Untergrenzen bei EU-Überweisungen aus Italien?

    • Untergrenzen bei EU-Überweisungen aus Italien?

      Ich hab einen Artikel verkauft und stellte danach fest, die Käuferin kommt aus Italien!
      In der Auktion steht, ich versende nur nach Deutschland, biete kein Paypal usw., also den Kauf könnte ich wohl stornieren.
      da ich den artikel aber gern los wär und in der EU auch überweisungen möglich sind, sah ich da bis gestern kein problem, das doch abzuwickeln.

      ich teilte der käuferin mit, sie soll per eu-überweisung zahlen (IBAN + BIC).
      gestern abend kriege ich folgende mitteilung
      "I'm sorry i have a problem with payment 'couse for my Bank the minimun is 20€ so i can send you the payment by recharble card of you have it?!?
      Let me know"

      1. gibt es überhaupt so ein limit? ich kenne das nur, das eine obergrenze gibt, von einer überweisungs-untergrenze hab ich noch nie was gehört und google bringt mich auch nicht weiter.
      da finde ich nur die untergrenze, aber der man geldbeträge melden muss, wenn man die ins ausland überweist und hier gehts nicht um n paar tausend EUR, sondern um 4,50 EUR. irgendwie finde ich das alles etwas komisch.
      2. was soll diese "recharble card" sein? das sagt mir gerade gar nix ?(

      es nervt mich, das die käuferin es nicht für nötig hielt, das vor ihrem kauf abzuklären.
      ich hoffe, irgendwer hier kann etwas licht ins dunkel bringen, auf das es dann hoffentlich etwas klarer wird.
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      and those who matter don’t mind.
    • 1. Mir ist kein derartiges Limit bekannt.

      2. Keine Ahnung, was das sein soll. Es scheint sich zumindest um einen Tippfehler zu handeln. Entweder geht es um rechargeable oder reachable. Überzahlungen in dem Bereich zum Zwecke des Betrugsversuches sind mir aber auch nicht bekannt.
    • *alte_eule* schrieb:

      1. Mir ist kein derartiges Limit bekannt.

      frage mich nur, wieso die das dann behauptet.
      wird die ja nicht tun, weil der gerade so irre langweilig ist.

      2. Keine Ahnung, was das sein soll. Es scheint sich zumindest um einen Tippfehler zu handeln. Entweder geht es um rechargeable oder reachable. Überzahlungen in dem Bereich zum Zwecke des Betrugsversuches sind mir aber auch nicht bekannt.

      es gab da mal was mit irgendwelchen geldkarten, die man an der tankstelle kriegen konnte... an die details erinnere ich mich nicht mehr, aber das waren auch irgendwelche krummen dinger.

      muß gerade an diese scheck-geschichten denken:
      vk wird mit nem scheck bezahlt, der den kaufpreis deutlich übersteigt. die differenz zahlt der vk an den käufer aus und irgendwann später fliegt dem vk der scheck um die ohren, weil der nicht gedeckt war.


      ich glaube, ich frage die erstmal, was die für eine karte meint und wie die sich die zahlung damit vorstellt.
      Kann ich die transaktion einseitig (ohne zustimmung des käufers) abbrechen, wenn die aus nem land kommt, in das ich eigentlich nicht verschicke?
      oder wär ich an den vertrag gebunden, weil ich bisher den eindruck mache, das teil verkaufen zu wollen auch wenn die aus italien ist?
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    • An diese Scheckgeschichte hatte ich auch gedacht. Aber bei diesem Minibetrag? Die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen Null.

      Du musst nur angebotene Zahlungsmethoden akzeptieren. Da fängt es dann schon mal an, warum du nicht verkaufen musst. Es ist Sache des Käufers, sich zu erkundigen, ob er dazu überhaupt in der Lage ist. Lass dich nicht verleiten, ihm von dir aus die Zusendung im Umschlag vorzuschlagen. Das kann deine eigene Sperre nach sich ziehen.

