Die Euroweb Internet GmbH aus Düsseldorf, vertreten durch ihren Geschäftsführer Christoph Preuß, entwickelt vor allem für Gewerbetreibende Internetauftritte. Doch seit Jahren beschweren sich Kunden über die Geschäftspraktiken der Firma. Der Vorwurf: Die Firma würde Kunden mit der Referenzkundenmasche in die Falle locken. Man böte den Gewerbetreibenden an, als Referenzkunde zu fungieren, wodurch die Erstellung der Website kostenlos sei. Nach die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt wird, finden die überraschten Opfer dann im Kleingedruckten Kosten von mehreren tausend Euro. Zudem würden Kündigungsmöglichkeiten angeboten, von denen später keine Rede mehr sei.
Das Problem für die Kunden: Es lässt sich nur schwer nachweisen, was in dem Beratungsgespräch wirklich vereinbart war. In den letzten Monaten konnten aber diverse Gerichtsprozesse von geschädigten Kunden gewonnen werden. Das Blatt wendete sich.
Die Medien berichten seit Jahren über die Euroweb Internet GmbH. Im Internet finden sich ganze Seiten, die sich nur diesem Thema widmen. Betroffene schildern ihre Erfahrungen. Gegen negative Berichte geht Euroweb mit Hilfe ihrer "Haus- und Hofkanzlei" Berger Law LLP häufig auf meiner Ansicht nach fragwürdige Weise vor. Insbesondere der WDR aber auch die Sendung Escher des MDR bekamen und bekommen dies zu spüren. Es wird mit Strafanzeigen, einstweiligen Verfügung und Schadenersatzforderungen gedroht.
Der vor einigen Tagen ausgestrahlte Bericht der Servicezeit auf WDR ist aufgrund rechtlicher Auseinandersetzungen nicht mehr abrufbar (das Video lässt sich aber noch vielfach im Netz finden): wdr.de/tv/servicezeit/sendungs…kw28/0711/01_homepage.jsp
Sollten die vom WDR in dem Bericht gemachten Aussagen von Servicezeit und den interviewten Zeugen und Rechtsanwälten zutreffen, dann könnte auf Euroweb, Christoph Preuß und Rechtsanwalt Philipp Berger etwas zukommen, was über ein paar verlorene Zivilprozesse weit hinausgeht.
Dagegen findet sich noch ein Filmbeitrag des WDR aus dem April: wdr.de/tv/servicezeit/sendungs…kw16/0418/01_homepage.jsp
Im Internet finden sich vor allem drei Seiten, die über das Vorgehen der Euroweb kritisch berichten:
referenzkunden.info
konsumer.info/?s=euroweb&x=0&y=0
joerg-reinholz.blogspot.de
Erstgenannte Blog wird von dem ehemaligen Euroweb-Kunden und Tierarzt Thorsten Romaker geführt. Chapeau, Herr Romaker! Von den Inhalten der zuletzt verlinkten Seite von Jörg Reinholz möchte ich mich distanzieren. Sie ist aber köstlich, wenn man auf Satire steht und als solche sollte man sie auch am besten genießen, wenn man sich durchklickt. Allen ist gemein, dass sie seit Jahren in der Schusslinie der Kanzlei Berger stehen. Kritische Berichte, die den Umsatz schmälern, sind selbstredend unerwünscht. Die Domain nerdcore.de des Bloggers René Walter wurde im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung von Euroweb gepfändet.
Versuchen wir mal die Ereignisse mit den wichtigsten Urteilen kurz Revue passieren zu lassen:
BGH, Urteil vom 04.03.2010 – III ZR 79/09
Bereits hier stufte der BGH einen Internet-System-Vertrag von Euroweb als Werkvertrag. Folge: Dieser kann gekündigt werden nach § 649 BGB.
BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 133/10
Euroweb und Berger haben das erste Urteil offensichtlich nicht ernst nehmen wollen oder können und sind erneut vor dem BGH gelandet. Das Ergebnis gleicht im Wesentlichen dem ersten Urteil. Der BGH unterstrich den Charakter eines Werkvertrages und betonte erneut die Möglichkeit der Kündigung.
Es folgten diverse weitere Niederlagen vor dem BGH.
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2011 - 7 O 311/10
Euroweb unterliegt vor Gericht gegen einen Referenzkunden, den die Firma auf Zahlung ihrer Rechnung verklagt hat.
Aus der Urteilsbegründung: "Auch der Vortrag der Klägerin zu ersparten Aufwendungen genügt den Anforderungen nicht. Hinsichtlich der verbleibenden Vertragslaufzeit, die sie ohnehin falsch ansetzt, fehlt wiederum die inhaltliche und betragsmäßige Darstellung der einzelnen Beträge bezogen auf den konkreten Fall."
