Vorsicht, Gebotsabschirmer am Werk

    • Bitte sofort mit auf die Liste setzten. !!!!!!

      Achtung neues Ebay Profil von R.N.


      bezider2012
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      [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]Klaus L.
      Quiddestrasse 20
      81735 München
      Deutschland
    • @Gerschwin und andere VK

      Ich vermute mal, dass der Möchtegern Armwald alle Verkäufer die nicht nach seiner Pfeife tanzen bedroht.

      AN ALLE DIE HIER LESEN, LASST EUCH NICHT VON DIESEM WINDBEUTEL EINSCHÜCHTERN.

      Geht zur Polizei und zeigt diese Ratte an – Punkt aus!

      Was

      Robert Noskovic / Milos Bubla
      Quiddestraße 22
      81735 München
      hier

      abzieht ist hochgradig kriminell - dagegen ist ja das Verkaufen von „
      geklauten Waren auf eBay
      " eine „Bagatellstraftat ;)

      …und vor allem schreibt nicht mit dem, das ist Zeitverschwendung!

      Wenn Ihr damit Probleme habt hier zu posten, Mail an mich – ich sammle alle Fakten


      achtung_betrug at arcor.de


      @nosrooby - neues AH Mitglied - 22. Juni 2012

      Ich weiß das du hier liest – zieh dich warm – es kommenkalte Zeiten!

      Ach für deinen Armwald – er soll mal prüfen welche §§§ für mich in Frage kommen! :wallbash :wallbash
    • Vor wenigen Stunden ließ der Plattformbetreiber endlich die Axt kreisen, nicht nur in der Quiddestr.22 gingen erstmal die Lampen aus.

      Sämtliche in Beitrag 1
      http://www.auktionshilfe.info/index.php?thread//&postID=71781#post71781
      genannten Accounts des Täters wurden heute nachmittag von eBay gesperrt

      und ausserdem auch noch

      :!: alle von diesen Accounts abgegebenen negativen Bewertungen gelöscht :!:
      :) :) :)

      Ausser den uns bereits bekannten Accounts wurden von eBay offensichtlich auch noch einige weitere mit aus dem Verkehr gezogen,
      die man jetzt in den bekannten Gebotslisten ebenfalls als "nicht mehr bei eBay angemeldet" sieht.
      Der Plattformbetreiber hat sich zwar etwas Zeit gelassen, dafür im vorliegenden Fall aber offenbar sehr gründlich gearbeitet und aufgeräumt !

      Das wird diese miese Ratte zwar wahrscheinlich nicht daran hindern,
      mit den mißbrauchten Daten anderer völlig unbeteiligter Personen weitere eBay-Accounts zu eröffnen
      und möglicherweise den Verkäufern, die sich gewehrt und hier und im eBay-Forum gemeldet haben, noch eine Weile auf die Nerven zu fallen.
      Aber nachdem der Gesamtfall bei eBay jetzt aktenkundig ist,
      dürfte die Entsorgung weiterer Accounts, die dieser Täter nutzt / neu eröffnet, schnell und schmerzlos verlaufen.
    • Schützin schrieb:

      Aber nachdem der Gesamtfall bei eBay jetzt aktenkundig ist,
      dürfte die Entsorgung weiterer Accounts, die diese Täter nutzen / neu eröffnen, schnell und schmerzlos verlaufen.

      Ein Problem dagegen bleibt. Ein systembedingtes. Bei ebay.

      Wieso ist es überhaupt möglich, ein Gebot zurückzuziehen, wenn es sowieso nicht hoch genug für ein Höchstgebot war? Von den beiden einschlägigen Gründen für einen Gebotsrückzieher kommt nämlich keiner in Frage.


      Ein Gebot darf z.B. ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn

      • Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.

      • sich die Beschreibung eines Artikels nach Ihrer Gebotsabgabe wesentlich verändert hat.
      Quelle: pages.ebay.de/help/policies/invalid-bid-retraction.html

      Aha.

      Wenn ich versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben habe, der aber gar nicht hoch genug war um Höchstbieter zu sein, kann ich das auch so umgehend korrigieren. Entweder einfach nachbieten oder eben nicht. Einen Vertrag mit dem Verkäufer habe ich sowieso in dem Moment keinen.

      Wenn ich ein Gebot abgegeben habe, das nicht ausreicht um einen Vertrag mit dem Verkäufer zu haben und der ändert danach den Vertragstext kann es mir auch reichlich egal sein, wenn der Verkäufer den Vertragstext ändert. Interessiert mich das? Nö. Ist ja sowieso nicht mein Vertrag, ich bin ja nciht Höchstbieter

      Also bitte: welchen Sinn macht es, ein nicht ausreichendes Gebot zurückziehen zu können?

      Der einzig denkbare Grund dafür ist: ebay will, dass Verkäufer mit dieser Methode betrogen werden. Selbst wenn das "will" etwas zu hart formuliert sein mag, würde ich doch zumindest Beihilfe unter bedingtem Vorsatz annehmen. (Falls wer mit "bedingtem Vorsatz" nichts anfangen kann: das heisst "wir wissen, dass das passieren kann, aber es ist uns egal...")
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kaiolito schrieb:

      Sehr interessant bella, der Typ kann es nicht lassen die schweren Geschütze aufzufahren.

