Abmahnungswürdig? Probleme mit Waffen Rech

    • Abmahnungswürdig? Probleme mit Waffen Rech

      Hallo Forum,
      folgender Fall:ein Kollege auf Egun,hat folgendes Problem:
      hi leute - was würdet ihr machen ??habe mir hier über egun eine sig sauer 226 ersteigert (per Sofortkauf)bei - WAFFEN_RECH- und der schickt mir ne mail das er die ersteigerte waffe leieder nicht verschicken kann. - original mail unten.-- ist ein kaufvertrag - was ihm wohl auch nicht stört-siehe mehrere schlechte bewertungen.
      Würdet ihr zum anwalt gehen ??
      gruß carsten

      Sehr geehrter Herr ....................
      Leider kann die Waffe nicht geliefert werden da zeitgleich mit Ihrem Kauf bei eGun die Waffe in unserem Ladengeschäft gekauft wurde,wir müssen zweigleisig fahren und können aus wirtschaftlicher Erfahrung uns auf den Verkauf bei eGun nicht verlassen.Wir bitten um Entschuldigung daß dies so gelaufen ist.Dieser
      zeitgleiche Verkauf kommt selten vor,diesmal ist es passiert.Wir wünschen einen schönen Tag und entschuldigen uns.
      Gruß Waffen-Rech Team.

      Dazu:Als Händler angemeldet auf egun(durch Patrone ersichtlich) Beispiel( egun.de/market/item.php?id=3567490 )Kein Impressum,keine Wiederufsbelehrung,keine Agb.Auf seiner Webseite(büchsenmacher)waffen-rech.de/ nur Impressum,keine Wiederufsbelehrung o.AGB

      Ich denke,der Käufer hat gute Chancen?
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • Ich denke auch, dass dein Kumpel gute Chnacen hat.
      In dem moment, wo dein Kumpel die Knarre gekauft hat, war es ja seine.
      Dementsprechend, hat der Händler nicht das recht das Teil zu verscherbeln.
      Ich denke entweder hat der Händler, eine neue Pistole zu besorgen, oder deinem Kumpel anteilig den Schanden zu zahlen, wenn er selbst eine neue besorgt.

      Wäre nur die Frage: War das Teil bei diesem Händler, soviel günstiger als bei anderen?
      Falls nein, würde ich entsprechend ne negative geben und bei einem anderen Händler kaufen.
    • @buddy

      Ich habe dich doch schon einmal darum gebeten, dass du bitte einen neuen Thread eröffnest, wenn du unvermittelt das Thema wechselst. Ich habe daher ausgeschnitten.

      In der Tat bist du hier auf einen ganz fragwürdigen Händler gestoßen. Außer dem Impressum findet man keine der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten. Und wie man sieht, hält der Händler sich auch nicht an gesetzliche Normen. Hier wäre vor einem Kauf dringend abzuraten.

      Impressum:

      Waffen Rech

      Inhaber: Werner Rech

      Marktstr. 46
      66869 Kusel

      Phone: 06381 - 1433
      Fax: 06381 - 70416

      E-Mail: wernerrech@t-online.de
      Internet: waffen-rech.de


      Ansonsten: Wie Oberlix bereits schrieb, hat dein Freund Anspruch auf die Waffe, ersatzweise Schadensersatz.
      Bilder
      • Wafen Rech2.jpg

        68,5 kB, 1.043×852, 445 mal angesehen
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ergänzung: Ich weiß nicht, ob ich es nur nicht richtig suche, aber auf egun.de kann ich kein Impressum des Händlers finden.

