Abmahnung iS Pink Floyd Music Ltd wegen DVD "When Woodstock was young" auf Amazon

    • Aus der Liste sind

      noch eine ganze Reihe ganz offizielle Veröffentlichungen:

      Live at Pompeii:ist nur als DVD offiziell
      Meddle Picture LP gibt es offiziell(USA Pressung)und als Nachahmung(Counterfeit)
      The Division Bell ist offiziell,wenn tatsächlich dieses Werk drinsteckt
      Piper at the Gates of Dawn,ist offiziell,wenn tatsächlich diese Werk drinsteckt
      The Wall 2 CD ist offiziell,wenn....siehe oben
      Zabriskie Point ist offiziell,wenn...siehe oben

      Entweder ist die Liste von einem Nichtkenner zusammengeschludert oder belegt,daß Sasse kriminell ist.

      petergabriel

      Die hier im Thread diskutierte DVD ist aber tatsächlich ein Boot.

      Nachfrage:was sind denn "ganz offiziell" gefälschte Vinyls?

      Nur weil eine LP in einem anderen Land als USA,UK,D oder Japan gepresst wurde,ist es keine Fälschung!

      Du hast aber recht:Abmahner wie Sasse lassen Leute wegen derer und ihrer eigenen mangelnder Sachkenntnis "unbedarft" in die Falle tappen.

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    • ""Nachfrage:was sind denn "ganz offiziell" gefälschte Vinyls?""



      Damals gabs ja noch kein Inder-nett, deshalb war das so garnicht nachzuvollziehen..... An das tatsächlich aufgeklebte Label kann ich mich nur noch grob erinnern. Es gibt ja die Decca-Lizenzierung für PAX-records in Israel (hier: für Rolling Stones-Platten). Das damals gelieferte Zeugs sah fast so aus als wenns davon wäre, aber eben nur fast. da ich später noch originale Pax-Platten bekommen habe, konnte ich da gut vergleichen (Unterschiede hab ich ja beschrieben). Allerdings wurde auch Material anderer Presswerke geliefert, die selbst einem "Bootlegger" nur als Platzdeckchen gedient hätten....

      Das "ganz offiziell" hab ich extra in "" gesetzt... offiziell "mit Genehmigung von...". Ich sags mal so: eine Plattenfirma, die eine solche Qualität genehmigt bzw. auf dem markt geduldet hätte, wäre von den betr. Künstlern in den Kofferraum getreten worden. Ganz offiziell war das die Begründung dafür....

      Inoffizielle Begründung für das Wort...: ich hab Lötzinn geschrieben weil ich abgelenkt war. da sollte eigentlich "ganz unverhohlene" stehen... :(
    • Bei Wiki gibts übrigends eine schöne Zusammenfassung des Bootleg/Fälschung-Komplexes:

      de.wikipedia.org/wiki/Bootleg

      In der Bucht bin ich vor Jahren übrigends auch "fündig" geworden... als Pink Floyd-Fan hab ich fast alles an Vinyl. CDs find ich irgendwie langweilig, aber wenn's sein muss *g* nehm ich da auch mal was vereinzelt. Und so war es keine Frage, dass "live at Venetia" ein Muss war.... sollte wohl "live at Venice" sein, aber der kleine Unterschied.... *sfg*.

      Ok... die 2-CD-Box kam und... es war ein Radiomittschnitt. Allerdings in sehr guter Qualität (abgesehen von der wirklich hervorragend guten Titelauswahl, eins der besten Konzerte Floyd's). Die CDs stehen im Regal, da bleiben die auch. Werden allerdings regelmässig gehört....

      Bei der genannten Abmahnliste fehlt definitiv die Unterscheidung zwischen CD und DVD... das ist auffällig. Nicht alles was auf DVD oder CD angeboten wird ist illegal. Nur eben entweder als CD oder DVD.... man könnte als pöser Pube sagen, dass es der kanzlei egal sei und die erstmal alles abmahnt was nicht schnell genug die Bäume hochkommt; Tote werden zum Schluss sortiert.... Aber das kann man doch nicht wirklich glauben und behaupten. Anwälte sind doch Teile des Rechtssystems und werden doch nichts Illegales tun oder auch nur "Anrüchiges" einleiten....
    • hier ist eine Auktion in England durchgelaufen, Pink Floyd live Anthology.




