Änderungen der PayPal-Nutzungsbedingungen ab 10.07.2012

    • Änderungen der PayPal-Nutzungsbedingungen ab 10.07.2012

      Änderungen der PayPal-Nutzungsbedingungen (einschließlich Käufer und Verkäuferschutzrichtlinie und Nutzungsrichtlinie) und zu den PayPal Datenschutzgrundsätzen

      Inkrafttreten: 10. Juli 2012

      hier die Änderungen:
      scribd.com/doc/92479665/de-20120710

      hier die vollstängen Nutzungsbedingungen ab 10.07.2012
      scribd.com/doc/92479673/Paypal…bedingungen-ab-10-07-2012

      Was mir nach kurzem Überfliegen aufgefallen ist:
      • Paypal erweitert sein "Recht" sich auch andersweilig zu bedienen, wenn ein Paypal-Konto im Minus ist,
      • erweiterte Gebühren,
      • das eigene Guthaben ist "eGeld", deshalb keine Guthabenverzinsung. Aber Gebührenberechnung klappt einwandfrei. Das war aber wohl schon immer so.
      Wenn ich nicht ab und an mal im Ausland einkaufen wollte, könnte ich Painpal ab sofort in die Ecke schießen. Ach ja: "Painpal" ist nach Abschnitt 4.5 eine abwertende Darstellung von PayPal als Zahlungsmethode. Strengstens verboten. Kopf ab, schrie die Herz-Königin.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Sofort abgemeldet

      Nach dem Lesen dieser Nachricht und dem Recherchieren auch in etlichen anderen Kommentaren, auch in Rechtsportalen, werden jetzt Nägel mit Köpfen gemacht:

      Neben der zukünftigen Nichtnutzung auch des letzten noch nicht abgemeldeten accounts bei Ebay ist das PayPal-Konto soeben gelöscht worden.
      Es wurde sowieso nur deshalb eingerichtet, weil ein gewerblicher Händler nur diese Zahlungsart akzeptierte und auch auf Nachfrage (wegen
      der Vermeidung zusätzlichen Aufwandes; konnte ich akzeptieren) keine Überweisung/Vorkasse wollte.

      Dieses "Firmenimperium" mit dem Ziel, sich möglichst in alle Zahlungsvorgänge seiner Kunden einzuschalten, versteht nur eine Sprache: Kündigung.

      Einer schrieb scherzhaft in einem Ebay-Forum "ob denn der nächste Schritt dieses Zahlungsdienstleisters sei, dass alle Gehaltszahlungen in D zukünftig
      erst auf ein Ebay-Konto zwischengelagert werden müssten".
      Manchmal sind die Folgen schlimmer als die Tat selber
    • Walter Reinhold schrieb:

      Wenn ich nicht ab und an mal im Ausland einkaufen wollte,

      Dann kannst Du ja. Denn entweder blendet ebay alle ausländischen Angebote auf ebay.de aus (so wie deutsche Angebote ohne PrellPal (4.5) in den USA) die nicht mit dem neuen Zahlungssystem abgewickelt werden können oder sie bauen das da irgendwie mit ein und kümmern sich selber um den Rest. Es gab da im Frühjahr nämlich eine Vereinbarung, die man für den internationalen Handel akzeptieren musste. ;)

      Walter Reinhold schrieb:

      hier die vollstängen Nutzungsbedingungen ab 10.07.2012

      scribd.com/doc/92479673/Paypa…n-ab-10-07-2012

      Hast Du das auch mal in 'ner Form, dass man das lesen kann, ohne sich den Rechner korrumpieren zu müssen? So als stinknormale HTML-Version z.B.? Ich weiss ja, dass es Painqual (4.5) mit Transpüarenz nicht so wirklich hat und dass Prellprall (4.5) lieber Betrüger schützt weil sie selber welche sind.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ok, einen Punkt habe ich gerade drüben gelesen, auch wenn ich meinem, der ist älter.

      10.4 Reserven.
      Als Bank sind wir dazu verpflichtet, uns gegen Zahlungsausfallrisiken zu schützen.

      Im Rahmen dessen können wir aus Ihrem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto eine Reserve bilden.


      Da frag ich mich dann schon mal, wozu das denn? Oder genauer: wie das denn?

      PayPal hat eine Luxemburger Banklizenz im Sinne des Artikels 2 des Gesetzes vom 5. April 1993 über das Kreditwesen. Damit unterstehen wir der Luxemburger Bankenaufsicht, der Commission de Surveillance du Secteur Financier.

