Verkauf in die USA bei eBay - Kunde verweigert Annahme, eBay sperrt

    • Verkauf in die USA bei eBay - Kunde verweigert Annahme, eBay sperrt

      Hallo zusammen,

      ich komme mit folgendem Problem zu Euch:

      Ich habe einen selbst hergestellten Modellbausatz bei eBay angeboten, und der wurde in die USA verkauft.

      Nach einer Weile kam das Geld per paypal, und ich schickte dann nach Ablauf der angegebenen Frist los.

      Ich habe extra noch alles an Unterlagen zum Modell ins englische übersetzt und nochmal extra stabil verpackt (man weiss ja nie...)

      Nach zwei Wochen fragte der Käufer nach, wo der artikel bleibt, und ich antwortete höflich, daß ein Transatlantik-Paket wohl etwas dauern werde.

      Nach weiteren 2 Wochen legte der Käufer Beschwerde ein, gleichzeitig kam das Paket wegen Unzustellbarkeit zurück. Offensichtlich ist das Paket wüst behandelt worden, und der Aufkleber war halb abgerissen, dazu das Ganze mit wilden Aufklebern verziert.

      Zum Glück war der Inhalt nicht beschädigt, und ich packte neu, teilte dem Käufer mit, daß das Paket aus nicht nachvollziehbaren Gründen zurückkam, und ich neu versende, wenn er das zusätzliche Porto mittragen würde.

      Als Antwort bekam ich, daß er kein Interesse mehr habe. Auf meinen Hinweis, daß er nach deutschem Recht einen gültigen Kaufvertrag mit mir habe, wurde ignoriert.

      Jetzt hat ebay wohl den Kaufpreis rückerstattet und verlangt von mir Rückerstattung, was ich nicht einsehe - gekauft ist gekauft von Privat.

      Nun hat ebay mir den Verkauf gesperrt - was soll das denn??? Kann man sich da nicht wehren? Ich stehe zum verkauf (und kann auch das verdiente Geld nicht zurückerstatten:-(((, die Ware liegt versandbereit da.

      Gibt es da Hilfe?

      Vielen Dank schonmal...
    • Eigentlich ist aus Ebay-Sicht formal alles richtig. Du hast nicht geliefert, Käufer hat sich beschwert, Geld an Käufer zurück, Ware an VK (unbeschädigt, zum Glück) zurück. Du sollst ausgleichen. Der Käufer hat nach 4 Wochen keine Interesse mehr am Kauf.

      Ebay hat dich jetzt vom Verkauf ausgeschlossen, weil du nicht einsehen willst, daß du Ebay das rückerstattete Geld zurücküberweisen sollst.

      Halten wir mal fest: Du hast eine eine Lieferung ins Ausland verbasselt. Die kam wegen Unzustellbarkeit zurück. Warum? Hast du kyrillisch geschrieben oder einfach was mit dem US-amerikanischen Adressformat verbockt? Hat der Käufer dir eine falsche LIeferanschrift mitgeteilt? Darüber hast du dich nicht weiter geäußert.
      Aufkleber war halb abgerissen
      Vielleicht war das der Grund. Der Käufer wartet auf seine Ware und soll nun zum zweiten mal für den Versand aufkommen. Warum? Da hätte ich auch kein Interesse mehr an der Ware.

      Du hattest Aufwand, Auslagen und Rennerei und alles für die Katz. Jetzt bist jetzt sauer auf Ebay. Die interessiert der Hergang aber nicht, für die ist der Fall erledigt. Dank der Großeinmische in die Zahlungsmodalitäten hat Ebay jetzt das Minus an der Backe. Gleich aus, wenn du mit ebay weiterhin was machen willst oder richte dich auf Mahnschreiben und Inkasso ein, Ausgang ungewiß. Von der Sache her solltest du aber den Kaufpreis an Ebay erstatten. Wenn du keinen findest, der dir deinen Mehraufwand erstattet bleibst du darauf sitzen. Ich sehe da wenig Chancen das abzumildern.
      die Ware liegt versandbereit da.
      Gut, das frißt kein Brot. Dann kannst du jetzt in Ruhe einen neuen Käufer finden.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Hallo,

      danke für die Antwort.

      Zum Versand:

      Ich habe ordnungsgemäss verschickt, Adresse und Aufkleber waren korrekt. Hierfür habe ich einen Zeugen.

      Als Privatverkäufer endet mit der Ablieferung beim Versandunternehmen meine Verantwortung.
      Dem Käufer habe ich die Teilung der Versandkosten angeboten, als Alternative den Versand als unversichertes Päckchen.

      Wenn also der Privatverkäufer doch für den Versender verantwortlich ist, stimmen die AGB offensichtlich nicht.

