A.G. hat jetzt neben seiner Liste der "Unangenehme eBay-Käufer", auch einen Artikel mit den "Top10" aufgestellt.
Unangenehme eBay-Käufer
Ansich ist die Idee ja gut.
Ich frage mich aber, ist das auch rechtlich sauber?
Ich bin mir da nicht so sicher.
Was meint ihr?
Unangenehme eBay-Käufer
Ansich ist die Idee ja gut.
Ich frage mich aber, ist das auch rechtlich sauber?
Ich bin mir da nicht so sicher.
Was meint ihr?