Der Käufer hat meine Sendung nicht bekommen

    • Stimmt, weiter unten wird beim ersten Link davon berichtet.

      Das ist der erste Bericht, in dem ich von einem Mahnbescheid lese, der im Endeffekt von PP kam.

      Ich bin kein PP-Experte. Da können Dir andere sicherlich besser helfen. Aber selbst mir ist es nicht entgangen, das PP mittlerweile gewisse gerichtliche Auseinandersetzungen in Deutschland tunlichst vermeidet.
    • Also... ich versuche das mal ein bisschen zu ordnen.

      Du hast Anspruch auf den Kaufpreis gegenüber deinem Käufer. Der besteht, egal was Paypal da meint. Auf der anderen Seite hast Du aber eine Zahlung per Paypal angenommen. Das ist ärgerlich. Denn nach den AGB hast Du sendungsverfolgt zu verschicken. Hast Du nciht, deshalb hat Dir Paypal das Spielgeld wieder weggenommen. Das hat mit dem Risikoübergang im Versendungskauf nichts zu tun. Der besteht trotzdem, deshalb hast Du ja Anspruch auf Zahlung gegenüber dem Käufer. Paypal möchte nun von Dir das Spielgeld haben, das sie da hinunhergeschoben haben.

      Mir kommt da gerade ein ganz böser Gedanke.

      Trete doch einfach die Forderung, die Du gegenüber deinem Käufer auf Zahlung des Kaufpreises hast, an Paypal ab. Dann können die sich direkt an den Käufer halten. Den Verzugsschaden ohne Verzug würde ich den Inkasso-KSPern aber aufs eigene Butterbrot schmieren. Die Kosten ihrer Inanspruchnahme sollen sie mal schön mit Paypal ausKSPern.

      Sollte es dann tatsächlich zu einem streitigen Verfahren kommen, ist der bereits im Vorfeld vorgeschlagene Vergleich natürlich immer noch zumutbar. Aber wenn beim Vergleich sowieso rauskommt, was Du vorher schon vorgeschlagen hattest, dann sollte sich hinsichtlich der Anwalts- und Gerichtskosten schon der zur Kasse bemühen, der das sinnfreie Verfahren unbedingt haben wollte.

      Achso - mach dir 'ne Notiz für morgen: Paypal kündigen. Paypal ist so 'ne Sache wie Sackratten und Fußpilz. Weit verbreitet aber wirklich brauchen tut's keiner.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das Paket war bis 2500 Euro versichert. In dem Fall sehe ich durchaus auch ggf. einen gerechtfertigten Anspruch durch PP.

      Ich kenne mich mit den genauen Bedingungen nicht aus. Für mich stellt sich die Frage, ob PP der richtige Gläubiger ist. Erklärt der Käufer bei Schadenersatz gleichzeitig eine Abtretung der Forderung an PP?

      In dem Fall hätte der VK nämlich sonst doppelt kassiert. Er wäre sonst verpflichtet gewesen, die Erstattung durch das Versandunternehmen an seinen Käufer weiter zu leiten.
    • inventor schrieb:

      Es ist geschrieben dort...
      @Inventor,
      du kannst dich noch ein Weilchen winden wie ein Aal, aber reinwaschen können wir dich nicht. Peter Gabriel hat dir sehr präzise die Karten gelegt. Mehr Informationen wirst du im Moment nicht kriegen und auch keine 100prozentige Vorhersage zum weiteren Ablauf. Ich mach mal das Orakel: "Es wird jemand zahlen müssen..."
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • *alte_eule* schrieb:

      Das Paket war bis 2500 Euro versichert. In dem Fall sehe ich durchaus auch ggf. einen gerechtfertigten Anspruch durch PP.

      Ähhmmm.. Eule, bleiben wir mal bei diesem Fall? Das war ein Päckchen. Ergo kein Versandnachweis und natürlich eine Einladung für den Antrag auf Käuferschutz im INR.