      ...irgendwas ist hier widersprüchlich...
    • Fairhandel schrieb:

      USA geht leider nur mit paypal.

      Dem muss ich widersprechen. Die Amis wissen inzwischen, dass sie längst nicht alles zu sehen bekommen. Also gibt es drüben spezielle Suchseiten, die insbesondere deutsche ebay-Angebote abbilden. Wie der Ami das Geld dann hier rüber kriegt ist relativ simpel: er packt es bar in einen Brief. Oder in eine WU-Zahlung. Die können da ziemlich erfinderisch sein, wenn sie einen Artikel unbedingt haben wollen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Haduwolff schrieb:

      Nach weiteren 2 Wochen legte der Käufer Beschwerde ein, gleichzeitig kam das Paket wegen Unzustellbarkeit zurück. Offensichtlich ist das Paket wüst behandelt worden, und der Aufkleber war halb abgerissen, dazu das Ganze mit wilden Aufklebern verziert.
      Wenn Adresse korrekt & Paket gut verpackt war, dann hat das das Versandunternehmen verbockt (ich nehme an es war DHL).
      Wahrscheinlich vom Band gefallen oder irgendwo eingequetscht etc. & dabei wurde der Aufkleber runtergerissen.
      Ich würde das Versandunternehmen anschreiben und zur Rückerstattung der Portokosten auffordern, immerhin haben die ihre Leistung nicht erbracht.

      Haduwolff schrieb:

      Jetzt hat ebay wohl den Kaufpreis rückerstattet und verlangt von mir Rückerstattung, was ich nicht einsehe - gekauft ist gekauft von Privat.
      Ich nehme an Du meinst PayPal (u. nicht ebay) hat rückerstattet u. wie ich weiter annehme nicht nur den "Kaufpreis" sondern den Gesamtbetrag also inkl. Versandkosten? ebay "erstattet" nämlich üblicherweise gar nichts.
      Wenn das stimmt, musstest Du dann nicht erst den Versandbeleg an PP übermitteln?
      Oder lief das über die "neue ebay Zahlungsabwicklung", d.h. der Käufer hat an ebay & nicht an Dich bezahlt?
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Haduwolff schrieb:


      Ich habe ordnungsgemäss verschickt, Adresse und Aufkleber waren korrekt. Hierfür habe ich einen Zeugen.

      kann ja sein, scheint aber keinen zu interessieren bei ebay.

      Als Privatverkäufer endet mit der Ablieferung beim Versandunternehmen meine Verantwortung.

      nö - du hast paypal angeboten.
      ist die ware weg/verschwunden, holt sich der käufer halt das geld zurück. völlig egal, ob du meinst verantwortlich zu sein oder nicht.

      Dem Käufer habe ich die Teilung der Versandkosten angeboten, als Alternative den Versand als unversichertes Päckchen.

      versand ohne nachweis... wie leichtsinnig... und das bei paypal... willst du artikel UND geld loswerden?!

      Wenn also der Privatverkäufer doch für den Versender verantwortlich ist, stimmen die AGB offensichtlich nicht.

      es liegt an dir, das so zu verpacken, das da nix dran kommen kann! und normalerweise reißen versandaufkleber auch nicht einfach so ab.
      sonst mußt du halt noch mit durchsichtigem klebeband "drübergehen".


      erstatte den betrag und verkauf das teil im bereich der EU (also länder, aus denen du eu-überweisungen empfangen kannst) OHNE paypal, dann hast du zumindest ein problem weniger und die paypal-gebühren brauchst auch nicht zahlen.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • dumm gelaufen

      die Deutschen Gesetze greifen nicht, wenn man ins Ausland verkauft. PayPal und unversicherter Versand passt nicht zusammen !

      Das kostet dann halt richtig Lehrgeld.

      Für die Zukunft: PayPal anbieten aber nur versichert versenden, dann hat man wenistens die Möglichkeit den Versand nachzuweisen und/oder beim Versender (meistens der Pst- Brief/Einschreiben bis 2 KG) zu reklamieren (Versicherungswert sind allerdings nur 25 €) Versand in die USA....R I S I K O !!!
    • Danke für die Antworten.

      Wenn ein Käufer AUS dem Ausland IN Deutschland kauft, gilt das deutsche Handelsgesetz. Nur schert sich eBay und paypal nicht darum.
      Beide sitzen in Luxemburg, grade, um der deutschen Gesetzgebung zu entgehen. Das hat mir ein Anwalt gesagt.

      Allerdings muss ich einen US-Anwalt beauftragen, um dieses Recht in den USA durchzusetzen. Und das kostet halt...
      Das ist beabsichtigt und gewollt, denn eBay ist ein US-Konzern, der sich so aus der Verantwortung stielt.

