Ricardo Großmann - Sicherstellung von Vermögen

    • Nachfolgend, vollständigkeit halber, der Beschluss der vorläufigen Sicherungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft Münster. Etwaige Geschädigte erhalten somit einen Überblick von beschlagnahmten bzw. unter dinglichen Arrest gestellten Vermögen der Täter. Geschädigte erhalten somit die Möglichkeit entsprechende Pfändungsmaßnahmen einzuleiten.

      Staatsanwaltschaft Münster
      Gerichtlicher Teil
      Vorläufige Sicherungsmaßnahmen
      44 FSH 8/10

      23.09.2010


      Staatsanwaltschaft
      Münster

      44 FSH 8/10


      Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Münster, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Münster, Gerichtsstraße 6, 48149 Münster, 63 Js 207/10 gegen Ricardo Großmann, geboren am 24.02.1989 in Münster, wohnhaft Wielandstraße 33, 48153 Münster, u. A. wegen Betruges, wurde aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Münster vom 08.03.2010 – 23 Gs 1038/10 – der dingliche Arrest in Höhe von 103.085,76 Euro in das Vermögen des Ricardo Großmann angeordnet.
      Aufgrund dieses Arrestes wurden bei dem Beschuldigten Ricardo Großmann folgende Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern:



      1.PKW Daimler Chrysler CLK 200 Kompressor, FIN: WDB2083441T071640, amtl. Kennzeichen: MS-RG 2402, Erstzulassung: 28.09.2001, derzeit zugelassen auf Sascha Rosenboom, Siemensstraße 48 e in 48153 Münster, derzeit untergestellt bei der Firma Wilmers, Hammer Straße 355 in Münster
      2.FFB-Fondsdepot Nr. 1001877331 des Beschuldigten Ricardo Großmann bei der Frankfurter Fondsbank, Strahlenbergerstraße 45 in 63067 Offenbach am Main, mit einem von dort benannten Rücknahmepreis in Höhe von 1.261,06 Euro zum 27.04.2010.


      Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111 e Abs. 1 der Strafprozessordnung soll Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderungen bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.


      Geschädigte aus Straftaten haben die Möglichkeit gem. § 111 g Absatz 1, Absatz 2 Strafprozessordnung eine Zulassung zur Zwangsvollstreckung bei dem Amtsgericht in Münster zu beantragen und hierdurch eine zeitliche Privilegierung gegenüber Gläubigern, deren Ansprüche nicht aus Straftaten resultieren, zum Zeitpunkt der Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Münster zu erreichen.
      Die Aufrechterhaltung der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen ist für die Tatverletzten zeitlich begrenzt.


      Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 der Zivilprozessordnung verwiesen.


      Weiter wird darauf hingewiesen, dass bezüglich des Pkws Daimler Chrysler, amtliches Kennzeichen MS-RG 2402 eine Notveräußerung in Betracht kommt, mit der Folge, dass der hier erzielte Erlös an die Stelle des Fahrzeuges treten würde.


      Humbert, Staatsanwalt


      Quelle: Bundesanzeiger
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"