Vorsicht, Gebotsabschirmer am Werk

    • Solche Fälle gibt es gar nicht so selten. Sohn aus gutem Haus mit den eigentlich besten Voraussetzungen,
      verkackt es wegen Faulheit und wird schließlich kriminell. Natürlich hält er sich für intelligenter als alle anderen.
      Und das ist meist die größte Dummheit. Tja, Nossi, jetzt steh mal zu dem ganzen Scheiß, den Du angerichtet hast!
      Sitz es ab wie ein Mann!
    • Heutige Post von der Münchener Staatsanwaltschaft!

      Nickiu2fan schrieb:

      Hallo zusammen, ich bin so wie es aussieht auch ein Betroffener des netten Herrn! Ich hatte über Ebay Karten für das CL-League Halbfinalspiel FCB gegen Real Madrid versteigert! Käufer war Ebay-Benutzer roframic (o.dezider@web.de). Hinter dem Benutzer sollte eine gewisse Frau Silviana Bandoni, Quiddestr. 22, 81735 München stecken. Die beiden Karten hatte Sie für ein Gebot von EUR 505,00 ersteigert! Da die Zeit drängte, hat die gute "Frau" mir eine fingierte Überweisung per Email zukommen lassen, das Sie das Geld überwiesen hatte. Daraufhin habe ich die Karten per Express und Einwurfeinschreiben versand! Der Ablieferungsbeleg zeigt, dass der Brief mit den Tickets in den Briefkasten mit den Namen "Bandoni" eingeworden wurde. Das Geld ist natürlich nie auf meinem Konto gutgeschrieben worden! Außerdem wurde auf keine weitere Email geantwortet. Danach habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt, das ging soweit, das der Gerichtsvollzieher beauftragt worden ist, um der guten "Frau" den Offenbarungseid abzunehmen oder das Geld einzutreiben! Das Ende vom Lied ist, das der Gerichtsvollzieher keine Frau Silviana Bandoni antreffen konnte und auch ihren Verbleib nicht ermitteln konnte. Nun hat mich die ganze Anwalts- und Gerichtsvollziehergeschichte natürlich noch extra Geld gekostet! Ich würde gerne wissen, ob ihr noch eine Möglichkeit seht an mein Geld zu kommen! Über eine kurze Info und eure Hilfe wäre ich sehr dankbar! Weitere Info´s stelle ich auf Nachfrage gerne zur Verfügung.
      Ich habe heute Post von der Münchner Staatsanwaltschaft erhalten, die mir mitteilt, dass das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird. Die Begründung hierfür ist, laut Staatsanwaltschaft, das die Tat dem guten Herren Robert Rudolf Noskovic nicht mit der notwendigen Sicherheit nachgeweisen werden konnte. :evil: Nur weil Herr N. in dem gleichen Haus wie sein Alias "Silvana Bandoni" wohnt, konnte ihm seine Täterschaft nicht nachgewiesen werden. Außerdem taucht in dem Schreiben ein Mittäter Namens Bubla auf, der aber auch nicht belangt werden konnte, weil er unbekannten Aufenthalts ist. Zumindest wird er zumindest mittels Haftbefehl gesucht!

      Kann mir jemand sagen, ob es sich lohnt eine Beschwerde gegen den Bescheid einzulegen? Und wenn ja, mit welcher Begründung?

      Danke!