hallo!
Im Online-Spiel League of Legends gibt es immer wieder Diskussionen der Nutzer über den Verkauf von Accounts, was laut RIOTs AGB (RIOT ist der Hersteller) verboten ist. Genauso wie die Weitergabe der Accountdaten.
Nun habe ich mich mal auf die Suche gemacht und diese Auktionen angeschaut und jeder "versucht" sich mit folgendem Text abzusichern:
Soll ich die Verkäufer nun eigentlich auch als Unternehmer betrachten? Anscheinend sehen sie es ja als gegeben hin, dass für sie automatisch das Fernabsatzgesetz gilt. Schon alleine, da nach §156 BGB sich in keinster Weise ableiten lässt, dass das Fernabsatzgesetz automatisch gelten muss. (Wobei ich mich hier Frage, wie sie einen Artikel IN einen Paragrafen bekommen wollen, obwohl es im BGB ja nicht mal Artikel gibt). Ein Verweis andersherum besteht sehr wohl aber: Das Fernabsatzgesetz gilt ja nunmal nicht bei Privatpersonen untereinander. Also wie will er mir nun Gewährleistungspflichten ausschließen? Vor allem redet er von Gewährleistung auf Gebrauchsgegenstände? Ich denke ich ersteigere die laut eigener Aussage Zeit und die Arbeit die er aufgewendet hat? Wie bekomme ich nun meine Zeit? Oder habe ich doch Anspruch auf den Account? Ich mein lang und breit wird beschrieben worauf ich biete und urplötzlich heißt es "Ich verkaufe kein Eigentum". Aber damit fällt ja wohl gutgläuber Erwerb weg. Auch wenn diese Klausel irgendwie überraschend scheint => ungültig.
Oder ersteigere ich doch nur Zugangsdaten, die ich laut AGB erhalte? Aber das ist ja laut AGB von RIOT verboten. Wie will er also einen Vertrag mit mir schließen, wenn er an den Vertrag mit RIOT gebunden ist?
Spaßbieter werden zur Verantwortung gezogen... auf welcher Grundlage? Kann man von jemandem Schadenersatz verlangen, wenn sich das ganze um eine nicht ganz erlaubte Auktion handelt?
Ich hoffe es wird klar worauf ich hinaus will. Diese AGBs passen meiner Meinung nach vorne und hinten nicht. Ich habe keinen Bedarf so einen Account zu "erwerben" aber: machen sich manche Leute überhaupt Gedanken über das was sie so rein schreiben/ kopieren. Bin ich der einzige, der glaubt, dass sie sich damit eine ganze Menge Ärger einhandeln könnten? Und wer schreibt bitte sowas? Irgendwo wirkt es ja schon seriös verfasst... für den unbedarften Leser zumindest
Ich hoffe einfach mal auf eine angenehme Diskussion
Im Online-Spiel League of Legends gibt es immer wieder Diskussionen der Nutzer über den Verkauf von Accounts, was laut RIOTs AGB (RIOT ist der Hersteller) verboten ist. Genauso wie die Weitergabe der Accountdaten.
Nun habe ich mich mal auf die Suche gemacht und diese Auktionen angeschaut und jeder "versucht" sich mit folgendem Text abzusichern:
Bin ich der einzige, der diese AGBs für höchst fragwürdig hält? Ich würde sogar sagen, dass mehr als die Hälfte der Klauseln ungültig ist und sich die Verkäufer teilweise ins eigene Fleisch schneiden, da allein schon der erste Ersteller anscheinend mit einem gewissen bisschen gefährlichem Halbwissen glänzte.Alle
RIOT Charaktere sind das geistige Eigentum von Riot Games.LTD. Ich
erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten
Gegenstände.Der
Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden,
um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen.Der
Account, selbst bleibt deshalb Eigentum von Riot Games.LTD. Der Käufer
stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen
Ansprüchen seitens Riot Games.LTD frei!Darüber
hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der
Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw.
zu ändern!Sollte
dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen
diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr
Einverständnis zu dieser Erklärung.Als
Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an. Alle
Angaben wurden nach dem besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine
Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler.Dies
ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der
Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein
Rücktrittsrecht genießt.Jeder
Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind
rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01).Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht.Mit
der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit
einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/
Gewährleistung zu verzichten.Die
einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht
wird hiermit ausgeschlossen. Spaßbieter werden mit allen zur Verfügung
stehenden rechtlichen Mitteln zur Verantwortung gezogen.
Soll ich die Verkäufer nun eigentlich auch als Unternehmer betrachten? Anscheinend sehen sie es ja als gegeben hin, dass für sie automatisch das Fernabsatzgesetz gilt. Schon alleine, da nach §156 BGB sich in keinster Weise ableiten lässt, dass das Fernabsatzgesetz automatisch gelten muss. (Wobei ich mich hier Frage, wie sie einen Artikel IN einen Paragrafen bekommen wollen, obwohl es im BGB ja nicht mal Artikel gibt). Ein Verweis andersherum besteht sehr wohl aber: Das Fernabsatzgesetz gilt ja nunmal nicht bei Privatpersonen untereinander. Also wie will er mir nun Gewährleistungspflichten ausschließen? Vor allem redet er von Gewährleistung auf Gebrauchsgegenstände? Ich denke ich ersteigere die laut eigener Aussage Zeit und die Arbeit die er aufgewendet hat? Wie bekomme ich nun meine Zeit? Oder habe ich doch Anspruch auf den Account? Ich mein lang und breit wird beschrieben worauf ich biete und urplötzlich heißt es "Ich verkaufe kein Eigentum". Aber damit fällt ja wohl gutgläuber Erwerb weg. Auch wenn diese Klausel irgendwie überraschend scheint => ungültig.
Oder ersteigere ich doch nur Zugangsdaten, die ich laut AGB erhalte? Aber das ist ja laut AGB von RIOT verboten. Wie will er also einen Vertrag mit mir schließen, wenn er an den Vertrag mit RIOT gebunden ist?
Spaßbieter werden zur Verantwortung gezogen... auf welcher Grundlage? Kann man von jemandem Schadenersatz verlangen, wenn sich das ganze um eine nicht ganz erlaubte Auktion handelt?
Ich hoffe es wird klar worauf ich hinaus will. Diese AGBs passen meiner Meinung nach vorne und hinten nicht. Ich habe keinen Bedarf so einen Account zu "erwerben" aber: machen sich manche Leute überhaupt Gedanken über das was sie so rein schreiben/ kopieren. Bin ich der einzige, der glaubt, dass sie sich damit eine ganze Menge Ärger einhandeln könnten? Und wer schreibt bitte sowas? Irgendwo wirkt es ja schon seriös verfasst... für den unbedarften Leser zumindest
Ich hoffe einfach mal auf eine angenehme Diskussion
