Vorsicht, Gebotsabschirmer am Werk

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      die Pfändung genau dann durchzuführen, wenn der Käufer die Sachen abholt. Er geht rein, zahlt die Ware, trägt sie aus der Türe und "patsch" klebt der Kuckuck drauf.


      und warum nicht:
      die Pfändung genau dann durchführen, wenn der Käufer die Sachen abholen will. Er geht will kaufen, zückt die Knete und "patsch" klebt der Kuckuck darauf!? Das spart die Versteigerung, allerdings wäre dann ein Vertragsbruch mit dem neuen Verkäufer möglich, aber der hätte halt immer noch seine Ware, also fiele der Schaden doch gering aus, oder ^^
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      die Pfändung genau dann durchführen, wenn der Käufer die Sachen abholen will. Er geht will kaufen, zückt die Knete und "patsch" klebt der Kuckuck darauf!?

      Weil, wie Du richtig sagst, dann der Verkäufer die Ware noch hat. Aber lass dem Käufer doch die Freude, so ein sperriges, schweres und (eher wenig) teuer bezahltes Möbel erst mal im Schweisse seines Angesichtes raus und zum Auto zu schleppen. ;)

      Ausserdem liegt ja der Preis für das Möbel bei dieser Methode deutlich unter dem eigentlichen Wert der Ware. Sonst wäre das Geschäftsmodell ja gar nicht rentabel.

      Und bei Deiner Methode müsste der Gerichtsvollzieher irgendwie neben den beiden stehen, sonst klappt das nicht . Bei meiner reicht es, wenn er ruhig abwartet, bis der Käufer aus dem Haus wieder rauskommt mit dem Ledersofa in der Tasche. Also abgesehen von meiner mir eigenen Fiesheit aus Absatz eins auch ein praktisches Problem.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Aber Löschbert...

      Wieso daneben stehen, wenn die Geldübergabe stattfindet? So wartet er ab, bis der Käufer anrückt - müsste er ja sonst auch, weil der Standort des Möbellagers wahrscheinlich nicht bekannt ist - und nimmt eine Taschenpfändung vor. Da winkt gleich Bargeld.
    • Folgendes Löschgesuch hat uns erreicht:

      Anschreiben wg. Inhaltsentfernung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      unser Auftraggeber Herr Noskovic, Robert, beauftragte unseren Servicedienst „web-killer.de“, da dieser die Entfernung des unten stehenden Inhaltes anstrebt. Deshalb bitten wir Sie höflichst um Löschung/Entfernung des folglich benannten Online-Inhaltes.

      Betrug: Vorsicht, Gebotsabschirmer am Werk

      Im Namen unseres Auftraggebers bitten wir Sie nun darum, die Seite zu entfernen oder zumindest seinen vollen Namen dort nicht mehr zu nennen. Unser Unternehmen hat sich auf Reputationsmanagement spezialisiert und möchte den Ruf seiner Kunden schützen. Viele verärgerte Personen gehen den direkten Weg über einen Rechtsanwalt, doch für Webseiten- und Blogbetreiber ist dies häufig nicht nur mit Kosten, sondern auch unnötigem Ärger verbunden. web-killer.de möchte dies vermeiden und bemüht sich direkt beim Seitenverantwortlichen, bzw. Hosting-Provider unter kooperativer Grundlage um Entfernung. Namentliche Einträge im Internet können oft negative Folgen für den Beruf, die Karriere, sowie das Privatleben nach sich ziehen. Wir weisen Sie vorsorglich daraufhin, das die Rechtslage in diesem Fall ungeprüft ist und durch uns auch nicht beurteilt oder bewertet wird. Bitte nehmen Sie unser Schreiben daher als freundliche Bitte zur Kenntnis, anstatt als „Forderung“. Denn dies würde unseren Geschäftsprinzipien widersprechen. Allerdings steht es unserem Kunden ggf. frei, sich an unsere Kooperationskanzlei zu wenden und sich rechtlich vertreten zu lassen. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit, damit unser Auftraggeber über das weitere Vorgehen entscheiden kann. Geben Sie bei Rückantworten stets das Aktenzeichen an! Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Zeit.


