Buchung von Zahlungsrücknahmen bei PayPal

    • Buchung von Zahlungsrücknahmen bei PayPal

      Hallo,

      ich stehe aktuell vor dem Problem, wie ich Zahlungsrücknahmen richtig verbuchen kann. Unter Zahlungsrücknahme versteht sich eine nicht freiwillige Rückerstattung zum Beispiel aus Rücklastschrift oder PayPal-Rückerstattung.

      Wir bieten digitale Produkte und Dienstleistungen an, weshalb es bei uns mit dem Widerrufsrecht ein wenig anders aussieht - Die Leistung ist also erbracht, wenn eine Zahlungsrücknahme bei uns eintrifft.

      Wir nutzen ein eigenes System, welches ich entwickelt habe. Änderungen kann ich daher problemlos vornehmen.


      Beispielsituation

      Ein Kunde kauft ein Produkt für 10,00 Euro (Rechnungsbetrag; Umsatzsteuer soll uns ersteinmal nicht interessieren) und zahlt via Lastschrift bzw. PayPal. Später kommt die Zahlung zurück und nun muss diese Zahlungsrücknahme verarbeitet bzw. gebucht werden.


      Zahlungsrücknahme bei Lastschrift

      Hier haben wir vorher +10,00 Euro gebucht. Die Bank berechnet uns den eigentlichen Lastschriftbetrag plus die Gebühren (z.B. 3,00 Euro). Wir buchen also -13,00 Euro und stellen dem Kunden zusätzlich eine Rechnung über die 3,00 Euro aus.


      Zahlungsrücknahme bei PayPal

      Wir nehmen an, dass PayPal 1,00 Euro Gebühren veranschlagt hat, 0,50 Euro sind der prozentuale Anteil und 0,50 Euro der feste Anteil. Hier haben wir vorher +9,00 Euro gebucht, weil die Gebühr direkt an PayPal geht.

      Welchen Betrag zieht uns PayPal eigentlich ab? 10,00 Euro? 10,50 Euro? 9,50 Euro? Welche Gebühren müssen an den Kunden weiterberechnet werden und die wichtigste Frage: Welchen Betrag muss ich buchen?


      Ich hoffe, ihr könnt helfen. :)
    • Ich habe nochmal eine Beispielrechnung aufgestellt, die vielleicht Sinn ergibt:

      Kunde: .... + 10,00 Euro
      Gebühr: ... - 01,00 Euro
      Konto: .... + 09,00 Euro

      Rück: ..... - 10,00 Euro
      Gebühr: ... + 00,50 Euro
      Konto: .... - 00,50 Euro


      Das würde Sinn machen, denn dann würden uns Kosten in Höhe von 0,50 Euro entstehen. Damit müsste ich einen Betrag von 9,50 Euro buchen.
    • @GneX

      Verstehe jetzt deine Frage nicht ganz, vielleicht kannst du mir weiterhelfen.

      Also ich habe das insgesamt anders gelernt und ich bin eigentlich nicht schlecht darin.

      Du rufst doch bei Rechnungserstellung und Zahlungsbuchung mehrere Konten an?

      Zahlungseingang per Bank oder PP
      Aktives Bestandkonto: Zugang im Soll

      Buchung im Soll:
      Warenausgang
      Passives Bestandskonto: Abgang im Haben
      Zusätzlich rufst du das Aufwandskonto
      PP-Gebühren an

      Also:
      PP 10 € an Warenausgang 9 €
      + PP-Gebühr 1 €

      Kommt die Zahlung zurück, wird die Buchung umgekehrt gebucht + eine zusätzliche Buchung für die Rücklastschrift oder PP Rückerstattung:

      die lautet dann

      Forderung 0,5 € an PP



      Puhhhhhh, in meinem Kopf ist das alles klar, aber ob ich das richtig niedergeschrieben habe?? da muss ich nochmal drüberlesen.