      Nein, du kannst immer noch mit der Begründung "Käufer kommt aus einem Land..." beenden, wenn ihr keine Einigung erzielen könnt und verwarnen lassen.
    • *alte_eule* schrieb:

      An diese Scheckgeschichte hatte ich auch gedacht. Aber bei diesem Minibetrag? Die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen Null.

      würde ich eigentlich auch meinen, aber wenn die mir jetzt ne karte mit 50EUR drauf schicken würde, weil sie es gerade "nicht kleiner" hat.
      dann hätte die am ende 45,50EUR und den artikel.
      gut - muß nicht so sein, aber man weiß ja bei onlineverkäufen selten, wer der käufer wirklich ist.

      Du musst nur angebotene Zahlungsmethoden akzeptieren. Da fängt es dann schon mal an, warum du nicht verkaufen musst. Es ist Sache des Käufers, sich zu erkundigen, ob er dazu überhaupt in der Lage ist.

      die wär in der lage, das zu überweisen, behauptet aber, das ginge nicht.
      da offenbar niemand so eine untergrenze für EU-überweisungen kennt, erweckt das mein misstrauen...

      Lass dich nicht verleiten, ihm von dir aus die Zusendung im Umschlag vorzuschlagen. Das kann deine eigene Sperre nach sich ziehen.

      ernsthaft?
      gegen was verstösst das?

      Nein, du kannst immer noch mit der Begründung "Käufer kommt aus einem Land..." beenden, wenn ihr keine Einigung erzielen könnt und verwarnen lassen.

      kann die mich dann noch bewerten?
      ich glaube, ich werd die zunächst mal auf die sperrliste tackern, damit die nicht nochmal auftaucht.
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    • *alte_eule* schrieb:

      An diese Scheckgeschichte hatte ich auch gedacht. Aber bei diesem Minibetrag? Die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen Null.

      Aber wenn Sie nicht die 20€, sondern "versehentlich" 2000€ überweist? Der Betrag ist zuerst auf dem Konto und die Betrugsmasche greift wieder....

      Meine Frau (Bankerin) kennt eine Minimalgrenze bei Überweisungen auch nicht.
    • @Eule:


      Due to ebay's TOS I'm of course not allowed to propose You sending me cash by registered(!) letter. But if You do so by Your own I guess I am not able to reject this way of payment.

      Nein, natürlich fordere ich niemanden dazu auf. Ich sage sogar klar und deutlich, dass ich das nicht von mir aus vorschlagen darf. Und ich stelle fest, dass ich kaum in der Lage bin, zu erkennen in welchem der Briefe die ich jeden Tag so bekomme, Geld drin ist.

      So what?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • hondamobil schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      An diese Scheckgeschichte hatte ich auch gedacht. Aber bei diesem Minibetrag? Die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen Null.

      Aber wenn Sie nicht die 20€, sondern "versehentlich" 2000€ überweist? Der Betrag ist zuerst auf dem Konto und die Betrugsmasche greift wieder....

      hilf mir auf die sprünge: wie funktioniert sowas nochmal?

      Meine Frau (Bankerin) kennt eine Minimalgrenze bei Überweisungen auch nicht.

      so ein limit würde auch keinen sinn machen.

      mal sehen, was die antwortet, was das für eine karte sein soll.
      im zweifelsfall lass ich das teil hier lieber weiter rumliegen, als das ich wegen 4,50 plötzlich irgendwie stress am hals hab.

      @löschbert
      was sind "ebay's TOS" ausgeschrieben?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • riverside schrieb:

      was sind "ebay's TOS" ausgeschrieben?

      ebay's Terms Of Service - zu deutsch: die AGB.

      Die Scheckgeschichte: falle-internet.de/de/html/ap_ga_meth8.php
      Variante 2.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @Riverside: Ich bin zwar nicht der Löschbert, aber "TOS" ist die Abkürzung für: Terms of Service. Also frei übersetzt Ebay's AGB's.


      Zu dieser angeblichen Minimalgrenze: Das ist meines erachtens großer Blödsinn. Ich habe schon EU-Überweisungen nach Frankreich, Spanien etc... getätigt.
      Oft waren das sogar Beträge unter 5€. Nie gabs da probleme.