      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr web-killer.de Serviceteam


      Nach eingehender Prüfung nehmen wir dazu wie folgt Stellung:

      Herr Robert Noskovic hat, unter anderem erkennbar unter den gesicherten Auktionsnummern 1234568790 und 9876543210 ein Sofa erworben mit der Absicht es weiterzuveräussern. Zahlreiche weitere gleich gelagerte Vorfälle sind dokumentiert und gesichert.

      Herr Robert Noscovic ist daher nach unserer Ansicht nach deutschem Recht Unternehmer im Sinne §14 BGB und ohnehin zur Führung einer vollständigen Anbieterkennzeichung im Rahmen seiner ebay-Aktivitäten verpflichtet, so dass die bei auktionshilfe veröffentlichten Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen würden, sofern Herr Robert Noskovic sich an für ihn geltendes Recht halten würde anstatt ordnungswidrig bei ebay einen Status als privater Einkäufer bzw Verkäufer zu führen. Ein schutzwürdiges Interesse seitens des Herrn Robert Noscovic, diese Daten nicht zu veröffentlichen, ist schon aus diesem Grund nicht erkennbar.

      Darüber hinaus ist die Kommentierung seiner geschäftlichen Aktivitäten ausschliesslich seiner Sozialsphäre im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen, es steht daher einer Veröffentlichung der vollständigen Daten einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichung zusammen mit entsprechenden Kommentaren zu seinen geschäftsmäßigen Aktivitäten im Rahmen der Meinungsfreiheit auch keinerlei Persönlichkeitsrecht im Wege.

      Wenn Herr Robert Noskovic nun befürchtet, namentliche Einträge im Internet über seine Handlungsweise könnten - wie Sie schreiben - negative Folgen für den Beruf, die Karriere, sowie das Privatleben nach sich ziehen, so dürfte er gut beraten sein, zukünftig vor einem Handeln darüber nachzudenken ob eine öffentliche Erwähnung dieses Handelns seinen Beruf, seine Karriere oder sein Privatleben negativ beeinflussen könnte.

      Wir würden ausserdem insbesondere Ihnen als sogenanntes Reputationsmanagement anraten, sich zukünftig auch im Blick auf Ihre eigene Reputation vor Aufnahme einer Tätigkeit darüber zu informieren, welche Mandate Sie annehmen und Ihre Mandanten insbesondere hinsichtlich der Erfolgsaussichten korrekt und umfassend zu beraten.

      Eine Löschung der Daten oder sonstiger Informationen aus diesem Thread kommt daher derzeit nicht in Betracht.
    • Diesmal hat uns folgende Löschaufforderung erreicht:


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns Herr Robert Noskovic, Quiddestraße 22, 81735 München mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat.

      Wir setzen Sie hiermit zunächst davon in Kenntnis, dass unser Mandant seit kurzem Opfer von strafrechtlich und datenschutzrechtlich relevanten Angriffen bzw. Rechtsverletzungen in dem von Ihnen betriebenem Forum autionshilfe.info geworden ist. Wir verweisen insoweit auf den entsprechend vorhandenen Beitrag „Vorsicht, Gebotsabschirmer am Werk“ innerhalb Ihres besagten Forums. Dort werden unter Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen personenbezogene Daten unseres Mandanten einschließlich dessen Bankverbindung ohne erforderliche Einwilligung veröffentlicht sowie unser Mandant in diffamierender und strafrechtlich relevanter Weise zu Unrecht als Betrüger deklariert, obwohl dieser ledigklich in einem kurzen Zeitraum selbst Opfer eines Hackerangriffs auf seinem streitgegenständlichen Ebay-Account wurde, welcher dann entsprechend missbraucht worden ist.

      (...)



      Hier hat Herr Noskovic nun unübesehbar einen Rechtsanwalt beauftragt. Warum er aber einen Juristen aus Berlin und nicht aus München mandatiert hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Der berliner Bär im Wappen von Berlin wird bestimmt nicht der Grund gewesen sein. Hinweise darauf, das es sich um einen Kooperationsanwalt von Web-Killer.de handeln könnte, sind auch nicht ersichtlich.