      Bezieht sich natürlich alles nur darauf, wenn du eine Bilanz erstellst.
      Bei einer Einanhmeüberschussrechnung sieht das etwas anders aus.
    • Was für ein Kontenrahmen wird benutzt ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hi,

      danke für eure Antworten, aber das bezieht sich auf keinen Kontenrahmen, sonern in erster Linie auf interne Buchungen, die dann später für eine EÜR genutzt werden.

      Im Prinzip ist es doch so, dass der Kunde die Rechnung (10,00 Euro) plus Fest-Gebühren (0,50 Euro) zu tragen hat, auch wenn wir vorher nur mit einer Zahlung von 9,00 Euro gerechnet haben (Rechnungsbetrag abzüglich Gebühren). Meine aufgestellte Rechnung dazu:

      Vorherige Zahlung: ... + 09,00 Euro (10,00 Euro (Rechnungsbetrag) - 1,00 Euro (Fest-%-Gebühren))
      Rückbuchung: ......... - 09,50 Euro
      (10,00 Euro (Rechnungsbetrag) - 0,50 Euro (%-Gebühren))
      Ursprungsrechnung: ... + 10,00 Euro
      Gebühren: ............ + 00,50 Euro
      Gewinn: .............. + 10,00 Euro


      Wir erhalten damit den kompletten Produktpreis. Da wir auch anderen den Verkauf über unser System ermöglichen und die Gebühren der Ursprungszahlung weiterberechnet werden (werden bei Gutschrift abgezogen), hätten wir in diesem Fall die Gebühren als zusätzlichen Gewinn. Anders sieht es aus, wenn der Benutzer eine teure Zahlungsweise für die erneute Zahlung nutzt - da würden wir ggf. draufzahlen.
    • Habe mir fast gedacht, dass du via EÜR buchst, macht ja auch Sinn und normalerweise deutlich weniger Aufwand.
      Aber in deinem Fall ist das ein deutlicher Nachteil und mit sehr viel mehr Aufwand verbunden.

      Würdest du bilanzieren, wären die Einnahmen und Kosten gleich den richtigen Konten zugeordnet, könnten dort gutgeschrieben auch auch wieder gegengebucht werden.

      Bei der EÜR sieht das anders aus, du verbuchst die Geldeingänge ja eigentlich komplett incl. der Gebühren und führst die Gebühren als Kosten dann wieder auf um deinen Betriebsgewinn zu ermitteln. Kommt also eine Rückbuchung, erhöht dies die Kosten und schmälern den Betriebsgewinn. Hierbei werden dann die Kosten entweder durch Zahlung des Kundens wieder erledigt oder du legst halt auf der Kostenseite drauf.

      Werden dir Kosten erstattet, die nicht in den bisherigen Umsatz berücksichtigt sind, werden diese als Sonderposition (z. B. erstattete Gebühren) auf der Einnahmenseite der EÜR verbucht. Auf dieser Seite kommen ja noch einige Faktoren zum tragen wie z. B. Privatanteil PKW, erstattete Umsatzsteuer usw.

      Deine 10 € Rechnung müsste im Prinzip (wenn wir die Ust. weglassen) so aussehen:

      EÜR

      Einnahmen 10,00 €
      Ausgaben 0,50 €
      Gewinn 9,50 €

      Da du die Gebühren in Rechnung stellst, müssen diese auf der Einnahmenseite auch verbucht werden. Du kannst nicht eine Nettobuchung (ohne Gebühren) auf der Einnahmenseite verbuchen.

      Wird jetzt die Buchung zurückgebucht und dazu 0,50 € Gebühren zusätzlich belastet, sieht die EÜR so aus.