      Die Hauptgeschäftstätigkeit von PayPal liegt in der Ausgabe von E-Geld und den mit der Ausgabe von E-Geld eng verbundenen Leistungen. Unser Service stellt insbesondere keine Einlagen- oder Anlagendienstleistung im Sinne des oben genannten Kreditwesengesetzes dar. Das bedeutet für Sie: Ein Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto ist daher nicht durch das Luxemburger Einlagensicherungssystem der Association pour la Garantie des Dépôts Luxembourg (AGDL) geschützt.

      Also wenn ich mich noch richtig erinnere, betont Paypal immer und zu jeder Zeit, dass sie zwar die Zahlungsdienstleistung im Rahmen ihrer Banklizenz erbringen, dass es sich bei den eGeld-Zahlungen aber eben nicht um Bankgeschäfte im Sinne dieser Banklizenz handelt sondern um eben eine ZAhlungsdienstleistung. So steht es zuminbdest in §5.1 der Paypal-AGB, letzter Satz:

      Sie erhalten keine Zinsen auf Ihr Guthaben, da dieses Guthaben E-Geld und keine Bankeinlage ist.


      Da frage ich mich dann ganz unwillkürlich, wieso Paypal Gelder, die gar nicht aus dem Banken- bzw Einlagengeschäft von Paypal stammen, zur Besicherung der Ausfallrisiken aus ihrem Bankengeschäft heranzieht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert,

      dein Posting erscheint fast, als habest du noch nicht verinnerlicht, dass du als nutzender Accountinhaber dem jeweiligen Hausherrn einen kostenlosen Kredit zur Verfügung zu stellen hast. ;)

      Damit das Konstrukt dann den entsprechenden Rahmen und wohl auch das Schlupfloch für die Bankenaufsicht hat, wird deine Einlage dann in E-Geld umgewandelt.
    • *alte_eule* schrieb:

      dein Posting erscheint fast, als habest du noch nicht verinnerlicht, dass du als nutzender Accountinhaber dem jeweiligen Hausherrn einen kostenlosen Kredit zur Verfügung zu stellen hast.

      Nö, wieso sollte ich auch?

      Ich bin bei Playpell weder nutzend noch Accountinhaber. Und das seit 1993. (Oder seit wann es den Verbrecherladen sonst gibt...)

      :D


      In Abwandung eines Zitats des BSI: Ein Zahlungsdienst im Internet, der nicht garantieren kann, dass Nutzer Ihre Identität zutreffend angegeben haben und schon selber davon ausgeht, dass deshalb das Risiko besteht, dass man es mit Minderjährigen zu tun haben oder mit Personen, die unter falschem Namen auftreten ist nicht nur als unsicher einzustufen, sondern als kriminell.

      Da mag er meinetwegen ewig und drei Tage auf dem Bestandsschutz herumreiten, der ihm für seine den heutigen Regelungen in der EU nicht mehr ausreichende praktische Anwendung seiner Banklizenz gewährt wird. PayPal ist eine gewerbsmäßige kriminelle Vereinigung zur Begehung oder Begünstigung von Taten der Geldwäsche und/oder der Terrorismusfinanzierung.

      Und so leid mir das für alle (zumindest gewerblichen) Nutzer tut: solange sie auf eBay AGB-konform Zahlungen per Paypal annehmen sind sie keinen Deut besser. Denn natürlich weiss jeder Powerseller, dass er laut eBay-AGB keine Kopie des Personalausweises anfordern darf. Genauso weiss er dass Paypal diesen Satz, den ich oben verwendet habe, unter §1 in seine AGB gemeisselt hat. Und ebenso weiss er, dass er sich dann nach §2 Abs. 1 Nr 12 als Verpflichteter selber gemäß §6 GwG von der Identität des Zahlers zu überzeugen hat - also eine Persokopie anfordern muss. Und genau das darf er laut ebay-AGB nicht: FMF-Klausel.

      BTW bringt uns das direkt zur anderen Baustelle: wer ist denn derjenige, der die Perso-Kopie anfordern muss im neuen Zahlungssystem bei der Konstruktion, wenn der Käufer per Paypal an ebay zahlt? Paypal tut es nicht und ebay meint, sie müssen es sowieso nicht. Bleibt ja nur noch einer: der Zahlungsempfänger, der gewerblich mit Gütern handelt. Weiss der, wie an ebay bezahlt wurde? Nein? Na dann muss er sicherheitshalber bei jeder Zahlung... Könnte ja mit Paypal an ebay gegangen sein. Übrigens ist es dabei vollkommen wurst, ob Paypal eine Banklizenz hat oder ob eBay Services einen Zahlungsdienst erbringt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.