      Wir stellen fest:
      • „selbst Opfer eines Hackerangriffs (...) wurde“
        Laufende Auktionen sowie die entsprechenden Accounts wurden von eBay.com gelöscht bzw. gesperrt. Betroffen Bieter erhielten von eBay den MC015-Hinweis Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Angebote des Verkäufers vor kurzem von uns beendet wurden. Die Berechtigung des Verkäufers, bei eBay zu handeln, wurde vorerst aufgehoben.“In diesen Fällen wird von eBay in dem Account auch kein Passwort zurückgesetzt. Das erfolgt nur bei einer MC006 oder MC228-Meldung, welche besagen, das der/die Account/s durch eine unberechtigte Person missbräuchlich genutzt wurde/n.

      • „ledigklich in einem kurzen Zeitraum“
        Annähernd 9 Monate sind alles andere als ein kurzer Zeitraum.
        • 9 Monate, in denen betroffene Verkäufer die Ware Herrn Noskovic übergeben haben.
        • 9 Monate, in denen betroffene Käufer die Ware von Herrn Noskovic erhalten haben.
        • 9 Monate, in denen die Zahlungen über Herrn Noskovics Bankkonto liefen.

      • Ein Mahnbescheid durch Herrn Noskivic rundet das Ganze ab.

      Es ist also unübersehbar, das Herr Noskovic seinem Rechtsbeistand einen gewaltigen Bären aufgebunden hat.

      Herr Noskovic hatte nachweislich über den gesamten Zeitraum die Verfügungsgewalt über seine eBay-Accounts. Dass er nicht bemerkt haben will, wenn zusätzlich Dritte unberechtigten Zugriff hatten, Angebote einstellen, eMails empfangen und versenden sowie Bewertungen für Transaktionen erhalten konnten erscheint daher nicht nur mehr als unglaubwürdig, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass diese Dritten dann unbemerkt einen Mahnbescheid im Namen und unter der Adresse des Herrn Noskovic erwirken konnten.

      Eine Löschung auf Grund der vom Rechtsanwalt fälschlich vorgetragenen Punkte, die offensichtlich auf den Auskünften von Herr Noskovic basieren, kommt daher auch hier nicht in Betracht. Wir empfehlen dem Anwalt jedoch, sich eingehend mit den angeführten Ungereimtheiten zu befassen und eventuell auch für sein Mandat die entsprechenden Konsequenzten zu ergreifen.

      Die PDF-Datei mit der Löschaufforderung stellen wir den zuständigen Ermittlungsbehörden auf Anfrage gerne zur Verfügung.
    • Das sollte einem schon zu denken geben.

      Herr Noskovic nutzt seinen Account selber noch, kriegt es aber nicht mit, wenn neun Monate lang Bewertungen für Artikel eingehen, die er weder ge- noch verkauft hat, die Zustellnachricht des Mahngerichtes trifft ihn dann ebenfalls vollkommen unvorbereitet, so dass er auch noch keinen Verdacht schöpft, die Accounts könnten fremdgenutzt werden und wieso dauernd auf seinem Bankkonto zum einen ebay-Gebühren abgebucht werden und zum anderen Zahlungen eingehen von denen er ebenfalls keine Ahnung hat, woher die kommen oder warum er andauernd bei irgendwelchen Leuten irgendwelche Möbel abholt ist ihm vollkommen unbekant.

      Doch, ja. Der war jetzt echt gut.

      Nehmen wir mal für einen einzigen winzigkleinen Moment an, das wäre tatsächlich so: es gibt Leute, die sollte man einfach nicht frei rumlaufen lassen. Für was gibt es eigentlich geschlossene Anstalten? Aber das haben wir ja nur eben mal kurz angenommen, natürlich gehe ich davon aus, dass Herr Noskovic im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Was seine Position allerdings auch nicht gerade verbessert...


