer der TAK Verwal­tungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH wegen der Versendung der Offertenformulare der Klägerin. Im Rahmen einer Kritik an den Geschäftspraktiken der Klägerin muss diese auch die Offenlegung der personellen Strukturen hinnehmen. Denn es besteht ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit daran, zu erfahren, wer hinter den Geschäftspraktiken der Klägerin steht. Dass es sich der Beklagte, wie das Landgericht ausgeführt hat, nicht zur Aufgabe gemacht hat, über das Geschäftsgebaren der Klägerin neutral und unparteiisch zu berichten, sondern mit seinen Veröffentlichungen zumindest zugleich für die von ihm betriebene Anwaltskanzlei wirbt, ändert hieran nichts. Der Vortrag des Beklagten im Schriftsatz vom 7. Oktober 2013 ist nicht verspätet. Dass die Staatsanwaltschaft gegen Thomas Kaltenmeier im streitgegenständlichen Zusammenhang ermittelt, ist unstreitig.

      Quelle: kanzlei-richter.com/presse-und…s-um-treuhandvertrag.html

      Und damit der Treuhandvertrag nicht irgendwann verloren geht, hier eine Kopie angehängt.
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