      Zudem zeigen die negativen Bewertungen, dass der Händler bereits in der Vergangenheit nichts von rechtsgültigen Verträgen hielt: egun.de/market/user_feedbacks.…=Waffen_Rech&filter[r]=-1
      Bilder
      • Wafen Rech3.jpg

        162,21 kB, 1.026×984, 412 mal angesehen
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      @buddy



      Ich habe dich doch schon einmal darum gebeten, dass du bitte einen neuen Thread eröffnest, wenn du unvermittelt das Thema wechselst. Ich habe daher ausgeschnitten.
      biguhu

      Der alte Tread lief ja unter Abmahnungen,dachte mir,das ich hier nicht nur negative behandeln wollte,positive gehören doch n.M. auch dazu?
      Aber wie auch immer.

      biguhu schrieb:

      Ergänzung: Ich weiß nicht, ob ich es nur nicht richtig suche, aber auf egun.de kann ich kein Impressum des Händlers finden.



      Zudem zeigen die negativen Bewertungen, dass der Händler bereits in der Vergangenheit nichts von rechtsgültigen Verträgen hielt: egun.de/mark

      buddyv8 schrieb:

      Dazu:Als Händler angemeldet auf egun(durch Patrone ersichtlich) Beispiel( egun.de/market/item.php?id=3567490 )Kein Impressum,keine Wiederufsbelehrung,
      biguhu
      Hast Du ganz richtig gesehen.

      Bewuster Käufer postete heute morgen:

      moin-ja er hat den passenden brief bekommen-habe ihm eine mail geschickt
      von einem rechtskundigen-keine reaktion anmahnen über egun interessiert
      auch nicht sowie treuhand anfrage.also zum anwalt?

      Hab ihm dazu geraten..wegen bester Aussicht.
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • In dem anderen Thread ging es allgemein um Abmahnungen von Scheinprivaten. Hier ist es ein vollkommen anderes und konkretes Problem, nämlich um einen rechtsgültigen Vertrag mit einem Händler.

      Zum Thema: Was will denn der Käufer überhaupt erreichen, wenn er sich die Mühe macht, zum Anwalt zu gehen? Ich würde auf eine Kaufabwicklung mit so einem unseriösen Verkäufer verzichten wollen. Man stelle sich einen Gewährleistungsfall vor...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich denke mal,da die Waffen um 2/3 günstiger bei Egun verkauft werden(als im Geschäft des Händlers,deshalb verkauft der natürlich lieber über sein stehendes Geschäft)es handelt sich da um Unterschiede,bis zu 800€,möchte er die Waffe wohl gerne haben.Der Händler hat natürlich jetzt noch ein Problem,der hat die Waffe ja verkauft,an einen Kunden,der sie rechtmäßig erworben hat: :thumbup:

      Außerdem,wäre es für die Zukunft,und im Sinne anderer Käufer auf Egun,wenn unseriöse Händler..ausgeschaltet,oder gezwungen würden,sich an die Regeln zu halten!
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:

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    • buddyv8 schrieb:

      Ich denke mal,da die Waffen um 2/3 günstiger bei Egun verkauft werden(als im Geschäft des Händlers,deshalb verkauft der natürlich lieber über sein stehendes Geschäft)es handelt sich da um Unterschiede,bis zu 800€,möchte er die Waffe wohl gerne haben.

      Genau danach hatte ja bereits Oberlix gefragt, aber keine Antwort erhalten. In einem solchen Fall ist der Gang zum Anwalt sehr lohnend, zumal hier davon auszugehen ist, dass der VK die Ware für den günstigen Preis nicht abgben möchte. So oder so, dieses Geschäftsgebaren könnte in wahrscheinlich einiges kosten, entweder wird er die Waffe herausrücken müssen oder es läuft auf Schadensersatz hinaus.

      Nichts neues für uns hier im Forum. Immer wieder erleben wir es, dass Händler und Private die Ware nicht für den Auktionspreis herausrücken möchten, dabei ist die Rechtslage mehr als eindeutig (zumindest bei ebay). Der Anwalt müsste allerdings klären, ob es sich bei egun.de ebenfalls um eine bindende Willenserkläreung oder wie in Online-Shops häufig um eine invitatio ad offerendum handelt. Davon wird abhängen, ob der Rechtsweg Aussicht auf Erfolg hat.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Jetzt sofort kaufen!

