Txxx Nxxx / Bxxx Wxxx - Sicherstellung von Vermögen

    • Txxx Nxxx / Bxxx Wxxx - Sicherstellung von Vermögen

      Nachfolgend der Beschluss der vorläufigen Sicherungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft Flensburg. Etwaige Geschädigte erhalten somit einen Überblick von beschlagnahmten bzw. unter dinglichen Arrest gestellten Vermögen der Täter. Geschädigte erhalten somit die Möglichkeit entsprechende Pfändungsmaßnahmen einzuleiten.



      108 Js 9981/10 FE - 27.01.2012



      Staatsanwaltschaft Flensburg

      108 Js 9981/10 FE

      In einem unter dem Az.: 108 Js 9981/10 FE bei der Staatsanwaltschaft Flensburg geführten Ermittlungsverfahren wegen Betrugs wird den Beschuldigten Txxx Nxxx, geb. am xxx, Bxxx Wxxx, geboren am xxx, u. a. vorgeworfen, die Webseiten „billig-billiger-am-billigsten.de“, „Cool-shop.de“, „multi-store.net“, „bplusmedia.de“, „for-media.com“, „gut-und-guenstig.org“ und „hammer-ding.de“ betrieben zu haben.

      Auf diesen Seiten wurden hochwertige Elektronikartikel gegen Vorkasse veräußert.

      Tatsächlich erhielten die Geschädigten die bestellten Waren nicht.

      Die Staatsanwaltschaft Flensburg führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden ca.
      25.000,- €, die zwischenzeitlich auf einem Konto des Finanzverwaltungsamtes Schleswig-Holstein hinterlegt sind, gesichert.

      Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

      Für die Geltendmachung ihrer Ansprüche sind die Geschädigten ausschließlich selbst zuständig.

      Die von der StA zugunsten Verletzter gesicherten Vermögenswerte wirken nicht unmittelbar für und gegen Geschädigte.

      Sofern sie auf die von Staatswegen gesicherten Vermögenswerte zugreifen wollen, müssten Sie Ihrerseits entsprechende Titel (Urteil, dinglicher Arrest usw.) einholen, um entsprechende Pfändungsmaßnahmen ergreifen zu können.

      Nach Vollstreckung bedarf es gem. §§ 111 g, h StPO der Zulassung durch einen gerichtlichen Beschluss.

      Ich rege an, dass Sie zwecks Einleitung der erforderlichen Schritte einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen.

      Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass von hier aus keine weiteren Auskünfte über die von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können.


      Quelle:ebundesanzeiger.de


      [Redaktion: Namen nach Abschluss des Verfahrens editiert]
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
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      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"