eBay verschiebt vorerst die Einführung des Zahlungssystems auf 2013

    • eBay verschiebt vorerst die Einführung des Zahlungssystems auf 2013

      Eben per Mail bekommen. Muss man mal wirken lassen:

      Wichtige Änderung bei der neuen eBay-Zahlungsabwicklung

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      Hallo *****!

      Seit einiger Zeit tätigen Sie nun erfolgreich Ihre gewerblichen Verkäufe bei eBay. Dafür möchten wir Ihnen danken!

      Am 28. Februar 2012 haben wir Sie über die Neuigkeiten bei eBay für gewerbliche Verkäufer informiert. Ein Hauptthema dabei war die Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung. Ab sofort gibt es diesbezüglich einige wichtige Änderungen, über die wir Sie hiermit informieren möchten:

      Die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung auf dem gesamten deutschen und österreichischen eBay-Marktplatz wird sich leider voraussichtlich auf 2013 verschieben.

      Diese Verzögerung bedauern wir sehr.

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      Der Grund dafür ist folgender:

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat uns vor einigen Tagen über ihre Rechtsauffassung informiert, dass eBay für die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung eine Lizenz nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) benötigt. Die für die Zahlungsabwicklung verantwortliche Unternehmenseinheit von eBay hat ihren Sitz in Luxemburg und unterliegt der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier). Laut früheren Gesprächen mit der Behörde gab es keine Notwendigkeit, für die geplante neue Zahlungsabwicklung eine Lizenz zu erwerben. Dies hat sich nun durch die neu gefasste, unterschiedliche Rechtsauffassung der BaFin geändert, was wir sehr bedauern.

      eBay wird nun weiter mit den Behörden zusammenarbeiten und die aus Sicht der BaFin notwendige Lizenz erwerben. Daher kann die neue eBay-Zahlungsabwicklung erst anschließend für den eBay-Marktplatz eingeführt werden. Wir gehen davon aus, dass dies 2013 sein wird.

      Nicht zuletzt aufgrund von vielen bereits erhaltenen positiven Rückmeldungen von Käufern und Verkäufern sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung der richtige Schritt für unsere Käufer und Verkäufer auf dem eBay-Marktplatz ist. Für uns hat der Schutz unserer Käufer und Verkäufer absolute Priorität. Wir möchten unseren Nutzern ein vertrauensvolles Handelsumfeld bieten, sodass sie von den attraktiven Angeboten und der einzigartigen Produktauswahl auf unserem Marktplatz profitieren können.

      Bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die neue eBay-Zahlungsabwicklung in Kraft tritt, werden wir ganzheitlich auf dem deutschen und österreichischen Marktplatz das herkömmliche Zahlungsverfahren wieder einführen, bei dem der Käufer direkt an den Verkäufer bezahlt.

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      Was bedeutet das für Sie als gewerblicher Verkäufer?

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      Sie müssen aktuell keine Änderungen vornehmen. Wir haben Ihnen am 28. Februar 2012 Informationen zur neuen Zahlungsabwicklung zugesendet und Sie gebeten, einige vorbereitende Schritte durchzuführen. Diese sind nun nicht mehr notwendig.

      - Sie müssen die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verkäufer nicht mehr bestätigen.*
      - Sie müssen keine Auszahlungsmethode mehr festlegen.**
      - Sie müssen den Artikel nicht mehr in Mein eBay als verschickt markieren, um die Auszahlung zu veranlassen.
      - Sie müssen nicht mehr zusätzliche Zahlungsinformationen aus Ihrer Artikelbeschreibung entfernen.


      * Falls Sie die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verkäufer bereits akzeptiert haben, müssen Sie nicht veranlassen. Diese werden nicht in Kraft treten.
      ** Falls Sie bereits eine Auszahlungsmethode hinterlegt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Diese findet keine Anwendung.

      Was bedeutet die Verschiebung der eBay-Zahlungsabwicklung für Sie? - Fragen und Antworten.
      =>


      Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

      Herzliche Grüße


      Bob van Dijk
      Vice President eBay

      Da bin ich aber mal neugierig, wie die das hinbekommen wollen, jeden Nutzer zu identifizieren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Sorry, da hab ich das hier Ebay-Mitteilung: Zahlungsabwicklung für alle Verkäufer ab Sommer 2012 zu spät gesehen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Man sollte nicht übersehen, die CSSF hatte sich klar geäußert, dass die Genehmigung bzw. nicht erforderliche Genehmigung nur für Luxemburg galt:

      Wir kommen hiermit auf Ihre Email vom ....... zurück um wie folgt dazu Stellung zu nehmen:

      Unbeachtet der in dieser Email zitierten
      Aussage können wir Ihnen mitteilen, dass der CSSF das Konzept der Zahlungsabwicklung
      durch die Gesellschaft eBay Services S.à r.l. als abgeändertes Factoringgeschäft
      ohne Kreditelement vorgestellt wurde, das in vorliegender Form der luxemburgischen
      Gesetzgebung im Finanzwesen nicht unterliegt, und daher nicht antragspflichtig
      ist.




