Abmahnung iS Pink Floyd Music Ltd wegen DVD "When Woodstock was young" auf Amazon

    • Abmahnung iS Pink Floyd Music Ltd wegen DVD "When Woodstock was young" auf Amazon

      Hallo zusammen,

      heute, am späten nachmittag ging eine Mail bei mir ein der Sasse & Partner Rechtsanwaelte, Betreff der e-Mail "Abmahnung iS Pink Floyd Music Ltd gg "mich*"
      * meinen Klarnamen habe ich hier druch das Wort "mich" ersetzt. Angehängt war ein PDF File.

      Ich dachte zunächst, dass das nur ein Scherz sein kann denn ich "sauge" nichts aus dem Netz und biete da auch nichts an in File-Sharing Börsen.
      Und mit Pink Floyd habe ich auch nichts zu tun, dachte ich zunächst, habe keine Artikel von denen im Angebot.
      Ich verkaufe keine Raubkopien und auch sonst keine Artikel aus dubiosen Quellen.
      Und bei Amazon kann ich als "normal" Seller eh nur Artikel listen, die dort schon geführt und indiziert bzw. katalogisiert sind.

      Habe mich zunächst nicht getraut, das PDF zu öffnen, hab an Viren gedacht und so, habe es dann aber doch getan, ...dann der Schock.

      Abgemahnt wird das folgende Angebot, welches Amazon selbst zum Verkauf anbietet:
      amazon.de/gp/product/B000BDIZS…tails?ie=UTF8&me=&seller=

      Die DVD: "Various Artists - When Woodstock was young"

      Abgemahnt wird ein Titel auf der DVD von Pink Floyd "See Emily Play" (2:35 Minuten)
      Auszug Abmahnung: "Dieser Bildtonträger wurde in der von Ihnen angebotenen Form niemals offiziell veröffentlicht und insbesondere nicht von unserer Mandantin oder einem Lizensnehmer hergestellt und in Verkehr gebracht"

      Ich habe die DVD vor längerer Zeit im deutschen Handel offiziell erworben, es war eine der 3 Quellen Metro, Media Markt oder Saturn, weiß grad nicht mehr genau aber Media Markt gehört zur Metro oder?
      Es ist lange her, es kostet irre Zeit, alle Rechungen/Quittungen durchzuschauen, muss ich dann wohl machen in den nächsten Tagen.
      Ich habe nur eine einzige DVD davon, diese auch noch nicht verkauft.

      Die DVD ist also aus dem regulären Handel, sie hat ein FSK Prüfsigel, als Label ist angegeben "MCP Sound & Media". Desweiteren steht auf der Rückseite der DVD: "All rights of the producer and of the owner of the work reproduced reserved".
      Darf ich da nicht darauf vertrauen, dass alles rechtmäßig ist, die Genehmiungen für die auf der DVD veröffentlichten Stücke der Künster da sind bzw. vorliegen, eingeholt wurden. ich selbst hätte doch nie ne Chance das irgendwie nachprüfen zu können, völlig unmöglich.

      Ich habe nur diese eine DVD, diese hatte ich zunächst für mich privat gekauft, dann stand sie aber nur im Schrank bei mir.

      Was ist denn das für eine bescheuerte Welt, ich kaufe im guten Glauben etwas bei einem der größten Medien-Anbieter in Deutschland, biete es später bei dem größten Online-Medien Anbieter (Amazon) zum Verkauf an, EAN und Produktbeschreibung vorhanden, Amazon selbst Anbieter dieser DVD, jetzt soll ich Rechte verletzt haben und mehrere Hundert Euro zahlen + eine Unterlassungserklärung unterschrieben + die DVD herausgeben.

      Wie um Gottes Willen hätte ich erahnen können, dass mit Aufnahmen auf dieser DVD etwas nicht stimmen soll.

      Ich fühle mich völlig ohnmächtig, unmöglich für mich, eine eventuelle Urheberrechtsverletzung zu erkennen, unmöglich mir, eine eventuelle Rechtsverletzung zu vermeiden.
      Muss ich jetzt bei jeder im offiziellen deutschen Handel erworbenen DVD/CD die ich dann gggf. weiterverkaufen will befürchten, dass ich einen mit der Keule übergebraten bekommen? Soll ich mich einbuddeln und nicht mehr bewegen, damit mir nichts geschieht, mir niemand ans Bein p....?