      Tante Edit meint: Das kommt davon, wenn man so langsam schreibt. Löschbert war schneller. 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • Oberlix schrieb:

      "TOS" ist die Abkürzung für: Terms of Service. Also frei übersetzt Ebay's AGB's.

      ja natürlich, jetzt fällt es mir wie schuppen aus den haaren ^^

      Zu dieser angeblichen Minimalgrenze: Das ist meines erachtens großer Blödsinn. Ich habe schon EU-Überweisungen nach Frankreich, Spanien etc... getätigt.
      Oft waren das sogar Beträge unter 5€. Nie gabs da probleme.

      ich bin schon sehr gespannt, was mir die tante (oder wer auch immer das sein mag) antworten wird.

      nur mal angenommen, die würde mir jetzt einfach so die zahlung in nem umschlag schicken - aber kein bargeld, sondern so einen scheck.
      was sollte ich dann am besten damit tun? zur polizei damit oder wie?
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    • Einen Scheck nimmst du nicht an. Bei einem Auslandsscheck sind die Gebühren für dich höher, als das Ergebnis deiner Auktion - selbst wenn er gedeckt ist und nicht noch nach ein paar Wochen der Schalterheini mit dem Kopf schüttelt, weil der Scheck nicht gedeckt war. Deshalb heißen die Dinger Schüttelschecks.
    • Sag deinem K einfach, dass er zu seiner Bank gehen soll und dort eine EU-Überweisung ausfüllen soll und gut ist.

      Sollte er dazu zu doof sein, soll er einfach die von dir mitgeteilten Bankdaten mitsamt IBAN und BIC einem Bankangestellten geben und diesen die Überweisung ausfüllen lassen.

      Auf irgendwelche anderen spielchen, würde ich mich nicht einlassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • Oberlix schrieb:

      Sag deinem K einfach, dass er zu seiner Bank gehen soll und dort eine EU-Überweisung ausfüllen soll und gut ist.

      Sollte er dazu zu doof sein, soll er einfach die von dir mitgeteilten Bankdaten mitsamt IBAN und BIC einem Bankangestellten geben und diesen die Überweisung ausfüllen lassen.
      Auf irgendwelche anderen spielchen, würde ich mich nicht einlassen.


      die schrieb mir, ihr freund würde das überweisen... dann kam die story von dem wundersamen limit.
      könnte jetzt auf die idee kommen, das die keinen zugriff mehr auf das konto des angeblichen freundes hat (oder das es sowieso nur eine erfindung war) und nun ne andere version ausprobiert, das das ein anderer für sie zahlt.

      weil ich neugierig bin, hab ich jetzt erstmal gefragt, was die für eine karte meint mit "recharble card".
      das ihre ausrede mit dem limit schwachsinn ist, schmier ich der auch noch aufs brot. :tongue:

      *alte_eule* schrieb:

      Einen Scheck nimmst du nicht an.

      ich meinte den fall, das die mir das einfach schickt ohne vorher zu fragen.
      unwahrscheinlich, aber möglich.


      werd wohl mal einen fall bzgl. unbezahlten artikels eröffnen. 8)
      Those who mind don’t matter
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    • wäre es nicht "billiger" gewesen, das Teil einfach zu entsorgen ??? :wallbash

      "Schenke" es ihr doch einfach und wenn dann noch irgendwann ein paar Taler dafür auf irgendeinem Wege ankommen ...

      Aber sich wegen der nicht mal 5,- Euronen hier stundenlang ´nen Kopp machen?

      Manchmal verstehe ich euch nicht ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • wenn es aber eine Betrugsmasche wäre, bliebe es dann ja nicht bei 5.-

      und nun alles immer zu verschenke, weil sich ein Käufer torfig anstellt oder die Betrugsmöglichkeit besteht ?(

      warum? Wenn man in diesem Fall Schwierigkeiten aus dem Weg gehen will, kann man doch einfacher auf den Ausschluss des Bieterkreises verweisen und gut ists.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"