      Nun, ich werde entsprechende Konsequenzen ziehen.

      Mal weitersehen....
    • Sternchen schrieb:

      Das ganze Theater hast du dir selbst eingebrockt, einmal Paypal als Zahlungsmethode, und zum zweiten Versand ins Ausland angeboten. Betrachte das ganze als Lehrgeld für die Zukunft

      Sorry, aber das is Schwachfug. Das Problem hat mit genau diesen beiden Tatsachen überhaupt nix zu tun. Das wäre bei Zahlung per Überweisung und Versand innerhalb von D genauso aufgetreten. Nur dass der TE da jetzt zwar noch sein Geld hätte, aber einen penetranten Käufer, der sein Geld wiederhaben will.

      Man mag von Paypal halten was man will, aber die sind nicht für jedes Problem, welches bei einem Kauf bei Ebay auftritt, verantwortlich. Nur weil in Verbindung mit einem Kauf Paypal verwendet wurde, heißt dass noch lange nicht, dass die automatisch den schwarzen Peter haben. Ein wenig mehr Objektivität wäre da hilfreich.

      Entweder war die Adresse nicht korrekt (dann liegt es am TE) oder aber das Versandunternehmen hat geschlampt (dann sind die die Ansprechpartner).
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • niehls0815 schrieb:

      Sorry, aber das is Schwachfug. Das Problem hat mit genau diesen beiden Tatsachen überhaupt nix zu tun. Das wäre bei Zahlung per Überweisung und Versand innerhalb von D genauso aufgetreten. Nur dass der TE da jetzt zwar noch sein Geld hätte, aber einen penetranten Käufer, der sein Geld wiederhaben will.

      Man mag von Paypal halten was man will, aber die sind nicht für jedes Problem, welches bei einem Kauf bei Ebay auftritt, verantwortlich. Nur weil in Verbindung mit einem Kauf Paypal verwendet wurde, heißt dass noch lange nicht, dass die automatisch den schwarzen Peter haben. Ein wenig mehr Objektivität wäre da hilfreich.

      Entweder war die Adresse nicht korrekt (dann liegt es am TE) oder aber das Versandunternehmen hat geschlampt (dann sind die die Ansprechpartner).
      Wenn es so war wie ich vermute das PayPal den Gesamtbetrag inkl. Versandkosten rückerstattet hat (TE hat sich dazu ja nicht geäußert, er sagt "ebay" hätte rückerstattet), dann wäre die Situation eindeutig eine andere als mit Überweisung.

      Natürlich müsste TE nach wie vor entweder den Kaufpreis rückerstatten oder sich mit dem K evtl. irgendwie einigen wegen dem Porto für erneuten Versand (was er ja auch versucht hat) aber er wär nicht automatisch auf den Versandkosten sitzen geblieben, die bei einem Paket nach USA nicht unerheblich sein können.

      Ist schon klar das der Käufer da nichts dafür kann aber wenn das Paket wegen Fehler beim Versandunternehmen** zurück kam, dann kann der VK da auch nichts dafür u. ist als Privatverkäufer dafür auch nicht haftbar. Der Käufer hat in so einem Sonderfall eben einfach Pech gehabt wenn das Versandunternehmen das Porto nicht rückerstatten sollte (u. das machen die in so einem Fall nicht freiwillig) .

      **das ein Paket beim Versand in irgendeinem Depot "unter die Räder kommt" & dabei ggf. Aufkleber abgerissen oder unkenntl. & damit unzustellbar wird, sowas ist mir selbst schon passiert (nach Übersee sollte man deshalb vorsichtshalber IN das Paket nochmal einen Zettel mit Absender & Empfänger legen).
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Haduwolff schrieb:

      Beide sitzen in Luxemburg, grade, um der deutschen Gesetzgebung zu entgehen. Das hat mir ein Anwalt gesagt.


      Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder bist Du gewerblicher Verkäufer oder Du solltest den Anwalt wechseln. Als Verbraucher verklagst Du Paypal Luxemburg (mit den Amis hast du gar keinen Vertrag, die können Dir gepflegt im Mondschein begegnen) genau da, wo es Dir genehm ist: bei Dir vor der Haustüre. Falls Du den Anwalt mal triffst, weise ihn auf Art. 5 EuGVVO hin, damit er in Zukunft so einen Quark nicht mehr behauptet. Für so was kann er nämlich unter Umständen haftbar gemacht werden.

      Haduwolff schrieb:

      Nun, ich werde entsprechende Konsequenzen ziehen.

      Lass mich raten: Du stellst ab 12. Juni gar keine Artikel mehr bei ebay ein. Mit der neuen Zahlungsabwicklung hast du das Problem dann nämlich auf ebay verlagert. Für alle Artikel, die Du verkaufst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.