      Jetzt soll ich 555,60 Euro an die Kanzlei zahlen, alles mögliche an Angaben machen, eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, den/die "bösen" Artikel an die Kanzlei schicken.

      Ich versteh diese Welt nicht mehr.
      Es scheint, der finale Krieg ums letzte Geld ist ausgebrochen, jedes Mittel ist recht, um an dieses zu gelangen.

      Pfff,
      hat zufällig jemand einen Tip oder ne hilfreiche Meinung, bevor ich (wenn ich drüber geschlafen habe) mir dann wohl einen passenden Anwalt suchen muss.

      Ggf, kann ich den mir einstandenen Schaden von dem Händler der mir selbst die DVD verkauft hat (Metro Konzern) erstattet verlangen.

      Gruss
      jana

      PS. die Vollmacht, die in deutsch und englisch angehängt ist enthält eine nicht indentifizierbare und unleserliche Unterschrift, der Name steht aber nicht nochmal in Druckbuchstaben dabei und auch sonst gibt es keine Angaben, wer genau derjenige sein soll, der die Vollmacht erteilt hat
    • Abzockanwälte Sasse und Partner

      Moins,
      du hast die zweifelhafte Ehre, von Abzockanwälten heimgesucht zu werden.

      anwaltskanzlei-hechler.de/Abma…esharing-Urheberrecht.php

      anwalt.de/rechtstipps/fileshar…did-film-gmbh_016883.html

      it-recht-deutschland.de/?p=277910

      Hast du diese DVD jetzt selbst bei Amazon zum Verkauf angeboten? Was mich bei dieseer Emailgeschichte aufstößt: Warum verschickt eine Anwaltskanzlei Ihre Post per email, haben die dort schon das allseits angestrebte papierlose Büro durchgesetzt? Vielleicht kanst du mal die PDF-Datei hier posten (als Grafikdatei exportieren, deine persönlichen Daten schwärzen, das Bild bei einem Freehoster z.B. tinypic.com hochladen, hier posten). Dann kann der geübte Leser vielleicht mehr dazu sagen.

      Du solltest 1. die Ruhe bewahren und dir 2. einen Anwalt zu Hilfe holen.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • da kann ich nur antwaltliche Hilfe empfehlen

      Die Abmahnungen betreffen durchaus Musik-CD's, die in der Vergangenheit ganz offiziell bei großen und bekannten Läden verkauft wurden. Allein die Kenntnis darum, eine bestimmte CD nicht bei einem unbekannten Händler auf dem Flohmarkt erworben zu haben, schützt somit noch nicht vor einer Abmahnung. Wurde die CD bei einem offiziellen Händler oder in einem Geschäft gekauft und ist der Verkauf noch keine 24 Monate her, können jedoch Ansprüche gegenüber dem Händler geltend gemacht werden, da die CD rechtlich gesehen mangelhaft ist. In diesem Fall kann es natürlich günstig sein, den Kassenbon des Verkaufes als Nachweis vorlegen zu können. Nur dann sind Ansprüche gegenüber dem Händler erfolgsversprechend.


      internetrecht-rostock.de/abmahnung-cd.htm

      anwaltliche Beratung z. B. gleich dort: internetrecht-rostock.de/beratung-abmahnung.htm

      Über 20 gute Gründe, warum Sie sich von uns beraten lassen sollten

      … weil nicht jede Abmahnung berechtigt ist
      ... weil die Rechtslage nicht immer so eindeutig ist, wie in der Abmahnung behauptet
      ... weil die Abmahnung Formfehler enthalten kann
      … weil Sie an eine Unterlassungserklärung über 30 Jahre gebunden sind
      … weil der Abmahner zukünftig eine Vertragsstrafe geltend machen kann
      ... weil viele vorformulierte Vertragsstrafen viel zu hoch sind
      … weil viele der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärungen oftmals zu weit gefasst sind
      ... weil eine Unterlassungserklärung ggf. für alle Internetauftritte und Plattformen gelten kann auf denen Sie handeln
      … weil es keine Verpflichtung gibt, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wie sie der Abmahnung beigefügt ist
      ... weil oft versucht wird, Ihnen in der Unterlassungerklärung überhöhte Abmahnkosten unterzuschieben
      … weil die geltend gemachten Anwaltskosten oft zu hoch sind
      … weil der Abmahner z. T. rechtsmißbräuchlich handelt
      ... weil es sich um eine Massenabmahnung handeln könnte
      … weil Sie Ihren Internetauftritt abändern müssen, bevor Sie etwas unterschreiben
      … weil es zum Teil taktisch günstiger sein kann, nichts zu unterschreiben
      ... weil ein gerichtliches Verfahren auch Vorteile hat
      ... weil einige Abmahner nur geringe Kosten fordern und später ihr Geld mit Vertragsstrafen verdienen
      ... weil Abmahner z. T. ebenfalls wettbewersbwidrig handeln
      ... weil uns viele Abmahner und ihre Anwälte bereits einschlägig bekannt sind
      ... weil wir auf eine jahrelange Erfahrung bei der Beratung von Abgemahnten in Internet zurückblicken können
      ... weil wir darauf eingerichtet sind, sie kurzfristig und kompetent telefonisch bundesweit zu beraten