LG Düsseldorf, Einstweilige Verfügung - 34 O 173/11
Im Juni 2011 erging eine Einstweilige Verfügung gegen Euroweb und auch gegen Herrn Preuß persönlich, die untersagte, Nichtverbrauchern gegenüber unzumutbar belästigende Telefonwerbung für Webseitenerstellungs- und/oder Webhostingleistungen zu betreiben. Derartige rechtswidrige cold calls praktizierte die Euroweb zu diesem Zeitpunkt nicht zum ersten Mal: kanzlei-richter.com/spamabwehr…dreifache-niederlage.html
BGH, Urteil vom 28.11.2011- VII ZR 45/11
Erneut Unterliegt Euroweb gegen einen Referenzkunden vor dem BGH. Euroweb klagte sich durch alle Instanzen: AG und LG Düsseldorf.
Oktober 2011
Euroweb zieht vor dem BGH die Revision gegen ein Urteil des LG Hildesheim zurück. Damit wurde letzteres rechtskräftig. Der Firma Euroweb ist damit erstmals arglistige Täuschung nachgewiesen worden. In der Urteilsbegründung des LG Hildesheim heißt es dazu: „Zur Überzeugung der Kammer steht fest, dass die Beklagte beim Vertragsschluss durch die Klägerin bzw. ihren Mitarbeiter gemäß § 123 Abs. 1 BGB arglistig darüber getäuscht worden ist, dass sie die Leistungen des Internet-System-Vertrages vergünstigt erhält.“ (LG Hildesheim, Urteil vom 27.01.2011 - 7 S 232/09)
LG Bautzen, Urteil vom 05.04.2012 - 2 O 520/11
Auch das LG Bautzen kommt zu dem Schluss, dass die Firma Euroweb den Beklagten, einen Referenzkunden, arglistig getäuscht habe, indem der Kundenberater der Euroweb vor Vertragsschluss erklärte, die Erstellung der Webseite sei für Referenzkunden kostenlos.
Dies ist nur ein kurzer Ausschnitt über die Urteile, die in den letzten Jahren gegen die Euroweb Internet GmbH ergangen sind. Herausgepickt habe ich lediglich einige Meilensteine. Unter referenzkunden.info findet sich eine ganze Reihe weiterer Urteile, die fein säuberlich auch als PDF vorliegen. Gerade seit Ende 2011 scheinen sie geradezu inflationär zugenommen zu haben, was den geschädigten Gewerbebetrieben Hoffnung geben sollte. Diese stehen nämlich vielfach aufgrund der Rechnungen vor dem Scherbenhaufen ihrer Existenz. Angesichts der Tatsache, dass diverse Gerichte der Firma Euroweb arglistige Täuschung bescheinigt haben, verwundert es mich doch, dass bisher noch keine Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft aufgenommen wurden.
Es fällt schwer unter den zahlreichen Rechtsanwälten, die bereits für ihre Mandanten gegen Euroweb gekämpft haben, einige herauszuheben, aber wenigstens zwei möchte ich den Geschädigten nennen:
Thorsten Wachs
Hüttweg 3
45881 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/4022111
Stefan Musiol
Mögeldorfer Hauptstraße 49
90482 Nürnberg
Tel.: 0911/9601919
ramusiol.de
Das Problem für die Kunden: Es lässt sich nur schwer nachweisen, was in dem Beratungsgespräch wirklich vereinbart war. In den letzten Monaten konnten aber diverse Gerichtsprozesse von geschädigten Kunden gewonnen werden. Das Blatt wendete sich.
Die Medien berichten seit Jahren über die Euroweb Internet GmbH. Im Internet finden sich ganze Seiten, die sich nur diesem Thema widmen. Betroffene schildern ihre Erfahrungen. Gegen negative Berichte geht Euroweb mit Hilfe ihrer "Haus- und Hofkanzlei" Berger Law LLP häufig auf meiner Ansicht nach fragwürdige Weise vor. Insbesondere der WDR aber auch die Sendung Escher des MDR bekamen und bekommen dies zu spüren. Es wird mit Strafanzeigen, einstweiligen Verfügung und Schadenersatzforderungen gedroht.
Der vor einigen Tagen ausgestrahlte Bericht der Servicezeit auf WDR ist aufgrund rechtlicher Auseinandersetzungen nicht mehr abrufbar (das Video lässt sich aber noch vielfach im Netz finden): wdr.de/tv/servicezeit/sendungs…kw28/0711/01_homepage.jsp
Sollten die vom WDR in dem Bericht gemachten Aussagen von Servicezeit und den interviewten Zeugen und Rechtsanwälten zutreffen, dann könnte auf Euroweb, Christoph Preuß und Rechtsanwalt Philipp Berger etwas zukommen, was über ein paar verlorene Zivilprozesse weit hinausgeht.
Dagegen findet sich noch ein Filmbeitrag des WDR aus dem April: wdr.de/tv/servicezeit/sendungs…kw16/0418/01_homepage.jsp
Im Internet finden sich vor allem drei Seiten, die über das Vorgehen der Euroweb kritisch berichten:
referenzkunden.info
konsumer.info/?s=euroweb&x=0&y=0
joerg-reinholz.blogspot.de
Erstgenannte Blog wird von dem ehemaligen Euroweb-Kunden und Tierarzt Thorsten Romaker geführt. Chapeau, Herr Romaker! Von den Inhalten der zuletzt verlinkten Seite von Jörg Reinholz möchte ich mich distanzieren. Sie ist aber köstlich, wenn man auf Satire steht und als solche sollte man sie auch am besten genießen, wenn man sich durchklickt. Allen ist gemein, dass sie seit Jahren in der Schusslinie der Kanzlei Berger stehen. Kritische Berichte, die den Umsatz schmälern, sind selbstredend unerwünscht. Die Domain nerdcore.de des Bloggers René Walter wurde im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung von Euroweb gepfändet.
