Frage zu Account-Versteigerungen

    • Frage zu Account-Versteigerungen

      hallo!
      Im Online-Spiel League of Legends gibt es immer wieder Diskussionen der Nutzer über den Verkauf von Accounts, was laut RIOTs AGB (RIOT ist der Hersteller) verboten ist. Genauso wie die Weitergabe der Accountdaten.

      Nun habe ich mich mal auf die Suche gemacht und diese Auktionen angeschaut und jeder "versucht" sich mit folgendem Text abzusichern:

      Alle
      RIOT Charaktere sind das geistige Eigentum von Riot Games.LTD. Ich
      erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten
      Gegenstände.
      Der
      Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden,
      um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen.
      Der
      Account, selbst bleibt deshalb Eigentum von Riot Games.LTD. Der Käufer
      stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen
      Ansprüchen seitens Riot Games.LTD frei!
      Darüber
      hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der
      Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw.
      zu ändern!
      Sollte
      dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen
      diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr
      Einverständnis zu dieser Erklärung.
      Als
      Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an. Alle
      Angaben wurden nach dem besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine
      Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler.
      Dies
      ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der
      Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein
      Rücktrittsrecht genießt.
      Jeder
      Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind
      rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01).
      Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht.
      Mit
      der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit
      einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/
      Gewährleistung zu verzichten.
      Die
      einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht
      wird hiermit ausgeschlossen. Spaßbieter werden mit allen zur Verfügung
      stehenden rechtlichen Mitteln zur Verantwortung gezogen.
      Bin ich der einzige, der diese AGBs für höchst fragwürdig hält? Ich würde sogar sagen, dass mehr als die Hälfte der Klauseln ungültig ist und sich die Verkäufer teilweise ins eigene Fleisch schneiden, da allein schon der erste Ersteller anscheinend mit einem gewissen bisschen gefährlichem Halbwissen glänzte.

      Soll ich die Verkäufer nun eigentlich auch als Unternehmer betrachten? Anscheinend sehen sie es ja als gegeben hin, dass für sie automatisch das Fernabsatzgesetz gilt. Schon alleine, da nach §156 BGB sich in keinster Weise ableiten lässt, dass das Fernabsatzgesetz automatisch gelten muss. (Wobei ich mich hier Frage, wie sie einen Artikel IN einen Paragrafen bekommen wollen, obwohl es im BGB ja nicht mal Artikel gibt). Ein Verweis andersherum besteht sehr wohl aber: Das Fernabsatzgesetz gilt ja nunmal nicht bei Privatpersonen untereinander. Also wie will er mir nun Gewährleistungspflichten ausschließen? Vor allem redet er von Gewährleistung auf Gebrauchsgegenstände? Ich denke ich ersteigere die laut eigener Aussage Zeit und die Arbeit die er aufgewendet hat? Wie bekomme ich nun meine Zeit? Oder habe ich doch Anspruch auf den Account? Ich mein lang und breit wird beschrieben worauf ich biete und urplötzlich heißt es "Ich verkaufe kein Eigentum". Aber damit fällt ja wohl gutgläuber Erwerb weg. Auch wenn diese Klausel irgendwie überraschend scheint => ungültig.
      Oder ersteigere ich doch nur Zugangsdaten, die ich laut AGB erhalte? Aber das ist ja laut AGB von RIOT verboten. Wie will er also einen Vertrag mit mir schließen, wenn er an den Vertrag mit RIOT gebunden ist?
      Spaßbieter werden zur Verantwortung gezogen... auf welcher Grundlage? Kann man von jemandem Schadenersatz verlangen, wenn sich das ganze um eine nicht ganz erlaubte Auktion handelt?

      Ich hoffe es wird klar worauf ich hinaus will. Diese AGBs passen meiner Meinung nach vorne und hinten nicht. Ich habe keinen Bedarf so einen Account zu "erwerben" aber: machen sich manche Leute überhaupt Gedanken über das was sie so rein schreiben/ kopieren. Bin ich der einzige, der glaubt, dass sie sich damit eine ganze Menge Ärger einhandeln könnten? Und wer schreibt bitte sowas? Irgendwo wirkt es ja schon seriös verfasst... für den unbedarften Leser zumindest

      Ich hoffe einfach mal auf eine angenehme Diskussion :D
    • Hallo steppke,
      ich denke,dass hier einzig die AGBs von RIOTs,maßgeblich sind,die die Weitergabe der Accountdaten untersagen!

      steppke schrieb:

      Spaßbieter werden zur Verantwortung gezogen... auf welcher Grundlage? Kann man von jemandem Schadenersatz verlangen, wenn sich das ganze um eine nicht ganz erlaubte Auktion handelt?