      Die vorliegende Analyse kann selbstverständlich
      nur örtliche Anwendung finden und deckt somit nicht etwaige Geschäftstätigkeiten
      der Gesellschaft ausserhalb Luxemburgs.


      Mit freundlichen Grüssen..........


      Dazu kommt noch das Urteil vom LG Köln:

      telemedicus.info/urteile/Inter…Zahlungsmoeglichkeit.html
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ich hatte schon so eine Ahnung,

      Hallo,

      ..daß Ebay von seinem Konzept Abschied genommen hatte,als ich(und xxxxxx andere Kunden) darüber bzw.zur Zustimmung dazu gar nicht informiert bzw.aufgefordert wurden.

      Jetzt bin ich der Meinung,daß die nicht erteilte Genehmigung der Bafin nur EINER (und auch genannte)der Gründe war,das Konzept "zu beerdigen".

      Mit diesem massiven Widerstand und den unhalbaren rechtlichen Mängeln des Systems,die von Sachkundigen erhellt und belegt wurden,hat Ebay nicht gerechnet und muß jetzt klein beigeben!

      Gut so!! :thumbup: :thumbup:

      petergabriel
    • Dieser typisch ebay Schönsprech gefällt mir ganz besonders:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nicht zuletzt aufgrund von vielen bereits erhaltenen positiven Rückmeldungen von Käufern und Verkäufern sind wir nach wie vor davon überzeugt........
      Übersetzt heisst das: ebay hat aufgrund der "vielen positiven Rückmeldungen" doch noch geschnallt was wirklich abgeht u. zu Recht gewaltig Muffensausen bekommen. Die "unterschiedliche Rechtsauffassung der BaFin" muss ein Glücksfall für ebay sein. So ganz "grundlos" wäre das Einmotten der Zahlungsabzwicklung nur noch peinlicher.

      Jetzt könnte es also weitergehen wie bisher. Komisch nur, nachdem ich mich geistig (& grösstenteils auch praktisch) schon von ebay verabschiedet habe, habe ich plötzlich gar keine grosse Lust mehr. Ich werde deshalb wie schon vor Monaten angefangen ebay als Käufer wo es nur geht weiterhin ganz bewusst meiden u. meine Aktivitäten als VK bei Hood nach Möglichkeit weiter ausbauen.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Sehr schön, ich hatte mit so etwas in der Art schon gerechnet. Dann kann man ja dieses Jahr nochmal das Weihnachtsgeschäft mitnehmen. Vielleicht wird der Mist ja auch klammheimlich ganz beerdigt.

      Nicht zuletzt aufgrund von vielen bereits erhaltenen positiven Rückmeldungen von Käufern und Verkäufern sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung der richtige Schritt für unsere Käufer und Verkäufer auf dem eBay-Marktplatz ist.

      Wie soll man bloß diesen Schwachsinn bewerten?

      [ ] :wallbash
      [ ] :lach:
      [ ] ;(
      [ ] X(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dr. Seltsam ()

    • mijanne2007 schrieb:

      Dazu kommt noch das Urteil vom LG Köln:

      telemedicus.info/urteile/Inte…eglichkeit.html

      Die Verfügungsklägerin begehrt von der Verfügungsbeklagten als Vermittlerin von Essensbestellungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Unterlassung der Vereinnahmung von Geldbeträgen für Bestellungen, die sodann den ausführenden Lieferbetrieben ausgekehrt werden, ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).


      Warum hat dieses Urteil vorher keiner ausgegraben :?:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Die Auszahlungsfrist war wohl auch ein Kritikpunkt der Behörde?
      Wir werden in Kürze die Auszahlungsfrist für alle Verkäufer auf 1 Tag verkürzen, nachdem Sie den Artikel verschickt und in Mein eBay als verschickt markiert haben.
      Diese Auszahlungsfrist wird die für Sie im Moment gültige Auszahlungsfrist ersetzen. Sobald diese in Kraft tritt, werden wir Sie darüber umgehend informieren.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • immerhin bekommt man den eindruck, daß große konzerne eben doch nicht tun und lassen können, was sie wollen...
      allerdings glaub ich nicht, das ebay sich so schnell von seinem vorhaben abbringen lässt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Sollte die neue Zahlungsmethode nicht bis 2013 ruhen?