      Sasse u. P. handelt klar nur in Deutschland.
      Hat jemand nach dem Rausgeben der DVD und geänderter Unterlassungserklärung ohne Zahlung noch mal was von Sasse gehört?
      Es soll ein Gerichtsurteil geben, wo der Gegenstandswert auf 3.000 EURO nach unten korrigiert worden ist.
      Steht jemand mit Pink Floyd ltd. England in Kontakt?
    • Hallo Leute,

      auch wenn dieser Thread schon gut 3 Jahre alt und der letzte Beitrag 2 Jahre her ist, poste ich einfach mal in dieses Thema, da mein Fall ziemlich ähnlich ist.

      Auch ich habe vor gut einer Woche von der Kanzlei Sasse eine Abmahnung bekommen, erst per E-Mail, einen Tag später auf dem Postweg.
      Bei mir handelt es sich ebenfalls um das Pink Floyd Lied "See Emily Play", allerdings auf der DVD "The Best Of Beat", die eine recht ähnliche Zusammenstellung wie die hier angegebene DVD "When Woodstock was young" hat.
      Der Text des Anschreibens ist fast identisch, ebenso die Adresse der Pink Floyd Music Ltd, von der angeblich die Vollmacht stimmt.

      Durch diesen Thread (und auch divere andere die man so bei Google findet) habe ich mich komplett durchgelesen.
      Ich hab mit 2 Freunden (die Anwälte sind) und einem Polizisten gesprochen, die haben mir geraten einen Fachanwalt aufzusuchen.
      Der hat mir allerdings auch nur das bestätigt was ich bereits wusste.
      Die geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung habe ich unterzeichnet und abgeschickt, sie bezog sich nur auf den abgemahnten Artikel und auch ausschließlich auf die Plattform Ebay.
      Bis Freitag habe ich nun noch Zeit die DVD zurückzuschicken und die geforderte Summe von gut 800 Euro zu zahlen.
      Die DVD wäre ich natürlich bereit hinzusenden, eine Zahlung habe ich aber bereits abgelehnt.
      Der Artikel ist momentan noch bei Ebay zu finden (allerdings von einem schweizer Verkäufer), bei mindestens einer Ankaufseite kann man ihn regulär los werden und bei Amazon UK ist er ganz normal im Standardsortiment zu finden, inklusive Prime-Versand.
      Somit deutet wirklich gar nichts auf ein Bootleg oder eine sonstige unrechtmäßige Veröffentlichung hin. Cover und Disc sehen ebenfalls absolut nach hochwertiger Kaufversion aus.
      Ich bin zwar ein Ebay-Händler, aber was soll ich denn bei meinen vielen Artikeln noch alles überprüfen, wenn schon alle offensichtlichen Merkmale auf eine völlig legale DVD hinweisen?

      Nun zu meiner eigentlichen Frage^^
      Gibt es neue Erfahrungsberichte oder Tipps seit Erstellen dieses Threads?
      Die Erklärung habe ich wie gesagt hingeschickt, inklusive einer Erklärung, dass ich keine Zahlung leisten werde - was ich vlt nicht hätte machen sollen und etwas unvorsichtig war.
      In der zügigen Antwort der Kanzlei stand folgendes:
      "Da Sie ansonsten nicht bereit sind, die weitergehende Forderung unserer Mandantschaft außergerichtlich zu erfüllen, werden wir nunmehr auftragsgemäß Klage erheben."

      Was meint ihr, soll ich nun die DVD hinschicken und definitiv den Fachanwalt konsultieren? Da bin ich mit einer Pauschale von 250 Euro dabei.
      Mit dem Betrag würde sich vlt auch Sasse schon zufriedengeben, wer weiß.
      Allerdings sehe ich wirklich keine Schuld bei mir - wie vermutlich jeder andere abgemahnte auch :)

      Bin jetzt schon mal für jeden Tipp dankbar!
    • Du könntest ja mal was soziales tun, und das ein für alle male vor Gericht klären lassen ;)

      jurablogs.com/go/ebay-immer-wi…nd-partner-rechtsanwaelte

      Man kann ja verschiedene Dinge prüfen oder von einem spezialisierten Fachmann prüfen lassen

      Wer hat die Rechte an dem Lied?
      Von wem ist dieser Anwalt bevollmächtigt und ist derjenige auch wirklich Rechteinhaber?
      Darf eine ganze CD gefordert werden, wenn nur ein Lied keine "Zulassung" hat? ?( naja, das ist ja Nebensache

      „Bootlegs“ = Aufnahmenverschiedener Musikgruppen, die vom Rechteinhaber niemals offiziell veröffentlicht und in den Verkehr gebracht worden sind - ABER gibt es nicht andere Wege, wie Aufnahmen veröffentlicht werden können? Z. B. Aufnahmen bei einem öffentlichen, unentgeltlichen Auftritt? K.A...

