Ebay-Kleinanzeigen - Falsche Produktbeschreibung

    • Ebay-Kleinanzeigen - Falsche Produktbeschreibung

      Hallo, ich habe da mal eine Frage:
      Ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen einen Marken-Grill für 170 Euro gekauft (ohne ihn vorher live zusehen). Ich habe vier Fotos vom Verkäufer. Der Verkäufer hat angegeben, das es sich um einen Markengrill (den Namen lasse ich mal weg) "One Touch Premium" handelt, der 1,5 Jahre alt ist. Als der Grill ankam, hat sich herausgestellt, das der Grill das schlechtere Model "One Touch Gold" ist und der Grill im Jahr 2004 hergestellt (und nicht 1,5 Jahre alt ist) wurde. Ich habe um Preisreduzierung von 45 Euro gebeten. Der Verkäufer geht nicht darauf ein. Er hat aber ein falsches Modell und ein falsches Alter angegeben. Auf dem ersten Foto war der Grill mit einem Thermometer zu sehen (Bestandteil des Premium-Modells). Der gelieferte hatte kein Thermometer. Vermutlich hat der Verkäufer ein anderes Modellfoto genommen.

      Nun will er nicht auf meinen Vorschlag eingehen. Welche Möglichkeiten habe ich hier?
      Vielen Dank
    • Was heißt das konkret?

      Revitmann schrieb:

      Preisreduzierung von 45 Euro gebeten. Der Verkäufer geht nicht darauf ein


      Hallo,

      was heißt "geht auf die Preisreduzierung um €45.- nicht ein" denn konkret?

      Antwortet er nicht?-------------------------> Falleröffnung über ebay wegen grober Abweichung Beschreibung und geliefertem Artikel----------------->evtl.Folge:Rückgabe mit der üblichen Feilscherei bezüglich der Versandkosten

      Ist er grundsätzlich zu einer Teilerstattung bereit,aber der Betrag ist ihm zu hoch??--------------------------->Weiterfeilschen--------->dann evtl.wie oben weitermachen

      Lehnt er Teilerstattung ab?------------------------->Falleröffnung und Papierkrieg(wie wurde bezahlt??Nachweisbar???) evtl.auch mit PayPal

      Wie war der gezahlte Preis im Verhältnis zum Neupreis im Laden? "Lohnt" sich der Kauf eventuell trotzdem??

      Weiterverkauf des erhaltenen Teils sinnvoll??

      Such Dir aus,was Dir paßt!

      petergabriel
    • ..er will gar nicht mehr mit mir schreiben. Der Artikel wurde bei Ebay-Kleinanzeigen gekauft. Daher keine Falleröffnung möglich.

      Ich wollte nur wissen, ob ich rechtlich etwas in der Hand habe...

      So könnte ja einfach bei Ebay-Kleinanzeigen reinschreiben: Ich verkaufe einen VW Golf Cabrio BJ. 2011 und liefere einen normalen Golf Bj 2004.

      Es kann doch nicht sein, das es in dem Land mit den meisten Gesetzen hier eine GRauzone herrscht :S

      Zitat vom Verkäufer: "

      Ich bitte auf weitere Email bezugnehmend auf eine Kaufpreisminderung abzusehen und

      werde auf diese nicht eingehen. "

      Danke
    • Wurde die Anzeige per Screenshot oder Ausdruck gesichert?

      Wenn nein, Haken dran

      Wenn ja, schriftlich per Einschreiben zum Schadenersatz auffordern, alternativ Rückabwicklung --> arglistige Täuschung

      Kommt keine Reaktion, gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.....
    • petergabriel schrieb:

      Revitmann schrieb:

      Preisreduzierung von 45 Euro gebeten. Der Verkäufer geht nicht darauf ein


      Hallo,

      was heißt "geht auf die Preisreduzierung konkret?



      Lehnt er Teilerstattung ab?------------------------->Papierkrieg(wie wurde bezahlt??Nachweisbar???) evtl.auch mit PayPal

      Wie war der gezahlte Preis im Verhältnis zum Neupreis im Laden? "Lohnt" sich der Kauf eventuell trotzdem??

      Weiterverkauf des erhaltenen Teils sinnvoll??

      Such Dir aus,was Dir paßt!

      petergabriel


      Hallo,

      ich hatte "Kleinanzeigen" übersehen.

      Daher entfällt eine Fallerklärung(wie schon von den anderen dargelegt).

      Wenn Dir meine anderen Vorschläge(siehe in meinem angepaßten Selbstzitat) nicht gefallen,würde ich unbedingt wie von Sternchen dargelegt verfahren!

      petergabriel