Versuchen wir mal die Ereignisse mit den wichtigsten Urteilen kurz Revue passieren zu lassen:
BGH, Urteil vom 04.03.2010 – III ZR 79/09
Bereits hier stufte der BGH einen Internet-System-Vertrag von Euroweb als Werkvertrag. Folge: Dieser kann gekündigt werden nach § 649 BGB.
BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 133/10
Euroweb und Berger haben das erste Urteil offensichtlich nicht ernst nehmen wollen oder können und sind erneut vor dem BGH gelandet. Das Ergebnis gleicht im Wesentlichen dem ersten Urteil. Der BGH unterstrich den Charakter eines Werkvertrages und betonte erneut die Möglichkeit der Kündigung.
Es folgten diverse weitere Niederlagen vor dem BGH.
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2011 - 7 O 311/10
Euroweb unterliegt vor Gericht gegen einen Referenzkunden, den die Firma auf Zahlung ihrer Rechnung verklagt hat.
Aus der Urteilsbegründung: "Auch der Vortrag der Klägerin zu ersparten Aufwendungen genügt den Anforderungen nicht. Hinsichtlich der verbleibenden Vertragslaufzeit, die sie ohnehin falsch ansetzt, fehlt wiederum die inhaltliche und betragsmäßige Darstellung der einzelnen Beträge bezogen auf den konkreten Fall."
LG Düsseldorf, Einstweilige Verfügung - 34 O 173/11
Im Juni 2011 erging eine Einstweilige Verfügung gegen Euroweb und auch gegen Herrn Preuß persönlich, die untersagte, Nichtverbrauchern gegenüber unzumutbar belästigende Telefonwerbung für Webseitenerstellungs- und/oder Webhostingleistungen zu betreiben. Derartige rechtswidrige cold calls praktizierte die Euroweb zu diesem Zeitpunkt nicht zum ersten Mal: kanzlei-richter.com/spamabwehr…dreifache-niederlage.html
BGH, Urteil vom 28.11.2011- VII ZR 45/11
Erneut Unterliegt Euroweb gegen einen Referenzkunden vor dem BGH. Euroweb klagte sich durch alle Instanzen: AG und LG Düsseldorf.
Oktober 2011
Euroweb zieht vor dem BGH die Revision gegen ein Urteil des LG Hildesheim zurück. Damit wurde letzteres rechtskräftig. Der Firma Euroweb ist damit erstmals arglistige Täuschung nachgewiesen worden. In der Urteilsbegründung des LG Hildesheim heißt es dazu: „Zur Überzeugung der Kammer steht fest, dass die Beklagte beim Vertragsschluss durch die Klägerin bzw. ihren Mitarbeiter gemäß § 123 Abs. 1 BGB arglistig darüber getäuscht worden ist, dass sie die Leistungen des Internet-System-Vertrages vergünstigt erhält.“ (LG Hildesheim, Urteil vom 27.01.2011 - 7 S 232/09)
LG Bautzen, Urteil vom 05.04.2012 - 2 O 520/11
Auch das LG Bautzen kommt zu dem Schluss, dass die Firma Euroweb den Beklagten, einen Referenzkunden, arglistig getäuscht habe, indem der Kundenberater der Euroweb vor Vertragsschluss erklärte, die Erstellung der Webseite sei für Referenzkunden kostenlos.
Dies ist nur ein kurzer Ausschnitt über die Urteile, die in den letzten Jahren gegen die Euroweb Internet GmbH ergangen sind. Herausgepickt habe ich lediglich einige Meilensteine. Unter referenzkunden.info findet sich eine ganze Reihe weiterer Urteile, die fein säuberlich auch als PDF vorliegen. Gerade seit Ende 2011 scheinen sie geradezu inflationär zugenommen zu haben, was den geschädigten Gewerbebetrieben Hoffnung geben sollte. Diese stehen nämlich vielfach aufgrund der Rechnungen vor dem Scherbenhaufen ihrer Existenz. Angesichts der Tatsache, dass diverse Gerichte der Firma Euroweb arglistige Täuschung bescheinigt haben, verwundert es mich doch, dass bisher noch keine Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft aufgenommen wurden.
Es fällt schwer unter den zahlreichen Rechtsanwälten, die bereits für ihre Mandanten gegen Euroweb gekämpft haben, einige herauszuheben, aber wenigstens zwei möchte ich den Geschädigten nennen:
Thorsten Wachs
Hüttweg 3
45881 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/4022111
Stefan Musiol
Mögeldorfer Hauptstraße 49
90482 Nürnberg
Tel.: 0911/9601919
ramusiol.de