      Einahmen -10,00 €
      Ausgaben 0,50 €
      Gewinn -10,50 €

      Die erste Gebühr in Höhe von 0,50 ist in den Einnahmen enthalten, wird zurückgebucht und kann daher nicht als zusätzliche Kosten belastet werden. Außer du trennst die Einnahmen zusätzlich auf.
    • Hm, so ganz verstehe ich es leider nicht, denn:
      • Ich stelle eine Rechnung in Höhe von 10,00 Euro aus
      • PayPal bekommt davon 1,00 Euro an Gebühren
      • Meine Einnahme beläuft sich letztendlich auf 9,00 Euro
      Bei einer Rückbuchung erstattet PayPal den prozentualen Anteil der Gebühr und behält den Fest-Bestandteil ein - beide Bestandteile ergeben die oben genannte Gebühr von 1,00 Euro - also würde sich doch ergeben:
      • Meine Einnahme beläuft sich letztendlich auf 9,00 Euro
      • PayPal erstattet dem Kunden die komplette Rechnung in Höhe von 10,00 Euro
      • PayPal erstattet mir den prozentualen Anteil der Gebühr in Höge von 0,50 Euro
      • Da wir 9,00 Euro eingenommen haben, an PayPal 9,50 Euro leisten müssen (10,00 abzüglich der erstatteten Gebühr), ergibt sich ein Verlust von 0,50 Euro
      • Die 0,50 Euro Verlust kann man dem Kunden zusätzlich berechnen, wenn man diese nicht selber "schlucken" möchte
      Alles nicht so einfach :D
    • @GneX

      Machen wir das mal nicht an Zahlen fest, da deine Einahme unabhängig von der Gebühr für PP immer 10 € beträgt und in der EÜR als Einnahme als solche anzugeben ist.
      Dass der Einnahme eine Gebühr entgegensteht, interessiert die Einnahmenseite erstmal überhaupt nicht, denn schließlich kannst du in der EÜR auch eine Ausgabenseite buchen.

      Um eine, für das FA nachvollziehbare Buchführung zu führen (daher auch nicht Buchhaltung, sondern Buchführung) müssen alle eingehenden bzw. per RE gebuchten (Soll- Istbuchführung, je nachdem, was du gewählt hast) in voller Höhe verbucht werden.

      Nehmen wir mal bei einer Steuerprüfung 50 Zahlungseingänge jeweils zwischen 10 und 150 € mit unterschiedlichen Gebühren......
      Der Steuerprüfer rechnet lediglich die Rechnungsbeträge zusammen und kommt auf einen Gesamtumsatz (Einnahmen) von 4.000,00 €.
      Dann schaut er auf die Einnahmenseite und stellt fest, dass dort auch 4.000 € stehen. Punkt!

      Dann schaut er auf die Ausgabenseite und sieht PP-Gebühren (sagen wir 400 €) und hier prüft er stichprobenartig ob das Verhältnis zwischen Einnahmen und PP-Gebühren stimmt, zieht einzelne Rechnungen hierfür und kann damit feststellen ob du deine Einnahmen und Ausgaben richtig gebucht und versteuert hast.

      Das Ergebnis bei meinem Beispiel bleibt das selbe, nämlich ein Betriebsgewinn von 3.600 €.

      Fällt nun eine Rückbuchung an, so fällt die Einnahmenseite, während die Ausgabenseite (sollte der Kunde nicht bezahlen) etwas ansteigt.

      Eine EÜR wird immer mit Gesamteinnahmen abzügl. der Gesamtkosten zu einem Betriebsgewinn führen oder eben eines Betriebsverlustes.
      Bei den Gesamteinnahmen werden die ausgehenden Rechnungen zusammen gezählt, hierfür wird von dir ja auch verlangt durchgängig folgende Rechnungsnummern zu vergeben....... dies auch um zu kontrollieren, ob auch jede Ausgangsrechnung verbucht wurde.
      Porto- oder PP-Gebühren spielen da keine Rolle, weil sie eben auf der Ausgabenseite entsprechend für Ausgleich sorgen und damit den genauen Betriebsgewinn ermitteln lassen.