      Ja, höchst interessant.
      (die hat Norbert Neese am 02.04. gekauft)
      (die hat er dann am 04.04 nicht gekauft)

      Besonders interessant finde ich, dass Moskwitsch oder Noskwitsch oder Nosenwisch (naja, egal wie. Es ist jedenfalls hinreichend anonymisiert) offenbar die ersten Tickets haben will, dann annimmt, die Tickets aus dem zweiten Angebot wären seine (können sie gar nicht sein, die sind ja schon zwei Tage nach dem ersten Kauf eingestellt worden, da war seine Zahlungsfrist noch gar nicht abgelaufen ) und daraus irgend einen Ersatzanspruch ableitet obwohl er die ersten Tickets weder bezahlt noch abgenommen hat.

      Ich würde mal sachte meinen, der Verkäufer hat hier einen Anspruch auf Ersatz des enstandenen Schadens aus dem vom Käufer nicht erfüllten Vertrag. Ob der Käufer überhaupt die Absicht hatte, die Artikel zu bezahlen wäre dann auch noch nachzuweisen. Bei mir könnte der sich jedenfalls jetzt sehr warm anziehen. KAnnst du ja mal rüberkopieren, ich mag bei ebay nicht mehr schreiben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Der einzig denkbare Grund dafür ist: ebay will, dass Verkäufer mit dieser Methode betrogen werden. Selbst wenn das "will" etwas zu hart formuliert sein mag, würde ich doch zumindest Beihilfe unter bedingtem Vorsatz annehmen. (Falls wer mit "bedingtem Vorsatz" nichts anfangen kann: das heisst "wir wissen, dass das passieren kann, aber es ist uns egal...")

      Dann wären wir also hier :
      gesetze-im-internet.de/stgb/__263a.html

      Und zwar bei Absatz 3 , der könnte IBÄH eventuell wehtun.

      Grüßle Zentauer
      Der Beitrag wurde zu 100% aus recycelten Elektronen erstellt. Wer Schrebfeihler oder Dreckfuhler findet, darf sie behalten.
      Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.
    • Zentauer schrieb:

      Und zwar bei Absatz 3 , der könnte IBÄH eventuell wehtun.

      Nö. Wir wären erst mal immer noch hier:
      gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

      zuerst mal mit dem hier:
      gesetze-im-internet.de/stgb/__27.html

      Hier
      gesetze-im-internet.de/stgb/__263a.html
      wären wir bei (bedingtem) Vorsatz allerdings direkt im Absatz 1: Wer in der Absicht...

      Bei bedingtem Vorsatz und insbesondere nachdem ich bei ebay konkret nachgefragt habe, wozu diese Möglichkeit überhaupt existiert ein nicht ausreichendes Gebot zurückzuziehen und inzwischen die Auskunft habe, dass ich Antwort erhalte, sobald die Rechtsabteilung sich das angeschaut hat wären wir aber eventuell sogar komplett in der Mittäterschaft, also hier:
      gesetze-im-internet.de/stgb/__25.html

      Falls Du meinst, man könne bei ebay doch niemanden anzeigen kann ich Dir aus eigenem Wissen versichern, dass das durchaus geht. Wobei sich die Frage, wer vorsätzlich, also als Mittäter zu verfolgen ist und wer nur Beihilfe geleistet hat, davon abhängt, gegen welches ebay die Anzeige erstattet wird. Zweckmäßigerweise macht man das im Rundumschlag, damit man gleich alle erwischt ohne sich zu sehr auf Details festzulegen. Soll der Staatsanwalt auseinanderdröseln, was Tat und was Beihilfe ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo,

      mich versucht der gewisse Herr Robert N. aus München abenfalls über den Tisch zu ziehen, allerdings mit einer anderen Masche.

      Ich habe CL final Karten angeboten. Die hat er per Sofortkauf mit seinem bereits gesperrten Nichname luzi-leo für 1999 Euro gekauft. Die Karten sollten innerhalb 3 Tagen bezahlt sein, so stand es in der Auktion.

      Gemeldet hat sich der feine Herr N. erstmal nicht, die 3 Tage hat er verstreichen lassen, wobei mri klar war, als ich sein Profil udn die vielen zurückgezogenen Gebote gesehen habe, dass etwas nicht stimmt.

      Nach 3 Tagen habe ich die Karten erneut eingestellt und direkt (an jemand anderen) verkauft. Soweit alles prima.

      Herrn N. habe ich das per mail mitgeteilt und ihm gleichzeitig gesagt, dass er nun auch kein Geld mehr überweisen braucht.

      Allerdings hat sich Herr N. wiederum einen Tag später gemeldet. Er meinte, das Geld wäre lange unterwegs gewesen, er hätte nun aber die Überweisung rückgängig gemacht. Fakt ist, dass das nicht möglich ist, zumal diese mail von ihm um 04.33 Nachts kam ..... Außerdem bestand er auf die Karten udn forderte mich auf, ihm diese zuzuschicken, ansonsten würde er mich verklagen .... blablabla

      Ich bin dann erstmal in den Urlaub gefahren.