      Dieser Hinweis vom VK,ist sowohl hier,wie auch in allen anderen Auktionen,sinnfrei.

      Ich wollte es mal genau wissen,und habe auf einer anderen Plattform,einen User,der im Zeitraum von zwei Wochen,7 Verkäufer gleichzeitig bespaßt hat,(und dessen reale Daten mir zugänglich waren!)versucht,strafrechtlich zu belangen.

      Im Intresse Aller,veröffentliche ich mal die Antwort der Staatsanwaltschaft:

      [Blockierte Grafik: http://file1.npage.de/003671/17/bilder/egun2staatsanwalt(2).jpg].....
      in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 20.06.2012 folgende Entscheidung
      getroffen:
      Das Ermittlungsverfahren wird gemäß !j 170 Abs:2 StPO eingestellt.
      Gründe:
      Die durch den Abschluss des Kaufvertrages begründete Vertragspflicht, nach Erhalt des
      Kaufpreises, den Kaufgegenstand an den Käufer zu liefern und zu übereignen, stellt eine
      sogenannte Zug-um Zug Leistung dar. Diese Verpflichtung alleine begründet keinen Vermögensschaden
      im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung.
      Das Ermittlungsverfahren ist aus rechtlichen Gründen einzustellen.
      Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.

      Zivilrechtliche Ansprüche,bleiben unberührt,heißt allso,man könnte (wenn reale Daten bekannt sind),Einstellungs-Kosten einklagen(nicht die Provision,da die ja zurückerstattet wird)

      Was mit einer solchen Auktion,wenn man sie denn mal Ebay melden würde,als Verstoß gegen Ebay AGBs(hier werden immerhin,Rechte dritter verletzt),passiert,entzieht sich meiner Kenntniss,wäre aber auch mal einen Versuch wert :thumbup:
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • buddyv8 schrieb:

      Ich wollte es mal genau wissen,und habe auf einer anderen Plattform,einen User,der im Zeitraum von zwei Wochen,7 Verkäufer gleichzeitig bespaßt hat,(und dessen reale Daten mir zugänglich waren!)versucht,strafrechtlich zu belangen.

      Wieso denn strafrechtlich? Zivilrechtlich hättest du hier mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg gehabt. Den Schuh hast du dir selbst anzuziehen.

      Zivilrechtliche Ansprüche,bleiben unberührt,heißt allso,man könnte (wenn reale Daten bekannt sind),Einstellungs-Kosten einklagen(nicht die Provision,da die ja zurückerstattet wird)

      Noch viel mehr. Ergäbe sich bei erneutem Einstellen eine Differenz beim Verkaufspreis, dann könntest du diese als Schadensersatz einklagen.

      Das führt uns aber leider ein wenig weg vom Thema, aber ja, natürlich:

      ich denke,dass hier einzig die AGBs von RIOTs,maßgeblich sind,die die Weitergabe der Accountdaten untersagen!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hat jemand einen Link,

      den ich darf hier mal den Tipp geben. So war es bei vielen Game´s die ich Online spiele so,

      Der Account Verkauf wird laut AGB immer Verboten, auch die Weitergabe des Account. Aber in den AGB ganz unten stand, aber wieder rum das man über den Game Centrale, den Account Übertragen kann.

      Wenn jemand einen Link zu den AGB hat, kann ich mal schauen.

      Dies war bis jetzt immer so, ich finde so wie so es die meisten AGB schlecht. Wenn man manche spiele mal anschaut die AGB. Man hat kein Rechte an den Account oder dem Inhalt. Heißt könntest dort Premoum Sachen im wert von 1000 Euro kaufen und die können einfach den Account Löschen, weil die sich mti dem AGB so das recht nehmen.

      Ich habe es auch schon erlebte selber, ich habe ein Spiel Jahrelang gespielt. Nun gab es eine Aktion, wo durch man halt billiger Premium Produkte erhält. Habe dann etwas gespart und über 2000 Euro an premium Produkten gekauft. Einen tag Später, wurde der Account gesperrt. Als ich den Grund wissen wollte, wollte man keinen Nennen und man bezog sich auch auf die AGB. Das sie dass Recht haben, jeder Zeit ohne Angaben von Gründen den Account sperren dürfen.