      aber hier auf diesen Seiten gibts noch den einen oder anderen Anwalt, der vom einen oder andern empfohlen wird.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Walter Reinhold schrieb:

      Moins,
      du hast die zweifelhafte Ehre, von Abzockanwälten heimgesucht zu werden.

      anwaltskanzlei-hechler.de/Abma…esharing-Urheberrecht.php

      anwalt.de/rechtstipps/fileshar…did-film-gmbh_016883.html

      it-recht-deutschland.de/?p=277910

      Hast du diese DVD jetzt selbst bei Amazon zum Verkauf angeboten? Was mich bei dieseer Emailgeschichte aufstößt: Warum verschickt eine Anwaltskanzlei Ihre Post per email, haben die dort schon das allseits angestrebte papierlose Büro durchgesetzt? Vielleicht kanst du mal die PDF-Datei hier posten (als Grafikdatei exportieren, deine persönlichen Daten schwärzen, das Bild bei einem Freehoster z.B. tinypic.com hochladen, hier posten). Dann kann der geübte Leser vielleicht mehr dazu sagen.

      Du solltest 1. die Ruhe bewahren und dir 2. einen Anwalt zu Hilfe holen.

      Zunächst ganz vielen Dank für schnelle Rückantwort zu so später (besser frühen) Stunde, hätte ich gar nicht mit gerechnet.

      Das war eine Vorabmail, Post folgt. Hätte ich noch dazuschreiben können aber mein Post war eh schon ziemlich lang.

      Ja, ich hab diese DVD bei Amazon angeboten, das auch noch unter meinem gewerblichen Account dort (bin nebenberuflich gewerblich gemeldet).
      Daher, wegen Impressum und so, haben die auch meine Daten und Anschrift.

      Ja, gute Idee, ich werde das PDF so bearbeiten, dass ich meinen Namen "schwärze" und das dann hier zur Info oder Warnung mal einstellen.
      Mach ich auch unbedingt über einen Freehoster, danke für den Tip und den Link.

      Es geht tatsächlich um völlig "normale" Ware gekauft in einem "deutschen Geschäft", wenn man das so sagen kann.
      Ware, der man nichts illegales ansehen kann, DVD´s wie andere im Warenregal.

      Danke und LG
      jana
    • Stubentiger schrieb:

      da kann ich nur antwaltliche Hilfe empfehlen

      Die Abmahnungen betreffen durchaus Musik-CD's, die in der Vergangenheit ganz offiziell bei großen und bekannten Läden verkauft wurden. Allein die Kenntnis darum, eine bestimmte CD nicht bei einem unbekannten Händler auf dem Flohmarkt erworben zu haben, schützt somit noch nicht vor einer Abmahnung. Wurde die CD bei einem offiziellen Händler oder in einem Geschäft gekauft und ist der Verkauf noch keine 24 Monate her, können jedoch Ansprüche gegenüber dem Händler geltend gemacht werden, da die CD rechtlich gesehen mangelhaft ist. In diesem Fall kann es natürlich günstig sein, den Kassenbon des Verkaufes als Nachweis vorlegen zu können. Nur dann sind Ansprüche gegenüber dem Händler erfolgsversprechend.


      internetrecht-rostock.de/abmahnung-cd.htm

      anwaltliche Beratung z. B. gleich dort: internetrecht-rostock.de/beratung-abmahnung.htm