      Paypal mag nun das Spielgeld das sie da verschieben, gerne wiederhaben. Nur hat der VK das schon in echtes Geld umgerubelt. Aus der Auszahlung generiert Paypal seinen eigentlichen Anspruch gegen den VK. Nur kann es Paypal eigentlich egal sein, welchen Anspruch sie haben wollen. Den aus der Auszahlung an den Verkäufer oder den aus der Kaufpreisforderung des Verkäufers. Also kann man ihnen den eigentlich abtreten, dann können sie das Geld dort holen. Spart unter dem Strich auch Arbeit für die Gerichte, denn dan muss nur ein Verfahren durchgeführt werden und nicht zwei. Sieht natürlich fürs Rennommee scheisse aus: erst mit der einen Hand großzügig Käuferschutz auszahlen und dann das Geld mit der anderen Hand wieder zurückhaben wollen. Aber das soll mal nicht unser Problem sein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Walter Reinhold schrieb:

      Mehr Informationen wirst du im Moment nicht kriegen und auch keine 100prozentige Vorhersage zum weiteren Ablauf.
      Ee geht nicht um eine 100prozentige Vorhersage.
      Ich versuche zu verstehen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die klagen werden.
      Anders formuliert: wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ich im Endeffwekt auf dem rechtlichen Weg gezwungen werde zu zahlen.
      Aus diesem Grund interessiert es mich, was die in solchen Fällen in der Regel tun. Bis jetzt habe ich keine Berichte gefunden, dass die je geklagt haben, was mich natürlich freut.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Trete doch einfach die Forderung, die Du gegenüber deinem Käufer auf Zahlung des Kaufpreises hast, an Paypal ab. Dann können die sich direkt an den Käufer halten.
      Könnte das funktionieren? Ich sage quasi "Dieses Geld müsst ihr nicht von mir, sondern vom Käufer verlangen. Dann erwarte ich, dass der Betrag meinem Konto gutgeschrieben wird und vom Konto des Käufers abgezogen. Ich bin kein Experte, aber das sieht irgendwie unrealistisch aus.
    • Walter Reinhold schrieb:

      Ich mach mal das Orakel: "Es wird jemand zahlen müssen..."

      Präzise, Walter. Es werden sogar zwei "zahlen" müssen. Einmal der VK an Paypal und einmal der K an den VK, wenn dieser an Paypal zahlt. Daher meine Idee, der VK tritt seinen Zahlungsanspruch an Paypal ab und die holen sich das direkt beim Käufer. Spart dann eben auch noch gleich ein Mahnverfahren.

      inventor schrieb:

      Ee geht nicht um eine 100prozentige Vorhersage.

      Nochmal.. Ich weiss, das ist schwer zu verstehen. Das Geld, das Dir Paypal ausbezahlt hat war nicht das Geld, das Dir der Käufer schuldet. Deiner Auszahlung von Paypal liegt nicht der Kaufpreisanspruch zugrunde sondern der Anspruch auf Auszahlung eines Paypal-Guthabens. Woher das im einzelnen kommt ist relativ egal. In diesem Fall kommt es eben aus dem Umstand, dass der Käufer die Zahlung, die er Dir schuldet, an Paypal gegeben hat mit der Maßgabe, Dir einen entsprechenden Betrag gutzuschreiben. Das heisst: bislang hat er seine Zahlungsverpflichtung dir gegenüber gar nicht erfüllt. Du hast dir dann gesagt. na das ist so gut wie wenn er bezahlt hätte. (Nennt der Fachmann dann Annahme an Zahlungs statt - also so was wie ein Scheck oder ein Wechsel) und hast die Ware losgeschickt.

      "Normalerweise" wäre das Guthaben ja bei Dir noch auf dem PP-Account. Dann hätte PP ganz einfach gesagt. das buchen wir mal schön wieder zurück. Alles kein Thema, das Guthaben wäre ja dagewesen. Du hast nun aber aus den Guthaben heraus zu Paypal gesagt: schiebt mir das mal bitte aufs Bankkonto. Ok, kein Thema, den Auszahlungsanspruch hast Du natürlich. In der Folge sagt Dir Paypal jetzt: Ok, der Auftraggeber hat den Auftrag wegen INR storniert. Holen wir mal wieder zurück. Upps - kein Guthaben da? Na dann geht es eben in den Keller. Gleich das mal bitte aus. Stammt übrigens aus der Kaufpreisforderung da...

      Damit haben wir zwei Schuldverhältnisse. Einmal zwischen Dir und Paypal aus der Auszahlung eines Guthabens. Und einmal zwischen Dir und dem Käufer aus Kaufvertrag.

      inventor schrieb:

      Anders formuliert: wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ich im Endeffwekt auf dem rechtlichen Weg gezwungen werde zu zahlen.

      Sollte Paypal klagen: Hoch.

      Die Frage ist daher, wie Du zahlst und wann. Ich sehe keinen Grund, der gegen die Abtretung spricht. Ausser natürlich, dass dann Paypal zu deinem Käufer gehen müsste und sagt: Tja, das mit dem Käuferschutz ist die eine Sache, nun holen wir mal eben das Geld, das dem Verkäufer zusteht und verrechnen das mit seinen Schulden, die er wegen dir bei uns hat.