      Mir war das egal, zu dem Zeitpunkt hatte ich das Geld noch, daher habe ich da auch nicht weiterer Verfolgt. Heute würde ich sofort Klagen.



      Dies ist halt meine Erfahrung,
    • Media-Styles24 schrieb:

      Habe dann etwas gespart und über 2000 Euro an premium Produkten gekauft.
      Du gibst € 2000,- aus für "Premium Produkte" eines Online Games ??? ich habe zwar keine konkrete Vorstellung, aber das sind dann virtuelle Einstellungen auf einem Server oder hast Du da dann irgendwas Reales in der Hand?

      Ich frage deshalb, weil ich mir gerade nicht vorstellen kann, dass jemand so dermassen dumm sein kann ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Drapondur schrieb:

      Media-Styles24 schrieb:

      Habe dann etwas gespart und über 2000 Euro an premium Produkten gekauft.
      Du gibst € 2000,- aus für "Premium Produkte" eines Online Games ??? ich habe zwar keine konkrete Vorstellung, aber das sind dann virtuelle Einstellungen auf einem Server oder hast Du da dann irgendwas Reales in der Hand?

      Ich frage deshalb, weil ich mir gerade nicht vorstellen kann, dass jemand so dermassen dumm sein kann ...
      Wie gesagt zu dem Zeit punkt hatte ich genug geld ^^, wo so was dann egal ist.
    • (Wieso denn strafrechtlich? Zivilrechtlich hättest du hier mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg gehabt. Den Schuh hast du dir selbst anzuziehen.)

      biguhu schrieb:

      Noch viel mehr. Ergäbe sich bei erneutem Einstellen eine Differenz beim Verkaufspreis, dann könntest du diese als Schadensersatz einklagen.


      Hi biguhu,
      es ging mir in erster Linie darum,heraus zu finden,ob die Androhungen,der Verkäufer,in Bezug auf Spass-Bieter ernst genommen werden können,wenn sie behaupten,"Straf/Zivielrechtliche Folgen".
      Da überhaupt nur "irgendetwas"geht,wenn man die realen Daten des "Täters"hat,vorausgesetzt.
      Strafrechtlich entfällt allso schon mal(s.Oben)...und mit dem Zivilrecht ist das so eine Sache.
      Da ich mich auf einer Marktplattform,den AGBs der Betreibers unterwerfe,muss ich mich auch an diese halten,will heißen:...nach einer gewissen Frist,nachdem sich der Kunde nicht meldet,oder Zahlt,bin ich verpflichtet,dem Zweitbieter den Artikel anzubieten(sonst bekomme ich die Provision nicht zurück).Nimmt dieser den Artikel,entsteht mir kein materieller Schaden,sondern nur Zeitverlust.
      Nimmt der Zweitbieter den Artikel nicht,und ich muss ihn neu einstellen,bekomme ich die Verkaufsprovision gutgeschrieben,und habe an Verlust,ev.0,60cent Einstellgebühren,zu beklagen.

      Dein Argument,***(Noch viel mehr. Ergäbe sich bei erneutem Einstellen eine Differenz beim Verkaufspreis, dann könntest du diese als Schadensersatz einklagen.***)..wirkt in soweit nicht,als das es sich um eine Auktion handelt,bei der der VK-Preis nicht feststeht.Im Umkehrschluss,würde es ja sonst bedeuten,wenn ich den Artikel allso wesentlich höher verkaufen würde/könnte,könnte der "Nichtbezahler"ja sogar den Diverenzbetrag von mir fordern?...interessanter Gedankengang... :rolleyes:

      Meiner Meinung nach,wären zivilrechtlich "nur"die Einstellgebühren,tatsächlich eingklagbar,wobei,es den "Täter"natürlich trotzdem treffen würde,auch bei 0,60cent,denn mit Anwalts/Gerichtskosten ectr.käme schon ein nettes Sümmchen(für den Anwalt)..zusammen.(aber wer will das schon)...und einen Anwalt..der nichts zu tun hat.. :whistling: ..muss man auch erst finden.