      Oberlix wollte ich antworten,ging nicht,zeitsperre.sorry
      AGB:Egun
      Zustande
      kommen eines Vertrages

      Nutzer die unter
      Nutzung der eGun-Website einen Artikel zwecks Online-Auktion einstellen, geben ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter bestimmt beim Einstellvorgang
      eine Frist, innerhalb derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Auktionslaufzeit). Das Angebot wird durch Abgabe eines Gebotes
      durch den Bieter angenommen. Das Gebot erlischt wenn ein anderer Bieter ein höheres Gebot abgibt. Am Ende der Auktionslaufzeit kommt zwischen
      dem Anbieter und dem Bieter mit dem höchsten Gebot ein Vertrag über den Kauf des vom Anbieter bei eGun eingestellten Artikels zustande.
      Der zustande gekommene Preis versteht sich als Bruttopreis (d.h. inklusive Mehrwertsteuer). Es besteht weiterhin die Möglichkeit Angebote auf der
      eGun-Website mit der Option "Sofort-Kaufen" (Festpreis) anzubieten. Ein Vertrag kommt in diesem Falle durch den sofortigen Kauf des Artikels
      zustande. Dieser Kauf ist unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit. Diese Möglichkeit besteht nur so lange wie der Artikel noch nicht beboten
      wurde. Falls eine Vertragsabwicklung zwischen dem Anbieter und Bieter nicht gelingt, wird eGun innerhalb eines automatischen Verfahrens den
      Artikel dem zweithöchsten Bieter anbieten, damit der Vertrag doch noch zu einem erfolgreichen Abschluss kommt.


      Ware wurde durch Sofortkauf, gekauft.
      Sofortkauf-Preis:
      xxxxxxx

      inkl. MwSt.
      Auktion durch SofortKauf beenden
      Sie können hier durch Klick auf den Button "Jetzt kaufen!"
      den Artikel zum festgelegten Sofortkauf-Preis kaufen.
      Diese Option steht nicht mehr zur Verfügung sobald ein erstes reguläres Gebot
      für diesen Artikel eingegangen ist.

      Bitte beachten Sie: JEDES GEBOT IST VERBINDLICH! Wenn Sie also nicht ernsthaft kaufen wollen,
      dann bieten Sie auch nicht!
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • Mal etwas Off-Topic:

      So ein Teil darf tatsächlich über Internet gehandelt werden? Und wenn ja, was gibt es da für Auflagen für den Versand?

      Ich mein, wenn so ein Ding auf dem Postweg "verloren geht" ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Drapondur schrieb:

      Mal etwas Off-Topic:So ein Teil darf tatsächlich über Internet gehandelt werden? Und wenn ja, was gibt es da für Auflagen für den Versand?Ich mein, wenn so ein Ding auf dem Postweg "verloren geht" ...
      Darf man ..,giebt es speziellen Versand für,ziemlich teuer.(geht auch nicht verloren)waffenversand24.de/Versand-und-Kosten/
      Neues vom Käufer:
      Mitteilung von isselburg (10) am 12.03.2012 um 14:20:17
      Laufende Auktionen von isselburg

      danke danke für eure meinung-ist ne frechheit von dem-
      werde die waffe wenn sie überhaupt noch geliefert werden kann auch zu
      meinem anwalt schicken lassen(hat ne wbk) -nicht das der mir
      anschließend schrott schickt-hab mich auf gut deutsch echt gefreut die
      waffe(ohne gebrauchsspuren und nur 450 schuß runter) zu bekommen.- ne
      rechschutz hab ich selbstverständlich-lass mich ja mal überraschen.