      Dass sie darauf so ohne weiteres eingehen werden glaube ich daher nicht. Nur müssen sie sich in einem Verfahren dieses Angebot natürlich vorhalten lassen. Vor allem wenn es zu einem Vergleich kommt, der genau diesem Angebot entspricht, das ja ein Verfahren vermeidet (und damit die Gerichte entlastet)

      Das ist vermutlich auch der Grund, warum Paypal bisher nicht (bzw nicht erkennbar) geklagt hat. Heisst aber nicht, dass sie das nicht trotzdem mal machen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ganz so einfach ist die Sache nun doch nicht!

      *alte_eule* schrieb:

      Du wärst dann der neue Präzedenzfall. So hoch ist die Wahrscheinlichkeit.


      Hallo,

      wir haben es hier mit einem ganz einfachen Fall zu tun.

      Unser TE hat sich gegenüber PP bezogen auf deren AGB schadensersatzpflichtig gemacht.Das ist sonnenklar.

      (Es fällt mir äußerst schwer dies so zu schreiben,aber es ist so.)

      Die EINZIGE Möglichkeit herauszufinden,ob PP den Klageweg mit allen weiteren Kosten für den TE zu beschreiten gewillt ist,besteht darin,den jetzt folgenden Psychoterror und die Lockangebote "durchzustehen" und die Ankunft eines Mahnbescheids abzuwarten.

      Der TE kann mir glauben,daß ich weiß,wovon ich schreibe(dazu gibt es unter PayPal meinen Bericht),aber die Sachlage war eine andere,und ich wurde anwaltlich vertreten.

      Hier wird aber eine Rechtsschutzversicherung wegen AUSSICHTSLOSIGKEIT dem TE keinen Deckungsschutz gewähren.

      Wenn(!!) der TE den Terror übersteht und nicht einknickt,muß er dem Mahnbescheid im vollen Bewußtsein der von mir beschriebenen Risiken innerhalb von zwei Wochen widersprechen und "es drauf ankommen lassen",daß er das VIer.bis Fünffache der jetzt offenen Summe löhnen muß.

      Sollte PP dem widersprochenen Mahnbescheid KEINE Klage folgen lassen,hat sich die Verweigerungstaktik gelohnt.

      Nur:die bisherigen genannten Fälle waren erheblich komplexer,gerade auch für PP.Der hier ist simpel!

      petergabriel
    • inventor schrieb:

      Ich bin kein Experte, aber das sieht irgendwie unrealistisch aus.
      Klar ist das unrealistisch für Paypal. Wie schon gesagt würde das heissen, dass sie auf der einen Seite dem Käufer seine Käuzferschutzzahlung gutschreiben und auf der anderen Seite genau diese Forderung gleich wieder eintreiben. Wie sieht denn das aus? ;)

      petergabriel schrieb:

      Unser TE hat sich gegenüber PP bezogen auf deren AGB schadensersatzpflichtig gemacht.Das ist sonnenklar.

      Schreib es ruhig. Hab ich ja auch getan. Auch sonst gebe ich dir recht. Ist ein simpler Fall von Käuferschutz. Daher habe ich den Zusatzanker mit dem Vorschlag der Abtretung (ohne Anerkenntis einer Rechtspflicht natürlich) eingebaut. Ob der letztlich funktioniert ist eine weitere Frage, die dann auch erst vor Gericht beantwortet werden dürfte, auch hinsichtlich der Frage nach den Anwalts- und Gerichtskosten. Vorgerichtlich muss Paypal das ja nicht akzeptieren und auch einem Vergleich müssen sie nicht zustimmen.

      Leider hört man ja aber nie von jemand, wie die Sache nach dem Mahnbescheid unweitergegangen ist. Das ist das Hauptproblem: solange einer noch nicht auf die Nase gefallen ist kommen Infos, danach ist dann Funkstille. Entweder weil wirklich nichts mehr passiert ist oder weil die Nase noch blutet. Ist nicht nur mit Paypal so sondern auch mit anderen Fällen wie z.B. die Handyabbrecher.

      Auf jeden Fall würde ich den Kosten für die Beauftragung des Inkassos widersprechen, denn ein wirksames Inverzugsetzen seitens Paypal und damit die Grundlage für die Geltendmachung des Verzugsschadens sehe ich da nicht.