      Sollte die neue Zahlungsmethode nicht bis 2013 ruhen?
      hier ist die jedenfalls noch aktiv:


      ich hatte die mitteilung von ebay (siehe anhang) so verstanden, daß die das komplett abschalten und abwarten, was die bafin zu dem ganzen meint.
      offenbar war das ein irrtum... ?(
      Bilder
      • ebay-neue-zahlungsabwicklung.png

        46,72 kB, 762×396, 118 mal angesehen
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Oberlix schrieb:

      Ich atte irgendwo gelesen, dass diejenigen, die schon im neuen Zahlsystem waren, dies auch beibehalten konnten, wenn sie wollten.

      Nö. ebay hat sich damit rausgeredet, dass es zu schwer wäre SELECT * from [tabelle] WHERE [zahlungssystem] is TRUE zu schreiben und da dann eine Änderung des Feldinhaltes von [zahlungssystem] von TRUE auf FALSE zu machen.

      Aber such ruhig mal die Pressemitteilung oder was die sonst fabriziert haben. Ich bin neugierig, wie ebay ihre komplette Unfähigkeit darstellt, mit rudimentärsten SQL-Kenntnissen eine Datenbank zu administrieren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das neue Zahlungssystem gibt es immer noch, und zwar bei denen, welche es schon hatten (oder zumindest einige davon).
      In "mein eBay" steht folgendes :

      Wichtig: Die Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung bei eBay.de und eBay.at wird sich auf voraussichtlich 2013 verschieben.
      Wenn Sie über die neue eBay-Zahlungsabwicklung verkaufen, wird Ihr Verkäuferkonto in Kürze auf den herkömmlichen Zahlungsprozess bei eBay umgestellt. Alle Käufer werden dann ihre gekauften Artikel direkt an Sie bezahlen.
      Wir werden Sie über jeden unserer folgenden Schritte rechtzeitig informieren.

      In Kürze? Das steht bei mir schon recht lange....
      Ich hatte mir einen Zweit Account eingerichtet (Nein, nicht zum pushen) und da war diese Zahlungsabwicklung dann Pflicht.[/b]
      Ich hatte bisher an die 20 Verkäufe und muß leider einegstehen das es soweit auch ganz gut klappt.
      Der Großteil der Käufer bezahlen wohl mit PayPal da einige Minuten nach Auktionsende die mail von eBay kommt das der Betrag eingegangen ist.

      Ist das der Fall, markiert man einfach die Sendung als verschickt und eBay überweist ca. 2 Tage später der Betrag. Komischerweise kommt immer Abends der Hinweis das der Betrag an mich überwiesen wurde und in 100% der Fälle ist das Geld (Volksbank, keine Ahnung wie das bei anderen Banken ist) am nächsten Morgen auf dem Konto.

      Wenn ein Käufer nicht bezahlt, kommt von eBay die Meldung das bisher kein Geld eingegangen ist und es wird empfohlen einen Fall zu eröffnen.

      Im Grunde läuft das System bisher (bei mir !) gut, da man noch nicht mal die KOntodaten verschicken muß (einige hatten das ja früher nie gefunden).

      Ich kann natürlich nur für mich sprechen, udn an die 20 Käufe sind nicht repräsentativ, aber bisher klappts.
      Hätte aber dennoch lieber das System wie bei meinem anderen Account, denn ich gehe ungern mit derm Porto in Vorleistung.
    • So ich hab die Mitteilung mal wiedergefunden:

      Ebay Mitteilung zum neuen Zahlungssystem


      Am wichtigsten ist wohl dieser teil:
      Bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die neue eBay-Zahlungsabwicklung in Kraft tritt, gilt der herkömmliche Zahlungsprozess, bei dem der Käufer direkt an Sie als Verkäufer bezahlt - auch für Verkäufer, die bereits die neue Zahlungsabwicklung nutzen.


      Heist also kurzum: Ebay ist zu faul das wieder rauszufummeln.
    • hondamobil schrieb:

      Im Grunde läuft das System bisher (bei mir !) gut, da man noch nicht mal die KOntodaten verschicken muß (einige hatten das ja früher nie gefunden).