      Über 20 gute Gründe, warum Sie sich von uns beraten lassen sollten

      … weil nicht jede Abmahnung berechtigt ist
      ... weil die Rechtslage nicht immer so eindeutig ist, wie in der Abmahnung behauptet
      ... weil die Abmahnung Formfehler enthalten kann
      … weil Sie an eine Unterlassungserklärung über 30 Jahre gebunden sind
      … weil der Abmahner zukünftig eine Vertragsstrafe geltend machen kann
      ... weil viele vorformulierte Vertragsstrafen viel zu hoch sind
      … weil viele der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärungen oftmals zu weit gefasst sind
      ... weil eine Unterlassungserklärung ggf. für alle Internetauftritte und Plattformen gelten kann auf denen Sie handeln
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      ... weil oft versucht wird, Ihnen in der Unterlassungerklärung überhöhte Abmahnkosten unterzuschieben
      … weil die geltend gemachten Anwaltskosten oft zu hoch sind
      … weil der Abmahner z. T. rechtsmißbräuchlich handelt
      ... weil es sich um eine Massenabmahnung handeln könnte
      … weil Sie Ihren Internetauftritt abändern müssen, bevor Sie etwas unterschreiben
      … weil es zum Teil taktisch günstiger sein kann, nichts zu unterschreiben
      ... weil ein gerichtliches Verfahren auch Vorteile hat
      ... weil einige Abmahner nur geringe Kosten fordern und später ihr Geld mit Vertragsstrafen verdienen
      ... weil Abmahner z. T. ebenfalls wettbewersbwidrig handeln
      ... weil uns viele Abmahner und ihre Anwälte bereits einschlägig bekannt sind
      ... weil wir auf eine jahrelange Erfahrung bei der Beratung von Abgemahnten in Internet zurückblicken können
      ... weil wir darauf eingerichtet sind, sie kurzfristig und kompetent telefonisch bundesweit zu beraten


      aber hier auf diesen Seiten gibts noch den einen oder anderen Anwalt, der vom einen oder andern empfohlen wird.

      Sehr gut, perfekt, der erste Absatz !
      Das hilft extrem bzw, bestätigt mein Rechtsgefühl und meine rechtliche Einschätzung, also dass ich selbst wiederum gegen den Verkäufer der Ware an mich Schadensersatzansprüche habe.
      Nun heisst es für mich, die entsprechende Rechnung/Quittung rauszupoolen...boahh, das wird ne Aufgabe da der Kauf schon länger her ist ( ich hoffe, nicht länger als 24 Monate, falls das rechtlich sattelfest ist mit dieser "verjährungsfrist")


      An alle,
      ich weiß um das Geschäft der Abmahn"industrie" und dass man besser nie selbst und ohne anwaltliche Hilfe aktiv werden sollte, also nicht selbst modifizierte Unterlassungserklärungen abgeben etc.

      Mir gehts hauptsächlich hier darum zu erfahren, ob jemand Erfahrungen damit hat, was los ist, wenn man wegen eigentlich offizieller Handelsartikel abgemahnt wird wie in meinem Fall, ggf noch Tips auf wirklich super Anwälte.
      Unter dem Stichwort Abmahnung + Anwälte oder ähnliche Such-Kombinationen stoße ich in ein übervolles Becken aber Anwalt ist nicht gleich Anwalt wie Arzt nicht gleich Arzt ist.
      Es gibt die Profis, es gibt die Arbeiter, es gibt auch die "Besonderen", die man besser nicht möchte bzw. braucht.
      Ich hätte gerne nen Profi ;)

      LG
      jana
    • Mein Vorschlag ist etwas böse...

      Du kaufst jetzt eine bei amazon direkt und eine bei medimops. Und lässt dir die dann an die Adresse der Kanzlei schicken, dann haben die was zu tun.

      Was mich dabei etwas wundert: bisher ist Sasse & Partner eher im Filesharing aktiv gewesen und "See emily play" ist bisher wohl nicht unter den Kandidaten gewesen:
      recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/sasse-partner/

      Um den Anwalt wirst Du kaum herumkommen, aber irgendwie sollte der dann auch gleich noch festlegen, dass mit dem Ding alles erledigt ist. Ausserdem sollte es Sasse&Partner ja auch möglich sein, weiteren Verletzungen entsprechend vorzubeugen, indem sie eine kleine Gegenverpflichtungserklärung abgeben, Dir regelmäßig mitzuteilen, der Verkauf welcher Tonträger mit Stücken ihrer Mandanten (und zwar bitteschön aller) gerade nicht erlaubt ist. Nicht dass Du versehentlich morgen schon wieder beim Mediablöd illegales Material einkaufst.

