Wie mahnt man auf ebay ab?

    • Moin Hinkelsteinträger :)
      "Da mal ne Frage an unsere Rechtskundigen: Wenn ein gewerblicher ein
      solches gerät privat kauft, es dann aber in seinem Betrieb verwendet,
      erlischt dann nicht sein Wiederrufsrecht, da er es ja dann rein
      gewerblich nutzt?"

      Im Prinzip ja, aber wie willst du dem Privarkäufer nachweisen, daß er 5 Dönerläden in der Stadt betreibt ?(
      Beispiel: Ich kaufe als Hr. Maier dutzende Wurstgrillieranlagen und widerrufe wie ich lustig bin. Privater Account! Wie kommst du mir hinterher?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • vanvog schrieb:

      Du schreibst ja selbst, es wäre kein Problem für dich 500 Mitbewerber abzumahnen, wie sieht es mit 500 Klagen aus?
      Wäre auch kein Thema. Würde anfangs etwas kostenintensiver, aber das relativiert sich nach ein bis zwei Monaten. Denn mangels Möglichkeit der Abmahnung wäre der erste Schritt die einstweilige Verfügung. Da bietet man dann die Erledigung per Abschlusserklärung an. Bleibt die negative Feststellungsklage beim Antragsgegner, das heisst, er darf erst mal in Vorleistung gehen. Wenn er (finanziell) kann. Das heisst für mich, die Kosten werden ungefähr erst mal "nur" verdoppelt. Was hinten rausfällt kann aber vorne gleich wieder reingesteckt werden.

      Da es sich bei den Forderungen aber um deliktische Haftung handelt habe ich ungeachtet der Insolvenzrestschuldbefreiungsmöglichkeiten meine 30 Jahre, die der Gegner gar nichts haben darf.

      BTW: die Klage ist in der EU durchaus möglich. Direkt und ohne vorherige Abmahnung.

      biguhu schrieb:

      Wir sprechen hier von Geräten für die Großküche, also für Gewerbetreibende. Von welchem Widerrufsrecht soll denn hier bitte die Rede sein

      Das ist ungeachtet der Frage ob es Großküchen oder Bagger sind eine ganz gute Frage. Ich frage mich ausserdem, wieso abshalom ein vierwöchiges WR einräumt. Dabei meine ich nicht, die Frage "vier Wochen oder einen Monat" sondern die Frage "Vier oder zwei Wochen".

      Oberlix schrieb:

      Da mal ne Frage an unsere Rechtskundigen: Wenn ein gewerblicher ein solches gerät privat kauft, es dann aber in seinem Betrieb verwendet, erlischt dann nicht sein Wiederrufsrecht, da er es ja dann rein gewerblich nutzt?

      Dann auf jeden Fall. Die Frage ist, wie man das beweist.


      Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
      Quelle: Leitsatz BGH, Urteil vom 30. September 2009 Az. VIII ZR 7/09

      In so weit ist natürlich dann auch zu betrachten, ob die Gerätschaften, die der Fragesteller vertreibt generell überhaupt für eine verbrauchertypische Nutzung geeignet sind. Nehmen wir mal als Beispiel einen Bagger, sagen wir den TAKRAF SRs 6300. Der dürfte in der Regel kaum dazu geeignet sein, die Radieschenbeete im privat genutzten Schrebergarten umzubuddeln.

      Leider verhindert mal wieder die bewusst unklare Fragestellung unter Vorenthaltung relevanter Informationen, die zu einer Beurteilung zweckmäßig wären, dass die ganze Geschichte präzise beurteilt werden könnte. Denn eine Großküchenpfanne kann ich mir durchaus als Nichtunternehmer auch anschaffen wollen. Weil ich z.B. ziemlich verfressen bin, gelegentlich Rainer Kalmund zum Essen einlade oder einfach weil ich so ein Teil für meinen Häkel- und Sitzkreisbildungsverein brauche.

      abshalom schrieb:

      Die Käufer möchten ja nur die Zeit bis zur Ersteigerung eines per Auktion billiger gewonnenen Artikels gleicher Bauart überbrücken bei meinem "privaten" Konkurrenten cirka 30% oder sogar 40% billiger ersteigert.. Da die Lieferung meines Artikels innerhalb 24h oder kürzer erfolgt, hat der Kunde kaum Ausfallzeiten.

      Erst mal: was hindert Dich, Dir selber auch so Zeug anzuschaffen? Per Auktion? Sind ja immerhin 30 bis 40% Marge, die Du da verschenkst. Und es ist ja nicht gesagt, dass Verkäufer und Dummpushel die selbe Person sein müssen. Manchmal ist das ganz einfach ein gewerblicher Händler, der sich da billig mit Ware eindecken will.

      Auserdem: Du lieferst deine Artikel doch. Vermutlich per Spedition Express. Dann weisst Du auch, wo die hinkommen. Stehen die dann beim Käufer privat im Keller? Oder lieferst Du in eine Großküche? (um mal bei deinem unzureichenden Beispiel zu bleiben)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.