LG Bonn zum Handeln unter einem fremden eBay-Account

    • LG Bonn zum Handeln unter einem fremden eBay-Account

      Der Inhaber eines eBay-Accountes wird normalerweise dann Vertragspartner- mit allen damit verbundenen Verpflichtungen, wenn ein Dritter seinen Account für den Erwerb einer Sache benutzt. Dies gilt allerdings nicht immer, wie sich aus einer Entscheidung des Landgerichtes Bonn ergibt.

      Vorliegend hatte ein Nutzer über den eBay-Account seiner Freundin ein Motorrad erworben. Im Angebot des Verkäufers bei eBay stand angegeben, dass das Motorrad „nur von dem einzigen Vorbesitzer und von mir“ gefahren worden sei. Nachdem er das Motorrad beim Verkäufer abgeholt und den vereinbarten Kaufpreis in bar übergeben hatte, wollte er den Kauf wegen eines Sachmangels rückabwickeln und verlangte den Kaufpreis zurück. Doch der Verkäufer weigerte sich. Nach seiner Ansicht handele es sich bei ihm gar nicht um den Vertragspartner.


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      Quelle: antiquariatsrecht.de
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Volltext des LG-Urteils Landgericht Bonn vom 28.03.2012, Az. 5 S 205/11 in der Rechtssprechungsdatenbank NRW.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.