      So. Was ich jetzt schreibe wird vielleicht den einen oder anderen überraschen. Denn das Zahlungssystem an sich finde ich sehr gut. Ohne jeden Zynismus-Smiley.

      Voraussetzung: ebay schafft es tatsächlich, alle gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, die sie als Zahlungsdienstleister zu erfüllen haben. Damit meine ich nicht nur einfach die Lizenz als Zahlungsdienstleister. Die ist nur die ursächliche Grundvoraussetzung, damit sie überhaupt daran denken dürfen, ob und wie sie die restlichen gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Da ist zum Beispiel die notwendige Eigenkapitaldecke. Dann natürlich die elementare Frage, wie es ebay mit der Identifizierung der Zahlungsdenstnutzer hält. Wir erinnern uns vage daran, dass die kaum persönlich bei ebay auftauchen. Damit stehen die erweiterten Sorgfaltspflichten im Raum. Ich schreibe sie gerne nochmal ab, damit klar wird, was ebay da eigentlich stemmen will.

      Ist der Vertragspartner eine natürliche Person und zur Feststellung der Identität nicht persönlich anwesend, hat der Verpflichtete die Identität des Vertragspartners zu überprüfen anhand
      a) eines Dokuments im Sinne des § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1,
      b) einer beglaubigten Kopie eines Dokuments im Sinne des § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1,
      c) des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder
      d) einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes.

      Das ist die Grundforderung.

      Buchstabe a) meint den guten alten Personalausweis. Oder einen gültigen Reisepass zusammen mit einer Meldebescheinigung (weil im Reisepass ja keine Adresse drinsteht.
      Buchstabe b) meint eine beglaubigte Kopie eines solchen Dokumentes. Jaja, der olle Frerk-Malte Feller wusste als Paypal-Chef schon ganz exakt, was bei Paypal illegal ist.
      Buchstabe c) erfordert nicht viel. Nur dass man das ganz normale Lesegerät zuhause hat, mit dem man die Daten aus dem Chip des neuen elektronischen Persos auslesen kann. Hat doch jeder von euch, nüch?
      Buchstabe d) ? Och, das lest doch einfach selber. Hier bitte. Wenn ihr so was habt, dann wisst ihr es ja.

      So, nun ist der Zahlungsdienstnutzer identifiziert. Also kann er nun zur Zahlung schreiten. Das ist allerdings etwas umständlich, weil der Gesetzgeber daran eine gewissen bedingung geknüpft hat.

      In den Fällen des Satzes 1 Buchstabe a, b und d hat der Verpflichtete sicherzustellen, dass die erste Transaktion unmittelbar von einem Konto erfolgt, das auf den Namen des Vertragspartners bei einem unter die Richtlinie 2005/60/EG fallenden Kreditinstitut oder bei einem in einem gleichwertigen Drittstaat ansässigen Kreditinstitut eröffnet worden ist.

      Wobei ich gerade überlege, was da mit Buchstabe c los ist. Mal in Berlin anrufen und nachfragen, ob sich da nicht ein Tippfehler eingeschlichen hat. Na, jedenfalls muss die erste Transaktion von einem Konto stattfinden, das auf den Namen.. ach, steht ja da.

      Allerdings......... Paypal ist damit nicht gemeint. Denn bei denen hat keiner der Nutzer ein Konto im Sinne dieses Gesetzes. Ausweislich der paypal-AGB sind die Paypal-Accounts gerade nciht Teil des Bankgeschäftes von Paypal, es sind also keine Konten in diesem Sinne, sondern eben nur (wie ich das immer schon sage) Accounts. Vielleicht versteht nun der eine oder andere, warum man mich nie von Paypal-Konten schreiben sieht: weil es keine sind.

      Ok,. da war noch mal was mit der elektronischen Signatur.

      Im Falle der Überprüfung der Identität des Vertragspartners anhand einer qualifizierten elektronischen Signatur hat der Verpflichtete die Gültigkeit des Zertifikats, die Anzeige des Zertifizierungsdiensteanbieters gemäß § 4 Absatz 3 des Signaturgesetzes, die Unversehrtheit des Zertifikats und den Bezug des Zertifikats zu den signierten Daten zu prüfen.

      Weiah. Eine Firma, deren versammelte EDV-Abteilung zu blöd ist, innerhalb von zwei Monaten einen tumben-SQL-Befehl zu verfassen, mit dem man die Teilnehmer am Zahlungssystem aus der Datenbank fischen kann soll so was zuwege bringen? Ok, leihe mir wer ein rostiges Fahrrad, ich fahre mal eben kurz rauf zum Mond, nachschauen warum da nachts Licht brennt.