      Mitteilung von isselburg (10) am 12.03.2012 um 14:35:40
      Laufende Auktionen von isselburg

      die waffe (sig sauer 226 x-six kostet neu so um die
      2700) hat mit dem sofortkauf 1550 gekostet-deswegen hab ich sie sofort
      auch ersteigert.
      @isselburg..sag an,wie es ausgeht,ist auch für das andere Forum interessant..
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von buddyv8 ()

    • buddyv8 schrieb:

      Ich denke mal,da die Waffen um 2/3 günstiger bei Egun verkauft werden(als im Geschäft des Händlers,deshalb verkauft der natürlich lieber über sein stehendes Geschäft)es handelt sich da um Unterschiede,bis zu 800€,möchte er die Waffe wohl gerne haben.Der Händler hat natürlich jetzt noch ein Problem,der hat die Waffe ja verkauft,an einen Kunden,der sie rechtmäßig erworben hat: :thumbup:

      Außerdem,wäre es für die Zukunft,und im Sinne anderer Käufer auf Egun,wenn unseriöse Händler..ausgeschaltet,oder gezwungen würden,sich an die Regeln zu halten!


      am besten wäre es, wenn der käufer vom vertrag zurücktreten würde und gleichzeitig schadensersatz gelten machen würde.
      dann kann er sich die waffe woanders kaufen und die differenz zwischen kaufpreis 1 und kaufpreis 2 kann er dann von diesem waffen-vk zurückfordern... zb auch per mahnbescheid, dessen kosten ebenfalls dem bockigen vk in rechnung gestellt werden können.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Der Rücktritt vom Vertrag würde den VK auch von seinen Pflichten entbinden. In diesem Fall wohl von der Leistung eines Schadenersatzes.

      Einwandfrei wäre es, eine angemessene Frist zur Lieferung zu setzen. Wie lange dauert es regulär, Ersatz zu beschaffen? Diese Frist sollte gegeben werden. Eine Datumsnennung ist auch wichtig.
      Gleichzeitig kündigt man an, dass man sich nach erfolglosem Fristablauf anderweitig versorgen wird und dem VK dein Mehrpreis in Rechnung stellt.
    • Hallo zusammen,der Fall hat sich wohl erledigt.
      Ich habe den Kollegen nun zwei mal angeschrieben,aber keine Antwort erhalten.Schade eigentlich,der Ausgang wäre wohl interessant gewesen,aber ich gehe mal davon aus,dass sich hier keine Informationen mehr ergeben werden :thumbdown:
      Sollte wieder erwarten doch noch etwas kommen,werde ich es posten.
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • hallo liebe Freunde...totgeglaubte leben länger *G*
      aus gegebenem Anlass:
      Wie sollte ich hier verfahren?
      den Thread löschen?
      danke für eine Info

      Hallo buddyv8,


      "SMP-Creator" hat Ihnen auf der Website "Auktionshilfe.info - eBay -
      PayPal - Kleinanzeigen - Falle Internet" folgende Nachricht gesandt:
      Sehr geehrter Nutzer dieses Forums,


      unser Mandat hat uns beauftragt die von Ihnen geäußerten Anschuldigungen
      gegen unseren Mandanten entfernen zu lassen. Wir möchten Sie nun darauf
      hinweisen dass Sie laut § 186 StGB "Üble Nachrede" als Dritter
      betreiben.
      Als Dritter ist es Ihnen nicht gestattet solch Anschuldigungen dauerhaft öffentlich zu verbreiten.


      Wir bitten Sie nun inständig diesen Post zu entfernen. Sollten Sie
      diesem nicht nachkommen sehen wir uns gezwungen weitere rechtliche
      Schritte gegen Sie einzuleiten.


      Mit freundlichen Güßen


      Marcel Stollhof
      Rechtsabteilung


      Homepage Creation Co&KG
      67657 Kaiserslautern
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • buddyv8 schrieb:

      Wie sollte ich hier verfahren?

      Das willst Du gar nicht wirklich wissen. :D


      buddyv8 schrieb:

      MMhh habe gerade festgestellt, dass ich den Thread gar nicht löschen kann, selbst wenn ich wollte..?