      Aber suspekt ist mir diese Abmahnerei von Einzelteilen sowieso, noch dazu von einem Lied, das von "The Wall"?
      Another Brick In The Wall also doch offiziell veröffentlicht ist?


      Könnte man sich nicht an den Verursacher des angegebenen "Rechtsmissbrauchs" wenden, der Hersteller, der diese CD mit dem Titel herausgebracht und das Geld dafür eingenommen hat? Und zwar der Abmahner! Und wer weiß schon, ob der nicht überhaupt schon für diesen Fehler bezahlt hat? Da könnte man an die Quelle gehen.

      Die andere Quelle wären die ursprünglichen Rechteinhaber, Syd Barrett kann man ja leider nicht mehr fragen :rolleyes:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Auch für diese Zusammenstellung sind bereits seit längerer Zeit Abmahnungen bekannt.... der Titel ist (angeblich?) nie zum Mitschnitt/Veröffentlichung lizensiert worden. Solche Zusammenstellungen sind oft eine Quelle für Abmahnungen, weil die enthaltenen Titel fast immer zusammengestoppelt wurden, ohne dass man sich um Rechte einen Deut schert. Und manchmal fällt man eben damit auf. Ist nicht nur von Pink Floyd bekannt, auch von anderen Gruppen/Musikern kennt man das. Z.B. von Abba....

      Wobei man sagen sollte: meistens sind es nicht die Künstler die abmahnen lassen sondern die Rechteinhaber - sprich: die Musikindustrie. Und mit solchen uralten Titeln lässt sich gut Geld machen, weil oft genug die Künstler garnicht mehr aktiv sind, kein Interesse daran haben oder sogar tot sind. Helfen tuts aber nicht, die Rechte hat irgendjemand....
      Und was zu tun ist weiterhin: dazu kann wirklich nur der rat eines Fachanwalts dienlich sein. Ein kundiger Anwalt aus diesem Bereich ist mit der Materie vertraut und kann auch eventuelle weitere Folgen abschätzen. Und zwar VOR der Abgabe einer Unterlassungserklärung! Darin sind nämlich sehr oft Fallstricke verborgen, die der "normal Abgemahnte" nicht erkennen kann, die aber WEITGEHENDE und TEURE Folgen haben können!

      Stubentiger schrieb:

      Aber suspekt ist mir diese Abmahnerei von Einzelteilen sowieso, noch dazu von einem Lied, das von "The Wall"?
      Another Brick In The Wall also doch offiziell veröffentlicht ist?
      Ist ja ursprünglich garnicht von "The Wall".... das ist eine Single von... 67? ;)
    • Ja, aber warum muss nicht der "!Inverkehrbringende CD-Hersteller" dafür ran? Oder kann sich der Abgemahnte den Schaden durch die Abmahnung von dem wieder ersetzen lassen? Und wenn der dann sagt,

      hab ich Rechte, was willst du!? Steht der Abgemahnte wieder zwischen allen Stühlen.

      Ohne genaue Dokumentation der vorliegenden Rechte, würd ich jedenfalls keinem Abmahner auch nur einen meiner schöne PinkFloyd Tonträger überlassen!!! :!: X(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Könnte man sich nicht an den Verursacher des angegebenen "Rechtsmissbrauchs" wenden, der Hersteller, der diese CD mit dem Titel herausgebracht und das Geld dafür eingenommen hat?
      ja... sollte man.... nur wird seitens der Abmahnindustrie IMMER das schwächste Glied der Kette abgemahnt. Beim Verursacher bekommt man nämlich nur EINMAL Geld.... bei vielen "Vertreibern" eben immer wieder.
      Ausserdem sitzen die Verursacher oft genug irgendwo im Ausland und sind nicht greifbar. Versuch mal in Putin's land jemanden abzumahnen *g*. Solche Zusammenstellungen werden vielfach in ehemaligen Ostblockländern zusammengefrickelt und hier billig auf den Markt geworfen. Hochwertig aufgemacht kommt niemand auf den Gedanken, das als Fälschung zu betrachten. Die Scheiben werden auch ganz offiziell in Läden verkauft, da geht aber kein Abmahner dran - GRünde siehe oben....