      Ganz köstlich auch diese Stilblüte:

      redaktion schrieb:

      eines Hackerangriffs auf seinem streitgegenständlichen Ebay-Account


      Singular? Mir kommt da sofort die Assoziation zur Reaktion des Geisterfahrers auf die Verkehrsmeldung "Auf der Autobahn kommt Ihnen ein Fahrzeug entgegen": Einer? Quatsch, Tausende...


      redaktion schrieb:

      Wir empfehlen dem Anwalt jedoch, sich eingehend mit den angeführten Ungereimtheiten zu befassen und eventuell auch für sein Mandat die entsprechenden Konsequenzten zu ergreifen.

      Das ist aber sehr hübsch formuliert. Stammt das von einer anderen Krähe? ;)

      Man könnte nämlich auch sehr direkt sagen, dass der Anwalt Gefahr läuft, wegen Beihilfe zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn er sich nicht sehr schnell aus dem Mandat verabschiedet. Der reine Umstand, dass er offenbar weder hier gelesen noch selber recherchiert hat um seine wenn überhaupt rudimentär vorhandenen ebay-Kenntnisse so zu erweitern, dass er bemerkt was da abgelaufen ist hilft ihm da nicht wirklich weiter. Ich nehme aber doch mal an, er hat sich von seinem Mandanten wenigstens die Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen der Übernahme vorlegen lassen und gleich mal Akteneinsicht genommen, damit er weiss, welche Daten ebay an den StA übermittelt hat, bevor er seinen Drucker ein derart unsubstantiiertes Geschreibsel absondern lässt.

      Find ich übrigens gut, dass solche unqualifizierten Zensur-Ansinnen hier offen zur Sprache kommen. Da könnte sich manch anderes Forum 'ne Scheibe von abschneiden.



      Noch was Herr Kollege:

      redaktion schrieb:

      unser Mandant in diffamierender und strafrechtlich relevanter Weise zu Unrecht als Betrüger deklariert,
      Echt? Wo? Im EP steht, dass die Acconts auf Ihren Mandanten angelegt sind. Sonst nichts. Der Rest stammt von Personen, bei denen Ihr Mandant persönlich Ware abgeholt hat. Sollte Ihr Mandant aber tatsächlich nicht der Bieter bei diesen Auktionen gewesen sein, würde ich mal der Meinung des OLG Köln (Az: 13 U 120/05) folgend meinen, er hat sich bei den Abholungen Ware angeeignet, für die er gar keine Kaufverträge hatte. Wie wäre es dann mit einer kurzfristigen Rückgabe dieser Sachen?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • silbervan in der NC #312 schrieb:

      Ich habe bis auf eine Auktion alles wieder bekommen..aber die 13 Euro für das erste Tomtom von luzi.... habe ich nicht wiederbekommen

      Soviel zu ...


      (...) obwohl dieser ledigklich in einem kurzen Zeitraum selbst Opfer eines Hackerangriffs auf seinem streitgegenständlichen Ebay-Account wurde, welcher dann entsprechend missbraucht worden ist.

      Ja nee, is klar ...

      Gehackt!?! :wallbash :wallbash :wallbash
    • redaktion schrieb:

      Uns erreichte erneut eine Mail mit einer Löschanfrage vom Web-Killer.de.


      Ich geh dann mal eben das Formular für die Merkbefreiung holen.

      Es sagt tatsächlich sehr viel über die Reputation und die Seriosität eines solchen Dienstes aus, wenn sie nicht mal mitbekommen, dass sie zu doof sind um gelbe Löcher in den Schnee zu pinkeln. Wenn ich mir anschaue, was die beim letzen Mal schon an substanzlosem Gesabbel dahergeseihert haben und mir dabei überlege, dass die sich nicht entblöden, den selben Sermon nochmal in ihre Spamschleuder ihren Postausgang zu stecken, dann frage ich mich schon, wie es bei denen eigentlich mit der Kompetenz bestellt ist.

      Immerhin halte ich webkoller webkiller aber noch Dummheit und Ignoranz zugute, denn ich schätze mal, dass deren "Dienstleistung" (sofern man diesen Quatsch als solche bezeichnen wollte) nicht kostenfrei ist. Ohne Dummheit und Ignoranz wäre es dann aber Vorsatz und damit wären wir ziemlich fix im Definitionsbereich des gewerbsmäßig begangenen Betruges. In dem Fall Betrug an Herrn Robert Noskovic oder wie die ihn nennen: Noskovic, Robert. Nicht mal in der Lage, Vor- und Zuname in eine fliesstexttaugliche Form zu bringen. Das ist schon fast eine Beleidigung aller halbwegs intelligenten Lebensformen einschliesslich Tiefseeschwämme.