      Ich habe etliche Seiten durchforstet,auf der Suche nach Präsidenzfällen,bin aber leider nicht fündig geworden,sollte Dir in dieser Richtung etwas bekannt sein,würde ich mich über einen Link freuen.
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • @19:00.Von Media-Styles24

      (***Der Account Verkauf wird laut AGB immer Verboten, auch die Weitergabe des Account. Aber in den AGB ganz unten stand, aber wieder rum das man über den Game Centrale, den Account Übertragen kann.**)
      Wenn dem so ist,ist doch alles klar :rolleyes: ,im Einverständniss mit der Game Centrale,darf der Account allso übertragen werden,ganz offiziell,kostenfrei,damit soll eine Gewinnbringende Geschäftemacherei unterbunden werden......verstößt man gegen die AGBs des Betreibers,hat dieser das Recht,den Account,zu sperren/löschen.Ich seh da kein Problem.

      Wer sich allso auf dieses Risiko-Spiel einlässt,und zig € für virtuelle "Schätze"ausgibt,im Wissen das es nicht erlaubt ist,muss mit seinen Kopfschmerzen alleine klarkommen :lach:

      Wer diese "Virtuellen"Schätze anbietet,zum Kauf,handelt allso auch im vollen Bewustsein des Unrechts,(warscheinlich mit dem Hintergedanken,...nach mir die Sinnflut...wenn der Account gelöscht wird,ist es ja nicht mehr mein Problem)...und könnte eigentlich vom Betreiber der Gam-Seite(wenn ihm dies denn bekannt wäre)..ebenfalls belangt werden.
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • kostenfrei
      nein, man muss eine Gebühr bezahlen 10% des Wertes des Account, heißt z.b wenn ich meinen Account Übertragen wollte.
      bei den 2000 sind 10% dann 200 Euro die ich bezahlen müssen. Es gibt auch viele Schwarze Scharfe, besonders die Größen Anbieter sind, meisten die die Gebühren nehmen und kleine Anbieter nicht.

      Ich kann nur sagen Finger weg^^
      Ich spiele zwar nun immer noch das Game, aber ich gebe kein Geld mehr aus. Auch wenn ich es nocht könnte würde ich es nicht mehr machen.

    • @ Media-Styles24
      **(nein, man muss eine Gebühr bezahlen 10% des Wertes des Account)**

      auch das ist nachfollziehbar,wenn denn nicht Kostenfrei,warum sollte der Betreiber (es muss ja einen Grund geben,warum ich jemandem meinen (warscheinlich gut dotierten)Account überlassen will :whistling:
      und ihn,wenn ich nicht mehr spielen will,nicht einfach kündige/lösche,nicht daran teilhaben?Jedem User steht doch das Recht zu,seinen Account zu löschen.........(wenn der Account allso einen virtuellen Wert von angenommenen 5000€ hat,und ich ihn jemandem übertragen will,hab ich ihn ja warscheinlich verkauft....da der Betreiber der Plattform nicht blöd ist,und dies weiß,möchte er eben ein Stückchen vom Kuchen abhaben,deshalb hat er die Möglichkeit geschaffen,den Account,ganz legal über seine Seite zu übertragen.(verkaufen kann man auch privat,muss nicht über eine Plattform sein...wäre eh schlauer :O )

      **(Es gibt auch viele Schwarze Scharfe, besonders die Größen Anbieter sind, meisten die die Gebühren nehmen)**

      Diese Betreiber,die völlig legal handeln,als"schwarze Schafe"zu bezeichnen,find ich in dieser Form eher unpassend..(mag für die User ärgerlich sein,da sie einen kleinen Teil ihres Gewinnes abgeben sollen/müssen).........die schwarzen Schafe sind dann wohl eher die,die das system umgehen wollen :thumbup:
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • @buddy

      So etwas wie Präzedenzfälle gibt es in Deutschland nicht, aber selbstverständlich gibt es Urteile zu der Thematik:

      ra-heissmann.de/6.html
      e-recht24.de/news/onlineauktionen/333.html

      Da geht es speziell um eine in der Auktion festgehaltene Vertragsstrafe.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Spass-Bieter

