BGH: Branchenbucheintrag nicht zu zahlen - Urteil vom 26.07.2012 - VII ZR 262/11

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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

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      Das gefellt mich auch. Hoffe mal, der Gute hält das Netz auf dem Laufenden. Ich liege jedenfalls gerade auf dem Boden und kringle mich.

      Insbesondere wenn ich mir überlege, was ich kürzlich entsorgt habe: da war die Vergütung nämlich auf der Vorderseite gar nicht erwähnt sondern nur auf der Rückseite irgendwo im Fließtext versteckt.

      Nimmt man nun die Vorderseite 1:1 und "korrigiert" nur die Rückseite, bevor man das abschickt kann das dem Affen, der das eintippselt nicht mal mehr zufällig auffallen. Dazu müsste er jeden der Bögen umdrehen und genau duchlesen. Macht der sicher nicht - man könnte also die Änderung testhalber sogar fettgedruckt draufschreiben, damit sie auch wirklich auffällt. Vorausgesetzt, da wirft mal wer einen Blick drauf. Der Richter im Verfahren tut das dann garantiert. Der Tippselaffe eher nicht. Vorausgesetzt, der ist der Sprache (deutsch) überhaupt mächtig, in der die Rückseite beschriftet ist.

      Das würde dann sogar dem BGH-Urteil die Spitze nehmen und es würde nicht mal mehr darauf ankommen, ob die GWE oder sonst wer dafür sensibilisiert ist. Sobald sie veröffentlichen sind sie die Gearschten. War ja besonders hervorgehoben...

      Liebe Branchenportalabzocker, seid doch so nett und schickt mir nochmal so ein Ding, das letzte hab ich leider weggeschmissen. Der Rest ergibt sich dann mehr oder weniger automatisch. Eure ladungsfähige Adresse steht dann ja auf dem von euch an mich verschickten Mahnbescheid, dem ich mit Kreuzchen vollumfänglich widerspreche und den Rest regeln wir dann erst mal im Wege der Widerklage, wenn ihr auf Vertragserfüllung klagt. Ich klage dann auch erst mal nur die erste monatliche Lizenzgebühren-Zahlung in Höhe von 569,06 Euro ein, mein Streitwert bleibt in der jeweiligen Teilklage also immer noch unter der Berufungsgrenze von 600 Euro. Ihr macht, ich kassiere. Irnkwie einklich praktisch, nüch?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich gebe es zu : Ich habe mich auch geärgert,dass ich die letzten Schreiben dem Altpapierkontainer anheim gegeben habe.
      Die nächsten hebe ich auf.Die Rückseite kann man verm.verändern wie man will,es wird doch sowieso nicht gelöesen.
      Abgesehen davon laufen die "Verträge" fast immer über 2 Jahre.
      Köstlich. :wallbash :wallbash :wallbash
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Die Rückseite kann man verm.verändern wie man will,es wird doch sowieso nicht gelöesen.
      Sollte aber unbedingt.

      Denn wie steht es schön eingerahmt und fettgedruckt auf der Vorderseite?

      Die Daten bei Annahme des Angebots nochmals auf ihre Richtigkeit kontrollieren und (...) mit Ihrer Unterschrift bestätigen...

      Die müssen also schon davon ausgehen, dass ich da irgendwelche Angaben korrigiere, die meiner Ansicht nach so nicht stimmen. Ob nun auf der Vorder- oder auf der Rückseite.

      Wenn ich dabei dann relevante Bestandteile des Vertragsinhaltes korrigiere ist das rein rechtlich zwar als neues Angebot zu werten, aber das können annehmen oder auch nicht. Wird ihnen also nichts anderes übrigbleiben, als alle Verträge vor der Veröffentlichung tatsächlich zu lesen. Aber was solls? Schliesslich ist das ja ihr Hauptberuf. Bei den fünfundertnochwas Ocken wird ja wohl das Geld für einen Mitarbeiter drin sein, der das tatsächlich durchliest.

      Ich habe mich damals übrigens gewundert, wieso das nicht mehr vorne drauf steht sondern hinten im Gesamttext der AGB. Das "warum" wird mir inzwischen auch klar, ich habe meinen Brief im Juli bekommen, als das "Problem" der GWE bereits netzbekannt war. Also haben die, die mir ihren Schrieb zugeschickt haben (ich weiss nicht mehr sicher, ob das die GWE war) das vermutlich jetzt da hingepackt, wo eine Änderung wesentlich aufwendiger umzusetzen ist als in so einem kurzen Textschnipsel auf der Vorderseite.

      Sobald ich nochmal so einen Schrieb bekomme, mache ich die Rückseite fertig und stell sie hier als Reintext zum Kopieren bereit. Dann muss man nur noch Knofi&Pastete und eventuell ein bisschen anpassen... Und die haben zukünftig wieder ein bisschen mehr Lektüre.

      Ich muss dann nur darauf warten, dass die veröffentlichen, schon habe ich die konkludente Annahme. Neckisch übrigens: den Eintrag der Kanzlei haben sie inzwischen schon wieder rausgenommen. Nur haben sie das Problem, dass sie ja nicht für die Veröffentlichung zahlen sondern für das Recht, die Veröffentlichung vorzunehmen. Ob sie das Recht dann auch wahrnehmen ist ihr Privatvergnügen. Könnten sie ja, sie haben schliesslich für zwei Jahre bezahlt. (Naja, sie haben vermutlich noch nicht bezahlt)

      Mich ärgert heute aber auch, dass unser Haus bei google street view verpixelt wurde. Da wären auch noch Lizenzgebühren drin.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.