      Ich kann aus meiner Sicht nur jedem davon abraten, die sogenannte Dienstleistung eines Reputationsmanagements durch das web-killer.de Serviceteam in Anspruch zu nehmen. Die wissen ja nicht mal, was sie machen und wer sie schon mal in welcher Sache beauftragt hat. Na gut... wenn ihnen das dann auch beim Rechnungsschreiben passiert isses auch wieder nicht ganz schlecht.

      P.S.: Liebes web-killer.de Serviceteam, mit solchen Kommentaren im Rahmen Ihrer Sozialsphäre müssen Sie bei einer derartigen Inkompetenz dann eben rechnen. Drucken Sie sichs aus und hängen sie es sich vor den Monitor. Nicht um es zu lesen, dazu halte ich Sie ebensowenig für fähig wie zur geistigen Aufnahme der hier geschrieben Antwort auf Ihr erstes Machwerk. Aber wer keinen Monitor mehr sieht, könnte bei einem derartigen Hang zu repetitiven zerebralen Flatulenzen auch vergessen, dass er einen Computer besitzt. Hoffen wir das Beste. Auch im Sinne Ihrer eigenen Reputation.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es ist soweit, der Noskovic versucht nun wirklich mich auf Schadenersatz zu verklagen.

      Ein Gerichtstermin ist für den 02.10.2012 beim Ag München anberaumt. Aktenzeichen 244 C 18807/12

      Er gibt vor, mti seinem Account "nosrobby" Eintrittskarten bei dem Ebay Mitglied "sardocosanostra" gekauft zu haben, Artikelnummer 289883939213, Preis 4035 Euro. Die Unterlagen liegen mir hier vor (Kopie der Auktionsbeschreibung). Leider sind die Kontaktdaten von sardocosanostra geschwärzt, so dass ich keine Möglichkeit sehe, diesen Verkäufer zu kontaktieren. Ich müsste halt wissen, ob Noskovic die Karten wirklich gekauft und vor allem wirklich bezahlt hat.

      Frage:

      Wie kann ich das rausfinden? Ebay gibt keine Auskunft.

      Weiter behauptet er, er hätte die Karten bei mri per Paypal bezahlt, allerdings hätte er die Bezahlung storniert. Ist das überhaupt möglich? Ich habe nie eine Nachricht von Paypal bekommen, dass eine Zahlung unterwegs ist/war.

      Danke!
    • Alles gut!



      Der angebliche Verkäufer hat sich telefonisch bei mir gemeldet (Gott sei dank!). Bei ihm hat Noskovic die gleiche Masche versucht. Noskovic hat mit seinem account "Putzwolf" Karten für 4035 euro ersteigert, diese jedoch, genau wie bei mir, nicht bezahlt. Nach Tagen hat er sich gemeldet und vorgegeben, Karten für 4900 Euro gekauft zu haben --- dann wollte er von dem Verkäufer die Differenz von 825 Euro einklagen .... also genau wie bei mir ... verklagt hat er ihn dann aber aus welchen Gründen auch immer nicht - Noskovic hat sich irgendwann bei dem Verkäufer nicht mehr gemeldet.

      Mein Anwalt hat sich kaputt gelacht. Jetzt wird Noskovic wegen versuchtem Prozessbetrug angezeigt!
    • Na super!

      Also ich hab ja schon so einige Lügenbarone kennengelernt. Aber der ist die Krönung!

      @Mumphy
      Dein Anwalt kann bei der Verhandlung als i-Tüpfelchen ja mal den Richter auf das Anwaltsschreiben an Auktionshilfe hinweisen. Da behauptet Robert gegenüber seinem Anwalt noch, das sein ebay-Account gehackt wurde! :lach:

      EDIT:

      @Robert
      Deines ist hier leider nicht dabei! Es würde alle toppen!
      youtube.com/watch?v=yEXuR5szcdo