      *alte_eule* schrieb:

      Könnte mich mal eben einer aufklären? Wo steht, dass unser TE einen MB im Haus hat?

      Hat er noch nicht. Derzeit hat er Post von (vermutlich) KSPers oder BSFfskis. Wer auch immer aktuell für die geldwaschenden Terrorismusfinanzierer in Lugenburg aktiv ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • inventor schrieb:

      Und wie kann ich später nachweisen, dass ich etwas an Paypal geschrieben habe?

      Ähhh... ich dachte, Du hättest Post von einem Inkassounternehmen bekommen?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Du teilst dies dem inkassounternehmen mit

      inventor schrieb:

      Wie kann ich nachweisen, was ich geschrieben habe?


      Hallo,

      das Inkassounternehmen handelt als PP Bevollmächtigter,daher ist es auch diesem per Einschreiben mitzuteilen;daß Du Dir von deinem Schreiben eine Kopie machst,dürfte ja wohl selbstvertändlich sein.

      Damit eins auch klar ist: Du hast hier NICHTS "anzubieten".Du kannst nur "mitteilen",daß Du etwas "hiermit" tust.Du sitzt nicht im Fahrersitz!!

      Was deren Auftraggeber PayPal davon hält,wirst Du ja dann erfahren.

      Im übrigen habe ich jetzt den Eindruck,daß Du versuchst,für die Sache rein formale Einredemöglichkeiten zu konstruieren.

      Das kommt weder hier noch bei Deinem Gegner gut an.Außerdem zählt es sowieso nicht.

      petergabriel
    • Was für ein Aufriss ...

      Klar, € 200,- sind für den einen oder anderen viel Geld. Aber komplett Deine Existenz vernichten wird es auch nicht, wenn Du Deinen Fehler eingestehst und das lehrgeld bezahlst.

      DU hast nunmal Mist gebaut, ob mit Absicht oder aus Versehen, spielt doch gar keine Rolle. Du hast ein Handy verschickt. Es ist nicht angekommen. Moralisch gesehen schuldest Du Deinem Käufer also das Handy. Wäre PayPal nicht im Spiel, könntest Du Dich darauf berufen, dass Dein Käufer das Risiko des Versandes trägt (Rein formal kannst Du das auch so, also mit PayPal). Aber selbst dann könntest Du Dich ja auch mal in die Rolle des Käufers versetzen: Was würdest Du tun, wenn Du das bezahlte Handy nicht bekommen hättest ???

      Und dieses in meinen Augen wirklich jämmerliche Suchen nach dem letzen Strohhalm, wie Du darum herumkommen kannst, Deinen Fehler zu bezahlen, ist mittlerweile wirklich armselig.

      Dir wurde hier bereits alles gesagt: Entweder bezahle einfach - oder lass es drauf ankommen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • könntest Du Dich darauf berufen, dass Dein Käufer das Risiko des Versandes trägt
      Und so ist es auch.

      Nach §447 (1) BGB trägt der
      Käufer das Versandrisiko, wenn der Verkäufer nicht gewerblich handelt.
      Ausnahme: Es wurde versicherter Versand vereinbart und der Verkäufer versendet
      unversichert, dann haftet er nach §447 (2) BGB

      Und Paypal erfindet Regeln, die dem deutschen Recht widersprechen. Warum sollen wir diesen Quatsch widerspruchslos akzeptieren?

      Drapondur schrieb:

      Aber selbst dann könntest Du Dich ja auch mal in die Rolle des Käufers versetzen: Was würdest Du tun, wenn Du das bezahlte Handy nicht bekommen hättest ???
      Was soll die blöde Frage? Ich bin in diesem Fall der Verkäufer. Wenn ich der Käufer wäre und die bestellte Ware nicht bekommen würde, wäre uch unzufrieden. Und? Was willst du damit beweisen?

      Drapondur schrieb:

      Und dieses in meinen Augen wirklich jämmerliche Suchen nach dem letzen Strohhalm, wie Du darum herumkommen kannst, Deinen Fehler zu bezahlen, ist mittlerweile wirklich armselig.
      Weißt du, was wirklich armselig ist? Wenn mitten in einem ernsten Gespräch ein Klugscheißer auftaucht und beginnt eine Lektion über Moral. Verstehst du wirklich nicht, dass deine idiotischen Kommentare sinnlos sind?
      Ich weiß ohne dich, dass ich einfach zahlen könnte und das Thema abschließen. Aber das will ich nicht. Warum? Das geht dich überhaupt nicht an.