Fairhandel schrieb:
Die Regelschutzfrist beträgt in der Europäischen Union und der Schweiz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
Pink Floyd Music Ltd.ist aber keineswegs der Urheber des Clips(das war eine Werbeagentur,die diesen im Auftrag des schon lange nicht mehr bestehenden damaligen Managements Blackhill Enterprises anfertigen ließ).
Wieso maßt sich dann Sasse(dessen Bevollmächtigung wie dargestellt zweifelhaft ist)an,namens Pink Floyd Music Abmahnungen zu verschicken für eine DVD Kompilation,in welcher ein Clip enthalten ist,für den PF Music LTD.keineswegs die Rechte hat?
Da stinkt doch was!
petergabriel