      Axo - ob mediablöd oder SA-Turnen ist egal. Ist beides metro.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Noch 'ne Idee...

      Wenn Du deine Quittung nicht mehr finden soilltest, kauf Dir doch einfach nochmal so ein Ding bei weltbild.

      Also irgendwie kommen mir allmählich Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Wirklich sicher, dass das echt ist?


      gab es da nicht mal betrüger, die abmahnungen gefälscht haben?
      die hatten mW abmahnungen nachgebaut, den namen einer echten kanzlei verwandt, aber ihre eigenen bankdaten genommen - da leider bankdaten UND name des kontoinhabers nicht mehr abgeglichen werden, ist das kein problem, über die eigenen daten "sasse usw." zu kritzeln. merkt ja keiner, das das nicht stimmt und die knete kommt trotzdem an.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • riverside schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Wirklich sicher, dass das echt ist?


      gab es da nicht mal betrüger, die abmahnungen gefälscht haben?
      die hatten mW abmahnungen nachgebaut, den namen einer echten kanzlei verwandt, aber ihre eigenen bankdaten genommen - da leider bankdaten UND name des kontoinhabers nicht mehr abgeglichen werden, ist das kein problem, über die eigenen daten "sasse usw." zu kritzeln. merkt ja keiner, das das nicht stimmt und die knete kommt trotzdem an.
      Ich habs dann heute als Schriftsatz direkt in der Post gehabt X(

      Denke gerade darüber nach, ob man einen Fehler beim Listen bzw. einen Irrtum behaupten kann.
    • Fairhandel schrieb:

      Dann ist doch aber das Rechnungsdatum nach dem Abmahndatum?
      Ja, stimmt auffallend. Genau wie die Quittungen von medimops und amazon. Das ist doch fein, gelle?

      Meine Denke geht in die Richtung: wenn es dem Rechteinhaber tatsächlich um den Schutz seiner Rechte geht, wäre doch das naheliegendste, dass er erst mal die großen Seen austrocknet bevor er die Pfützen aufwischt. Mal aus meiner eigenen Erfahrung als Abmahner (ja klar mahne ich ab): wenn ich zwei Kandidaten vor mir habe, die beide ihre Abmahnung aus dem selben Grund verdient haben, greife ich mir zuerst den größeren der zwei, denn der richtet auch den größeren Schaden an. Alles andere wäre widersinnig. Wenn der das nicht so macht, liegt der Schluss nahe, dass er die weiträumige Verbreitung durch Großversandunternehmen wie amazon und weltbild weiterhin duldet, weil er hofft, auf diese Art immer wieder kleine Anbieter, die eine einzeln gekaufte DVD aus eigenem Bestand oder Kundeneinlieferung wegen der Rechtsverletzung belangen kann. Primitiv gesagt: man tötet nicht die Kuh, die die Milch gibt, die man anderen wieder wegnehmen will, wenn die sie im Laden gekauft haben.

      Ist zwar ein neuer Denkansatz, aber ein solches Vorgehen bei Abmahungen würde ich aus dem Bauch heraus als rechtsmissbräuchlich ansehen. Nur: weil das ein neuer Ansatz ist, muss das dann unbedingt ein Fachanwalt machen, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat. Denn aus der Duldung kann sich durchaus das konkludente Einverständnis zur Verbreitung innerhalb der EU ergeben. Und damit würde dann Erschöpfung eintreten.

      Immer noch vorausgesetzt, die Abmahnung ist überhaupt echt. Die Kanzlei stimmt zwar, aber der Titel ist (noch?) nicht auf deren "Arbeitsliste".

      Schade übrigens. Ich hab Pink Floyd ganz gerne gehört. Beim Bushigen Dildo-Raper war's mir egal, dass er sich sein Renommee in den Arsch schieben und dann wieder abschlecken will, da hab ich nichts aus dem Plattenschrank zu schmeissen gehabt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hintergründe

      Hallo,

      hier einige Hintergründe:

      a)Sasse hat sich mit Filmfonds verspekuliert bzw.kann diese nicht mehr steuerlich geltend machen.Um seine Kanzleianteile(& Partner) zu retten,schlägt er mit Abmahnungen im großen Stil um sich.

      b)seine Vollmacht von Pink Floyd Music könnte gefälscht sein:

      1.es heißt nicht "Power of Attorney",denn diese ist NUR vor Gericht gültig dh.Sasse müßte eine anwaltliche Zulassung vor einem englischen(!!) Gericht vorweisen,
      2.was er (möglicherweise) hat bzw.unbedingt haben muß,ist eine "authorisation as lawyer",

      c)bisher ist er meiner Kenntnis nach niemals vor Gericht überhaupt herausgefordert worden:

      1.die "kleinen Fische" trauen sich nicht(keine RSV,Prozeß(kosten)risiko,zu wenig Ahnung von der Materie),
      2.die hohen Forderungen von Sasse begünstigen bei diesen Leuten eine Beilegung auf reduzierter Zahlungsebene(€500.- statt €800.-),
      3.der durchschnittliche Richter hat vom Fälschungs-/Counterfeit-und Bootlegwesen heutzutage NULL Ahnung,

      4.die "großen Fische"(2001,JPC,Amazon etc)unternehmen nichts,weil sie ihren Reibach bei Einkaufspreisen dieser Produkte von < 50ct pro Stück bereits gemacht haben

      5.beiden ist gemeinsam,daß sie u.a.aufgrund der Produktaufmachung(GEMA,Copyright,Bestellnummern etc) davon ausgehen müssen,daß das betreffende Produkt "legal" ist.

      Konkret:

      "Anbieter" wie MP(Masterplan) und wie sie alle sonst noch heißen,reiten auf der Billigwelle und ziehen die Käufer an wie Honig die Bienen.

      Andere Fälscher,die legal nur teuer erhältliche Produkte billigst fälschen und als "Schnäppchen" auf den Markt bringen,die dann aber versiegelt sind,machen es jedem(!!)(ob Händler oder Käufer) unmöglich,Fälschungsmerkmale überhaupt zu erkennen.

      Sasse langt dann zu,wenn die Käufer des Produkts überdrüssig sind oder die Fälschung bemerkt haben und auf dem Zweitmarkt anbieten.

      petergabriel
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Fairhandel schrieb:

      Dann ist doch aber das Rechnungsdatum nach dem Abmahndatum?
      Ja, stimmt auffallend. Genau wie die Quittungen von medimops und amazon. Das ist doch fein, gelle?

      Meine Denke geht in die Richtung: wenn es dem Rechteinhaber tatsächlich um den Schutz seiner Rechte geht, wäre doch das naheliegendste, dass er erst mal die großen Seen austrocknet bevor er die Pfützen aufwischt. Mal aus meiner eigenen Erfahrung als Abmahner (ja klar mahne ich ab): wenn ich zwei Kandidaten vor mir habe, die beide ihre Abmahnung aus dem selben Grund verdient haben, greife ich mir zuerst den größeren der zwei, denn der richtet auch den größeren Schaden an. Alles andere wäre widersinnig. Wenn der das nicht so macht, liegt der Schluss nahe, dass er die weiträumige Verbreitung durch Großversandunternehmen wie amazon und weltbild weiterhin duldet, weil er hofft, auf diese Art immer wieder kleine Anbieter, die eine einzeln gekaufte DVD aus eigenem Bestand oder Kundeneinlieferung wegen der Rechtsverletzung belangen kann. Primitiv gesagt: man tötet nicht die Kuh, die die Milch gibt, die man anderen wieder wegnehmen will, wenn die sie im Laden gekauft haben.

      Ist zwar ein neuer Denkansatz, aber ein solches Vorgehen bei Abmahungen würde ich aus dem Bauch heraus als rechtsmissbräuchlich ansehen. Nur: weil das ein neuer Ansatz ist, muss das dann unbedingt ein Fachanwalt machen, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat. Denn aus der Duldung kann sich durchaus das konkludente Einverständnis zur Verbreitung innerhalb der EU ergeben. Und damit würde dann Erschöpfung eintreten.

      Immer noch vorausgesetzt, die Abmahnung ist überhaupt echt. Die Kanzlei stimmt zwar, aber der Titel ist (noch?) nicht auf deren "Arbeitsliste".

      Schade übrigens. Ich hab Pink Floyd ganz gerne gehört. Beim Bushigen Dildo-Raper war's mir egal, dass er sich sein Renommee in den Arsch schieben und dann wieder abschlecken will, da hab ich nichts aus dem Plattenschrank zu schmeissen gehabt.