      Als Beispiel mag mal "Michale Jackson - the ultimate collection" dienen. Angeboten wurde das Machwerk in einem sehr wertig aussehendem Metallkoffer... mit 33 CDs. Konnteste auch bei Amazon erwerben. In der Bucht eh. Allerdings wurde das zeugs in China zusammengestoppelt und dementsprechend flatterten die Abmahnungen durchs Geläuf. Natürlich nur gegen Widerverkäufer. Mittlerweile ist da Ruhe an der (Verkaufs)Front....
    • Stubentiger schrieb:

      Ja, aber warum muss nicht der "!Inverkehrbringende CD-Hersteller" dafür ran? Oder kann sich der Abgemahnte den Schaden durch die Abmahnung von dem wieder ersetzen lassen? Und wenn der dann sagt,

      hab ich Rechte, was willst du!? Steht der Abgemahnte wieder zwischen allen Stühlen.

      Ohne genaue Dokumentation der vorliegenden Rechte, würd ich jedenfalls keinem Abmahner auch nur einen meiner schöne PinkFloyd Tonträger überlassen!!! :!: X(
      Die Rechte sind ja bekannt: Pink Floyd Music Ltd hat die. Und die haben die Rechte an dem Titel eben lizensiert und sollten wissen wer die nun innehat oder eben nicht ;)
      Mit der Herausgabeforderung sollte man eben den fachanwalt konfrontieren.... dazu kannste hier nichts sagen ohne Rechtskunde.
      Zum vertrieb: der "Inverkehrbringer" ist für die Abmahner eben der VK.... aus welcher Quelle der nun wieder die Sache erworben hat, ist dem Abmahner wumpe. Der sieht ja nicht, von wem das dem VK übereignet wurde. "Den letzten beissen die Strassenköter" ist hier das Motto. Und wie schon gesagt: natürlich könnte man sich als Abmahner dahinterklemmen, wer nun der ursprüngliche pöse Pube ist... dazu hat man (geldlich gesehen) aber kein Interesse. Sprudeln doch die Einnahmequellen für diese Einzelabmahnungen kräftiger als wennste die Quelle verstopfst. das ist doch die Masche der Abmahnindustrie....
      Böse gesprochen würde sich der Abmahner darüber freuen, wenn er vom Abgemahnten auch noch einen Auftrag bekommen würde, die Ursprungsquelle ausfindig zu machen und abzumahnen - doppelt verdient hält besser *ggg*
    • Zusatz im Zusammenhang:
      hier eine Aufstellung von abmahngefährdeten Titeln von Pink Floyd (nicht abschliessend... es gibt aber Seiten im Netz zu finden, auf der man die offiziellen Titel recherchieren kann):
      urheberrecht.abmahnung.net/pink-floyd-music-ltd/

      Beachtenswert: "gaaaanz zufällig" erinnern die abmahngefährdeten Titel an offizielle Titel/Albumnamen der Gruppe. Damit wird durch die Ersteller durchaus in Kauf genommen, dass der Erwerber/Weiterverkäufer getäuscht wird. Bzw. es ist genauso angedacht....
    • Das war vor langer Zeit schonmal Thema im eBayforum. Damals schrieb ich u.a.:

      Z.B. würde ich hier als erstes die Vollmacht anfechten. Ich habe mir mal die Unterschrift angesehen und würde diese "als nicht rechtswirksames Handzeichen oder Paraphe" deklarieren, da sie keine lesbaren Buchstaben enthält.
      Mit solcherlei Manövern gelingt es oft die Gegner mürbe zu machen, zumal wenn ihnen aufgeht, daß der Aufwand im Verhältnis zum Ergebnis zu hoch wird.


      Lag eine Kopie der sogenannten Vollmacht dabei? Wenn nicht, dann anforden.
      "What I Found Over The Years Is That Lots Of People Don't Agree With Me" -Bill Maher
    • Hallo Sheldon,

      sind diese Herren also noch aktiv und Dich hats jetzt erwischt.
      Die brauchen wohl wieder Kohle.