      @Biguhu,
      na ja,ist zwar m.M.nach nicht zwingend vergleichbar,aber schauen wir mal( ra-heissmann.de/6.html)..gerade hier,ist der Fall doch sehr komisch gelagert...das KFZ,war bereits nachweislich verkauft....was hätte der VK denn gemacht,wenn das KFZ,in der> Auktion< von einem anderen K ersteigert worden wäre?(übrigens ein Schelm der bei solchen Aktionen,Übles an nimmt,und dass abgestritten wurde(v.VK,man hätte sich vorher darüber geeinigt)...ich denke aber,dass dieser Fall nicht unter die "üblichen Spass-Bieter"Aktionen fällt,und deshalb auch nicht vergleichbar ist.Hier hat ein KFZ Händler gekauft,mit realen Daten und echtem Kaufvertrag,und wenn man es richtig betrachtet(verstehe nicht,dass das Gericht dies nicht in Betracht gezogen hat)...den VK vor Schaden bewahrt(ist das nicht Betrug?wenn man vorsätzlich den gleichen Artikel zweimal an verschiedene Käufer verkauft?zumindest,Einer wird doch dann betrogen?).Aber so ist das bei Gerichten,hier ging es "nur"um die Klausel,und nur die wurde verhandelt...meiner Meinung nach nicht generell andwendbar.

      (e-recht24.de/news/onlineauktionen/333.html)
      auch hier,dürfte es nicht generell andwendbar sein,in Bezug auf "übliche Spass-Bieter".

      Fazit:
      Es ist also besondere Vorsicht geboten wenn solche Klauseln in Verkaufsangeboten bei eBay auftauchen. Diese können bei sogenannten Spaßgeboten rechtlich zulässig sein. Die Vertragsstrafe darf jedoch nicht unangemessen hoch sein. Etwas anderes gilt, wenn die Klausel vom Anbieter mehrfach verwendet wird.(von einem Privatmann/Frau,der/die sein Auto verkauft,sicher nicht,aber wenn jemand 50 Artikel einstellt,dann schon) Dann unterfällt sie der Überprüfung als AGB, § 309 BGB sieht das Versprechen einer Vertragsstrafe dann als unwirksam an. Ebenfalls findet die Klausel im Verhältnis Unternehmer – Verbraucher keine Anwendung. Es muss also immer im Einzelfall genau unterschieden werden.

      Abgesehen davon,ist diese "Vertrags-Strafen-Klausel"auch nicht mit dem Hinweis in Angeboten,gleichzustellen....mit:..Spass-Bieter..werden Straf/Zivielrechtlich verfolgt..o.Sie hören von meinem Anwalt!
      ..da bleibe ich dabei..das ist sinnfrei!
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • Nenne den nicht zahlenden Käufer wie du willst. Ob Spaßbieter oder nicht ist unerheblich, entscheidend ist, dass ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde. Erfüllt der Käufer nicht seinen Anteil, steht dem Verkäufer Schadensersatz zu. Und der kann hoch werden, wenn der erneute Verkauf eine niedrigere Summe einbringt.

      Abgesehen davon,ist diese "Vertrags-Strafen-Klausel"auch nicht mit dem Hinweis in Angeboten,gleichzustellen....mit:..Spass-Bieter..werden Straf/Zivielrechtlich verfolgt..o.Sie hören von meinem Anwalt!
      ..da bleibe ich dabei..das ist sinnfrei!

      Natürlich ist das sinnfrei. Die zivilrechtlichen Ansprüche stehen dem VK auch so per Gesetz zu. Und strafrechtlich ist hier gar nichts passiert.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Nenne den nicht zahlenden Käufer wie du willst. Ob Spaßbieter oder nicht ist unerheblich, entscheidend ist, dass ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde. Erfüllt der Käufer nicht seinen Anteil, steht dem Verkäufer Schadensersatz zu. Und der kann hoch werden, wenn der erneute Verkauf eine niedrigere Summe einbringt.


      Das ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde,stellt niemand in Abrede.....trotzdem lassen sich solche Fälle nicht verallgemeinern,siehe..aufrecht.de/index.php?id=4316
      Hier spielen soviele Faktoren eine Rolle...(unter anderem auch die Auffassung der Gerichte,oder die "Güte"der Rechtsanwälte.)

      Aber eigentlich,gings mir ja nur darum,ob bei einem Zug um Zug (Internet-Auktion,Fernabsatzgesetz)...jemand strafrechtlich verfolgt werden kann,der mit falschen Daten bietet(oder auch dummerweise mit echten Daten),gewinnt und dann nicht bezahlt!(ganz generell!)...(wobei sich die Frage nach Schadensersatz ectr.dann auch erübrigt,wobei wir mal die obligatorischen KFZ Käufe/Verkäufe außen vor lassen,was ist z.B. mit einer Jacke für 5€?..die nach Wiedereinstellen 6€ bringt.)
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • Buddy,

      nach deiner Aussage lässt sich nicht verallgemeinern, aber du willst jetzt generell wissen... *g*

      In den strafrechtlich relevanten Bereich gerät so ein Bieter schnell, wenn die Ware schon vor Zahlung geliefert wird. Warenkreditbetrug ist das Zauberwort.