      Hallo Löschbert,
      ganz lieben Dank, das hilft mir schon mal total dabei, meine Gedanken zu sortieren und ne Idee für ne strategische Verteidigungslinie zu bekommen denn mein Bauchgefühl schreit förmlich, dass das Rechtsmissbrauch und Abzocke ist, was hier betrieben wird und ich bin das auserkorene Opfer grad.
      Wenn es tatsächlich um Urheberrechtsschutz ginge, darum die künstlerischen Leistungen, ihre Urheberschaft, zu schützen vor Missbrauch, Diebstahl, illegaler Verbreitung, dann wäre das Vorgehen des Rechteinhabers bzw. seiner Vertreter doch wohl ein anderes.

      Ich hatte selbst in meiner Zeit bei eBay sehr viel mit dem eBay VeRI Programm zu tun (Verifizierte Rechteinhaber-Programm).
      Weiß nicht wie das Amazon handhabt, ob es da was ähnliches gibt, Prozesse und Prozeduren, wie Rechteinhaber an Amazon Rechtsverletzungen melden und die Löschung von Angeboten herbeiführen können.

      Ich hatte bei eBay mit sehr vielen Rechteinhabern zu tun, von klein bis ganz groß, die Branchen und Rechtsthemen breit aufgestellt, Musikindustrie, Filmindustrie, Bekleidung, Uhren, Automobilindustrie, Software und vieles, vieles mehr.
      Meine Erfahrung war, dass die allermeisten Rechteinhaber (nicht alle), nicht hinter Lieschen Müller hinterherwaren waren und diese mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen zu Tode erschrecken wollten (Lieschen Müller war doch in der Regel Kundin/Käuferin der Produkte der Firmen), nein, man wollte an die Großen ran, die Fäscher oder die, die im großen Stil und gewerblich agierten, man wollte den Sumpf austrocknen.
      Meist genügte den RI auch die Löschung der Angebote und man schoss nicht ohne Vorwwarnung mit Kanonenkugeln auf kleine Spatzen.

      Nun, dass ist ne Weile her, vielleicht hat sich ja in diesem Bereich einiges gewandelt inzwischen, ich weiß nicht.

      Trotzdem sieht mir mein "Fall" nach einer Strategie der Umsatzgenerierung und nicht nach dem Bestreben, Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden, aus.

      Gehts den Herren Pink Floyd finanziell so schlecht, dass sie das nötig haben?

      Lieber Löschbert,
      die Sache mit dem Kauf bei Medimops und AMA mit Versandadresse an die Abzock-Kanzlei versteh ich nicht so recht, also was das bringen soll.
      Medimops würde ich auch verschonen wollen von Ärger denn die haben mir einmal, als ich für privat bei denen eine Klassik-CD kaufte und diese mit nem fetten Kratzer bei mir ankam, besten Service geboten, haben den Artikelpreis + Versand komplett erstattet + ich durfte die CD behalten + extrem schnelle und freundliche Reklamationsbearbeitung.

      Das Schreiben, dass ich heute per Post bekommen habe, insgesamt 5 Seiten incl. allem, sieht absolut echt aus, Logo, Unterschrift, alles.
      Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich jemand die Mühe macht, derart aufwendig zu fälschen.
      Ich checke aber nochmal die Kontoverbindung, denke dass die kanzlei da irgendwo im Netz Angaben dazu hat.

      Jetzt brauch ich nen Profi-Anwalt. (Urheberrecht, rechtsmissbräuchliche Abmahnungen)
      Anwalt ist nicht gleich Anwalt und Arzt nicht gleich Arzt.
      Hat vielleicht jemand nen heissen und richtig guten Tip und dazu eigene Erfahrungen?

      Ich möchte auch noch checken, wie lange Amazon, Weltbild und vielleicht noch andere, diese DVD schon anbieten.
      Es gibt da ja so Archiv-Seiten im Netz.
      Hat jemand vielleicht grad ne URL dazu parat.
      Würde mir Zeit sparen und ich muss mich wegen engen der Fristen beeilen.

      Ganz lieben Dank
    • Besteht das Coyright eigentlich noch?

      Hallo,

      ein spezialisierter Anwalt sollte ebenfalls unbedingt herausfinden,ob das Copyright für den Clip(!!) des Songs "See Emily Play" noch besteht.denn dieser Clip wurde 1967 dh.vor immerhin 45 Jahren produziert.

      petergabriel