Petar SKOPLJAK / Ljiljana SKOPLJAK - Sicherstellung von Vermögen

    • Petar SKOPLJAK / Ljiljana SKOPLJAK - Sicherstellung von Vermögen

      Nachfolgend der Beschluss der vorläufigen Sicherungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft Baden - Baden. Etwaige Geschädigte erhalten somit einen Überblick von beschlagnahmten bzw. unter dinglichen Arrest gestellten Vermögen der Täter. Geschädigte erhalten somit die Möglichkeit entsprechende Pfändungsmaßnahmen einzuleiten.


      207 Js 2637/10; 207 Js 1215/11; 207 Js 10003/11 - 28.12.2011


      Staatsanwaltschaft Baden-Baden

      207 Js 2637/10

      Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Baden-Baden, Gutenbergstraße 13, 76532 Baden-Baden, Aktenzeichen 207 Js 2637/10, 207 Js 12015/11, 207 Js 10003/11

      gegen Petar SKOPLJAK, * 23.10.1973, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, und Ljiljana SKOPLJAK, * 05.06.1941, wohnhaft Kehler Straße 14, 76437 Rastatt, wegen Betrugs wurden aufgrund

      – des Beschlagnahmebeschlusses (207 Js 10003/11, 9 Gs 602a/10) des Amtsgerichts Baden-Baden vom 08.07.2010

      – des dinglichen Arrestes (207 Js 2637/10, 9 Gs 629/10) in Höhe von 12.787,50 Euro des Amtsgerichts Baden-Baden vom 20.07.2010 gegen Petar Skopljak

      die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechtechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen. Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:

      • 1 Girokonto Nr. 30228928 des Petar SKOPLJAK bei der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau, Sophienstraße 1, 76530 Baden-Baden, und Anspruch auf Rückforderung des auf das bankinterne Zwischenkonto Nr. 9012292240 umgebuchten Guthabens in Höhe von 978,00 €; Pfändungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vom 20.07.2010; gepfändet am 22.07.2010 durch Postzustellung; Drittschuldnererklärung liegt vor; Wert lt. Drittschuldnererklärung 962,59 €


      • 2 Sparkonto Nr. 441/ 86 329378 01 bei der Commerzbank AG (Abt. SCPCC – PF 18 ) , Koppenstraße 93, 10243 Berlin, Kontoinhaber Milan SKOPLJAK, geb. 06.12.1988, vertreten durch die Mutter Vera SKOPLJAK; Pfändungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vom 08.07.2010, gepfändet am 22.07.2010; Drittschuldnererklärung liegt vor; Wert lt. Drittschuldnererklärung 2.012,63 €








      Quelle:ebundesanzeiger.de
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"