      Als ich am 11.05. wieder kam, hatte ich einen Brief von Herrn N. im Postkasten. Herr N. forderte mich nun schriftlich auf die Karten zu übergeben, Frist 18.05.2012, 12 Uhr (das Finale war am 19.05.). Falls nicht, würde er teurere Karten kaufen und die Differenz einklagen ....auf dne Brief habe ich nicht reagiert.

      Vor 3 Wochen cirka bekam ich dann Post von einem Rechtsanwalt. Ich sollte nun 2039 Euro an Herrn N. zahlen, weil dieser angeblich teurere Karten, nämlich für 4038 Euro gekauft hat, zudem soll ich ca. 240 Euro für den Anwalt bezahlen. Auch auf diesen Blödsinn habe ich nicht reagiert.

      Letzten Freitag kam dann ein Mahnbescheid ..... damit bin ich dann zum Anwalt gegangen.

      Mag sein, dass ich bei meiner Auktionsbeschreibung ein paar Fehler gemacht habe bzw. die 3-Tages-Zahlungs-Bedingung nicht rechtssicher genug formuliert habe. Für´s nächste mal bin ich schlauer, allerdings bin ich nunmal kein Jurist.

      Fakt ist jedoch, dass Herr N. laut meinem RA beweisen muss, dass er die "teureren" Karten gekauft hat. Das wird er nicht können, weil er

      1. niemals andere Karten gekauft bzw. bezahlt hat

      2. ich hier lese dass er die Eidesstaatliche Versicherung abgegeben hat und somit gar keine karten für 4038 Euro kaufen darf

      Was natürlich sein kann, dass er sich entweder "selbst" Karten verkauft hat (damit meine ich er hat zwischen 2 ihm gehörenden Accounts eine Transaktion vorgetäuscht) oder er hat Karten bei jemandem ersteigert, diese aber nie bezahlt.

      DAHER WÄRE ES FÜR MICH WICHTIG ZU WISSEN, OB ES JEMANDEN GIBT, DER HERRN N. aus München CL FINAL KARTEN NACH DEM 18.05.2012 VERKAUFT HAT UND SEIN GELD NICHT ERHALTEN HAT.

      Wenn ich, bevor ich beim Rechtsanwalt war, hier im Forum bzw. im Ebay Hilfeforum die Geschichten über Herrn N. gelesen hätte, wäre ich gar nicht zum RA gegangen sondern hätte selbst einspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Nun muss ich auf jeden Fall meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und die Selbstbeteiligung von 150 Euro bezahlen .

      Wäre diese Fall Robert N. nicht etwas für Akte1012 oder Stern TV o. ä. ?? Hat da schonmal jemand nachgefragt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mumphy ()

    • Ah ja, Du bist der VK, dessen Angebote ich in #74 verlinkt habe. Erst mal Glückwunsch zur Flucht aus Zensurien.

      Shit, wieso tun die AH-Links in #74 nicht? Na, dann eben nochmal.

      Kauf von luzi-leo am 02.04.

      Zweite Auktion, Kauf am 04.04.

      Das erste Problem, das ich bei Dir sehe ist, dass Du die Karten schon zwei Tage nach dem Kauf erneut eingestellt hast und nicht drei, wie Du sagst. Das zweite Problem ist vielleicht gar keines. Nämlich dann nicht, wenn Du dir die Seriennummern Deiner Karten notiert hast. Mir kommt beim Anblick deines zweiten Käufers nämlich eine gewisse Vermutung, aber um die zu prüfen müssten wir mehr sehen, als das c***i (33) in der Gebotsübersicht. Hast Du uns mal einen ebay-Nick und eventuel per PN an schützin oder bella einen Klarnamen?

      Ich frage ausserdem mal (unabhängig von der Frage ob zwei oder drei Tage) ob Du die Mail an Noskovicz abgeschickt hast, bevor Du das zweite Angebot eingestellt hast.

      Jedenfalls habe ich so meine Zweifel an der Geschichte des Deckungskaufs. Zumindest über ebay hat der sich nicht zugetragen:

      Einzeltickets für 2019 Euro: Fehlanzeige

      Zwei Tickets für 4038 Euro: Fehlanzeige


      Ausserdem frage ich mich, wieso (und wie) der Deckungskauf zwischen dem 18. Mai und dem 19. Mai stattgefunden hat, wenn er doch schon seit dem 4. April davon ausgehen konnte, dass Du mit ihm keinen Kaufvertrag haben willst. Ich gehe doch mal stark davon aus, dass er, wenn er am 18. schon wusste, dass er klagen würde wenn er Deine Karten nicht bekommt, sowohl den Deckungskauf und den Besitz der Ersatzkarten von dem 19. Mai lückenlos nachweisen kann und diese entwerteten Karten natürlich auch noch hat - weggeworfen wird er so ein wichtiges Beweismittel ja nicht haben.
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      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.