      Tja, keine Arme, keine Kekse. Ist zwar in § 275 BGB etwas ausführlicher ausformuliert, aber im Kern ändert sich nichts an der Aussage.


      buddyv8 schrieb:

      unser Mandat hat uns beauftragt die von Ihnen geäußerten Anschuldigungen
      gegen unseren Mandanten entfernen zu lassen.

      Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich das schon aus den im RDG genannten Gründen nicht gelesen habe. Aber meine erste Reaktion besteht in der Feststellung, dass die Befähigung zu Copy&Paste keine


      buddyv8 schrieb:

      Rechtsabteilung

      ausmacht.

      Du kannst da gar nichts machen, weil dem "Anschreiben" bereits nicht nur abstrakt die Forderungsgrundlage sondern auch jegliche Substanz fehlt. Der soll sich an die Redaktion des Forums wenden, dann kriegt er die Antwort, die ihm gebührt. Aber wenn ich mir den Thread so anchaue und dann das Gesabbel, das Du da bekommen hast, könnte die Antwort nicht nur unerwünscht ausfallen sondern nebenbei auch noch Folgen zeitigen, die diesem Marcel "Rechtsabteiluing" Stollhof und seinem "Mandaten" ein paar echte Probleme bereiten.


      Alternativ kann er sich auch den Schuh aufblasen, seinen Schwanz nach achtern drehen und als Aff' gehen.


      MajorK schrieb:

      jetzt mir dem hier geschilderten Fall aus 2012 zu tun?

      Naja... der Rech hat vermutlich selbst irgendwas zwischen keiner und noch weniger Ahnung vom Internet. Also hat er wohl einen Deppen Vollprofi an der Hand, der ihm das ganze mehr oder weniger und da mehr weniger qualitativ gut zusammenbastelt.

      Da ist ja im Grunde auch gar nichts dagegen einzuwenden, denn von einem Büchsenmacher erwarte ich eigentlich eher, dass er weiss, an welchem Ende der Langlaufwaffe (BTW: ist die dann für Biathlon?) das Vögelchen rauskommt. Aber eventuell ist ihn nun aufgefallen welche Nullnummer er da mit seinen Internetauftritten beauftragt hat. Und die soll nun ausbügeln, was sie womöglich seit Jahren versaubeutelt hat.

      Es ist ja nicht nur der nach sechs Jahren immer noch (bzw schon wieder) fehlerhafte Auftritt von Waffen-Rech bei egun sondern auch der Umstand, dass er auch auf dem Marktplatz des VDB Blödsinn treibt. Von seiner eigenen Seite mal ganz abgesehen. Das ist auch im Gesamtbild einfach nur gruselig.

      Wenn da irgendwer irgendwas entfernen soll, dann würde ich meinen, Werner Rech soll den Vollpfosten entfernen, der sich um seine ganzen Online-Auftritte kümmert. Wenn dann deshalb eine Firma als unseriös angesehen wird - nunja, das ist dann deren Problem. Muss sie mit leben. Hätte ja jemanden fragen können, der sich mit so was auskennt. Ich hab rund 120 Kunden, für die ich das regle, aber selbst die Nuller, denen ich bei ebay gerade mal das Laufen beibringe, habe ich hier noch nicht gesehen. Und Du willst mir nicht ernsthaft sagen, dass eine Glühkerze mit sechsstelligem Einstellvolumen nicht auf dem Radar der "üblichen Verdächtigen" auftaucht.

      Mein Vorschlag an die Redaktion wäre, das Wort "unseriös" im Thread generell durch das Wort "rechtswidrig" zu ersetzen. Das stellt dann zumindest deutlich dar, dass es sich hier nicht um die Annahme von Böswilligkeit sondern einfach nur um Dummheit handelt.

      Ich muss mich mal schlau machen, ob man eine solche Gewerbeerlaubnis nicht so beschränken kann, dass der Verkauf über das Internet untersagt wird. Ist ja nicht nur so, dass abmahnfähige Angebote abmahnfähig sind, sie sind in der Regel auch ordnungswidrig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.