Nettorechnungsberechtigt bei Kleingewerbe?

    • Nettorechnungsberechtigt bei Kleingewerbe?

      Hallo Leute,
      Ich erstelle gerade mein ebayacc und da kam die Frage auf, ob ich mir Netto-Rechnungen ausweisen lassen soll?
      Wie aus dem Titel zu entnehmen habe ich ein Kleingewerbe, da man keine Steuern ausweist war es gerade etwas komisch.

      Bitte um euren Rat.

      Danke!
      VERKAUF ist: Zu erreichen, dass der Andere will, was ich will, dass er will! (Zitat: Mastercoach Eric Adler)
    • Hallo Sam

      Da ich mich seit einigen Jahren nicht mehr mit den Themen beschäfftigt habe, um die es bei deinen Fragen geht, kann ich Dir auch keine Antworten auf diese geben.

      Aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass das Ganze auf wackligen Beinen stehen könnte.

      Aus deinen beiden Fragen entnehme ich, das Du über die Masse deinen Umsatz machen möchtest. Da der Gewinn pro verkauften Artikel ziemlich gering ausfallen wird, wirst Du also wirklich massenhaft verkaufen müssen, eh sich dein Einsatz lohnen dürfte.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles dann noch zusammen passt. Einsatz, Aufwand, Umsatz, Gewinn, Kleingewerbe usw.

      Aber hier gibt es andere, die Dir dazu hilfreicheres schreiben können als ich. Wie gesagt, bei mir ist das nur ein Bauchgefühl.
    • Sam schrieb:

      Hallo Leute,
      Ich erstelle gerade mein ebayacc und da kam die Frage auf, ob ich mir Netto-Rechnungen ausweisen lassen soll?
      Wie aus dem Titel zu entnehmen habe ich ein Kleingewerbe, da man keine Steuern ausweist war es gerade etwas komisch.

      Bitte um euren Rat.

      Danke!


      §19 UStG sieht vor, das du umsatzsteuerbefreit bist, wenn sich dein umsatz innerhalb bestimmter grenzen bewegt.
      dejure.org/gesetze/UStG/19.html
      das macht auch sinn, wenn man nicht soviel verdient mit seinem shop. du "darfst" sonst ust-voranmeldungen machen, die steuer gesondert ausweisen auf deinen rechnungen und ne entsprechende buchhaltung muß natürlich auch vorhanden sein, damit du weißt, ob du was ans FA zahlen mußt oder ob es was zurück gäbe.

      eine rechnung mit ausgewiesener USt würde dir nichts bringen, weil du das eben nicht geltend machen kannst --> kleingewerbe.

      im vorangegangenen kalenderjahr darf der umsatz 17.500 nicht überstiegen haben,
      im aktuellen kalenderjahr darf der umsatz 50.000 nicht übersteigen.
      entsprechend der aussage aus dem anderen thread hast du verkäufe, die pro artikel 1-2EUR bringen... also müßtest du im jahr zb 17.000 wasauchimmer verkaufen. das wären monatlich mindestens 1458 stück, also ca. 50teile am tag... oder entsprechend die hälfte, wenn du den kram für 2EUR vertickst. ich behaupte mal, da liegst du deutlich drunter. evtl. solltest du dein artikelsortiment erweitern, damit da für dich mehr bei rumkommt, denn aktuell macht das auf mich den eindruck, als würdest du nicht wirklich viel damit verdienen.



      Aus deinen beiden Fragen entnehme ich, das Du über die Masse deinen Umsatz machen möchtest. Da der Gewinn pro verkauften Artikel ziemlich gering ausfallen wird, wirst Du also wirklich massenhaft verkaufen müssen, eh sich dein Einsatz lohnen dürfte.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles dann noch zusammen passt. Einsatz, Aufwand, Umsatz, Gewinn, Kleingewerbe usw.


      was passt daran nicht zusammen?
      abgesehen davon, das das alles wirtschaftliche begriffe sind, die ganz wunderbar zusammenpassen und auch teilweise zusammengehören. 8)
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()