      So... wer ist denn nun ein Zahlungsdienstnutzer? Klar, das sind wohl erst mal die Verkäufer. Aber: ich zitiere nochmal einen Passus von oben.

      In den Fällen des Satzes 1 Buchstabe a, b und d hat der Verpflichtete sicherzustellen, dass die erste Transaktion unmittelbar von einem Konto erfolgt,

      Von einem Konto.

      Nicht: auf ein Konto.

      Richtig. Zahlungsdienstnutzer ist auch jeder der über diesen Zahlungsdienst etwas bezahlt. Steht das eigentlich irgendwo? Ja, tut es. §675f BGB Abs. 1.

      Jeder Käufer, egal wo er auf der Welt sitzt, hat sich also gegenüber ebay Services dann entsprechend den oben genannten vier Buchstaben a) bis d) zu identifizieren, wenn er auf ebay.de oder ebay.at etwas kaufen will. Ok, wo er eine Kopie eines Personalausweises oder eine Meldebescheinigung zui seinem Reisepass herbekommt ist dan sein Problem. Genau wie ich nicht weiss, wer ihm diese Kopie dann beglaubigt.


      Aber für ein verpflichtendes flächendeckendes Zwangspostident aller Käufer und Verkäufer nach deutschem Muster auf ebay wäre ich durchaus bereit, sogar die gelegentlich etwas merkwürdigen Entscheidungen der Käuferschutzbetrügerschützer am ebay-Textbausteinautomat in Kauf zu nehmen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Oberlix schrieb:

      So ich hab die Mitteilung mal wiedergefunden:

      Ebay Mitteilung zum neuen Zahlungssystem


      Am wichtigsten ist wohl dieser teil:
      Bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die neue eBay-Zahlungsabwicklung in Kraft tritt, gilt der herkömmliche Zahlungsprozess, bei dem der Käufer direkt an Sie als Verkäufer bezahlt - auch für Verkäufer, die bereits die neue Zahlungsabwicklung nutzen.


      Heißt also kurzum: Ebay ist zu faul das wieder rauszufummeln.



      genau das meinte ich.
      verstehe das so, das das neue system solange überhaupt gar nicht aktiv sein soll - bis 2013.
      offenbar sieht ebay das aber ganz anders.
      frage mich: dürfen die das so einfach weiterbetreiben oder könnte das auch nach hinten losgehen?

      das neue zahlungssystem mag praktisch sein, aber eigentlich unterstützt das nur die faulheit der leute... wozu denn noch die bankdaten suchen oder die 2 gehirnzellen mal anstrengen und in die kaufabwicklung reingucken... nicht zahlen ist doch viel einfacher. oder halt paypal benutzen.
      neulich stolperte ich über einen, der meinte wirklich, ebay würde jeden monat die knete für den von ihm gekauften kram einziehen und sich dann darum kümmern, daß er das alles geschickt bekommt.
      der hatte das mit der verkaufsprovision irgendwie falsch verstanden.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      dürfen die das so einfach weiterbetreiben oder könnte das auch nach hinten losgehen?

      Nein, das dürfen die nicht. Und ja, das kann nach hinten losgehen. Ist nämlich strafbar. Und damit meine ich nicht ein putziges Ordnungsgeldchen und ein Dududu. Damit meine ich, dass da nach der aktuellen Lage bis zu 5 Jahre Knast drin sind. Na gut, oder Geldstrafe. Aber bei der Vielzahl an derzeit dokumentierten Fällen und der weiterhin permanenten Weigerung, das mal eben abzustellen (wenn sie das nicht einzeln rausnehmen können, können sie ja immer noch die Plattform schliessen) dürfte es schwer werden, da noch mit Geldstrafe rauszukommen. In der Folge heisst das aber, dass bei der ebay services Zweifel an ihrer bankenrechtlichen Unbedenklichkeit bestehen.

      Und falls Du jetzt sagst, das müsste ja schliesslich mal wer anzeigen: falsch. Falsche Zeitform. Richtig ist: Das musste ja schliesslich mal wer anzeigen.

      Und nochmal: wenn in der Folge ale Käufer und Verkäufer, die über ebay.de handeln zwangsweise duch ihren Ausweis identifiziert sind, mag ich das System sogar irgendwie. Was mich aber nicht daran hindert, daran zu zweifeln, dass ebay das wirklich so beabsichtigt. Na, die Auflagen soll ihnen die CSSF erklären. Von denen wollen sie ja 'ne Lizenz.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.