      Wegen der Jacke für einen Euro aus deinem Beispiel wird wohl niemand etwas unternehmen. Rein rechtlich sieht es genauso aus wie bei dem Kandidaten, der zu geringe Gebote für Handys abgibt und darauf hofft, dass die Auktion beendet wird, um dann den Schadenersatz für einen Ersatzkauf zu fordern.

      Aus genau diesem Grund ist es wichtig, Verträge immer sauber mit Fristsetzung zu lösen, ehe man anderweitig anbietet.
    • biguhu schrieb:

      entscheidend ist, dass ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.


      Da gebe ich Dir recht. Alerdings kapiere ich eines nicht: die haben doch vorher auch schon einen Kaufvertrag per Mail geschlossen gehabt. Da wäre es doch nun sinnvoll für den Käufer, diesen auch mal noch einzuklagen. Gut, damit hat er dann zwei Autos an der Backe. Vorausgesetzt, der Verkäufer kann beide liefern. Sonst kann er ja immer noch Schadensersatz für den Ersatzkauf geltend machen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *alte_eule* schrieb:

      nach deiner Aussage lässt sich nicht verallgemeinern, aber du willst jetzt generell wissen... *g*

      alte_eule
      *g*ja gut,hört sich wiedersprüchlich an,(ich will nicht,ich weis es ja schon,durch den Beschluss)...

      *alte_eule* schrieb:

      In den strafrechtlich relevanten Bereich gerät so ein Bieter schnell, wenn die Ware schon vor Zahlung geliefert wird. Warenkreditbetrug ist das Zauberwort.

      Stimmt,ist aber auch wieder ne andere Baustelle...

      @Löschbert Bastelhamster

      Löschbert Bastelhamster schrieb:





      Zitat von »biguhu«



      entscheidend ist, dass ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.


      Da gebe ich Dir recht. Alerdings kapiere ich eines nicht: die haben doch vorher auch schon einen Kaufvertrag per Mail geschlossen gehabt. Da wäre es doch nun sinnvoll für den Käufer, diesen auch mal noch einzuklagen. Gut, damit hat er dann zwei Autos an der Backe. Vorausgesetzt, der Verkäufer kann beide liefern. Sonst kann er ja immer noch Schadensersatz für den Ersatzkauf geltend machen.


      Das ist genau der Punkt,wo ich meinte:

      buddyv8 schrieb:

      wenn man vorsätzlich den gleichen Artikel zweimal an verschiedene Käufer verkauft?zumindest,Einer wird doch dann betrogen?).Aber so ist das bei Gerichten,hier ging es "nur"um die Klausel,und nur die wurde verhandelt


      Schade,das man in diese Richtung keine weiteren Informationen über den Fall hat,zumal der Käufer ja nun tatsächlich zweimal das gleiche Auto rechtskräftig gekauft hat!
      :]Was Du nicht willst das man Dir tut,dass tu auch nicht,was willst Du denn? :cursing:
    • buddyv8 schrieb:

      Das ist genau der Punkt,wo ich meinte:

      Zitat von »buddyv8«
      wenn man vorsätzlich den gleichen Artikel zweimal an verschiedene Käufer verkauft?zumindest,Einer wird doch dann betrogen?).Aber so ist das bei Gerichten,hier ging es "nur"um die Klausel,und nur die wurde verhandelt



      Schade,das man in diese Richtung keine weiteren Informationen über den Fall hat,zumal der Käufer ja nun tatsächlich zweimal das gleiche Auto rechtskräftig gekauft hat!

      Das hatte ich nicht übersehen. Nur ist das eben in diesem Fall nicht relevant oder wurde zumindest so nicht vorgebracht oder vom Richter nicht so gesehen. Ich meine, dass der Käufer nun das zweite Auto einklagen könnte. Dann hätte der Verkäufer ein echtes Problem, denn der Deckungskauf ist ja nicht nur theoretisch da sondern faktisch passiert und kann vom Verkäufer kaum mit Nichtwissen bestritten werden. Damit käme der Käufer dann aber wieder an seinen überzahlten Betrag.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.