      Das Thema hatte ich hier eingestellt als Betroffene vor 3 Jahren.
      Schaffs jetzt zeitlich nicht, alles nochmal nachzulesen wie´s genau ablief.
      Jedenfalls hatte ich mich sofort damals mit der Firma in Verbindung gesetzt, die diese DVD in den Markt gebracht hatte.
      Es gab ein langes und gutes Gespräch mit einem verantwortlichen Manager da, der dann auch den Kontakt zum eigenen Firmenanwalt, der mit dieser Sache betraut war, für mich hergestellt hat.
      Von denen erhielt ich dann auch eine speziell für alle Betroffenen ausgearbeitete modifizierte Unterlassungserklärung, die ich unterzeichnet und an Sasse und Co geschickt hatte.
      Bezahlt habe ich nichts; ich meine mich auch zu erinnern, dass ich das so mit den Firmenleuten da auch abgesprochen hatte.
      Die DVD habe ich auch nicht an Sasse geschickt. Ich hatte die einst im Mediamarkt oder Saturn gekauft, das Geld dafür hätte ich dann schon erstattet sehen wollen inkl. Porto für Zusendung. Ham se aber nichts angeboten.

      Über Auktionshilfe wurde ich noch von einer Frau kontaktiert die auch betroffen war.
      Privatangebot auf eBay, nette Leute, ahnungslos, die einfach ein paar ihrer mal im Laden gekauften DVD´s loswerden wollten.
      Wir haben uns in der Zeit danach ein paar Mal geschrieben und ausgetauscht, ich habe für sie dann auch den Kontakt zu der Firma hergestellt. Sie hat da auch die modifizierte UE genommen, später aber, wahrscheinlich aus Angst oder wegen dem Druck, sich noch nen Anwalt genommen.

      Man sagte mir da auch, dass auf jeden Fall bei Nichtzahlung nochmal ne "böse" Mahnung mit Klagedrohung kommen würde.
      Kam dann auch etwas später.
      Ich habe nichts bezahlt und auch ausser der UE zu Beginn da nichts mehr hingeschickt oder geantwortet.
      Von der Frau weiß ich, dass ihr Anwalt da wohl noch einen kleinen Schriftwechsel hatte.
      Bezahlt hat die aber auch nichts. Irgendwann nach Monaten schrieb sie mich nochmal an obs bei mir was Neues gäbe.
      Nein, dito, bei ihr auch nicht.
      Seit dem ist Ruhe.


      So, das mal meine Erfahrung.
      Und ne Garantie, dass das bei jedem so läuft gibts natürlich nicht.


      Wenn das ne offizielle Kauf DVD ist, würde ich Kontakt mit dem Verleger bzw. Herausgeber aufnehmen.
      Letztlich könnte man diesen bei Schaden auch in Haftung nehmen.
      Ich war in der Folge der Sache damals auch auf ein speziell für solche Fälle anwendbares "Rechtswort" gestoßen, mir fällt das leider grad nicht mehr ein.
      Jedenfalls kann man da über so eine Rechtsschiene den Verursacher des Schadens schnell und sofort mit ins "Boot" holen.


      Bis dahin erst mal
      Gruss
      Jana
    • ich such mir gerade nen Wolf betreffs eines Eintrags mit Bezug auf "Abmahnungen" in Verbindung mit Pink Floyd..... darin wurde sinngemäß behauptet (!), dass die Ltd eine solche Abmahnflut bei solchen CDs/DVD/s, die in Läden verkauft wurden und nun gebraucht angeboten werden, garnicht will.... wie gesagt: angeblich.
      Gefunden hab ichs nicht... allerdings im Zusammenhang dies hier:
      wagnerhalbe.de/news-und-ratgeb…urteil-amtsgericht-koeln/

      Ok.. Amtsgericht.... die Begründung ist allerdings bemerkenswert und liegt "im Trend" der letzten Abmahnurteile an diversen Gerichten in Bezug auf Filesharing-Urheberrechtsverletzungen, insbesondere was die Höhe des "Schadensersatzes" betrifft.
      Zu bemerken sei, dass dieses Urteil in Zusammenhang mit einer Abmahnung gegenüber einer Privatperson erging. Bei gewerblichen VK liegt die Schranke wesentlich höher...

      Insbesondere ist der letzte Abschnitt der Begründung bemerkenswert....

      Geklagt wird also durchaus...
    • Bezüglich des in meinem letzten Posts verlinktem Urteil eine Ergänzug/Korrektur:
      nach dem Urteil sind anscheinend weitere Urteile ergangen, die im Gegensatz zu o.g. Urteil stehen und doch höhere Beträge zulassen. S&P schreibt in einem Forum, dass sie in nächster Instanz ihre Forderungen durchgesetzt hätten.
      Ich schrieb ja: "Ok... Amtsgericht"....